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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Zusagen der Bundeswehr an internationale Organisationen und Partnerstaaten

Verpflichtungen der Bundeswehr gegenüber Bündnissen und internationalen Organisationen, Zusagen zur Erfüllung bestimmter Planungsziele, diesbzgl. Regierungsvereinbarungen, Entwicklung von Planungszielen, deutsche Personalpräsenz in den jeweiligen Organisationen<br /> (insgesamt 5 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

30.07.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/332006.07.2018

Zusagen der Bundeswehr an internationale Organisationen und Partnerstaaten

der Abgeordneten Dr. Tobias Lindner, Katja Keul, Agnieszka Brugger, Jürgen Trittin, Margarete Bause, Dr. Franziska Brantner, Kai Gehring, Ottmar von Holtz, Uwe Kekeritz, Omid Nouripour, Cem Özdemir, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die multinationale Orientierung der Bundeswehr ist in ihrem Auftrag, der durch die Bundesregierung zuletzt im Weißbuch 2016 definiert wurde, fest verankert: „Auftrag der Bundeswehr ist es, im Rahmen eines gesamtstaatlichen Ansatzes […] gemeinsam mit Partnern und Verbündeten zur Abwehr sicherheitspolitischer Bedrohungen für unsere offene Gesellschaft und unsere freien und sicheren Welthandels- und Versorgungswege beizutragen, zur Verteidigung unserer Verbündeten und zum Schutz ihrer Staatsbürger beizutragen, Sicherheit und Stabilität im internationalen Rahmen zu fördern und europäische Integration, transatlantische Partnerschaft und multinationale Zusammenarbeit zu stärken“ (vgl. Weißbuch zur Sicherheitspolitik und zu Zukunft der Bundesregierung, S. 90).

Dieser abstrakt formulierte Auftrag wird durch die Bundesregierung mit konkreten, politischen Zusagen an Bündnisse, internationale Organisationen und Partnerstaaten ausgestaltet. Diese Zusagen werden in einem politischen Aushandlungsprozess durch die Bundesregierung getroffen, wirken dann strukturbestimmend und erfordern den Vorhalt von Fähigkeiten und den dazugehörigen Strukturen, Personal und Material. So heißt es im aktuell vorliegenden Entwurf der Konzeption der Bundeswehr dann auch, dass sich „das Fähigkeitsprofil der Bundeswehr […] ganz wesentlich an NATO- und EU- Planungszielen und Forderungen an die Fähigkeiten der Streitkräfte“ (Verteidigungsausschuss-Drucksache 19(12)43, Entwurf KdB, Seite 7) orientiert. Ebenso wird im vorliegenden Entwurf der Konzeption der Bundeswehr hervorgehoben, dass „[…] vor allem bei der Besetzung von Schlüsselpositionen […] eigene Interessen aktiv und konstruktiv in die Organisationen“ eingebracht werden können (Verteidigungsausschuss-Drucksache 19(12)43, Entwurf KdB, Seite 9). Für die Bewertung der Strukturen und des Umfangs der Streitkräfte ist es also unerlässlich einen Überblick über diese Zusagen zu erlangen und auf welchen Verhandlungs- und Planungsprozessen diese basieren. Neben Zusagen an Bündnisse und internationale Organisationen sollen nur solche Zusagen an Partnerstaaten berücksichtigt werden, die im Rahmen von Regierungsvereinbarungen auf Bundesministerinnenebene bzw. Bundesministerebene getroffen wurden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

Welche Zusagen hat die Bundesregierung gegenüber Bündnissen und internationalen Organisationen getroffen, die die Erfüllung bestimmter Planungsziele oder die Zurverfügungstellung konkreter militärischer Fähigkeiten, Verbände, Infrastrukturen, von Material oder Personal zusichern? Was wurde im Einzelnen zugesagt?

2

Welche Zusagen hat die Bundesregierung im Rahmen von bi- oder multilateralen Regierungsvereinbarungen getroffen, die dem oder den betreffenden Partnerstaaten die Erfüllung bestimmter Planungsziele oder die Zurverfügungstellung konkreter militärischer Fähigkeiten, Verbände, Infrastrukturen, von Material oder Personal zusichern? Was wurde im Einzelnen zugesagt?

3

Auf Basis welcher Planungs- und Verhandlungsprozesse wurden diese Planungsziele und Fähigkeitsforderungen jeweils entwickelt? Wie lautet der idealtypische Ablauf der o. g. Planungsprozesse?

4

Inwiefern ist deutsches Personal in den jeweiligen Organisationen, die die genannten Planungsprozesse begleiten bzw. vor- und nachbereiten, vertreten, vor allem an Schlüsselpositionen?

5

Welche Stelle(n) innerhalb der Bundesregierung bringen „eigene Interessen aktiv und konstruktiv“ in die o. g. Prozesse ein und koordinieren das deutsche Vorgehen?

Berlin, den 2. Juli 2018

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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