[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und
nukleare Sicherheit vom 23. Juli 2018 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/3584
19. Wahlperiode 24.07.2018
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hubertus Zdebel, Dr. Gesine Lötzsch,
Lorenz Gösta Beutin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/3352 –
Schacht Konrad – Sanierung und Änderungsverfahren
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Schacht Konrad, ein altes Eisenerzbergwerk aus den 1960er Jahren, ist erheblich
sanierungsbedürftig und entspricht nicht den heutigen Anforderungen an ein
Endlagerbergwerk. So gibt es beispielsweise noch hölzerne Einbauten, die
früher zur Führung der Förderkörbe genutzt wurden. Beim Ausbau dieser
Holzeinbauten kam es am 20. Juni 2018 zu einem Vorfall, dessen Schäden und Folgen
für den Betriebsablauf vom technischen Geschäftsführer der Bundesgesellschaft
für Endlagerung (BGE), Dr. Thomas Lautsch, als „erheblich“ eingestuft worden
sind (siehe
www.bge.de/de/meldungen/2018/6/konrad-ereignis-am-schacht-
1-des-endlagers-konrad/).
Laut Bundesregierung (vgl. Bundestagsdrucksache 18/13200) ist der
Hauptbetriebsplan für die Errichtung des Endlagers Konrad in Überarbeitung. Teil dieser
Überarbeitung ist eine Änderung der Führung der Fördermittel
(Förderkorb/Skip-gefäß) im nördlichen Turm des Schachts Konrad 1. Da die
notwendige Sanierung des Schachtmauerwerks aufwändig wäre, soll anstatt einer
Spurlattenführung eine Seilführung errichtet werden. Die Überarbeitung des
Hauptbetriebsplans soll 2018 genehmigt werden.
1. Was genau ist nach Kenntnis der Bundesregierung am 20. Juni 2018 beim
Ausbau der Holzeinbauten in Schacht 1 passiert?
Wie hoch ist der Sachschaden, und inwiefern war oder ist die Störung des
Betriebsablaufs erheblich (siehe o. g. Meldung)?
Derzeit wird der Schacht 1 umgebaut. Dabei werden die früher zur Führung der
Förderkörbe genutzten hölzernen Einbauten aus Brandschutzgründen ausgebaut.
Bei diesen Arbeiten ist ein Holzstück von etwa einem Meter Länge, das eine
Spurlatte und einen Einstrich verband, in den Schacht gefallen. Ursache war das
falsche Anschlagen des Stückes. Nach der Ausführung der Trennschnitte an dem
Einstrich und an der Spurlatte kippte das Stück nach vorne und fiel aus dem
Anschlagmittel.
Durch dieses Holzstück sind an zwei Stellen die Holzeinbauten, die ohnehin
gerade entfernt werden, beschädigt worden. Das Landesamt für Bergbau, Energie
und Geologie ist sofort über den Vorfall informiert worden. Der Sachschaden ist
vernachlässigbar, da die betroffenen Teile ohnehin ausgebaut werden. Durch die
Sicherungsmaßnahmen und Sicherheitsinspektionen konnte für insgesamt etwa
acht Stunden nicht mit den regulären Schachtarbeiten fortgefahren werden.
2. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Stand des
Genehmigungsverfahrens zur Überarbeitung des Hauptbetriebsplans Schacht Konrad?
Der bergrechtliche Hauptbetriebsplan wird regelmäßig für zwei Jahre zugelassen.
Zuletzt am 28. Februar 2018 hat die zuständige Bergbehörde, das Landesamt für
Bergbau, Energie und Geologie, den Hauptbetriebsplan für die Schachtanlage
Konrad zugelassen.
3. Werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Änderungen in der Führung
im nördlichen Turm auch in einem atomrechtlichen Genehmigungsverfahren
geprüft?
Wenn nein, warum nicht, da der Schacht 1 als wetterführender Schacht
wesentlich für die Sicherheit des Endlagerbergwerks wäre?
Die Änderungen in der Führung im nördlichen Turm des Schachtes Konrad 1
bedürfen keines atomrechtlichen Änderungsverfahrens. Es handelt sich nicht um
eine wesentliche Änderung und für diese Schachtförderanlage sind entsprechend
dem Planfeststellungsbeschluss Konrad auch keine ergänzenden
qualitätssichernden Forderungen aus kerntechnischer Sicht festgelegt, so dass auch kein
Änderungsantrag beim Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit zu stellen
ist.
Die Sicherheit wird durch die Erfüllung der Qualitätssicherungs-Forderungen aus
den allgemein anerkannten Regeln der Technik einschließlich der Forderungen
des Bergrechtes gewährleistet.
4. Welche weiteren Änderungen gegenüber dem Planfeststellungsbeschluss
sollen nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Überarbeitung des
Hauptbetriebsplans vorgenommen werden?
Wenn die erneute Zulassung des auf zwei Jahre befristeten Hauptbetriebsplanes
beantragt wird, werden die gewonnenen Erkenntnisse und Betriebserfahrungen
berücksichtigt. Der Hauptbetriebsplan wird dem Baufortschritt des Endlagers
angepasst.
5. Wurden seit dem 11. August 2017 (vgl. Bundestagsdrucksache 18/13403)
nach Kenntnis der Bundesregierung weitere atomrechtliche
Änderungsverfahren beim Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit beantragt
oder atomrechtliche Änderungsverfahren durchgeführt, denen das
Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit zugestimmt hat?
Wenn ja, wann und welche?
Nachfolgend sind die Kurzbezeichnungen der Änderungsverfahren aufgelistet, in
denen das Bundesamt für Entsorgung (BfE) nach dem 11. August 2017
unwesentlichen Veränderungen zugestimmt hat:
Bezeichnung Zustimmung des BfE vom
Nachrichtentechnische Systeme – Personenrufanlage 4. September 2017
QMV 03, Unterlagenrevision ohne Antrag 14. September 2017
Konzept Abruflogistik 15. September 2017
Entfall der Notübertragungsleitungen der Brandmeldeanlagen 30. Oktober 2017
Ausgestaltung Strahlenschutzlabor 1. November 2017
Nachrichtentechnische Systeme – Gegensprechanlage 18. April 2018
Wetterlenk- und -leiteinrichtungen 2. Mai 2018
Zusätzliches Verbindungsbohrloch Versatzaufbereitung 29. Juni 2018
Weiterhin sind in den nachfolgenden Änderungsverfahren Anträge gestellt, aber
noch nicht beschieden:
Bezeichnung
Stehende Anlieferung von zylindrischen Behältern
Nachrichtentechnische Systeme – Ruf- und Warnanlage
Steuerstand Trocknungsanlage
Seitenstapelfahrzeug
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken,
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ISSN 0722-8333]