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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Schacht Konrad - Sanierung und Änderungsverfahren

Sachschaden und Störung des Betriebsablaufs durch den Vorfall beim Ausbau der Holzeinbauten in Schacht 1 am 20. Juni 2018, Stand des Genehmigungsverfahrens zur Überarbeitung des Hauptbetriebsplans, Prüfung der Änderungen in der Führung im nördlichen Turm durch ein atomrechtliches Genehmigungsverfahren, weitere Änderungen gegenüber dem Planfeststellungsbeschluss, beim Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit beantragte bzw. durchgeführte atomrechtliche Änderungsverfahren<br /> (insgesamt 5 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Datum

24.07.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/335210.07.2018

Schacht Konrad – Sanierung und Änderungsverfahren

der Abgeordneten Hubertus Zdebel, Dr. Gesine Lötzsch, Lorenz Gösta Beutin, Heidrun Bluhm, Jörg Cezanne, Sylvia Gabelmann, Ulla Jelpke, Kerstin Kassner, Caren Lay, Sabine Leidig, Ralph Lenkert, Michael Leutert, Amira Mohamed Ali, Victor Perli, Ingrid Remmers, Dr. Kirsten Tackmann, Andreas Wagner und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Schacht Konrad, ein altes Eisenerzbergwerk aus den 1960er Jahren, ist erheblich sanierungsbedürftig und entspricht nicht den heutigen Anforderungen an ein Endlagerbergwerk. So gibt es beispielsweise noch hölzerne Einbauten, die früher zur Führung der Förderkörbe genutzt wurden. Beim Ausbau dieser Holzeinbauten kam es am 20. Juni 2018 zu einem Vorfall, dessen Schäden und Folgen für den Betriebsablauf vom technischen Geschäftsführer der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE), Dr. Thomas Lautsch, als „erheblich“ eingestuft worden sind (siehe www.bge.de/de/meldungen/2018/6/konrad-ereignis-am-schacht-1-desendlagers-konrad/).

Laut Bundesregierung (vgl. Bundestagsdrucksache 18/13200) ist der Hauptbetriebsplan für die Errichtung des Endlagers Konrad in Überarbeitung. Teil dieser Überarbeitung ist eine Änderung der Führung der Fördermittel (Förderkorb/Skipgefäß) im nördlichen Turm des Schachts Konrad 1. Da die notwendige Sanierung des Schachtmauerwerks aufwändig wäre, soll anstatt einer Spurlattenführung eine Seilführung errichtet werden. Die Überarbeitung des Hauptbetriebsplans soll 2018 genehmigt werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

Was genau ist nach Kenntnis der Bundesregierung am 20. Juni 2018 beim Ausbau der Holzeinbauten in Schacht 1 passiert? Wie hoch ist der Sachschaden, und inwiefern war oder ist die Störung des Betriebsablaufs erheblich (siehe o. g. Meldung)?

2

Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Stand des Genehmigungsverfahrens zur Überarbeitung des Hauptbetriebsplans Schacht Konrad?

3

Werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Änderungen in der Führung im nördlichen Turm auch in einem atomrechtlichen Genehmigungsverfahren geprüft? Wenn nein, warum nicht, da der Schacht 1 als wetterführender Schacht wesentlich für die Sicherheit des Endlagerbergwerks wäre?

4

Welche weiteren Änderungen gegenüber dem Planfeststellungsbeschluss sollen nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Überarbeitung des Hauptbetriebsplans vorgenommen werden?

5

Wurden seit dem 11. August 2017 (vgl. Bundestagsdrucksache 18/13403) nach Kenntnis der Bundesregierung weitere atomrechtliche Änderungsverfahren beim Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit beantragt oder atomrechtliche Änderungsverfahren durchgeführt, denen das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit zugestimmt hat? Wenn ja, wann und welche?

Berlin, den 5. Juli 2018

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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