[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
vom 31. Juli 2018 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/3702
19. Wahlperiode 06.08.2018
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn,
Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/3477 –
Abschiebungen und Ausreisen im ersten Halbjahr 2018
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Nachdem die Zahl der Abschiebungen von 9 617 im Jahr 2007 auf 7 651 im
Jahr 2012 gesunken war, stieg sie seit 2013 wieder deutlich an, vor allem infolge
größerer Asylgesuchszahlen. Im Jahr 2014 gab es 10 884 Abschiebungen, 2015
waren es 20 888 und 2016 25 375 Abschiebungen (vgl. die Antworten der
Bundesregierung auf regelmäßige Anfragen der Fraktion DIE LINKE., zuletzt auf
den Bundestagsdrucksachen 18/11112, 18/13218 und 19/117). Im Jahr 2017 gab
es vor dem Hintergrund stark rückläufiger Asylzahlen insgesamt 23 966
Abschiebungen (vgl. Bundestagsdrucksache 19/800, auch für die nachfolgenden
Angaben). Hinzu kamen noch 1 707 Zurückschiebungen (innerhalb von sechs
Monaten, nach unerlaubter Einreise) und 12 370 Zurückweisungen direkt an der
Grenze (an Flughäfen, nach Einführung von temporären EU-
Binnengrenzkontrollen, aber z. B. auch an der deutsch-österreichischen Landgrenze). Die
Abschiebungszahlen für 2017 beinhalten auch 7 102 Überstellungen in andere EU-
bzw. Schengen-Mitgliedstaaten im Rahmen der EU-Dublin-Verordnung. Von
Abschiebungen sind insbesondere Menschen aus den Westbalkanstaaten
Albanien, Kosovo, Serbien und Mazedonien betroffen.
Die Zahl der sogenannten freiwilligen Ausreisen – die oftmals ebenso unter
Zwang geschehen (
www.rbb-online.de/kontraste/archiv/kontraste-vom-09-11-2017/
die-unlauteren-tricks-der-auslaenderbehoerde-bei-der-rueckkehrberatung.html) –
ist deutlich größer als die Zahl der Abschiebungen. Zwar wird diese Angabe
statistisch nicht verlässlich erfasst (vgl. Bundestagsdrucksache 18/5862,
Antwort zu Frage 29), für das Jahr 2017 nennt die Bundesregierung jedoch die Zahl
von 29 587 durch das Bund-Länder-Programm REAG/GARP (= Reintegration
and Emigration Programme for Asylum Seekers in Germany/Government
Assisted Repatriation Programme) geförderte freiwillige Ausreisen
(Bundestagsdrucksache 19/800, Antwort zu Frage 20). Hinzu kommen durch die
Bundesländer geförderte Ausreisen, bei denen es aber zu Überschneidungen mit dem
Bund-Länder-Programm kommen kann, sowie freiwillige Ausreisen ohne
Unterstützung, die statistisch nicht erfasst werden (vgl. Bundestagsdrucksache
18/5862, Antwort zu Frage 29). Erfasst wird jedoch die Zahl der freiwillig
ausreisenden Ausreisepflichtigen, die an der Grenze eine so genannte
„Grenzübertrittsbescheinigung“ zum Nachweis ihrer Ausreise abgeben, das waren
43 019 Menschen im Jahr 2017 (Bundestagsdrucksache 19/800, Antwort zu
Frage 20). Diese Zahl ist deutlich höher als die in der Öffentlichkeit zumeist
genannte Zahl der Ausreisenden mit finanzieller Förderung des Bundes.
Aus dem Ausländerzentralregister (AZR) ergibt sich, dass im Jahr 2017
insgesamt 52 466 abgelehnte Asylsuchende „ausgereist“ sind und sich nicht mehr in
Deutschland aufhalten (Bundestagsdrucksache 19/800, Antwort zu Frage 18) –
hierbei werden allerdings auch abgeschobene Personen mitgezählt (die Statistik
zu Abschiebungen erfasst wiederum nicht, wie viele abgelehnte Asylsuchende
davon betroffen sind). Im Jahr 2017 wurden nach Angaben des AZR
45 237 Ausreiseentscheidungen gegenüber abgelehnten Asylsuchenden
getroffen, im gleichen Zeitraum gab es 52 466 Ausreisen abgelehnter Asylsuchender
(ebd.).
Die EU-Kommission errechnete auf der Grundlage rechtswirksamer
Ausreiseentscheidungen und Ausreisen bzw. Abschiebungen Ausreisepflichtiger
bezogen auf Deutschland für das Jahr 2016 eine „Rückkehrquote“ in Höhe von
106 Prozent (46 Prozent im EU-Durchschnitt); 2015 lagen die Werte bei 99
Prozent für Deutschland bzw. 37 Prozent im EU-Durchschnitt
(Bundestagsdrucksache 19/117, Antwort zu Frage 21). Diese Werte sprechen nach Auffassung der
Fragestellerinnen und Fragesteller gerade nicht für oftmals beklagte Defizite bei
der Durchsetzung der Ausreisepflicht in Deutschland, im Gegenteil. Die
Bundesregierung macht sich die Berechnungsmethode der EU-Kommission und die
sich hieraus ergebenden Zahlen allerdings „nicht zu eigen“ (ebd., vgl. auch
Bundestagsdrucksache 19/280, Antwort zu Frage 19). Nach ihren Angaben bemüht
sich die Europäische Kommission derzeit, eine neue Berechnungsmethode zur
Bildung einer „Rückkehrquote“ zu entwickeln (Bundestagsdrucksache 19/800,
Antwort zu Frage 23).
In einer längeren Sicht ergibt sich Folgendes (vgl. Bundestagsdrucksache
19/1920): Von 2013 bis Ende März 2018 haben fast 1,7 Mio. Menschen in
Deutschland einen Asylantrag gestellt, eine Mehrheit von ihnen erhielt einen
Schutz- oder anderen Aufenthaltsstatus, etwa aus humanitären Gründen, fast
300 000 von ihnen hatten bis Ende März 2018 Deutschland wieder verlassen,
viele sind noch im Verfahren. Gerade einmal 24 212 dieser fast 1,7 Mio.
Asylsuchenden – das sind 1,5 Prozent – waren Ende März 2018 bestands- oder
rechtskräftig ausreisepflichtig (Bundestagsdrucksache 19/1920, Antwort zu
Frage 10c).
Abschiebungen sind politisch umstritten. Kritisiert werden insbesondere
Abschiebungen nach Afghanistan angesichts der dortigen schlechten
Sicherheitslage, aber auch, weil davon immer wieder Geflüchtete betroffen sind, die z. B.
als Auszubildende oder infolge ihres jahrelangen Aufenthalts in Deutschland
bereits gut integriert waren. Nach einer Meldung der Nachrichtenagentur kna
vom 9. Juli 2018 übte die Caritas deutliche Kritik an der bislang größten
Sammelabschiebung nach Afghanistan vom 3. Juli 2018, von der 69 Menschen,
davon 51 aus Bayern, betroffen waren: Auch ein von ihr betreuter 18-jähriger
Afghane, der gute Deutschkenntnisse, eine aktive Mitarbeit und einen
Ausbildungsvertrag vorweisen konnte, sei abgeschoben worden. Dies wirke sich
katastrophal auf die Betroffenen aus: „Die Jugendlichen sagen uns, es sei doch
völlig egal, wie sie sich verhielten; sie würden ohnehin abgeschoben“. Die Caritas
widersprach auch der Argumentation, die Ausreisepflicht müsse konsequent
durchgesetzt werden, um „die notwendige Akzeptanz für jene“ zu erhalten, „die
hier gut integriert werden sollen“. Denn erfahrungsgemäß verhindere „das
Damoklesschwert der Abschiebung“ die Integration der Jugendlichen. Der
Bayerische Flüchtlingsrat berichtete von Meldungen aus allen Teilen Bayerns,
wonach viele afghanische Jugendliche aus Angst vor einer Abschiebung nicht mehr
in den Schulen erschienen, sich versteckten oder in andere EU-Länder weiter
flüchteten – Bayern produziere mit seiner harten Abschiebepolitik eine
„Sekundärmigration“ innerhalb Europas, die die CSU ansonsten zu bekämpfen vorgebe
(
www.fluechtlingsrat-bayern.de/beitrag/items/air-bavaristan-bayern-kennt-bei-
abschiebung-keine-grenzen.html).
1. Wie viele Abschiebungen auf dem Luftweg wurden im ersten Halbjahr 2018
von deutschen Flughäfen aus durchgeführt (bitte nach Flughäfen,
Zielländern und Staatsangehörigkeit der Betroffenen aufschlüsseln; bitte noch
einmal gesondert die Zahl der Abschiebungen in EU-Mitgliedstaaten bzw.
Schengen-Staaten nennen)?
Im ersten Halbjahr 2018 wurden insgesamt 11 005 Abschiebungen auf dem
Luftweg vollzogen.
Ergänzend verweist die Bundesregierung auf die nachstehenden Tabellen:
Abschiebungen (auf dem Luftweg)
Flughafen Gesamtzahl (Personen)
Frankfurt/Main 4.017
Düsseldorf 2.668
München 1.371
Berlin-Schönefeld 654
Baden/Baden 588
Hamburg 438
Berlin-Tegel 401
Leipzig 350
Hannover 181
Stuttgart 167
Köln/Bonn 157
Dresden 6
Hahn 4
Bremen 3
Gesamtergebnis 11.005
Abschiebungen (auf dem Luftweg)
Zielstaat Gesamtzahl (Personen)
Italien 1.692
Albanien 1.126
Serbien 785
Kosovo 707
Mazedonien 623
Georgien 528
Marokko 366
Spanien 323
Algerien 309
Frankreich 289
Rumänien 286
Schweden 236
Russische Föderation 208
Pakistan 206
Armenien 201
Dänemark 197
Tunesien 189
Norwegen 175
Litauen 172
Finnland 156
Schweiz 141
Bulgarien 133
Moldau 130
Türkei 127
Aserbaidschan 110
Bosnien-Herzegowina 108
Portugal 88
Montenegro 80
Afghanistan 79
Ukraine 77
Indien 73
Nigeria 65
Ghana 64
Polen 59
Niederlande 58
Lettland 58
Österreich 55
Abschiebungen (auf dem Luftweg)
Zielstaat Gesamtzahl (Personen)
Gambia 51
Bangladesch 50
Belgien 43
Kroatien 42
Vietnam 35
Tschechische Republik 32
Griechenland 28
Ägypten 28
Großbritannien 27
Slowakische Republik 27
China 27
Libanon 26
Thailand 25
Slowenien 24
Ungarn 24
Weißrussland 20
Kamerun 16
Irak 12
Estland 12
Kolumbien 12
Guinea 11
Malta 11
Sri Lanka 10
Island 10
Iran 9
Brasilien 8
Jordanien 7
Äthiopien 7
Senegal 6
Kasachstan 6
Sierra Leone 6
Burkina Faso 5
Peru 4
Taiwan 4
Chile 4
Venezuela 4
Cote d'Ivoire 4
Abschiebungen (auf dem Luftweg)
Zielstaat Gesamtzahl (Personen)
Usbekistan 3
Kongo, Dem. Republik 3
Kenia 3
Mali 3
Guinea-Bissau 3
Jamaika 2
Korea, Republik 2
USA 2
Niger 2
Mongolei 2
Benin 2
Tadschikistan 2
Mexiko 2
Paraguay 2
Sudan 1
Liberia 1
Philippinen 1
Kuwait 1
Israel 1
Australien 1
Uganda 1
Togo 1
Dominikanische Republik 1
Angola 1
Ecuador 1
Bolivien 1
Südafrika 1
Kirgistan 1
Saudi-Arabien 1
Turkmenistan 1
Gesamtergebnis 11.005
Abschiebungen (auf dem Luftweg)
Staatsangehörigkeit Gesamtzahl (Personen)
Albanien 1.157
Serbien 830
Kosovo 719
Mazedonien 586
Georgien 543
Irak 440
Marokko 419
Syrien 401
Nigeria 366
Algerien 354
Afghanistan 354
Pakistan 301
Russische Föderation 291
Aserbaidschan 255
Somalia 253
Armenien 248
Türkei 217
Gambia 211
Iran 199
Tunesien 198
Rumänien 196
Guinea 195
Sudan 158
Eritrea 140
Moldau 136
Bosnien-Herzegowina 110
ungeklärt 104
Indien 104
Ukraine 91
Ghana 87
Montenegro 78
Libyen 66
Litauen 60
Tadschikistan 59
Bangladesch 52
Bulgarien 51
Ägypten 51
Abschiebungen (auf dem Luftweg)
Staatsangehörigkeit Gesamtzahl (Personen)
Kamerun 47
China 47
Äthiopien 45
Libanon 44
Mali 42
staatenlos 38
Vietnam 35
Cote d'Ivoire 35
Sierra Leone 35
Weißrussland 31
Guinea-Bissau 30
Angola 28
Senegal 26
Thailand 25
Sri Lanka 23
Lettland 21
Kroatien 21
Italien 19
Tschad 19
Jordanien 18
Benin 18
Ungarn 16
Burkina Faso 16
Niger 16
Togo 15
Kuwait 15
Slowakische Republik 15
Polen 14
Kasachstan 13
Griechenland 13
Kolumbien 12
Jemen 11
Kongo, Dem. Republik 11
Kenia 9
Brasilien 8
Liberia 8
Spanien 8
Abschiebungen (auf dem Luftweg)
Staatsangehörigkeit Gesamtzahl (Personen)
Großbritannien 5
Chile 4
Venezuela 4
Kirgisistan 4
Uganda 4
Peru 4
Estland 3
Mongolei 3
Jamaika 3
Usbekistan 3
Tansania 3
Österreich 2
Simbabwe 2
USA 2
Zentralafrikanische Rep. 2
Portugal 2
Slowenien 2
Mexiko 2
Paraguay 2
Saudi-Arabien 2
Myanmar 1
Israel 1
Südsudan 1
El Salvador 1
Bahrain 1
Korea, Dem. Volksrep. 1
Südafrika 1
Schweiz 1
Island 1
Mauretanien 1
Bolivien 1
Äquatorialguinea 1
Philippinen 1
Norwegen 1
Niederlande 1
Australien 1
Ecuador 1
Abschiebungen (auf dem Luftweg)
Staatsangehörigkeit Gesamtzahl (Personen)
Korea, Republik 1
Turkmenistan 1
Dominikanische Republik 1
Gesamtergebnis 11.005
In Mitgliedstaaten der Europäischen Union bzw. Schengen-Staaten wurden
4 398 Personen auf dem Luftweg abgeschoben.
2. Wie viele Abschiebungen in welche Länder erfolgten im ersten Halbjahr
2018 auf dem Land- bzw. Seeweg (bitte nach Zielländern und
Staatsangehörigkeit der Betroffenen aufschlüsseln und gesondert die Zahl der
Abschiebungen in EU-Mitgliedstaaten bzw. Schengen-Staaten nennen)?
Im ersten Halbjahr 2018 wurden 1 215 Abschiebungen auf dem Landweg und
41 Abschiebungen auf dem Seeweg vollzogen.
Die Bundesregierung verweist ergänzend auf die nachstehenden Tabellen:
Abschiebungen Landgrenzen
Zielstaat Gesamtzahl (Personen)
Polen 437
Österreich 197
Belgien 177
Niederlande 130
Tschechische Republik 118
Schweiz 112
Frankreich 37
Luxemburg 6
Dänemark 1
Gesamtergebnis 1.215
Abschiebungen Landgrenzen
Staatsangehörigkeit Gesamtzahl (Personen)
Russische Föderation 268
Irak 160
Polen 102
Somalia 68
Afghanistan 63
Iran 60
Armenien 45
Eritrea 41
Aserbaidschan 36
Türkei 36
Pakistan 22
Tadschikistan 22
Sudan 20
Marokko 16
Algerien 15
Weißrussland 14
Ägypten 14
Turkmenistan 14
Syrien 12
Äthiopien 12
ungeklärt 11
Bosnien-Herzegowina 11
Moldau 10
Serbien 9
Guinea 9
Libyen 9
Jordanien 8
Indien 7
Tunesien 7
Niederlande 7
Tschechische Republik 7
Georgien 7
Frankreich 6
Österreich 5
Ukraine 5
Nigeria 5
Cote d'Ivoire 4
Abschiebungen Landgrenzen
Staatsangehörigkeit Gesamtzahl (Personen)
China 4
Kosovo 4
Burkina Faso 3
Belgien 3
Gambia 3
Niger 3
Kasachstan 3
Sri Lanka 3
Albanien 3
Kenia 2
Sierra Leone 2
Benin 2
staatenlos 2
Kuba 2
Ruanda 1
Italien 1
Schweiz 1
Togo 1
Dschibuti 1
Libanon 1
Kamerun 1
Ghana 1
Mali 1
Gesamtergebnis 1.215
Abschiebungen Seegrenzen
Zielstaat Gesamtzahl (Personen)
Schweden 38
Litauen 2
Dänemark 1
Gesamtergebnis 41
Abschiebungen Seegrenzen
Staatsangehörigkeit Gesamtzahl (Personen)
Afghanistan 12
Somalia 7
Syrien 5
Irak 4
Ukraine 4
Litauen 2
Eritrea 1
Jemen 1
Ägypten 1
Marokko 1
Libanon 1
Pakistan 1
Schweden 1
Gesamtergebnis 41
In Mitgliedstaaten der Europäischen Union bzw. Schengen-Staaten wurden
1 215 Personen auf dem Landweg und 41 auf dem Seeweg abgeschoben.
3. Wie viele Überstellungen erfolgten im ersten Halbjahr 2018 in andere
Mitgliedstaaten der Europäischen Union bzw. Schengen-Staaten im Rahmen der
Dublin-Verordnung (bitte nach Zielstaaten und den zehn wichtigsten
Staatsangehörigkeiten differenzieren und die jeweilige Zahl der Minderjährigen
nennen)?
Die Angaben können den folgenden Tabellen entnommen werden:
Überstellungen nach Mitgliedstaaten davon Minderjährige unter 18 Jahren
Überstellungen insgesamt 4.981 881
davon nach:
Österreich 265 58
Belgien 228 60
Bulgarien 30 0
Schweiz 221 36
Tschechische Republik 108 23
Dänemark 137 44
Estland 7 2
Spanien 300 74
Finnland 158 24
Frankreich 356 69
Griechenland 5 0
Kroatien 19 1
Island 7 3
Italien 1.699 95
Litauen 98 26
Luxemburg 6 0
Lettland 24 5
Malta 8 0
Niederlande 223 36
Norwegen 163 42
Polen 366 161
Portugal 86 34
Rumänien 64 13
Schweden 349 55
Slowenien 20 5
Slowakische Republik 13 4
Vereinigtes Königreich 21 11
Überstellungen nach Hauptherkunftsstaaten davon Minderjährige
unter 18 Jahre
Überstellungen insgesamt 4.981 881
darunter
Irak 603 113
Afghanistan 377 83
Russische Föderation 344 170
Nigeria 327 11
Syrien 323 105
Somalia 302 20
Iran 257 43
Aserbaidschan 194 67
Guinea 187 3
Sudan (ohne Südsudan) 172 6
4. Wie viele Zurückweisungen und Zurückschiebungen fanden im ersten
Halbjahr 2018 an deutschen Flughäfen statt (bitte nach Flughäfen, Zielstaaten und
Staatsangehörigkeit der Betroffenen aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung verweist auf nachstehende Tabellen:
Zurückweisungen auf dem Luftweg Zurückschiebungen auf dem Luftweg
Flughafen Gesamtzahl (Personen) Flughafen Gesamtzahl (Personen)
Frankfurt/Main 1.364 München 17
Düsseldorf 345 Frankfurt/Main 9
München 207 Berlin-Tegel 8
Berlin-Tegel 149 Stuttgart 7
Berlin-Schönefeld 148 Düsseldorf 4
Köln/Bonn 116 Hamburg 3
Memmingen 107 Gesamtergebnis 48
Stuttgart 99
Dortmund 84
Hamburg 80
Hannover 51
Weeze 27
Hahn 24
Nürnberg 18
Bremen 6
Leipzig 5
Baden/Baden 4
Friedrichshafen 4
Ramstein Air Base 1
Gesamtergebnis 2.839
Zurückweisungen auf dem Luftweg Zurückschiebungen auf dem Luftweg
Zielstaat Gesamtzahl (Personen) Zielstaat Gesamtzahl (Personen)
Türkei 369 Italien 27
Kosovo 185 Georgien 7
Russische Föderation 184 Griechenland 3
Georgien 177 Rumänien 2
Griechenland 165 Frankreich 2
Albanien 153 Albanien 2
Serbien 127 Großbritannien 1
Ukraine 119 Lettland 1
Kolumbien 115 Schweden 1
Mazedonien 107 Schweiz 1
Brasilien 104 Guinea-Bissau 1
Großbritannien 76 Gesamtergebnis 48
Vereinigte Arab. Emirate 64
Tunesien 47
Kanada 46
Moldau 42
USA 41
China 39
Bosnien Herzegowina 39
Marokko 34
Panama 33
Dominikanische Republik 27
Rumänien 25
Iran 25
Libanon 24
Katar 23
Indien 22
Montenegro 21
Saudi Arabien 21
Kuba 20
Mexiko 20
Algerien 20
Äthiopien 17
Kasachstan 16
Thailand 15
Angola 15
Ägypten 15
Zurückweisungen auf dem Luftweg
Zielstaat Gesamtzahl (Personen)
Argentinien 14
Weißrussland 14
Südafrika 14
Bulgarien 12
Irak 12
Kroatien 11
Nigeria 10
Mauritius 9
Italien 9
Irland 9
Jordanien 9
Spanien 8
Oman 8
Singapur 7
Senegal 6
Vietnam 6
Kuwait 5
Chile 5
Costa Rica 5
Pakistan 5
Belgien 4
Australien 4
Trinidad u. Tobago 4
Zypern 4
Namibia 4
Korea, Republik 4
Turkmenistan 3
Aserbaidschan 3
Venezuela 3
Frankreich 3
Bahrain 3
Armenien 2
Bolivien 2
Norwegen 2
Polen 2
Ghana 2
Schweden 2
Zurückweisungen auf dem Luftweg
Zielstaat Gesamtzahl (Personen)
Portugal 2
Lettland 2
Ecuador 1
Peru 1
Usbekistan 1
Israel 1
Jamaika 1
Tadschikistan 1
Japan 1
Dänemark 1
Slowenien 1
Luxemburg 1
Malaysia 1
Kenia 1
Österreich 1
Ungarn 1
Gesamtergebnis 2.839
Zurückweisungen auf dem Luftweg Zurückschiebungen auf dem Luftweg
Staatsangehörigkeit Gesamtzahl (Personen) Staatsangehörigkeit Gesamtzahl (Personen)
Albanien 463 Nigeria 15
Georgien 238 Georgien 7
Russische Föderation 160 Albanien 3
Türkei 153 Syrien 3
Serbien 133 Pakistan 2
Kolumbien 113 Algerien 2
Ukraine 105 Kamerun 2
Mazedonien 95 Afghanistan 2
Moldau 76 Eritrea 1
Brasilien 70 Guinea-Bissau 1
Syrien 66 Ghana 1
China 65 Tunesien 1
Indien 62 Marokko 1
Irak 49 Iran 1
Bosnien-Herzegowina 45 Ägypten 1
Iran 42 Aserbaidschan 1
Saudi-Arabien 38 Togo 1
Afghanistan 36 Libyen 1
Nigeria 35 Mali 1
Venezuela 33 Irak 1
Marokko 33 Gesamtergebnis 48
Kosovo 32
Tunesien 31
Kuba 30
Pakistan 27
Ägypten 25
Libyen 22
Mexiko 22
Nicaragua 21
Algerien 21
Kasachstan 20
Montenegro 20
Libanon 19
Angola 18
Argentinien 18
Philippinen 15
Thailand 15
Zurückweisungen auf dem Luftweg
Staatsangehörigkeit Gesamtzahl (Personen)
Südafrika 14
El Salvador 14
Paraguay 13
Weißrussland 13
Indonesien 13
Ghana 12
Kongo, Dem. Republik 12
Eritrea 12
Armenien 11
Mauritius 11
Äthiopien 11
Aserbaidschan 10
Chile 10
Kuwait 10
Vietnam 10
Honduras 10
Dominikanische Rep. 9
Bangladesch 9
USA 8
Kanada 8
Gambia 8
Katar 6
Somalia 6
Oman 6
Peru 6
Jordanien 6
Ver. Arabische Emirate 5
staatenlos 5
Ecuador 4
Jamaika 4
Senegal 4
Kongo 4
Palästina 4
Korea, Republik 4
Trinidad u. Tobago 4
Simbabwe 4
Bahrain 3
Zurückweisungen auf dem Luftweg
Staatsangehörigkeit Gesamtzahl (Personen)
Usbekistan 3
Sudan 3
Sri Lanka 3
Guinea 3
Singapur 3
Namibia 3
Costa Rica 3
Rumänien 3
Bolivien 3
Israel 2
Guatemala 2
Haiti 2
Bulgarien 2
Tansania 2
St. Kitts u. Nevis 2
ungeklärt 2
Australien 2
Panama 2
Mongolei 2
Mosambik 2
Tadschikistan 2
Griechenland 1
Korea, Dem. Volksrep. 1
Mali 1
Komoren 1
Kirgisistan 1
Frankreich 1
Kamerun 1
Kap Verde 1
Uganda 1
Taiwan 1
Kenia 1
Mauretanien 1
Japan 1
Guyana 1
Madagaskar 1
Nepal 1
Zurückweisungen auf dem Luftweg
Staatsangehörigkeit Gesamtzahl (Personen)
Malawi 1
Guinea-Bissau 1
Cote d'Ivoire 1
Gesamtergebnis 2.839
5. Wie viele Zurückweisungen und Zurückschiebungen fanden im ersten
Halbjahr 2018 an den Land- bzw. Seegrenzen statt (bitte nach Landesgrenzen
bzw. Bundespolizeipräsidien und Herkunftsländern aufschlüsseln)?
Im ersten Halbjahr 2018 wurden acht Zurückweisungen und keine
Zurückschiebung auf dem Seeweg sowie 2 844 Zurückweisungen und 1 053
Zurückschiebungen auf dem Landweg vollzogen.
Ergänzend verweist die Bundesregierung auf nachstehende Tabellen:
Seegrenzen
Staatsangehörigkeit
Gesamtzahl
(Personen)
Zurückweisungen
(Personen)
Zurückschiebungen
(Personen)
Guinea 3 3 0
Albanien 2 2 0
Russische Föderation 2 2 0
Philippinen 1 1 0
Gesamtergebnis 8 8 0
Landgrenzen
Grenze zu
Gesamtzahl
(Personen)
Zurückweisungen
(Personen)
Zurückschiebungen
(Personen)
Österreich 2.968 2.844 124
Tschechische Republik 318 0 318
Polen 285 0 285
Frankreich 160 0 160
Niederlande 93 0 93
Schweiz 55 0 55
Dänemark 10 0 10
Belgien 8 0 8
Luxemburg 0 0 0
Gesamtergebnis 3.897 2.844 1.053
Landgrenzen
Staatsangehörigkeit
Gesamtzahl
(Personen)
Zurückweisungen
(Personen)
Zurückschiebungen
(Personen)
Nigeria 532 492 40
Afghanistan 404 371 33
Albanien 315 248 67
Serbien 307 254 53
Moldau 301 113 188
Ukraine 202 37 165
Irak 157 138 19
Syrien 122 101 21
Marokko 111 77 34
Pakistan 102 94 8
Mazedonien 93 87 6
Kosovo 83 62 21
Russische Föderation 81 34 47
Georgien 79 29 50
Somalia 77 61 16
Tunesien 66 48 18
Türkei 61 45 16
Gambia 60 57 3
Iran 59 44 15
Eritrea 52 33 19
Bosnien-Herzegowina 51 43 8
Algerien 45 19 26
Ghana 44 41 3
Indien 33 26 7
Senegal 30 24 6
Ägypten 27 20 7
Guinea 27 15 12
Sudan 24 7 17
Libyen 23 19 4
Montenegro 17 16 1
Kamerun 16 10 6
Armenien 16 3 13
staatenlos 16 3 13
China 14 12 2
Sierra Leone 13 10 3
Mali 12 12 0
Landgrenzen
Staatsangehörigkeit
Gesamtzahl
(Personen)
Zurückweisungen
(Personen)
Zurückschiebungen
(Personen)
Bangladesch 12 11 1
Liberia 11 8 3
Cote d'Ivoire 9 8 1
Peru 8 8 0
Togo 8 6 2
Sri Lanka 8 6 2
ungeklärt 8 3 5
Tschechische Republik 8 0 8
Vietnam 8 0 8
Libanon 7 7 0
Polen 7 0 7
Benin 6 6 0
Philippinen 6 5 1
Äthiopien 6 4 2
Palästina 6 4 2
Mexiko 6 3 3
Aserbaidschan 6 2 4
Weißrussland 6 1 5
Guinea-Bissau 5 5 0
Mongolei 5 5 0
Kongo, Dem. Republik 5 4 1
Ecuador 4 4 0
Jordanien 4 3 1
Tadschikistan 4 2 2
Kolumbien 4 2 2
Jemen 4 1 3
Rumänien 4 0 4
Usbekistan 3 3 0
Kirgisistan 3 3 0
Thailand 3 1 2
Angola 3 1 2
Mauretanien 2 2 0
Uganda 2 2 0
Nepal 2 2 0
Burkina Faso 2 2 0
Kenia 2 2 0
Landgrenzen
Staatsangehörigkeit
Gesamtzahl
(Personen)
Zurückweisungen
(Personen)
Zurückschiebungen
(Personen)
Chile 2 1 1
Tschad 2 0 2
Gabun 2 0 2
Slowakische Republik 2 0 2
Mauritius 1 1 0
Indonesien 1 1 0
Haiti 1 1 0
Jamaika 1 1 0
Niger 1 1 0
Kuwait 1 1 0
Dominikanische Rep. 1 1 0
Japan 1 1 0
Bolivien 1 1 0
Äquatorialguinea 1 1 0
Kap Verde 1 1 0
Kuba 1 1 0
Venezuela 1 0 1
Kasachstan 1 0 1
Kroatien 1 0 1
Niederlande 1 0 1
Litauen 1 0 1
Lettland 1 0 1
Ungarn 1 0 1
Honduras 1 0 1
Gesamtergebnis 3.897 2.844 1.053
6. Wie viele Minderjährige und wie viele unbegleitete Minderjährige waren im
ersten Halbjahr 2018 von Abschiebungen, Zurückschiebungen bzw.
Zurückweisungen betroffen, wie viele unbegleitete Minderjährige wurden an den
Außengrenzen festgestellt (bitte nach Feststellungen an Grenzen und
Feststellungen nach Staatsangehörigkeit auflisten), und wie viele von ihnen
wurden in die Obhut der Jugendämter gegeben?
Im ersten Halbjahr 2018 wurden 66 Zurückweisungen, 22 Zurückschiebungen
und keine Abschiebung von alleinreisenden minderjährigen ausländischen
Staatsangehörigen vollzogen. An Jugendämter wurden 921 unbegleitete Minderjährige
übergeben. Insgesamt wurden 1 023 unbegleitete Minderjährige festgestellt.
Ergänzend verweist die Bundesregierung auf nachstehende Tabellen:
Grenze Anzahl Zurückweisungen Zurückschiebungen Übergabe an Jugendämter
Gesamtergebnis 1.023 66 22 921
Schweiz 291 14 268
Frankreich 232 8 223
Österreich 153 60 92
Belgien 149 147
Dänemark 105 105
Seehäfen 35 35
Tschechische Republik 22 22
Flughäfen 20 6 13
Polen 7 7
Luxemburg 5 5
Niederlande 4 4
Staatsangehörigkeit Anzahl Zurückweisungen Zurückschiebungen Übergabe an Jugendämter
Afghanistan 181 27 153
Eritrea 161 8 8 143
Somalia 123 2 3 113
Marokko 95 1 3 91
Guinea 95 2 1 90
Algerien 72 1 2 68
Libyen 29 3 26
Tunesien 26 1 1 24
Gambia 23 1 22
Irak 20 1 19
Syrien 18 1 17
Nigeria 15 3 11
Sudan 14 1 13
Sierra Leone 14 1 13
Mali 13 13
Cote d'Ivoire 10 10
Guinea-Bissau 10 10
Kamerun 9 1 8
Vietnam 8 8
Pakistan 8 3 5
Äthiopien 8 8
Iran 6 6
Ghana 6 6
Senegal 5 5
Staatsangehörigkeit Anzahl Zurückweisungen Zurückschiebungen Übergabe an Jugendämter
Albanien 5 2 1 2
Benin 4 2 2
Serbien 4 4
Jemen 4 4
ungeklärt 4 4
Saudi-Arabien 4 3 1
Liberia 3 3
Tonga 3 3
Russische Föderation 2 1
Mazedonien 2 1 1
Togo 2 2
Ägypten 2 1 1
Kosovo 2 2
Kongo, Dem. Republik 2 2
Indien 1 1
Niger 1 1
Myanmar 1 1
Georgien 1 1
Aserbaidschan 1
Sri Lanka 1 1
Burkina Faso 1 1
staatenlos 1 1
Palästina 1 1
Bosnien-Herzegowina 1 1
Mauretanien 1 1
Gesamtergebnis 1.023 66 22 921
Etwaige Differenzen zwischen der Zahl der Aufgegriffenen und den aufgeführten
Maßnahmen erklären sich aus sonstigen Maßnahmen der Grenzbehörden, etwa
die Übergabe an zur Abholung berechtigte Personen.
7. Was waren die Gründe der Einreiseverweigerungen bzw. Zurückweisungen
im ersten Halbjahr 2018 (bitte nach Zurückweisungsgrund und den zehn
wichtigsten Staatsangehörigkeit differenzieren und wie auf
Bundestagsdrucksache 19/117 in der Antwort zu Frage 7 darstellen)?
Die Angaben können den nachstehenden Tabellen entnommen werden:
Zurückweisungen an Luftgrenzen nach Gründen
Staatsangehörigkeit Anzahl (A) (B) (C) (D) (E) (F) (G) (H) (I)
Gesamtergebnis 2.839 49 73 1.211 14 256 163 511 323 239
Albanien 463 1 31 94 69 20 100 110 38
Georgien 238 33 1 58 2 74 39 31
Russische Föderation 160 3 106 2 18 10 7 4 10
Türkei 153 1 5 106 4 7 9 10 5 6
Serbien 133 1 36 6 28 18 41 3
Kolumbien 113 37 2 4 36 7 27
Ukraine 105 1 4 30 7 10 27 19 7
Mazedonien 95 15 8 19 14 35 4
Moldau 76 1 20 21 2 21 10 1
Brasilien 70 22 1 36 3 8
Zurückweisungen an Seegrenzen nach Gründen
Staatsangehörigkeit Anzahl (A) (B) (C) (D) (E) (F) (G) (H) (I)
Gesamtergebnis 8 3 2 3
Guinea 3 3
Albanien 2 2
Russische Föderation 2 2
Philippinen 1 1
Zurückweisungen an Landgrenzen nach Gründen
Staatsangehörigkeit Anzahl (A) (B) (C) (D) (E) (F) (G) (H) (I)
Gesamtergebnis 2.844 1.511 23 1.296 1 13
Nigeria 492 350 9 133
Afghanistan 371 361 10
Serbien 254 5 240 9
Albanien 248 15 2 231
Irak 138 125 13
Moldau 113 5 108
Syrien 101 78 2 20 1
Pakistan 94 59 35
Mazedonien 87 9 76 2
Marokko 77 45 32
Zurückweisungsgründe gem. Anhang V der Verordnung (EU) Nr. 2016/399
A ohne gültiges Reisedokument
B im Besitz eines falschen, gefälschten oder verfälschten Reisedokuments
C ohne gültiges Visum oder ohne gültigen Aufenthaltstitel
D im Besitz eines falschen, gefälschten oder verfälschten Visums oder Aufenthaltstitels
E verfügt nicht über die erforderlichen Dokumente zum Nachweis von Aufenthaltszweck und -bedingungen
F hat sich bereits drei Monate eines Zeitraums von sechs Monaten im Gebiet der Mitgliedstaaten der EU
aufgehalten
G verfügt nicht über ausreichende Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts im Verhältnis zur Dauer und zu
den Umständen des Aufenthalts oder für die Rückkehr in das Herkunfts- oder Durchreiseland
H ist zur Einreiseverweigerung ausgeschrieben
I stellt eine Gefahr für die öffentliche Ordnung, die innere Sicherheit, die öffentliche Gesundheit oder die
internationalen Beziehungen eines oder mehrerer der Mitgliedstaaten der Europäischen Union dar
8. Welche Angaben oder Einschätzungen kann die Bundesregierung dazu
machen, wie viele der abgeschobenen Menschen unter 18 Jahre alt waren, wie
viele der Abgeschobenen in Deutschland geboren sind, wie viele der
Abgeschobenen zuvor mehr als fünf Jahre in Deutschland gelebt haben und wie
viele minderjährig Abgeschobene länger als fünf Jahre in Deutschland lebten
(bitte jeweils nach den wichtigsten Staatsangehörigkeiten differenzieren)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
9. In welcher Zuständigkeit erfolgten die Abschiebungen, Zurückweisungen
und Zurückschiebungen im ersten Halbjahr 2018 bzw. wer hat sie veranlasst
(bitte jeweils nach Bund und den einzelnen Bundesländern differenzieren),
wie viele ausreisepflichtige Personen mit und ohne Duldung (bitte
differenzieren und nach Bundesländern auflisten), und wie viele ausreisepflichtige
abgelehnte Asylbewerber (bitte nach Bundesländern auflisten und Personen
mit und ohne Duldung gesondert angeben) hielten sich nach Kenntnis der
Bundesregierung zum 30. Juni 2018 in den einzelnen Bundesländern auf,
und welches waren die zehn Hauptherkunftsländer der Ausreisepflichtigen
in den jeweiligen Bundesländern (bitte in absoluten und relativen Zahlen für
jedes Bundesland auflisten)?
Die Zurückweisungen erfolgten in Zuständigkeit der Bundespolizei und der mit
der grenzpolizeilichen Kontrolle beauftragten Behörden der Länder Bayern und
Hamburg. Zurück- und Abschiebungen erfolgten sowohl in der Zuständigkeit der
Bundespolizei als auch in der Zuständigkeit der Länder. Eine Unterscheidung
nach ausführender Behörde wird statistisch nicht erfasst. Die
aufenthaltsbeendenden und -verhindernden Maßnahmen sind für den angefragten Zeitraum den
jeweils zuständigen Behörden der Bundespolizei und den Ländern zugeordnet
worden, soweit hierzu Erkenntnisse vorlagen.
Die Angaben zu den Bundesländern (Abschiebungen und Zurückschiebungen)
beziehen sich auf das die Abschiebung bzw. Zurückschiebung veranlassende
Bundesland. Im Übrigen verweist die Bundesregierung auf die nachstehenden
Tabellen:
Zurückweisungen
Gesamtzahl (Personen)
Bundespolizei 5.565
Bayern 125
Hamburg 1
Gesamtergebnis 5.691
Zurückschiebungen
Gesamtzahl (Personen)
Bayern 50
Baden-Württemberg 6
Saarland 2
Hamburg 1
Hessen 1
Bundespolizei 1.041
Gesamtergebnis 1.101
Abschiebungen
Gesamtzahl (Personen)
Nordrhein Westfalen 3.378
Bayern 1.762
Baden Württemberg 1.597
Hessen 889
Rheinland Pfalz 794
Niedersachsen 784
Berlin 546
Sachsen 500
Sachsen Anhalt 328
Thüringen 326
Hamburg 253
Brandenburg 239
Mecklenburg Vorpommern 238
Schleswig Holstein 204
Saarland 121
Bremen 47
Bundespolizei 255
Gesamtergebnis 12.261
Im Ausländerzentralregister (AZR) waren zum Stichtag 30. Juni 2018 insgesamt
234 603 Personen ausreisepflichtig, davon 173 915 Personen mit einer Duldung
und 60 688 Personen ohne Duldung.
Die Angaben dazu können den nachstehenden Tabellen entnommen werden:
Ausreisepflichtige nach
Bundesland
Ausreisepflichtige
Gesamt
davon Ausreisepflichtige
mit Duldung
davon Ausreisepflichtige
ohne Duldung
alle Bundesländer 234.603 173.915 60.688
davon:
Baden-Württemberg 26.044 20.835 5.209
Bayern 26.104 16.860 9.244
Berlin 17.234 10.626 6.608
Brandenburg 6.859 5.482 1.377
Bremen 2.856 2.415 441
Hamburg 7.037 5.223 1.814
Hessen 11.298 7.262 4.036
Mecklenburg-Vorpommern 3.622 3.126 496
Niedersachsen 22.310 17.187 5.123
Nordrhein-Westfalen 70.715 53.366 17.349
Rheinland-Pfalz 9.049 6.638 2.411
Saarland 1.371 1.150 221
Sachsen 11.770 8.913 2.857
Sachsen-Anhalt 6.988 5.823 1.165
Schleswig-Holstein 7.763 6.032 1.731
Thüringen 3.583 2.977 606
Ausreisepflichtige in Baden-Württemberg Anzahl Personen in Prozent
alle Staatsangehörigkeiten 26.044 100,0%
darunter:
Gambia 3.007 11,5%
Kosovo 2.026 7,8%
Irak 1.809 6,9%
Pakistan 1.760 6,8%
Serbien 1.705 6,5%
Indien 1.626 6,2%
Afghanistan 1.500 5,8%
Nigeria 1.447 5,6%
Mazedonien 960 3,7%
Algerien 815 3,1%
Ausreisepflichtige in Bayern Anzahl Personen in Prozent
alle Staatsangehörigkeiten 26.104 100,0%
darunter:
Nigeria 3.214 12,3%
Irak 2.989 11,5%
Afghanistan 2.720 10,4%
Pakistan 1.304 5,0%
Russische Föderation 1.149 4,4%
Ukraine 1.046 4,0%
Senegal 1.039 4,0%
Aserbaidschan 944 3,6%
Äthiopien 884 3,4%
Iran 709 2,7%
Ausreisepflichtige in Berlin Anzahl Personen in Prozent
alle Staatsangehörigkeiten 17.234 100,0%
darunter:
Ungeklärt 2.018 11,7%
Libanon 1.235 7,2%
Russische Föderation 1.122 6,5%
Serbien 1.011 5,9%
Vietnam 978 5,7%
Moldau (Republik) 938 5,4%
Türkei 883 5,1%
Afghanistan 858 5,0%
Irak 794 4,6%
Bosnien und Herzegowina 766 4,4%
Ausreisepflichtige in Brandenburg Anzahl Personen in Prozent
alle Staatsangehörigkeiten 6.859 100,0%
darunter:
Russische Föderation 1.661 24,2%
Kamerun 594 8,7%
Pakistan 465 6,8%
Afghanistan 410 6,0%
Kenia 363 5,3%
Ungeklärt 338 4,9%
Somalia 248 3,6%
Tschad 238 3,5%
Syrien 237 3,5%
Vietnam 227 3,3%
Ausreisepflichtige in Bremen Anzahl Personen in Prozent
alle Staatsangehörigkeiten 2.856 100,0%
darunter:
Serbien 346 12,1%
Albanien 301 10,5%
Mazedonien 244 8,5%
Kosovo 232 8,1%
Guinea 140 4,9%
Gambia 138 4,8%
Türkei 136 4,8%
Ghana 118 4,1%
Russische Föderation 117 4,1%
Nigeria 91 3,2%
Ausreisepflichtige in Hamburg Anzahl Personen in Prozent
alle Staatsangehörigkeiten 7.037 100,0%
darunter:
Afghanistan 717 10,2%
Russische Föderation 509 7,2%
Ägypten 464 6,6%
Ghana 433 6,2%
Serbien 400 5,7%
Ungeklärt 356 5,1%
Mazedonien 328 4,7%
Türkei 267 3,8%
Iran 259 3,7%
Montenegro 249 3,5%
Ausreisepflichtige in Hessen Anzahl Personen in Prozent
alle Staatsangehörigkeiten 11.298 100,0%
darunter:
Afghanistan 1.414 12,5%
Pakistan 1.177 10,4%
Irak 605 5,4%
Iran 592 5,2%
Somalia 510 4,5%
Türkei 489 4,3%
Rumänien 450 4,0%
Äthiopien 395 3,5%
Eritrea 364 3,2%
Algerien 363 3,2%
Ausreisepflichtige in Mecklenburg-Vorpommern Anzahl Personen in Prozent
alle Staatsangehörigkeiten 3.622 100,0%
darunter:
Ukraine 707 19,5%
Russische Föderation 468 12,9%
Ghana 421 11,6%
Afghanistan 240 6,6%
Armenien 223 6,2%
Ungeklärt 128 3,5%
Ägypten 120 3,3%
Syrien 116 3,2%
Serbien 104 2,9%
Mauretanien 103 2,8%
Ausreisepflichtige in Niedersachsen Anzahl Personen in Prozent
alle Staatsangehörigkeiten 22.310 100,0%
darunter:
Serbien 1.805 8,1%
Kosovo 1.785 8,0%
Albanien 1.632 7,3%
Irak 1.294 5,8%
Montenegro 1.233 5,5%
Russische Föderation 1.070 4,8%
Libanon 998 4,5%
Afghanistan 959 4,3%
Mazedonien 800 3,6%
Sudan (ohne Südsudan) 774 3,5%
Ausreisepflichtige in Nordrhein-Westfalen Anzahl Personen in Prozent
alle Staatsangehörigkeiten 70.715 100,0%
darunter:
Serbien 6.856 9,7%
Albanien 6.003 8,5%
Kosovo 4.300 6,1%
Mazedonien 3.939 5,6%
Irak 2.903 4,1%
Afghanistan 2.793 3,9%
Guinea 2.631 3,7%
Libanon 2.413 3,4%
Nigeria 2.338 3,3%
Ghana 2.279 3,2%
Ausreisepflichtige in Rheinland-Pfalz Anzahl Personen in Prozent
alle Staatsangehörigkeiten 9.049 100,0%
darunter:
Afghanistan 1.551 17,1%
Armenien 603 6,7%
Pakistan 594 6,6%
Kosovo 512 5,7%
Serbien 482 5,3%
Albanien 434 4,8%
Aserbaidschan 413 4,6%
Somalia 409 4,5%
Russische Föderation 395 4,4%
Mazedonien 315 3,5%
Ausreisepflichtige in Saarland Anzahl Personen in Prozent
alle Staatsangehörigkeiten 1.371 100,0%
darunter:
Syrien 247 18,0%
Serbien 122 8,9%
Afghanistan 101 7,4%
Kosovo 87 6,3%
Irak 84 6,1%
Türkei 70 5,1%
Algerien 44 3,2%
Ungeklärt 40 2,9%
Indien 39 2,8%
Russische Föderation 38 2,8%
Ausreisepflichtige in Sachsen Anzahl Personen in Prozent
alle Staatsangehörigkeiten 11.770 100,0%
darunter:
Indien 1.562 13,3%
Russische Föderation 1.208 10,3%
Pakistan 1.051 8,9%
Afghanistan 816 6,9%
Libanon 808 6,9%
Libyen 716 6,1%
Tunesien 631 5,4%
Marokko 526 4,5%
Irak 521 4,4%
Georgien 483 4,1%
Ausreisepflichtige in Sachsen-Anhalt Anzahl Personen in Prozent
alle Staatsangehörigkeiten 6.988 100,0%
darunter:
Indien 1.547 22,1%
Benin 620 8,9%
Guinea-Bissau 504 7,2%
Burkina-Faso 471 6,7%
Afghanistan 388 5,6%
Russische Föderation 386 5,5%
Niger 292 4,2%
Mali 277 4,0%
Kosovo 211 3,0%
Ungeklärt 198 2,8%
Ausreisepflichtige in Schleswig-Holstein Anzahl Personen in Prozent
alle Staatsangehörigkeiten 7.763 100,0%
darunter:
Afghanistan 1.412 18,2%
Irak 818 10,5%
Armenien 766 9,9%
Russische Föderation 668 8,6%
Albanien 452 5,8%
Serbien 424 5,5%
Iran 415 5,3%
Kosovo 412 5,3%
Syrien 365 4,7%
Mazedonien 220 2,8%
Ausreisepflichtige in Thüringen Anzahl Personen in Prozent
alle Staatsangehörigkeiten 3.583 100,0%
darunter:
Irak 376 10,5%
Russische Föderation 370 10,3%
Serbien 314 8,8%
Afghanistan 284 7,9%
Albanien 219 6,1%
Kosovo 190 5,3%
Syrien 185 5,2%
Mazedonien 169 4,7%
Eritrea 168 4,7%
Somalia 138 3,9%
Im AZR waren zum Stichtag 30. Juni 2018 insgesamt 126 121 Personen mit
einem abgelehnten Asylantrag ausreisepflichtig, davon 98 748 mit einer Duldung
und 27 373 Personen ohne Duldung. Eine Differenzierung nach Bundesländern
kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden:
Ausreisepflichtige mit einem abgelehnten Asylantrag nach Bundesland Gesamt davon mit
Duldung
davon ohne
Duldung
alle Bundesländer 126.121 98.748 27.373
davon:
Baden-Württemberg 14.633 11.998 2.635
Bayern 13.858 9.905 3.953
Berlin 8.112 5.269 2.843
Brandenburg 2.751 2.104 647
Bremen 1.289 1.130 159
Hamburg 2.835 2.373 462
Hessen 4.971 3.553 1.418
Mecklenburg-Vorpommern 2.185 1.940 245
Niedersachsen 12.461 10.053 2.408
Nordrhein-Westfalen 38.721 30.937 7.784
Rheinland-Pfalz 5.227 3.701 1.526
Saarland 668 581 87
Sachsen 7.655 6.361 1.294
Sachsen-Anhalt 4.814 4.226 588
Schleswig-Holstein 4.249 3.191 1.058
Thüringen 1.692 1.426 266
10. In wie vielen Fällen wurden im ersten Halbjahr 2018 Zwangsgelder gegen
Beförderungsunternehmen nach § 63 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG)
verhängt, wie hoch war die Gesamtsumme, wie hoch die durchschnittliche
Summe pro Beförderungsunternehmen (bitte auch nach Fluggesellschaft,
Bus- und Bahnunternehmen, Taxis usw. differenzieren)?
Im ersten Halbjahr 2018 wurde in insgesamt 443 Fällen ein Zwangsgeld
festgesetzt. Die durchschnittliche Summe pro Beförderungsunternehmen lag bei ca.
1 700 Euro. Die Gesamtsumme der Zwangsgelder betrug 774 000 Euro. Die
Zwangsgelder wurden ausschließlich gegenüber Luftfahrtunternehmen
festgesetzt.
11. Wie viele Personen wurden im ersten Halbjahr 2018 im Zuge von so
genannten Sammelabschiebungen entweder direkt in ihr Herkunftsland bzw. über
Flughäfen anderer Mitgliedstaaten in ihr Herkunftsland abgeschoben (bitte
nach Sammelabschiebungen der EU bzw. in nationaler bzw.
Länderzuständigkeit differenzieren und einzeln aufführen), und wieso gibt es zu
Sammelabschiebungen in nationaler oder Länderzuständigkeit keine genaue
Auflistung, wie etwa zu FRONTEX-Sammelabschiebungen (vgl.
Bundestagsdrucksache 19/800, Antworten zu den Fragen 10 und 11)?
Im ersten Halbjahr 2018 wurden 3 796 Personen im Zuge von
Sammelabschiebungen entweder direkt in ihr Herkunftsland bzw. über Flughäfen anderer
Mitgliedstaaten in ihr Herkunftsland abgeschoben. Davon wurden 1 062 Personen
durch Sammelabschiebungen der Europäischen Union (EU) und 2 734 Personen
in nationaler Zuständigkeit abgeschoben. Auch für in nationaler Zuständigkeit
durchgeführte Sammelabschiebungen erfolgt eine entsprechende Dokumentation,
sofern die Bundespolizei die durchführende Bundesbehörde ist.
12. An welchen gemeinsamen Abschiebemaßnahmen der Europäischen Agentur
für die Grenz- und Küstenwache (FRONTEX) hat sich Deutschland im
ersten Halbjahr 2018 beteiligt, welches Zielland hatten diese Maßnahmen
jeweils, und
a) bei welchem Staat (für Deutschland: Behörde) lag jeweils die
Federführung für die Abschiebemaßnahme, welche Bundesländer waren von
deutscher Seite darüber hinaus beteiligt,
b) welche Fluggesellschaften wurden mit der Durchführung der Flüge
beauftragt, von welchen deutschen Flughäfen starteten sie bzw. machten sie
eine Zwischenlandung,
c) wie hoch waren die Kosten der Flüge jeweils, und wer hat die Kosten
getragen,
d) wie viele Personen aus welchen Herkunftsstaaten wurden bei den
Abschiebemaßnahmen aus Deutschland jeweils abgeschoben, und
e) wie viele Bundesbeamte wurden als Begleitpersonal auf diesen Flügen
jeweils eingesetzt
(bitte jeweils, soweit es um Abgeschobene, begleitende Bundesbeamte und
Kosten geht)?
Die Fragen 12 bis 12e werden in nachstehender Tabelle gemeinsam beantwortet.
Die Kosten für das Fluggerät der von den deutschen Behörden geplanten
Maßnahmen hat jeweils die Europäische Grenzschutzagentur Frontex getragen.
Vertragsdaten zu den unter ausländischer Verantwortung durchgeführten
Rückführungsmaßnahmen liegen der Bundespolizei nicht vor.
Datum
Zielstaaten
Rückzu
führende
Bundes
beamte
Beteiligte Bundesländer Federführender
Staat/
durchführende
Bundesbehörde
Fluggesellschaft
Deutscher
Abflughafen
Kosten
Fluggerät
17.01.2018 Pakistan 16 55 RP, SN, BB, BE, NW Deutschland/
Bundespolizeipräsidium
Titan Airways Berlin-
Schönefeld
202.250 €
17.01.2018 Republik
Moldau/
Weißrussland
1 / 3 13 BE, BY, HE Schweiz SKY Taxi* Leipzig 15.000 €*
23.01.2018 Russland 4 17 BB, SN, MV, NI Österreich Global Reach
Aviation*
Leipzig 24.000 €*
23.01.2018 Georgien 52 1 RP, NI, BW, SN, BY, NW Deutschland/
Bundespolizeipräsidium
Airzena
Georgian Airways
Düsseldorf 96.200 €
25.01.2018 Serbien 49 1 NI, HH, SN, NW, BB, BE,
ST, MV
Deutschland/
Bundespolizeipräsidium
Air Serbia Berlin-
Schönefeld
35.000 €
30.01.2018 Albanien/
Kosovo
101 /
30
44 SH, RP, NW, NI, HH, BB,
SL, ST, SN, TH, BY
Deutschland/
Bundespolizeipräsidium
Germania Frankfurt/
M.
150.000 €
31.01.2018 Nigeria 10 38 BW, NI, HE,NW, BY Österreich Düsseldorf
06.02.2018 Pakistan 23 69 NI, RP, BY, BB, NW, BE,
HE
Deutschland/
Bundespolizeipräsidium
Titan Airways Frankfurt/
M.
150.000 €
14.02.2018 Ukraine 5 10 BY Schweiz MHS Aviation* München 15.000 €*
20.02.2018 Georgien 62 1 BU, BW, BY, NI, NW, RP,
SN
Deutschland/
Bundespolizeipräsidium
Airzena
Georgian Airways
Düsseldorf 96.200 €
21.02.2018 Ägypten 3 18 BY, HE, BE Deutschland/
Bundespolizeipräsidium
Global Reach
Aviation
Berlin-
Schönefeld
60.900 €
22.02.2018 Serbien 59 1 HH, RP, BY, SN, TH, MV,
SH, NW
Deutschland/
Bundespolizeipräsidium
Air Serbia Düsseldorf 35.000 €
26.02.2018 Republik
Moldau/
Kosovo
24 /
15
29 NW, BE, BY, HE, RP Österreich Leipzig
28.02.2018 Nigeria /
Ghana
5 /
8
44 BW, NW, MV, HH, BU Österreich Düsseldorf
08.03.2018 Kosovo /
Albanien
14 /
31
23 NI, SN, SH, TH Österreich Hannover
03.04.2018 Georgien 50 1 BW, SN, RP, BY, NI, NW,
TH, HB
Deutschland/
Bundespolizeipräsidium
Airzena
Georgian Airways
Düsseldorf 95.324
10.04.2018 Gambia /
Ghana
6 /
3
31 NW, BW, HE, BY Deutschland/
Bundespolizeipräsidium
Danish Air
Transport
München 149.907 €
18.04.2018 Nigeria /
Gambia
13 /
6
52 BY, NW, SN, ST, BU Österreich Frankfurt/
M.
08.05.2018 Pakistan 49 106 BW, BY, NI, NW, RP, BE,
HE, BB, SN, BU
Deutschland/
Bundespolizeipräsidium
Royal
Jordanien
Frankfurt/
M.
280.461 €
09.05.2018 Georgien 64 1 BW, BY, NI, NW, RP, SN Deutschland/
Bundespolizeipräsidium
Airzena
Georgian Airways
Düsseldorf 91.567 €
17.05.2018 Nigeria /
Gambia
1 /
3
13 BW, BU Österreich Stuttgart
Datum
Zielstaaten
Rückzu
führende
Bundes
beamte
Beteiligte Bundesländer Federführender
Staat/
durchführende
Bundesbehörde
Fluggesellschaft
Deutscher
Abflughafen
Kosten
Fluggerät
06.06.2018 Nigeria /
Gambia
1 /
3
18 NW, BW Österreich Stuttgart
07.06.2018 Georgien 28 1 BY, NW Deutschland/
Bundespolizeipräsidium
Airzena
Georgian Airways
Düsseldorf 95.400 €
13.06.2018 Guinea /
Dem.
Rep.
Kongo
3 /
1
18 BY, NW, RP Belgien Danish Air
Transport*
Düsseldorf 21.344 €*
13.06.2018 Georgien 51 2 RP, BW, NI, SN Deutschland/
Bundespolizeipräsidium
Airzena
Georgian Airways
Leipzig 90.800 €
25.06.2018 Pakistan 15 59 HE Deutschland/
Bundespolizeipräsidium
Titan Airways Frankfurt/
M.
157.725 €
*Diese Angabe bezieht sich ausschließlich auf die deutschen Zuführungskosten.
13. Wie viele der Abschiebungen im ersten Halbjahr 2018 erfolgten
a) unbegleitet,
Im ersten Halbjahr 2018 wurden 5 547 Abschiebungen auf dem Luftweg
unbegleitet vollzogen.
b) in Begleitung von Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei,
c) in Begleitung von Beamtinnen und Beamten der Länderpolizeien oder
anderer Länderbehörden,
Die Fragen 13b und 13c werden gemeinsam beantwortet. Im ersten Halbjahr 2018
wurden 3 913 Abschiebungen auf dem Luftweg durch Angehörige der
Bundespolizei bzw. der Polizeien der Länder oder anderer Länderbehörden begleitet.
Eine differenzierte statistische Erfassung im Sinne der Teilfragen 13b und 13c
erfolgt nicht.
d) in Begleitung von Vollzugsbeamtinnen und Vollzugsbeamten anderer
Mitgliedstaaten,
Keine.
e) in Begleitung von Sicherheitskräften der Zielstaaten (bitte nach
Zielstaaten aufschlüsseln),
Im ersten Halbjahr 2018 wurden 243 serbische, 216 algerische und 32
montenegrinische Staatsangehörige in Begleitung von Sicherheitskräften der
Zielstaaten rückgeführt.
f) in Begleitung von Sicherheitskräften der Luftverkehrsgesellschaften
(bitte nach Fluggesellschaften aufschlüsseln),
Luftfahrtunternehmen begleitet
Bulgaria Air 587
Georgian Airways 396
Tarom 36
Adria Airways 16
Middle East Airlines 11
Ukraine International 1
Gesamt 1.047
g) in Begleitung von medizinischem Personal?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
14. Wie viele Abschiebungsversuche mussten im ersten Halbjahr 2018 aufgrund
von Widerstandshandlungen der bzw. des Betroffenen abgebrochen werden
(bitte nach Flughafen und Staatsangehörigkeiten der Betroffenen
aufschlüsseln)?
Die Angaben können den nachstehenden Tabellen entnommen werden:
Gescheiterte Abschiebungen auf dem Luftweg
aufgrund von Widerstandshandlungen
Flughafen Gesamtzahl (Personen)
Frankfurt/Main 368
München 121
Hamburg 55
Stuttgart 47
Berlin-Schönefeld 17
Hannover 15
Köln/Bonn 9
Berlin-Tegel 7
Düsseldorf 2
Gesamtergebnis 641
Gescheiterte Abschiebungen auf dem Luftweg
aufgrund von Widerstandshandlungen
Staatsangehörigkeit Gesamtzahl (Personen)
Nigeria 66
Somalia 58
Syrien 48
Guinea 47
Sierra Leone 43
Gambia 39
Irak 38
Sudan 33
Eritrea 31
Marokko 27
Cote d'Ivoire 25
Algerien 19
Russische Föderation 16
Pakistan 15
Afghanistan 14
Iran 13
Kamerun 13
Äthiopien 11
Ghana 11
Jemen 8
Libyen 6
Armenien 5
Togo 5
Türkei 5
Mali 4
Aserbaidschan 4
Bangladesch 3
Tunesien 3
Sri Lanka 3
Guinea-Bissau 3
Niger 3
Ägypten 2
Burkina Faso 2
ungeklärt 2
Benin 2
Ukraine 2
Gescheiterte Abschiebungen auf dem Luftweg
aufgrund von Widerstandshandlungen
Staatsangehörigkeit Gesamtzahl (Personen)
Serbien 1
China 1
Tansania 1
Kongo, Dem. Republik 1
Senegal 1
Vietnam 1
Südsudan 1
Georgien 1
Tschad 1
Albanien 1
Jordanien 1
Jamaika 1
15. Wie viele Abschiebungen auf dem Luftweg mussten im ersten Halbjahr 2018
wegen medizinischer Bedenken abgebrochen werden (bitte nach Flughafen
und Staatsangehörigkeiten der Betroffenen und den medizinischen Gründen
aufschlüsseln)?
Die Angaben können den nachstehenden Tabellen entnommen werden:
Gescheiterte Abschiebungen auf dem Luftweg aufgrund medizinischer Gründe
Flughafen Gesamtzahl (Personen)
Berlin-Tegel 68
Frankfurt/Main 37
Düsseldorf 17
München 11
Hamburg 4
Köln/Bonn 2
Hannover 1
Leipzig 1
Gesamtergebnis 141
Gescheiterte Abschiebungen auf dem Luftweg aufgrund medizinischer Gründe
Staatsangehörigkeit Gesamtzahl (Personen)
Irak 14
Georgien 13
Iran 9
Pakistan 8
Syrien 8
Kamerun 8
Algerien 7
Somalia 6
Marokko 6
Albanien 5
Montenegro 5
Aserbaidschan 5
ungeklärt 5
Tschad 4
Nigeria 4
Russische Föderation 3
Afghanistan 3
Eritrea 3
Angola 3
Guinea 2
Serbien 2
Tunesien 2
Sierra Leone 2
Ghana 2
Armenien 2
Mali 2
Guinea-Bissau 1
Vietnam 1
Liberia 1
Sudan 1
Libyen 1
Kolumbien 1
Mazedonien 1
Sri Lanka 1
16. Wie viele Abschiebungsversuche mussten im ersten Halbjahr 2018
abgebrochen werden, weil sich die Fluggesellschaft oder der Flugzeugführer
weigerten, die Personen, die zur Abschiebung anstanden, zu transportieren (bitte
nach Flughafen und der jeweiligen Fluggesellschaft aufschlüsseln)?
Soweit der Bundesregierung Erkenntnisse vorliegen, sind diese den
nachstehenden Tabellen zu entnehmen:
Gescheiterte Abschiebungen auf dem Luftweg
(Weigerung Fluggesellschaft/Flugzeugführer)
Flughafen Gesamtzahl (Personen)
Frankfurt/Main 74
Düsseldorf 71
München 35
Hamburg 10
Berlin-Tegel 6
Berlin-Schönefeld 2
Köln/Bonn 2
Gesamtergebnis 200
Gescheiterte Abschiebungen auf dem Luftweg
(Weigerung Fluggesellschaft/Flugzeugführer)
Luftverkehrsgesellschaft Gesamtzahl (Personen)
Lufthansa 62
Eurowings 48
Qatar Airways 22
Alitalia 17
LOT 7
Air Algerie 6
Adria Airways 6
Iberia 5
KLM 5
Turkish Airlines 4
Royal Air Maroc 4
EasyJet 3
Scandinavian Airlines 3
Austrian Airlines 2
Air Dolomiti 1
Tarom 1
Middle East Airlines 1
Air Baltic 1
Condor 1
Bulgaria Air 1
17. Wie viele Abschiebungen scheiterten im ersten Halbjahr 2018 an der
Weigerung der Zielstaaten, die Abgeschobenen aufzunehmen (bitte nach
Zielstaaten differenzieren)?
An der Weigerung der Zielstaaten, Abzuschiebende aufzunehmen, scheiterten
sieben Abschiebungen. Weitere Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung liegen
nicht vor.
18. Was ist über den aktuellen Aufenthaltsstatus von Personen bekannt, zu denen
eine gescheiterte Abschiebung vermerkt ist (bitte so differenziert wie
möglich antworten)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
19. Welche Kosten sind dem Bund im ersten Halbjahr 2018 durch die
Sicherheitsbegleitung bei Abschiebungen entstanden (bitte so genau wie möglich
differenzieren)?
Für die Sicherheitsbegleitung bei Rückführungen gemäß § 71 Absatz 3
Nummer 1d AufenthG sind dem Bund im ersten Halbjahr 2018 Kosten in Höhe von
3 773 000 Euro entstanden.
20. Wie viele Ausreiseentscheidungen gegenüber Drittstaatsangehörigen bzw.
EU-Angehörigen bzw. gegenüber abgelehnten Asylsuchenden (bitte auch
nach den jeweils 15 wichtigsten Herkunftsländern und den Bundesländern
differenzieren) wurden im ersten Halbjahr 2018 erlassen, und wie viele
Ausreisen von Drittstaatsangehörigen bzw. EU-Angehörigen bzw. abgelehnten
Asylsuchenden gab es im ersten Halbjahr 2018 (bitte auch nach den jeweils
15 wichtigsten Herkunftsländern und den Bundesländern, bei abgelehnten
Asylsuchenden auch nach dem Jahr der Asylablehnung differenzieren)?
Die Angaben ausweislich des AZR zum Stichtag des 30. Juni 2018 können den
nachfolgenden Tabellen entnommen werden:
Ausreiseentscheidungen im Zeitraum 01.01.2018-30.06.2018 Drittstaat
gegenüber Drittstaatsangehörigen 27.161
darunter:
Irak 1.526
Afghanistan 1.515
Nigeria 1.472
Georgien 1.472
Albanien 1.309
Russische Föderation 1.150
Serbien 1.030
Gambia 948
Syrien 890
Iran 866
Algerien 838
Marokko 792
Pakistan 721
Türkei 700
Mazedonien 697
Ausreiseentscheidungen im Zeitraum 01.01.2018-30.06.2018 Drittstaat
gegenüber Drittstaatsangehörigen 27.161
darunter:
Baden-Württemberg 2.665
Bayern 3.953
Berlin 1.629
Brandenburg 940
Bremen 262
Hamburg 909
Hessen 2.124
Mecklenburg-Vorpommern 314
Niedersachsen 2.945
Nordrhein-Westfalen 5.956
Rheinland-Pfalz 757
Saarland 256
Sachsen 1.630
Sachsen-Anhalt 733
Schleswig-Holstein 841
Thüringen 758
unbekannt 489
Ausreiseentscheidungen im Zeitraum 01.01.2018-30.06.2018 EU-Staat
gegenüber Unionsbürgern 916
darunter:
Rumänien 308
Polen 158
Bulgarien 116
Litauen 50
Italien 42
Kroatien 39
Ungarn 35
Niederlande 24
Slowakische Republik 19
Spanien 17
Lettland 17
Griechenland 17
Tschechische Republik 15
Frankreich 14
Portugal 12
Ausreiseentscheidungen im Zeitraum 01.01.2018-30.06.2018 EU-Staat
gegenüber Unionsbürgern 916
darunter:
Baden-Württemberg 64
Bayern 175
Berlin 50
Brandenburg 15
Bremen 9
Hamburg 86
Hessen 117
Mecklenburg-Vorpommern 2
Niedersachsen 37
Nordrhein-Westfalen 271
Rheinland-Pfalz 30
Saarland 8
Sachsen 35
Sachsen-Anhalt 4
Schleswig-Holstein 10
Thüringen 3
Ausreiseentscheidungen im Zeitraum 01.01.2018-30.06.2018 Gesamt
gegenüber abgelehnten Asylbewerbern 8.868
darunter:
Georgien 724
Serbien 576
Albanien 552
Irak 476
Afghanistan 444
Mazedonien 395
Russische Föderation 344
Gambia 339
Pakistan 313
Syrien 272
Nigeria 270
Kosovo 249
Algerien 241
Marokko 239
Ungeklärt 197
Ausreiseentscheidungen im Zeitraum 01.01.2018-30.06.2018 Summe
gegenüber abgelehnten Asylbewerbern 8.868
darunter:
Baden-Württemberg 1.199
Bayern 1.114
Berlin 546
Brandenburg 272
Bremen 61
Hamburg 212
Hessen 394
Mecklenburg-Vorpommern 104
Niedersachsen 1.097
Nordrhein-Westfalen 2.239
Rheinland-Pfalz 362
Saarland 42
Sachsen 460
Sachsen-Anhalt 265
Schleswig-Holstein 324
Thüringen 177
Ausreisen im Zeitraum 01.01.2018-30.06.2018 Drittstaat
von Drittstaatsangehörigkeiten 109.951
darunter:
Türkei 7.007
China 6.343
Serbien 5.671
Indien 5.583
Vereinigte Staaten von Amerika 4.416
Albanien 4.336
Syrien 4.091
Russische Föderation 3.917
Irak 3.774
Mazedonien 3.240
Bosnien und Herzegowina 3.183
Pakistan 2.996
Georgien 2.764
Japan 2.674
Afghanistan 2.601
Ausreisen im Zeitraum 01.01.2018-30.06.2018 Drittstaat
von Drittstaatsangehörigkeiten 109.951
darunter:
Baden-Württemberg 17.427
Bayern 20.128
Berlin 6.860
Brandenburg 2.075
Bremen 793
Hamburg 2.564
Hessen 11.044
Mecklenburg-Vorpommern 1.226
Niedersachsen 7.070
Nordrhein-Westfalen 24.667
Rheinland-Pfalz 4.433
Saarland 724
Sachsen 4.847
Sachsen-Anhalt 2.360
Schleswig-Holstein 1.861
Thüringen 1.872
Ausreisen im Zeitraum 01.01.2018-30.06.2018 EU-Staat
von Unionsbürgern 154.435
darunter:
Rumänien 43.031
Polen 30.804
Bulgarien 15.710
Italien 11.142
Ungarn 10.992
Kroatien 8.286
Griechenland 5.476
Spanien 4.326
Frankreich 2.848
Slowakische Republik 2.747
Niederlande 2.584
Österreich 2.330
Großbritannien mit Nordirland 2.191
Portugal 2.140
Litauen 2.110
Ausreisen im Zeitraum 01.01.2018-30.06.2018 EU-Staat
von Unionsbürgern 154.435
darunter:
Baden-Württemberg 27.964
Bayern 31.239
Berlin 7.946
Brandenburg 2.498
Bremen 1.413
Hamburg 2.484
Hessen 17.948
Mecklenburg-Vorpommern 1.490
Niedersachsen 13.496
Nordrhein-Westfalen 26.701
Rheinland-Pfalz 7.186
Saarland 1.574
Sachsen 3.275
Sachsen-Anhalt 3.362
Schleswig-Holstein 3.034
Thüringen 2.825
Ausreisen im Zeitraum 01.01.2018-30.06.2018 Summe
von abgelehnten Asylbewerbern 20.142
darunter:
Serbien 2.020
Albanien 1.981
Mazedonien 1.336
Kosovo 1.146
Georgien 1.044
Pakistan 1.016
Indien 746
Afghanistan 701
Irak 686
Algerien 650
Russische Föderation 639
Marokko 555
Türkei 486
Bosnien und Herzegowina 465
Ukraine 452
Ausreisen im Zeitraum 01.01.2018-30.06.2018 Summe
von abgelehnten Asylbewerbern 20.142
darunter:
Baden-Württemberg 2.453
Bayern 2.887
Berlin 1.057
Brandenburg 420
Bremen 119
Hamburg 419
Hessen 1.137
Mecklenburg-Vorpommern 321
Niedersachsen 1.776
Nordrhein-Westfalen 5.916
Rheinland-Pfalz 872
Saarland 100
Sachsen 1.230
Sachsen-Anhalt 738
Schleswig-Holstein 349
Thüringen 348
Ausreisen im Zeitraum 01.01.2018-30.06.2018 Summe
von abgelehnten Asylbewerbern 20.142
davon Jahr der Asylablehnung:
Vor 1991 89
1992 67
1993 143
1994 129
1995 93
1996 90
1997 96
1998 104
1999 96
2000 136
2001 114
2002 147
2003 145
2004 146
2005 112
2006 103
2007 68
2008 42
2009 54
2010 113
2011 161
2012 177
2013 272
2014 429
2015 754
2016 2.514
2017 6.861
2018 6.766
Unbekannt 121
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass Ausreiseentscheidungen gegenüber
abgelehnten Asylbewerbern nicht zwingend aufgrund eines abgelehnten
Asylantrages erfolgt sein müssen. So bleiben Ausländer als abgelehnte Asylbewerber
dauerhaft im AZR gespeichert, auch wenn sie zwischenzeitlich ausgereist waren,
aufgrund eines Aufenthaltstitels im Bundesgebiet gelebt haben und gegen sie im
Jahr 2018 aus anderen Gründen eine Ausreiseentscheidung ergangen ist.
21. Wie viele ausreisepflichtige Drittstaatsangehörige haben Deutschland im
ersten Halbjahr 2018 freiwillig verlassen (bitte zumindest ungefähre
Angaben machen), wie viele von ihnen waren abgelehnte Asylsuchende, wie viele
Ausreisen wurden finanziell gefördert, und welche zumindest ungefähren
Angaben kann die Bundesregierung zur Zahl der von den Bundesländern
geförderten freiwilligen Ausreisen machen (bitte jeweils nach den 15
wichtigsten Herkunftsstaaten und den Bundesländern differenziert angeben)?
Die Gesamtzahl der Personen, die Deutschland freiwillig verlässt, wird statistisch
nicht erfasst.
Die nachfolgende Tabelle enthält die Anzahl der ausreisepflichtigen
Drittstaatsangehörigen, die mit dem Bund-Länder-Programm REAG/GARP gefördert
freiwillig im ersten Halbjahr 2018 ausgereist sind, aufgeschlüsselt nach den 15
wichtigsten Herkunftsstaaten:
Herkunftsland REAG/GARP
Irak 1.005
Albanien 995
Mazedonien, ehem. jug. Republik 809
Serbien 797
Russische Föderation 712
Georgien 566
Ukraine 391
Aserbaidschan 380
Kosovo (UNSC Resolution 1244) 305
Iran, Islamische Republik 291
Moldau, Republik 284
Armenien 278
Afghanistan 227
Algerien 168
Pakistan 167
Hierbei handelt es sich um vorläufige Zahlen.
Die nachfolgende Tabelle enthält die Anzahl der ausreisepflichtigen
Drittstaatsangehörigen, die mit REAG/GARP gefördert freiwillig im ersten Halbjahr 2018
ausgereist sind, aufgeschlüsselt nach Bundesländern:
Bundesland Gesamt
Nordrhein-Westfalen 2.861
Bayern 1.331
Niedersachsen 925
Baden-Württemberg 815
Hessen 539
Sachsen 457
Rheinland-Pfalz 451
Berlin 336
Brandenburg 279
Sachsen-Anhalt 224
Thüringen 213
Schleswig-Holstein 170
Mecklenburg-Vorpommern 136
Hamburg 119
Bremen 79
Saarland 17
Hierbei handelt es sich um vorläufige Zahlen.
Eine differenziertere Erfassung der freiwilligen Ausreise nach abgelehnten
Asylsuchenden liegt nicht vor.
22. Welche Angaben kann die Bundespolizei machen zu den freiwilligen
Ausreisen von Personen mit einer Grenzübertrittsbescheinigung im ersten
Halbjahr 2018 (bitte auch nach den 15 wichtigsten Staatsangehörigkeiten und
dem Weg der Ausreise differenzieren), warum stützt sich die
Bundesregierung bei öffentlichen Meldungen zu freiwillig Ausreisenden nicht auf diese
Zahl, die umfassender ist als die Zahl der finanziell gefördert freiwillig
Ausgereisten, und warum erwähnt sie zum Teil nicht einmal, dass die von ihr
genannte Zahl freiwilliger Ausreisen zu niedrig ist, weil sie nur die
Teilmenge der auch mit Bundesmitteln finanziell geförderten freiwilligen
Ausreisen umfasst (vgl. z. B.
www.bundesregierung.de/Content/DE/Lexikon/
FAQ-Fluechtlings-Asylpolitik/1-was-muss-ich-ueber-fluechtlinge-wissen/
250-Asylbewerber-Deutschland.html und
www.bundesregierung.de/Content/
DE/Artikel/2016/08/2016-08-31-kabinett-deutlich-mehr-rueckkehrer.html,
bitte begründen)?
Im ersten Halbjahr 2018 sind nach Angaben der Bundespolizei 14 173 Personen
mit einer Grenzübertrittsbescheinigung freiwillig aus Deutschland ausgereist.
Auf die nachstehenden Tabellen wird verwiesen:
Weg der Ausreise Gesamtzahl (Personen)
Gesamt 14.173
Luftweg 13.917
Landweg 184
Seeweg 72
Staatsangehörigkeit Gesamtzahl (Personen)
Türkei 1.199
Albanien 1.178
Russische Föderation 967
Irak 876
Serbien 723
China 673
Mazedonien 591
Ukraine 583
Georgien 573
Kosovo 536
Iran 432
Syrien 355
Indien 341
Aserbaidschan 317
Armenien 266
Die Bundesregierung stützt sich bei öffentlichen Meldungen zu geförderter
freiwilliger Rückkehr nur auf valide Zahlen und nutzt dazu die von der
Internationalen Organisation für Migration (IOM) erstellten Statistiken.
23. Wie lautet die Rückkehrquote für Deutschland für das Jahr 2017
entsprechend der Berechnungsmethoden der EU, welche Daten genau hat
Deutschland den EU-Behörden zur Berechnung dieser Rückkehrquote übermittelt,
und wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Stand der
Entwicklung einer neuen Berechnungsmethode zur Bildung der Rückkehrquote
(vgl. Bundestagsdrucksache 19/800, Antwort zu Frage 23)?
Ausweislich des Anhangs 5 des Dokuments der Europäischen Kommission mit
der Nummer COM(2018) 301 final betrug im Jahr 2017 die „Rückkehrquote“ für
Deutschland 46,27 Prozent. Diese Zahl wurde auf Grund von Daten der Behörde
EUROSTAT berechnet. Deutschland hat den EU-Behörden keine Zahlen zum
Zweck der Berechnung dieser Rückkehrquote übermittelt. Verwendet wurden
von EUROSTAT vielmehr die allgemein zur Migrationsstatistik übermittelten
umfassenden Daten, die einschließlich der Metadaten, Rohdaten, Daten anderer
Mitgliedstaaten und gesetzlichen Grundlagen ihrer Übermittlung auf der
Internetseite
http://ec.europa.eu/eurostat/web/asylum-and-managed-migration/overview
und den mit dieser Unterseite verknüpften Internetseiten von EUROSTAT
einsehbar sind. Eine neue Berechnungsmethode zur Bildung der Rückkehrquote
wurde nicht entwickelt; vielmehr weist die Europäische Kommission in den
entsprechenden Berichten nun zusätzlich auch die Zahl der insgesamt in den
jeweiligen Mitgliedstaaten unerlaubt aufhältigen Personen aus.
24. Warum lässt sich nach Angaben der Bundesregierung „nicht hinreisend
valide“ bestimmen, wie viele Personen einer Gesamtmenge zu einem
bestimmten Zeitpunkt Ausreisepflichtiger innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens
ausgereist ist (Bundestagsdrucksache 19/800, Antwort zu Frage 28), obwohl
die Bundesregierung auf der Grundlage des Ausländerzentralregisters (AZR)
z. B. angeben kann, wie viele Personen, die in bestimmten Jahren
rechtsoder bestandskräftig als Asylsuchende abgelehnt wurden, sich zu einem
bestimmten Zeitpunkt noch in Deutschland aufhalten (vgl.
Bundestagsdrucksache 19/633, Antwort zu Frage 32) – wobei den beiden dort genannten
Verzerrungen (bestimmte Abschiebeverbote würden als Ablehnungen gewertet,
und bei Folgeanträgen würde das Jahr der Folgeantragstellung statistisch
gewertet) durch die Asylstatistiken des Bundesamtes für Migration und
Flüchtlinge (BAMF) nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller
entgegengewirkt werden könnte (bitte begründen)?
Die Bundesregierung sieht die in ihrer Antwort zu Frage 28 auf
Bundestagsdrucksache 19/800 sowie zu Frage 32 auf Bundestagsdrucksache 19/633 genannten
Schwierigkeiten und Verzerrungen als ausreichend an, um zu dem in Bezug
genommenen, in der Antwort zu Frage 28 auf Bundestagsdrucksache 19/800
dargestellten Ergebnis zu gelangen. Eine abschließende Bewertung zu Umsetzbarkeit,
Nutzen und Validität des Vorschlags der Fragesteller kann seitens der
Bundesregierung im Rahmen der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage nicht
erfolgen. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 27c und 27e verwiesen.
25. Wie viele der in den Jahren 2014, 2015, 2016 und 2017 (bitte differenzieren
und gesonderte Tabellen erstellen) rechts- oder bestandskräftig abgelehnten
Asylsuchenden (wie viele waren dies jeweils, wie viele
Abschiebungsverbote nach § 60 Absatz 5 oder Absatz 7 Satz 1 AufenthG wurden jeweils in
den Jahren 2014, 2015, 2016 und 2017 erteilt, und wie viele Folgeanträge
gab es jeweils in diesen Jahren?) waren nach Angaben des AZR am 30. Juni
2018 noch in Deutschland aufhältig (bitte jeweils nach den zehn wichtigsten
Herkunftsländern, Bundesländern und dem jetzigen Aufenthaltsstatus
differenzieren)?
Ausweislich des AZR waren zum Auswertungsstichtag 30. Juni 2018 die
Asylanträge von 32 455 Personen erfasst, die im Jahr 2014 rechts- oder
bestandskräftig abgelehnt wurden (Jahr 2015: 81 301; Jahr 2016: 117 452; 2017: 126 226).
Diese und die nachfolgenden Angaben können allerdings nur als ungefähre
Tendenzangaben angesehen werden, da bei der Auswertung der AZR-Daten aus
technischen Gründen auch erteilte Abschiebungsverbote nach § 60 Absatz 5 oder
Absatz 7 Satz 1 AufenthG als abgelehnte Asylanträge gezählt werden. Zudem wird
im AZR nur der jeweils jüngste Asylantrag gezählt. Wurde z. B. ein Antrag eines
Asylbewerbers im Jahr 2014 bestandskräftig abgelehnt und im Jahr 2016 ein
weiterer Folgeantrag gestellt und abgelehnt, so wird diese Person nur für das Jahr
2016 gezählt. Diese Faktoren können zu entsprechenden statistischen
Verzerrungen führen.
Eine gesonderte Auswertung nach Abschiebungsverboten nach § 60 Absatz 5
oder Absatz 7 Satz 1 AufenthG kann nicht erfolgen, da diese im AZR als
abgelehnte Asylbewerber erfasst werden.
Zum Stichtag waren 8 422 Personen (davon späterer Folgeantrag in 2014: 981,
2015: 1 482, 2016: 1 423, 2017: 4 536) aufhältig, die in den Jahren 2014 bis 2017
einen negativen Asylbescheid erhielten und zu einem späteren Zeitpunkt einen
Folgeantrag gestellt haben.
Differenzierte Angaben zu den zum Stichtag 30. Juni 2018 noch aufhältigen
Personen im Sinne der Frage und nach Maßgabe der o. g. Erläuterungen können den
nachfolgenden Tabellen entnommen werden:
Letzter Asylantrag abgelehnt in: 2014 2015 2016 2017
Anzahl Personen: 32.455 81.301 117.452 126.226
Von den oben genannten Personen waren zum Stichtag 30. Juni 2017 noch in
Deutschland aufhältig:
Personen mit einem abgelehnten Asylantrag im Jahr 2014
Alle Staatsangehörigkeiten 14.431
darunter:
Serbien 2.230
Afghanistan 2.125
Mazedonien 1.199
Syrien 737
Russische Föderation 710
Kosovo 604
Bosnien und Herzegowina 577
Türkei 427
Armenien 357
Pakistan 334
Personen mit einem abgelehnten Asylantrag im Jahr 2014 14.431
Länder
Baden-Württemberg 1.080
Bayern 1.351
Berlin 1.185
Brandenburg 298
Bremen 268
Hamburg 662
Hessen 794
Mecklenburg-Vorpommern 277
Niedersachsen 1.341
Nordrhein-Westfalen 4.863
Rheinland-Pfalz 516
Saarland 126
Sachsen 509
Sachsen-Anhalt 361
Schleswig-Holstein 468
Thüringen 332
Personen mit einem abgelehnten Asylantrag im Jahr 2014 14.431
darunter mit dem Aufenthaltsstatus: in %
unbefristete Aufenthaltsrechte 3,1
befristete Aufenthaltsrechte 59,5
sonstiges (z. B. Duldung, kein Status gespeichert) 37,4
Personen mit einem abgelehnten Asylantrag im Jahr 2015
Alle Staatsangehörigkeiten 18.463
darunter:
Serbien 3.385
Kosovo 2.617
Albanien 2.126
Afghanistan 1.451
Mazedonien 1.323
Bosnien und Herzegowina 839
Russische Föderation 699
Syrien 562
Pakistan 383
Türkei 351
Personen mit einem abgelehnten Asylantrag im Jahr 2015 18.463
Länder
Baden-Württemberg 1.631
Bayern 1.268
Berlin 1.620
Brandenburg 550
Bremen 315
Hamburg 646
Hessen 863
Mecklenburg-Vorpommern 294
Niedersachsen 1.941
Nordrhein-Westfalen 6.037
Rheinland-Pfalz 894
Saarland 123
Sachsen 767
Sachsen-Anhalt 489
Schleswig-Holstein 634
Thüringen 391
Personen mit einem abgelehnten Asylantrag im Jahr 2015 18.463
darunter mit dem Aufenthaltsstatus: in %
unbefristete Aufenthaltsrechte 1,9
befristete Aufenthaltsrechte 46,5
sonstiges (z. B. Duldung, kein Status gespeichert) 51,6
Personen mit einem abgelehnten Asylantrag im Jahr 2016
Alle Staatsangehörigkeiten 43.522
darunter:
Afghanistan 10.544
Albanien 4.781
Kosovo 3.905
Serbien 3.681
Mazedonien 1.837
Indien 1.716
Syrien 1.367
Irak 1.227
Russische Föderation 1.217
Pakistan 1.146
Personen mit einem abgelehnten Asylantrag im Jahr 2016 43.522
Länder
Baden-Württemberg 3.901
Bayern 4.550
Berlin 2.632
Brandenburg 1.246
Bremen 847
Hamburg 1.440
Hessen 1.950
Mecklenburg-Vorpommern 530
Niedersachsen 4.372
Nordrhein-Westfalen 11.053
Rheinland-Pfalz 2.058
Saarland 270
Sachsen 2.706
Sachsen-Anhalt 2.576
Schleswig-Holstein 1.785
Thüringen 1.606
Personen mit einem abgelehnten Asylantrag im Jahr 2016 43.522
darunter mit dem Aufenthaltsstatus: in %
unbefristete Aufenthaltsrechte 0,9
befristete Aufenthaltsrechte 45.0
sonstiges (z.B. Duldung, kein Status gespeichert) 54.1
Personen mit einem abgelehnten Asylantrag im Jahr 2017
Alle Staatsangehörigkeiten 83.684
darunter:
Afghanistan 28.544
Irak 5.319
Nigeria 3.848
Pakistan 3.127
Albanien 3.071
Russische Föderation 2.583
Kosovo 2.353
Serbien 2.150
Indien 2.106
Somalia 2.027
Personen mit einem abgelehnten Asylantrag im Jahr 2017 83.684
Länder
Baden-Württemberg 9.049
Bayern 12.828
Berlin 3.926
Brandenburg 1.593
Bremen 875
Hamburg 2.209
Hessen 6.189
Mecklenburg-Vorpommern 1.437
Niedersachsen 7.223
Nordrhein-Westfalen 21.323
Rheinland-Pfalz 3.972
Saarland 305
Sachsen 4.049
Sachsen-Anhalt 3.077
Schleswig-Holstein 3.573
Thüringen 2.056
Personen mit einem abgelehnten Asylantrag im Jahr 2017 83.684
darunter mit dem Aufenthaltsstatus: in %
unbefristete Aufenthaltsrechte 0,3
befristete Aufenthaltsrechte 42,1
sonstiges (z.B. Duldung, kein Status gespeichert) 57,6
26. Wie viele der Menschen, die in den Jahren 2014 bis Mitte 2018 nach
Deutschland eingereist sind (wie viele waren dies?) und als Asylsuchende
rechts- oder bestandskräftig abgelehnt wurden (wie viele waren dies?),
lebten nach Kenntnis der Bundesregierung zum 30. Juni 2018 mit welchem
Aufenthaltsstatus in Deutschland (bitte nach den 15 wichtigsten
Staatsangehörigkeiten und unterschiedlichen Schutzstatus differenzieren)?
Im Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis 30. Juni 2018 sind ausweislich des AZR
6 238 293 Personen nach Deutschland eingereist. Zum Stichtag 30. Juni 2018
waren hiervon 374 219 Personen mit einem abgelehnten Asylantrag erfasst, davon
179 870 Personen, die noch in Deutschland aufhältig waren. Die weiteren
Angaben können den nachstehenden Tabellen entnommen werden:
Aufhältige Personen, mit Einreise zwischen 2014 und 2018
und abgelehntem Asylantrag
Alle Staatsangehörigkeiten 179.870
darunter:
Afghanistan 45.902
Serbien 11.068
Albanien 10.882
Kosovo 10.574
Irak 9.451
Nigeria 6.012
Mazedonien 5.644
Pakistan 5.413
Indien 4.725
Syrien 4.637
Türkei 4.036
Russische Föderation 3.586
Somalia 3.446
Libanon 3.396
Bosnien und Herzegowina 2.950
Aufhältige Personen, mit Einreise zwischen 2014 und 2018
und abgelehntem Asylantrag
Nach Aufenthaltsstatus 179.870
darunter:
befristete Aufenthaltsrechte (ohne § 25 Abs. 3 AufenthG) 31.634
nach § 25 Abs. 3 AufenthG (Abschiebungshindernisse) 38.869
unbefristete Aufenthaltsrechte 7.351
sonstiges (z. B. Duldung, kein Status gespeichert) 102.016
27. Wie ist der genaue Stand der auf der Besprechung der Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der
Länder am 9. Februar 2017 vereinbarten Maßnahmen im Bereich der
Abschiebung bzw. Ausreise (bitte so detailliert und konkret wie möglich
darstellen und wichtige Zahlenangaben machen), insbesondere zur
a) Zusammenarbeit von Bund und Ländern bei der Bearbeitung von Dublin-
Verfahren (Bund-Länder-AG) – was enthält insbesondere der
Abschlussbericht der Bund-Länder-AG, welche Handlungsempfehlungen werden
gemacht, und welche Empfehlungen will die Bundesregierung in ihrer
Zuständigkeit umsetzen (bitte darlegen),
Die durch die Arbeitsgruppe erarbeiteten Handlungsempfehlungen befinden sich
derzeit in der Abstimmung innerhalb der Bundesregierung und zwischen den
Bundesländern. Daher kann derzeit keine Aussage dazu getroffen werden, welche
Handlungsempfehlungen im Rahmen des Abschlussberichtes gemacht werden
und welche Empfehlungen davon in Zuständigkeit des Bundes umgesetzt werden
sollen.
b) Errichtung des gemeinsamen Zentrums zur Unterstützung der Rückkehr
(ZUR) – wie viele Personen (bitte nähere Angaben zur fachlichen
Herkunft bzw. zu entsendenden Bundesländern bzw. Ministerien und zum
aktuellen Status der Beschäftigten machen) arbeiten inzwischen dort zu
welchen konkreten Aufgaben (bitte darlegen),
Gegenwärtig sind insgesamt 53 Bedienstete des Bundes und der Länder dauerhaft
im gemeinsamen Zentrum zur Unterstützung der Rückkehr (ZUR) tätig. Die
Bediensteten im ZUR sind im Regelfall im gehobenen Dienst und im Einzelfall im
höheren Dienst tätig. Die entsendende Behörde und das fachliche Einsatzgebiet
der Bediensteten des Bundes und der Länder im ZUR sind in der folgenden
Tabelle aufgeführt:
Bundesland / Bund Behörde Arbeitsbereich / Aufgabe
Bund Bundesministerium des
Innern (BMI)
4 dauerhaft Bedienstete des BMI mit folgenden
Aufgaben/Arbeitsbereichen im ZUR:
Leitung ZUR, Projektleitung IRMA (ZUR), Leitung
Geschäftsstelle der Arbeitsgruppe Integriertes
Rückkehrmanagement (AG IRM), Arbeitsbereich (AB)
Optimierung, AB Sicherheit, AB
Passersatzpapierbeschaffung (PEB)
Bund Bundesamt für Migration
und Flüchtlinge (BAMF)
20 dauerhaft Bedienstete des BAMF mit folgenden
Aufgaben/Arbeitsbereichen im ZUR:
Geschäftszimmer ZUR, Geschäftsstelle AG IRM,
AB Freiwillige Rückkehr (FR), AB Optimierung,
AB Sicherheit, AB Operative Angelegenheiten der
Rückführung (OAR)
Bund Bundespolizeipräsidium
(BPOLP)
10 dauerhaft Bedienstete des BPOLP mit folgenden
Aufgaben/Arbeitsbereichen im ZUR:
AB OAR, AB PEB
Ländervertreter
Brandenburg (bis
31.07.2018)
Ministerium des Innern
und für Kommunales
Brandenburg
AB PEB/ AB FR
Ländervertreter
Brandenburg (derzeit in
Einarbeitung – ab
01.08.2018)
Ministerium des Innern
und für Kommunales
Brandenburg
AB OAR
Ländervertreterin Berlin Landesamt für Bürger-
und
Ordnungsangelegenheiten
AB PEB/ AB OAR (ZUR)
Ländervertreterin
Baden-Württemberg
Regierungspräsidium
Karlsruhe
AB PEB/ AB OAR / AB Sicherheit
Ländervertreterin
Bayern
Bayerisches
Staatsministerium des Innern, für Bau
und Verkehr
AB PEB/ AB OAR
Ländervertreter
Hansestadt Bremen
Migrationsamt Bremen AB PEB / AB Sicherheit
Ländervertreter Hessen
(2 Personen)
Hessisches Ministerium
des Innern und für Sport
AB OAR/ AB PEB/ AB Sicherheit
Ländervertreter
Hansestadt Hamburg
Behörde für Inneres und
Sport Hamburg
AB PEB/ AB OAR/ AB Sicherheit
Ländervertreterin
Hansestadt Hamburg
Einwohnerzentralamt
Hamburg
AB PEB/ AB Sicherheit (noch in Klärung)
Ländervertreterin
Mecklenburg-
Vorpommern
Landesamt für Innere
Verwaltung
AB PEB/ AB FR
Ländervertreter
Niedersachsen
Niedersächsisches
Ministerium für Inneres und
Sport
AB PEB
Bundesland / Bund Behörde Arbeitsbereich / Aufgabe
Ländervertreterin
Nordrhein-Westfahlen
Ministerium für Kinder,
Familie, Flüchtlinge und
Integration des Landes
Nordrhein-Westfalen
AB OAR
Ländervertreter
Rheinland-Pfalz
Zentralstelle für
Rückführungsfragen Trier
AB PEB / AB FR
Ländervertreterin
Schleswig-Holstein
Landesamt für
Ausländerangelegenheiten
AB PEB/ AB FR/ AB Optimierung
Ländervertreterin
Saarland
Ausländerbehörde Lebach AB PEB / AB OAR/ AB Sicherheit
Ländervertreterin
Sachsen
Landesdirektion Sachsen AB PEB/ AB OAR / AB FR
Ländervertreter
Sachsen-Anhalt
Ministerium für Inneres
und Sport des Landes
Sachsen-Anhalt
AB Optimierung
Ländervertreterin
Thüringen
Ministerium für Migration,
Justiz und
Verbraucherschutz Thüringen
AB OAR / AB FR / AB PEB
Das ZUR ist in fünf Arbeitsbereiche gegliedert:
Arbeitsbereich Freiwillige Rückkehr – Aufgaben: Ständige Informations- und
Auskunftsstelle (Statistik freiwillige Rückkehr, Übersichten zu
Förderprogrammen/Projekten freiwillige Rückkehr Bund, Länder, EU; Unterstützung
der Länder u. a. durch Vernetzung der Akteure und der Erarbeitung von
Vorschlägen zur weiteren Verbesserung der Möglichkeiten der freiwilligen
Rückkehr; Koordinierungsaufgabe;
Arbeitsbereich Passersatzbeschaffung (PEB) – Aufgaben: Operative
Passersatzbeschaffung (einschließlich Unterstützung von Sammelvorführungen und
Expertenanhörungen); Analysen zum Verfahren der
Passersatzpapierbeschaffung zu ausgewählten Herkunftsstaaten und Erarbeitung von Vorschlägen zu
einer Verbesserung der PEB; Bestandsaufnahme und Weitergabe von
Informationen zu Passersatzbeschaffungsmaßnahmen sowie zur Identitätsklärung.
Zusammenstellung und Erarbeitung von Arbeitshilfen; Erfahrungsaustausch und
Prozessoptimierung;
Arbeitsbereich Sicherheit – Aufgaben: Ständige Kontaktstelle für Bund und
Länder, Koordination der Informationsweitergabe und anlassbezogene
Beratung; nachträgliche Begleitung von Einzelfällen der AG Status; Begleitung von
Einzelfällen des Bundes und der Länder; Zusammenstellung und Erarbeitung
von Arbeitshilfen; Erfahrungsaustausch und Prozessoptimierung;
Arbeitsbereich Optimierung – Aufgaben: Sammlung, Aufbereitung und
Weitergabe von Informationen (u. a. Best Practices anderer Mitgliedstaaten);
Unterstützung der Länder bei der Beteiligung an Identifizierungsmissionen der
EU; Bündelung von Informationen zu EU-Programmen; Planung und
Durchführungsunterstützung von Informations- und Weiterbildungsmaßnahmen;
Berichtswesen;
Arbeitsbereich Operative Angelegenheiten der Rückführung – Aufgaben:
Ermittlung des Bedarfs an Charterflügen, Unterstützung bei der Organisation und
Durchführung von Charterflügen, Beteiligung an der Planung und Umsetzung
von durch Bundesländer oder den Bund organisierten Charterflügen
(Koordinierungsaufgabe); Initiierung länderübergreifender Charterflüge mit
herausgehobener Relevanz und deren operative Begleitung; Vorbereitung von
Gesprächen mit Vertretern der Zielstaaten, Luftfahrtunternehmen mit dem Ziel, die
Rückführung zu ermöglichen; Unterstützung bei der Erlangung von
Abschiebungshaft und Ausreisegewahrsam;
zudem ist im ZUR die Geschäftsstelle für die Bund-Länder-Koordinierung
(AG IRM) gemäß des vorliegenden Beschlussvorschlages zu IMK-
Frühjahrsitzung eingerichtet (Umsetzung des MPK-Beschlusses, dass das ZUR auf die
AG Rück und die BLK Integriertes Rückkehrmanagement aufsetzt).
c) Weiterentwicklung des AZR zur „Nach- und Weiterverfolgung von der
negativen Asylentscheidung bis zur Rückkehr ins Herkunftsland“ –
welche Qualitätsverbesserungen und Korrekturen im AZR hat es zuletzt
gegeben, etwa infolge entsprechender Datenbereinigungen (bitte im Detail
darlegen und entsprechende Korrekturen zahlenmäßig benennen),
Um den Prozess von der negativen Asylentscheidung bis zur Rückkehr in das
Heimatland besser abbilden zu können, erarbeitet das BMI derzeit einen
entsprechenden Gesetzentwurf, mit dem Vorschläge für neue Speichersachverhalte im
Bereich der freiwilligen Rückkehr geschaffen werden sollen. Von Seiten des
BVA wurden seit März 2017 ca. 136 000 Dubletten im AZR bereinigt. Darüber
hinaus wurde ein IT-Tool zur Dublettenbereinigung entwickelt, welches zu einer
deutlichen Verringerung von Bearbeitungsaufwänden führt und das auch im
BAMF eingesetzt wird. Seit September 2017 wird im BAMF ein
Lichtbildassistent in einer ersten Stufe zur Dublettenbereinigung eingesetzt. Damit ist es
möglich, eine Datenbereinigung für die Asylverfahren im AZR, in der
Fachanwendung MARiS und in INPOL zu steuern und nachzubearbeiten.
Darüber hinaus wurde die Position des Beauftragten für Datenqualität geschaffen.
Der „Leitfaden zur Verbesserung der Datenqualität im AZR“ wird durch die
Registerbehörde weiterentwickelt und um neue Themengebiete ergänzt. Die
ursprünglichen 14 Listen wurden inzwischen auf 23 zu überprüfende
Fallkonstellationen erweitert.
d) beschleunigten ärztlichen Begutachtung und Überprüfung der
Reisefähigkeit bei Abzuschiebenden – welche Problemanalyse und welche
Ergebnisse gab es infolge des Workshops von Bund und Ländern zur
„Verbesserung des Verfahrens zur ärztlichen Begutachtung der Reisefähigkeit“
(vgl. Bundestagsdrucksache 19/800, Antwort zu Frage 31e), was wurde
dort konkret besprochen, inwieweit hat es inzwischen Beratungen auch
mit dem Bundesministerium für Gesundheit und insbesondere der
Bundesärztekammer und der Psychotherapeutenkammer zu dieser Thematik
gegeben (bitte darlegen), und falls dies nicht erfolgt ist, warum wird die
Fach- und Sachkunde der medizinischen bzw. psychotherapeutischen
Fachverbände nicht frühzeitig genutzt und eingebunden (bitte darlegen),
Hierzu liegt kein neuer Sachstand vor.
e) Entwicklung eines Verfahrens „zur möglichst vollständigen Erfassung
sämtlicher Rückführungen und freiwilligen (auch nichtgeförderten)
Ausreisen“ – welche Fortschritte gibt es diesbezüglich, und zu welchen neuen
Erkenntnissen hat dies gegebenenfalls bereits geführt (bitte darlegen)?
Das Verfahren zur möglichst vollständigen Erfassung sämtlicher freiwilligen
(auch nicht-geförderten) Ausreisen befindet sich noch in der Entwicklung bzw.
Abstimmung.
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ISSN 0722-8333]