Abschiebungen und Ausreisen im ersten Halbjahr 2018
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Sevim Dağdelen, Amira Mohamed Ali, Niema Movassat, Zaklin Nastic, Petra Pau, Martina Renner, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Nachdem die Zahl der Abschiebungen von 9 617 im Jahr 2007 auf 7 651 im Jahr 2012 gesunken war, stieg sie seit 2013 wieder deutlich an, vor allem infolge größerer Asylgesuchszahlen. Im Jahr 2014 gab es 10 884 Abschiebungen, 2015 waren es 20 888 und 2016 25 375 Abschiebungen (vgl. die Antworten der Bundesregierung auf regelmäßige Anfragen der Fraktion DIE LINKE., zuletzt auf den Bundestagsdrucksachen 18/11112, 18/13218 und 19/117). Im Jahr 2017 gab es vor dem Hintergrund stark rückläufiger Asylzahlen insgesamt 23 966 Abschiebungen (vgl. Bundestagsdrucksache 19/800, auch für die nachfolgenden Angaben). Hinzu kamen noch 1 707 Zurückschiebungen (innerhalb von sechs Monaten, nach unerlaubter Einreise) und 12 370 Zurückweisungen direkt an der Grenze (an Flughäfen, nach Einführung von temporären EU-Binnengrenzkontrollen, aber z. B. auch an der deutsch-österreichischen Landgrenze). Die Abschiebungszahlen für 2017 beinhalten auch 7 102 Überstellungen in andere EU- bzw. Schengen-Mitgliedstaaten im Rahmen der EU-Dublin-Verordnung. Von Abschiebungen sind insbesondere Menschen aus den Westbalkanstaaten Albanien, Kosovo, Serbien und Mazedonien betroffen.
Die Zahl der sogenannten freiwilligen Ausreisen – die oftmals ebenso unter Zwang geschehen (www.rbb-online.de/kontraste/archiv/kontraste-vom-09-11-2017/die-unlauteren-tricks-der-auslaenderbehoerde-bei-der-rueckkehrberatung.html) – ist deutlich größer als die Zahl der Abschiebungen. Zwar wird diese Angabe statistisch nicht verlässlich erfasst (vgl. Bundestagsdrucksache 18/5862, Antwort zu Frage 29), für das Jahr 2017 nennt die Bundesregierung jedoch die Zahl von 29 587 durch das Bund-Länder-Programm REAG/GARP (= Reintegration and Emigration Programme for Asylum Seekers in Germany/Government Assisted Repatriation Programme) geförderte freiwillige Ausreisen (Bundestagsdrucksache 19/800, Antwort zu Frage 20). Hinzu kommen durch die Bundesländer geförderte Ausreisen, bei denen es aber zu Überschneidungen mit dem Bund-Länder-Programm kommen kann, sowie freiwillige Ausreisen ohne Unterstützung, die statistisch nicht erfasst werden (vgl. Bundestagsdrucksache 18/5862, Antwort zu Frage 29). Erfasst wird jedoch die Zahl der freiwillig ausreisenden Ausreisepflichtigen, die an der Grenze eine so genannte „Grenzübertrittsbescheinigung“ zum Nachweis ihrer Ausreise abgeben, das waren 43 019 Menschen im Jahr 2017 (Bundestagsdrucksache 19/800, Antwort zu Frage 20). Diese Zahl ist deutlich höher als die in der Öffentlichkeit zumeist genannte Zahl der Ausreisenden mit finanzieller Förderung des Bundes.
Aus dem Ausländerzentralregister (AZR) ergibt sich, dass im Jahr 2017 insgesamt 52 466 abgelehnte Asylsuchende „ausgereist“ sind und sich nicht mehr in Deutschland aufhalten (Bundestagsdrucksache 19/800, Antwort zu Frage 18) – hierbei werden allerdings auch abgeschobene Personen mitgezählt (die Statistik zu Abschiebungen erfasst wiederum nicht, wie viele abgelehnte Asylsuchende davon betroffen sind). Im Jahr 2017 wurden nach Angaben des AZR 45 237 Ausreiseentscheidungen gegenüber abgelehnten Asylsuchenden getroffen, im gleichen Zeitraum gab es 52 466 Ausreisen abgelehnter Asylsuchender (ebd.).
Die EU-Kommission errechnete auf der Grundlage rechtswirksamer Ausreiseentscheidungen und Ausreisen bzw. Abschiebungen Ausreisepflichtiger bezogen auf Deutschland für das Jahr 2016 eine „Rückkehrquote“ in Höhe von 106 Prozent (46 Prozent im EU-Durchschnitt); 2015 lagen die Werte bei 99 Prozent für Deutschland bzw. 37 Prozent im EU-Durchschnitt (Bundestagsdrucksache 19/117, Antwort zu Frage 21). Diese Werte sprechen nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller gerade nicht für oftmals beklagte Defizite bei der Durchsetzung der Ausreisepflicht in Deutschland, im Gegenteil. Die Bundesregierung macht sich die Berechnungsmethode der EU-Kommission und die sich hieraus ergebenden Zahlen allerdings „nicht zu eigen“ (ebd., vgl. auch Bundestagsdrucksache 19/280, Antwort zu Frage 19). Nach ihren Angaben bemüht sich die Europäische Kommission derzeit, eine neue Berechnungsmethode zur Bildung einer „Rückkehrquote“ zu entwickeln (Bundestagsdrucksache 19/800, Antwort zu Frage 23).
In einer längeren Sicht ergibt sich Folgendes (vgl. Bundestagsdrucksache 19/1920): Von 2013 bis Ende März 2018 haben fast 1,7 Mio. Menschen in Deutschland einen Asylantrag gestellt, eine Mehrheit von ihnen erhielt einen Schutz- oder anderen Aufenthaltsstatus, etwa aus humanitären Gründen, fast 300 000 von ihnen hatten bis Ende März 2018 Deutschland wieder verlassen, viele sind noch im Verfahren. Gerade einmal 24 212 dieser fast 1,7 Mio. Asylsuchenden – das sind 1,5 Prozent – waren Ende März 2018 bestands- oder rechtskräftig ausreisepflichtig (Bundestagsdrucksache 19/1920, Antwort zu Frage 10c).
Abschiebungen sind politisch umstritten. Kritisiert werden insbesondere Abschiebungen nach Afghanistan angesichts der dortigen schlechten Sicherheitslage, aber auch, weil davon immer wieder Geflüchtete betroffen sind, die z. B. als Auszubildende oder infolge ihres jahrelangen Aufenthalts in Deutschland bereits gut integriert waren. Nach einer Meldung der Nachrichtenagentur kna vom 9. Juli 2018 übte die Caritas deutliche Kritik an der bislang größten Sammelabschiebung nach Afghanistan vom 3. Juli 2018, von der 69 Menschen, davon 51 aus Bayern, betroffen waren: Auch ein von ihr betreuter 18-jähriger Afghane, der gute Deutschkenntnisse, eine aktive Mitarbeit und einen Ausbildungsvertrag vorweisen konnte, sei abgeschoben worden. Dies wirke sich katastrophal auf die Betroffenen aus: „Die Jugendlichen sagen uns, es sei doch völlig egal, wie sie sich verhielten; sie würden ohnehin abgeschoben“. Die Caritas widersprach auch der Argumentation, die Ausreisepflicht müsse konsequent durchgesetzt werden, um „die notwendige Akzeptanz für jene“ zu erhalten, „die hier gut integriert werden sollen“. Denn erfahrungsgemäß verhindere „das Damoklesschwert der Abschiebung“ die Integration der Jugendlichen. Der Bayerische Flüchtlingsrat berichtete von Meldungen aus allen Teilen Bayerns, wonach viele afghanische Jugendliche aus Angst vor einer Abschiebung nicht mehr in den Schulen erschienen, sich versteckten oder in andere EU-Länder weiter flüchteten – Bayern produziere mit seiner harten Abschiebepolitik eine „Sekundärmigration“ innerhalb Europas, die die CSU ansonsten zu bekämpfen vorgebe (www.fluechtlingsrat-bayern.de/beitrag/items/air-bavaristan-bayern-kennt-bei-abschiebung-keine-grenzen.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen27
Wie viele Abschiebungen auf dem Luftweg wurden im ersten Halbjahr 2018 von deutschen Flughäfen aus durchgeführt (bitte nach Flughäfen, Zielländern und Staatsangehörigkeit der Betroffenen aufschlüsseln; bitte noch einmal gesondert die Zahl der Abschiebungen in EU-Mitgliedstaaten bzw. Schengen-Staaten nennen)?
Wie viele Abschiebungen in welche Länder erfolgten im ersten Halbjahr 2018 auf dem Land- bzw. Seeweg (bitte nach Zielländern und Staatsangehörigkeit der Betroffenen aufschlüsseln und gesondert die Zahl der Abschiebungen in EU-Mitgliedstaaten bzw. Schengen-Staaten nennen)?
Wie viele Überstellungen erfolgten im ersten Halbjahr 2018 in andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union bzw. Schengen-Staaten im Rahmen der Dublin-Verordnung (bitte nach Zielstaaten und den zehn wichtigsten Staatsangehörigkeiten differenzieren und die jeweilige Zahl der Minderjährigen nennen)?
Wie viele Zurückweisungen und Zurückschiebungen fanden im ersten Halbjahr 2018 an deutschen Flughäfen statt (bitte nach Flughäfen, Zielstaaten und Staatsangehörigkeit der Betroffenen aufschlüsseln)?
Wie viele Zurückweisungen und Zurückschiebungen fanden im ersten Halbjahr 2018 an den Land- bzw. Seegrenzen statt (bitte nach Landesgrenzen bzw. Bundespolizeipräsidien und Herkunftsländern aufschlüsseln)?
Wie viele Minderjährige und wie viele unbegleitete Minderjährige waren im ersten Halbjahr 2018 von Abschiebungen, Zurückschiebungen bzw. Zurückweisungen betroffen, wie viele unbegleitete Minderjährige wurden an den Außengrenzen festgestellt (bitte nach Feststellungen an Grenzen und Feststellungen nach Staatsangehörigkeit auflisten), und wie viele von ihnen wurden in die Obhut der Jugendämter gegeben?
Was waren die Gründe der Einreiseverweigerungen bzw. Zurückweisungen im ersten Halbjahr 2018 (bitte nach Zurückweisungsgrund und den zehn wichtigsten Staatsangehörigkeit differenzieren und wie auf Bundestagsdrucksache 19/117 in der Antwort zu Frage 7 darstellen)?
Welche Angaben oder Einschätzungen kann die Bundesregierung dazu machen, wie viele der abgeschobenen Menschen unter 18 Jahre alt waren, wie viele der Abgeschobenen in Deutschland geboren sind, wie viele der Abgeschobenen zuvor mehr als fünf Jahre in Deutschland gelebt haben und wie viele minderjährig Abgeschobene länger als fünf Jahre in Deutschland lebten (bitte jeweils nach den wichtigsten Staatsangehörigkeiten differenzieren)?
In welcher Zuständigkeit erfolgten die Abschiebungen, Zurückweisungen und Zurückschiebungen im ersten Halbjahr 2018 bzw. wer hat sie veranlasst (bitte jeweils nach Bund und den einzelnen Bundesländern differenzieren), wie viele ausreisepflichtige Personen mit und ohne Duldung (bitte differenzieren und nach Bundesländern auflisten), und wie viele ausreisepflichtige abgelehnte Asylbewerber (bitte nach Bundesländern auflisten und Personen mit und ohne Duldung gesondert angeben) hielten sich nach Kenntnis der Bundesregierung zum 30. Juni 2018 in den einzelnen Bundesländern auf, und welches waren die zehn Hauptherkunftsländer der Ausreisepflichtigen in den jeweiligen Bundesländern (bitte in absoluten und relativen Zahlen für jedes Bundesland auflisten)?
In wie vielen Fällen wurden im ersten Halbjahr 2018 Zwangsgelder gegen Beförderungsunternehmen nach § 63 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) verhängt, wie hoch war die Gesamtsumme, wie hoch die durchschnittliche Summe pro Beförderungsunternehmen (bitte auch nach Fluggesellschaft, Bus- und Bahnunternehmen, Taxis usw. differenzieren)?
Wie viele Personen wurden im ersten Halbjahr 2018 im Zuge von so genannten Sammelabschiebungen entweder direkt in ihr Herkunftsland bzw. über Flughäfen anderer Mitgliedstaaten in ihr Herkunftsland abgeschoben (bitte nach Sammelabschiebungen der EU bzw. in nationaler bzw. Länderzuständigkeit differenzieren und einzeln aufführen), und wieso gibt es zu Sammelabschiebungen in nationaler oder Länderzuständigkeit keine genaue Auflistung, wie etwa zu FRONTEX-Sammelabschiebungen (vgl. Bundestagsdrucksache 19/800, Antworten zu den Fragen 10 und 11)?
An welchen gemeinsamen Abschiebemaßnahmen der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache (FRONTEX) hat sich Deutschland im ersten Halbjahr 2018 beteiligt, welches Zielland hatten diese Maßnahmen jeweils, und a) bei welchem Staat (für Deutschland: Behörde) lag jeweils die Federführung für die Abschiebemaßnahme, welche Bundesländer waren von deutscher Seite darüber hinaus beteiligt, b) welche Fluggesellschaften wurden mit der Durchführung der Flüge beauftragt, von welchen deutschen Flughäfen starteten sie bzw. machten sie eine Zwischenlandung, c) wie hoch waren die Kosten der Flüge jeweils, und wer hat die Kosten getragen, d) wie viele Personen aus welchen Herkunftsstaaten wurden bei den Abschiebemaßnahmen aus Deutschland jeweils abgeschoben, und e) wie viele Bundesbeamte wurden als Begleitpersonal auf diesen Flügen jeweils eingesetzt (bitte jeweils, soweit es um Abgeschobene, begleitende Bundesbeamte und Kosten geht)?
Wie viele der Abschiebungen im ersten Halbjahr 2018 erfolgten a) unbegleitet, b) in Begleitung von Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei, c) in Begleitung von Beamtinnen und Beamten der Länderpolizeien oder anderer Länderbehörden, d) in Begleitung von Vollzugsbeamtinnen und Vollzugsbeamten anderer Mitgliedstaaten, e) in Begleitung von Sicherheitskräften der Zielstaaten (bitte nach Zielstaaten aufschlüsseln), f) in Begleitung von Sicherheitskräften der Luftverkehrsgesellschaften (bitte nach Fluggesellschaften aufschlüsseln), g) in Begleitung von medizinischem Personal?
Wie viele Abschiebungsversuche mussten im ersten Halbjahr 2018 aufgrund von Widerstandshandlungen der bzw. des Betroffenen abgebrochen werden (bitte nach Flughafen und Staatsangehörigkeiten der Betroffenen aufschlüsseln)?
Wie viele Abschiebungen auf dem Luftweg mussten im ersten Halbjahr 2018 wegen medizinischer Bedenken abgebrochen werden (bitte nach Flughafen und Staatsangehörigkeiten der Betroffenen und den medizinischen Gründen aufschlüsseln)?
Wie viele Abschiebungsversuche mussten im ersten Halbjahr 2018 abgebrochen werden, weil sich die Fluggesellschaft oder der Flugzeugführer weigerten, die Personen, die zur Abschiebung anstanden, zu transportieren (bitte nach Flughafen und der jeweiligen Fluggesellschaft aufschlüsseln)?
Wie viele Abschiebungen scheiterten im ersten Halbjahr 2018 an der Weigerung der Zielstaaten, die Abgeschobenen aufzunehmen (bitte nach Zielstaaten differenzieren)?
Was ist über den aktuellen Aufenthaltsstatus von Personen bekannt, zu denen eine gescheiterte Abschiebung vermerkt ist (bitte so differenziert wie möglich antworten)?
Welche Kosten sind dem Bund im ersten Halbjahr 2018 durch die Sicherheitsbegleitung bei Abschiebungen entstanden (bitte so genau wie möglich differenzieren)?
Wie viele Ausreiseentscheidungen gegenüber Drittstaatsangehörigen bzw. EU-Angehörigen bzw. gegenüber abgelehnten Asylsuchenden (bitte auch nach den jeweils 15 wichtigsten Herkunftsländern und den Bundesländern differenzieren) wurden im ersten Halbjahr 2018 erlassen, und wie viele Ausreisen von Drittstaatsangehörigen bzw. EU-Angehörigen bzw. abgelehnten Asylsuchenden gab es im ersten Halbjahr 2018 (bitte auch nach den jeweils 15 wichtigsten Herkunftsländern und den Bundesländern, bei abgelehnten Asylsuchenden auch nach dem Jahr der Asylablehnung differenzieren)?
Wie viele ausreisepflichtige Drittstaatsangehörige haben Deutschland im ersten Halbjahr 2018 freiwillig verlassen (bitte zumindest ungefähre Angaben machen), wie viele von ihnen waren abgelehnte Asylsuchende, wie viele Ausreisen wurden finanziell gefördert, und welche zumindest ungefähren Angaben kann die Bundesregierung zur Zahl der von den Bundesländern geförderten freiwilligen Ausreisen machen (bitte jeweils nach den 15 wichtigsten Herkunftsstaaten und den Bundesländern differenziert angeben)?
Welche Angaben kann die Bundespolizei machen zu den freiwilligen Ausreisen von Personen mit einer Grenzübertrittsbescheinigung im ersten Halbjahr 2018 (bitte auch nach den 15 wichtigsten Staatsangehörigkeiten und dem Weg der Ausreise differenzieren), warum stützt sich die Bundesregierung bei öffentlichen Meldungen zu freiwillig Ausreisenden nicht auf diese Zahl, die umfassender ist als die Zahl der finanziell gefördert freiwillig Ausgereisten, und warum erwähnt sie zum Teil nicht einmal, dass die von ihr genannte Zahl freiwilliger Ausreisen zu niedrig ist, weil sie nur die Teilmenge der auch mit Bundesmitteln finanziell geförderten freiwilligen Ausreisen umfasst (vgl. z. B. www.bundesregierung.de/Content/DE/Lexikon/FAQ-Fluechtlings-Asylpolitik/1-was-muss-ich-ueber-fluechtlinge-wissen/250-Asylbewerber-Deutschland.html und www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2016/08/2016-08-31-kabinett-deutlich-mehr-rueckkehrer.html, bitte begründen)?
Wie lautet die Rückkehrquote für Deutschland für das Jahr 2017 entsprechend der Berechnungsmethoden der EU, welche Daten genau hat Deutschland den EU-Behörden zur Berechnung dieser Rückkehrquote übermittelt, und wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Stand der Entwicklung einer neuen Berechnungsmethode zur Bildung der Rückkehrquote (vgl. Bundestagsdrucksache 19/800, Antwort zu Frage 23)?
Warum lässt sich nach Angaben der Bundesregierung „nicht hinreichend valide“ bestimmen, wie viele Personen einer Gesamtmenge zu einem bestimmten Zeitpunkt Ausreisepflichtiger innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens ausgereist ist (Bundestagsdrucksache 19/800, Antwort zu Frage 28), obwohl die Bundesregierung auf der Grundlage des Ausländerzentralregisters (AZR) z. B. angeben kann, wie viele Personen, die in bestimmten Jahren rechtsoder bestandskräftig als Asylsuchende abgelehnt wurden, sich zu einem bestimmten Zeitpunkt noch in Deutschland aufhalten (vgl. Bundestagsdrucksache 19/633, Antwort zu Frage 32) – wobei den beiden dort genannten Verzerrungen (bestimmte Abschiebeverbote würden als Ablehnungen gewertet, und bei Folgeanträgen würde das Jahr der Folgeantragstellung statistisch gewertet) durch die Asylstatistiken des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller entgegengewirkt werden könnte (bitte begründen)?
Wie viele der in den Jahren 2014, 2015, 2016 und 2017 (bitte differenzieren und gesonderte Tabellen erstellen) rechts- oder bestandskräftig abgelehnten Asylsuchenden (wie viele waren dies jeweils, wie viele Abschiebungsverbote nach § 60 Absatz 5 oder Absatz 7 Satz 1 AufenthG wurden jeweils in den Jahren 2014, 2015, 2016 und 2017 erteilt, und wie viele Folgeanträge gab es jeweils in diesen Jahren?) waren nach Angaben des AZR am 30. Juni 2018 noch in Deutschland aufhältig (bitte jeweils nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern, Bundesländern und dem jetzigen Aufenthaltsstatus differenzieren)?
Wie viele der Menschen, die in den Jahren 2014 bis Mitte 2018 nach Deutschland eingereist sind (wie viele waren dies?) und als Asylsuchende rechts- oder bestandskräftig abgelehnt wurden (wie viele waren dies?), lebten nach Kenntnis der Bundesregierung zum 30. Juni 2018 mit welchem Aufenthaltsstatus in Deutschland (bitte nach den 15 wichtigsten Staatsangehörigkeiten und unterschiedlichen Schutzstatus differenzieren)?
Wie ist der genaue Stand der auf der Besprechung der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 9. Februar 2017 vereinbarten Maßnahmen im Bereich der Abschiebung bzw. Ausreise (bitte so detailliert und konkret wie möglich darstellen und wichtige Zahlenangaben machen), insbesondere zur a) Zusammenarbeit von Bund und Ländern bei der Bearbeitung von Dublin-Verfahren (Bund-Länder-AG) – was enthält insbesondere der Abschlussbericht der Bund-Länder-AG, welche Handlungsempfehlungen werden gemacht, und welche Empfehlungen will die Bundesregierung in ihrer Zuständigkeit umsetzen (bitte darlegen)? b) Errichtung des gemeinsamen Zentrums zur Unterstützung der Rückkehr (ZUR) – wie viele Personen (bitte nähere Angaben zur fachlichen Herkunft bzw. zu entsendenden Bundesländern bzw. Ministerien und zum aktuellen Status der Beschäftigten machen) arbeiten inzwischen dort zu welchen konkreten Aufgaben (bitte darlegen)? c) Weiterentwicklung des AZR zur „Nach- und Weiterverfolgung von der negativen Asylentscheidung bis zur Rückkehr ins Herkunftsland“ – welche Qualitätsverbesserungen und Korrekturen im AZR hat es zuletzt gegeben, etwa infolge entsprechender Datenbereinigungen (bitte im Detail darlegen und entsprechende Korrekturen zahlenmäßig benennen)? d) beschleunigten ärztlichen Begutachtung und Überprüfung der Reisefähigkeit bei Abzuschiebenden – welche Problemanalyse und welche Ergebnisse gab es infolge des Workshops von Bund und Ländern zur „Verbesserung des Verfahrens zur ärztlichen Begutachtung der Reisefähigkeit“ (vgl. Bundestagsdrucksache 19/800, Antwort zu Frage 31e), was wurde dort konkret besprochen, inwieweit hat es inzwischen Beratungen auch mit dem Bundesministerium für Gesundheit und insbesondere der Bundesärztekammer und der Psychotherapeutenkammer zu dieser Thematik gegeben (bitte darlegen), und falls dies nicht erfolgt ist, warum wird die Fach- und Sachkunde der medizinischen bzw. psychotherapeutischen Fachverbände nicht frühzeitig genutzt und eingebunden (bitte darlegen)? e) Entwicklung eines Verfahrens „zur möglichst vollständigen Erfassung sämtlicher Rückführungen und freiwilligen (auch nichtgeförderten) Ausreisen“ – welche Fortschritte gibt es diesbezüglich, und zu welchen neuen Erkenntnissen hat dies gegebenenfalls bereits geführt (bitte darlegen)?