Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 16/2380
16. Wahlperiode 09. 08. 2006
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 4. August
2006 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Norman Paech, Paul Schäfer (Köln),
Monika Knoche, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 16/1960 –
Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan im Rahmen der Internationalen
Sicherheitsbeistandstruppe
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 22. Dezember 2001 erteilte der Deutsche Bundestag erstmals ein Mandat
für den Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan im Rahmen der Internationalen
Sicherheitsbeistandstruppe (ISAF) (Bundestagsdrucksache 14/7930). Es
wurde zuletzt am 28. September 2005 für weitere zwölf Monate bis zum
13. Oktober 2006 verlängert (Bundestagsdrucksache 15/5996). Die
Bundeswehr ist damit seit fast fünf Jahren in Afghanistan präsent. Eine Evaluation
dieses Einsatzes hat die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag bislang nicht
vorgelegt.
Seit Beginn der Mission wurden das Einsatzgebiet des deutschen ISAF-
Kontingents, dessen Kompetenzen und dessen Umfang schrittweise und
kontinuierlich ausgeweitet. Zu Beginn war der Einsatz auf die Hauptstadt Kabul, einen
Umfang von 1 200 Soldaten und einen Zeitraum von sechs Monaten begrenzt.
2003 wurde das Mandat auf einen Personalumfang von 2 250 erweitert.
Erstmals dufte die Bundeswehr von da an auch außerhalb Kabuls, im Rahmen der
so genannten Provincial Reconstruction Teams (PRT), eingesetzt werden. Bei
der letzten Verlängerung im September 2005 wurde das Einsatzgebiet der
Bundeswehr auf den gesamten Norden des Landes ausgeweitet und der zulässige
Gesamtumfang auf eine Personalstärke von 3 000 erhöht.
Im Dezember 2005 beschlossen die NATO-Außenminister den Einsatz in
Afghanistan „auf eine neue Stufe anzuheben“ (vgl. Kommuniqué, Treffen des
Nordatlantikrates auf Ebene der Außenminister am 8. Dezember 2005 in
Brüssel, Press Release [2005] 158). In zwei Schritten soll das ISAF-Einsatzgebiet
auf den Süden (ab Juli 2006) und den Osten des Landes (ab Herbst 2006)
ausgedehnt werden – beides Regionen, in denen zuvor vor allem Streitkräfte der
Vereinigten Staaten von Amerika als Teil der Operation Enduring Freedom
(OEF) agierten.
Parallel zur geographischen Ausweitung wurden mit den NATO-Beschlüssen
auch die Kompetenzen der ISAF erweitert und die Kommandostrukturen enger
mit denen der OEF verknüpft. Es ist außerdem vorgesehen, die ISAF-Truppen
durch „robuste Reservekräfte“ (NATO-Kommuniqué) zu verstärken.
Auch im fünften Jahr des ISAF-Mandats liegt dem Deutschen Bundestag kein
langfristiges Konzept der Bundesregierung für den Einsatz der Bundeswehr in
Afghanistan vor. Dem Deutschen Bundestag ist nicht bekannt, von welcher
Dauer die Bundesregierung bei der Planung des Einsatzes ausgeht. Ebenso
liegen dem Parlament keine Informationen darüber vor, ob und inwieweit die
Bundesregierung plant, künftig abermalige Ausweitungen des Mandats zu
beantragen. Dem Deutschen Bundestag wurden zu keinem Zeitpunkt Kriterien
vorgelegt, anhand derer die Bundesregierung den Erfolg oder den Misserfolg
des Einsatzes bewertet.
I. Lage in Afghanistan
1. a) Inwieweit hat sich seit der letzten Verlängerung des Mandats für die
Teilnahme der Bundeswehr am ISAF-Einsatz die Lage in Afghanistan
verbessert oder verschlechtert?
Die Sicherheitslage in Afghanistan wird seit der letzten Mandatsverlängerung
durchgehend als nicht ruhig und nicht stabil beurteilt. Der Anstieg der
sicherheitsrelevanten Zwischenfälle in den letzten Monaten reflektiert die bisherige
Zweiteilung des Landes in einen vergleichsweise ruhigeren Norden und Westen
und einen deutlich unruhigeren Süden und Osten. Abhängig von der Region sind
für die Vorfälle die militante Opposition (OMF), die lokalen/regionalen
Machthaber oder die organisierte Kriminalität verantwortlich.
b) Inwieweit hat sich Lage außerhalb der Hauptstadt Kabul, insbesondere
im Süden des Landes, seit der letzten Mandatsverlängerung verbessert
oder verschlechtert?
Die an Pakistan angrenzenden Provinzen im Süden und Osten Afghanistans
zählen zu den Kernoperationsgebieten der OMF. Die asymmetrische Kriegsführung
der OMF gegenüber der afghanischen Regierung und der US-geführten Anti-
Terror-Koalition (ATK) hat die Sicherheitslage dort weiter destabilisiert. Dieser
Entwicklung wird seit Mai 2006 durch gemeinsame Operationen der ATK und
der afghanischen Sicherheitskräfte begegnet.
2. a) Inwieweit hat sich die Menschenrechtssituation in Afghanistan,
insbesondere außerhalb der Hauptstadt Kabul, seit der letzten
Mandatsverlängerung verbessert oder verschlechtert?
b) Inwieweit hat sich die Lage der afghanischen Frauen, insbesondere
außerhalb der Hauptstadt Kabul, seit der letzten Mandatsverlängerung
verbessert oder verschlechtert?
Auf Grund der noch sehr rudimentär ausgeprägten staatlichen Gewalt hat die
Zentralregierung auf viele der Menschenrechtsverletzungen praktisch nur sehr
geringen Einfluss. Sie kann Täter kaum kontrollieren, noch ihre Taten
untersuchen oder sie verurteilen. Entscheidend ist daher eine fortgesetzte Unterstützung
zur angestrebten Ausdehnung des Machtbereichs der Zentralregierung auf das
gesamte Land. Hierzu trägt der ISAF-Einsatz maßgeblich bei.
Parallel dazu müssen weiterhin Justizorgane und Polizeikräfte ausgebildet und
in menschenrechtlicher Hinsicht geschult werden. Deutschland hat die
Führungsrolle für den Polizeiaufbau und engagiert sich in Projekten in diesem
Bereich.
Die Menschenrechtssituation verbessert sich nur sehr langsam. Insbesondere die
Lage der Frauen ist von den allgemein-politischen Gegebenheiten und
zusätzlich vom sozial-traditionellen Kontext geprägt. Deshalb vollzieht sich die
Verbesserung ihrer Situation, trotz eines für diesen Bereich besonders intensiven
internationalen Engagements, nur zögerlich. Die Entwicklung weist aber in die
richtige Richtung. Vor allem die Parlamentswahlen im September 2005 haben
die politischen Rechte der Frauen in Afghanistan gestärkt: Im Unterhaus des
Parlaments sind über 25 Prozent der Abgeordneten weiblich, in fast allen
Provinzräten sind Frauen vertreten, die sich an der politischen Diskussion auch
aktiv beteiligen.
3. a) Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragesteller, dass der
Mai 2006 der Kalendermonat mit den meisten gewalttätige
Auseinandersetzungen seit dem Jahr 2002 war?
b) Wenn nein, in welcher Phase seit Beginn des Einsatzes hat es nach
Auffassung der Bundesregierung mehr gewalttätigen
Auseinandersetzungen in Afghanistan gegeben?
Die beiden Monate, in denen die Präsidentschafts- (2004) und die
Nationalversammlungs-/Distriktratswahlen (2005) stattgefunden haben, weisen
statistisch die meisten Sicherheitsvorfälle auf.
c) Wenn ja, inwieweit schwächt oder stärkt diese Feststellung nach
Auffassung der Bundesregierung die Bilanz des ISAF-Einsatzes?
Die Bilanz des ISAF-Einsatzes bemisst sich weniger an der Anzahl der
Sicherheitsvorfälle als an der Schaffung oder Aufrechterhaltung eines Klimas der
Sicherheit, in dem der Wiederaufbau Afghanistans unterstützt werden kann.
Fortschritte in diesem Bereich (zum Beispiel zahlreiche zivile
Wiederaufbauprojekte, Aufbau der afghanischen Polizei) begründen daher trotz andauernder
Sicherheitsvorfälle insgesamt eine positive Bilanz des ISAF-Einsatzes.
4. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des US-Botschafters in Kabul,
der für das laufende Jahr eine weitere Verschärfung der Situation in
Afghanistan erwartet (vgl. DER SPIEGEL vom 22. Mai 2006)?
In Bezug auf die Bedrohung durch die OMF insbesondere im Süden und Osten
Afghanistans sieht die Bundesregierung keine Anzeichen einer kurzfristigen
Lageverbesserung.
5. a) Wie hoch ist nach Informationen der Bundesregierung die Zahl und der
Umfang der bewaffneten Gruppen im bisherigen und im künftigen
Einsatzgebiet der ISAF?
b) Welche Erfolge hatten die Bemühungen um eine Entwaffnung von
Milizen?
Es existieren sehr unterschiedliche Schätzungen, die landesweit von bis zu 1 800
illegalen Milizgruppen mit bis zu 130 000 Angehörigen ausgehen. Davon wird
etwa ein Drittel als weniger gefährlich eingestuft. In den neun Nordprovinzen
Afghanistans sollen es über 600 Gruppen mit knapp 30 000 Angehörigen sein.
Bis Mitte Juni 2006 haben sich landesweit etwa 1 000 der bis zu 1 800 Gruppen
einer (Teil-)Entwaffnung unterzogen und knapp 23 000 Waffen abgegeben.
Keine der Gruppen gilt aber als aufgelöst.
6. a) Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse über Hafteinrichtungen
der US-Streitkräfte in Afghanistan und über die dortigen
Haftbedingungen?
b) Wie viele solcher Einrichtungen existieren unter welcher Bezeichnung
und an welchen Orten in Afghanistan?
c) Wie viele Menschen werden dort auf welcher rechtlichen Grundlage
festgehalten?
d) Auf welche Art hat sich die Bundesregierung über die Haftbedingungen
in den US-Hafteinrichtungen informiert und gegebenenfalls für die
Rechte der Inhaftierten eingesetzt?
Bagram ist ein in der Verantwortung der USA geführter Stützpunkt. Der
Bundesregierung ist bekannt, dass die USA auf ihrem Stützpunkt in Bagram eine
Hafteinrichtung betreiben. Sie hat keine eigenen Erkenntnisse über die
Haftbedingungen. Sie hat jedoch unabhängig davon gegenüber der US-Administration
auf allen Ebenen wiederholt deutlich gemacht, dass der internationale
Terrorismus entschlossen bekämpft, dabei aber rechtsstaatlichen Grundsätzen und
völkerrechtlichen Verpflichtungen Rechnung getragen werden müsse. Die
Bundesregierung wird diese Haltung weiterhin mit Nachdruck vertreten.
II. Einsatz der Bundeswehr
7. Arbeitet die Bundeswehr in Afghanistan auch dann mit Gruppierungen und
Einzelpersonen zusammen wenn der Bundesregierung Informationen
vorliegen dass diese
a) an der Produktion oder dem Handel mit Opium beteiligt sind,
b) Privatarmeen betreiben, die die Autorität der afghanischen
Zentralregierung schwächen,
c) an Menschenrechtsverletzungen beteiligt sind,
d) die Rechte von Frauen einschränken?
Wenn der Bundeswehr gesicherte Erkenntnisse und Informationen zu
bestimmten Gruppierungen oder Einzelpersonen vorliegen, dass diese an der Produktion
oder dem Handel mit Opium beteiligt sind, Privatarmeen betreiben, die die
Autorität der afghanischen Zentralregierung schwächen, an
Menschenrechtsverletzungen beteiligt sind oder die Rechte von Frauen einschränken, arbeitet sie
grundsätzlich nicht mit diesen zusammen oder beschränkt die Kontakte dort, wo
unumgänglich, auf das Notwendigste. Es wäre bei Kenntnis der Verhältnisse in
Afghanistan unrealistisch anzunehmen, dass die Bundeswehr in jedem
Einzelfall Kontakte zu derartigen Personen oder Gruppierungen vermeiden kann.
8. Inwieweit hat sich die Bundesregierung bei verbündeten Truppen in
Afghanistan für die Einhaltung von Menschenrechten, insbesondere für die
Rechte von Internierten eingesetzt?
Die Bundesregierung macht bei Gesprächen mit Bündnispartnern immer wieder
deutlich, dass der internationale Terrorismus entschlossen bekämpft, dabei aber
rechtsstaatlichen Grundsätzen und völkerrechtlichen Verpflichtungen Rechnung
getragen werden müsse.
9. Wie hat sich der Anteil der personellen, materiellen und finanziellen
Aufwendungen für die Eigensicherung der Stützpunkte (und der Patrouillen)
seit Beginn des Einsatzes entwickelt im Vergleich zu den gesamten
personellen, materiellen und finanziellen Aufwendungen der Bundeswehr für
den ISAF-Einsatz (bitte mit Prozentangaben)?
Die Bundeswehr hat mit Beginn des Einsatzes in Afghanistan 2002 zunächst nur
in Kabul im Rahmen des ISAF-Einsatzes personelle, materielle und finanzielle
Aufwendungen für die Eigensicherung der Stützpunkte und der Patrouillen
aufgewendet. Nach der Erweiterung des ISAF-Operationsgebietes auf Nord- und
Westafghanistan betreibt die Bundeswehr nunmehr drei Stützpunkte (Kunduz,
Feyzabad, Mazar-e-Sharif) im Norden Afghanistans und ist weiter am Betrieb in
Camp Warehouse in Kabul beteiligt. Große Teile des deutschen
Einsatzkontingents ISAF wurden von Kabul nach Mazar-e-Sharif verlegt. Eine
Quantifizierung in Prozentangaben ist nicht möglich, da die gesamte Operationsführung des
deutschen Einsatzkontingents ISAF zur Stabilisierung der afghanischen
Zentralregierung und somit zur Schaffung eines sicheren Umfelds im jeweiligen
Verantwortungsbereich auch immer gleichzeitig zur Eigensicherung der
Stützpunkte beiträgt. Auf Grund der Multinationalität des Einsatzes (Sicherung der
deutschen Stützpunkte auch durch andere ISAF-Nationen) sowie der immer
notwendigen Gesamtbetrachtung aller Maßnahmen, ist eine Einzelauflistung der
Aufwendungen für Eigensicherung daher nicht möglich.
10. a) Wie viele Mitarbeiter der Bundeswehrverwaltung waren in den Jahren
2002 bis 2005 für das deutsche ISAF-Kontingent in Afghanistan?
Im Zeitraum 2002 bis 2005 waren 722 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der
Bundeswehrverwaltung für das deutsche Einsatzkontingent ISAF in
Afghanistan.
b) Wurden im Rahmen des ISAF-Einsatzes Einheiten der Division
Spezielle Operationen (DSO), der Division Luftbewegliche Operationen
(DLO) oder des Kommandos Spezialkräfte (KSK) in Afghanistan
eingesetzt, und wenn ja, wann und in welchem Umfang?
Die Division Spezielle Operationen (DSO) befand sich seit Januar 2002 bis Juli
2006 durchgängig mit Teilen im ISAF-Einsatz. Dabei kamen Teile des
Divisionsstabes, der Luftlandebrigaden 26 und 31 sowie der
Luftlandefernmeldekompanien 100 und 200 mit unterschiedlichen Truppenstärken zum Einsatz. Die
Zahlen variierten zwischen 470 Soldaten bei ISAF II im zweiten Halbjahr 2002
und 60 Soldaten bei ISAF VIII im zweiten Halbjahr 2005. Die Division
Luftbewegliche Operationen (DLO) befindet sich seit Januar 2002 durchgängig mit
Teilen der Heeresfliegerbrigade 3 im ISAF-Einsatz. Es wurden im Zeitraum
Februar 2002 bis Februar 2004 drei Transporthubschrauber CH-53 GS, ab
Februar 2004 bis heute fünf Transporthubschrauber CH-53 GS mit jeweils
zwischen 80 bis 100 Soldaten eingesetzt. Über Einsätze der Spezialkräfte wurde das
Parlament über den Verteidigungsausschuss unter Beachtung der erforderlichen
Schutzbestimmungen informiert.
c) Trifft es zu, dass Sanitätssoldaten und Sanitätssoldatinnen der
Bundeswehr im Rahmen der ISAF für bewaffnete Wachdienste eingeteilt
werden?
Ja, Sanitätssoldaten dürfen wie in Deutschland für Wachaufgaben eingesetzt
werden, allerdings tragen sie dabei nicht das Schutzzeichen (rotes Kreuz auf
weißem Grund).
11. a) Mit welchen auch in Deutschland ansässigen Unternehmen wurden
Dienstleistungsverträge für die Durchführung des ISAF-Einsatzes
abgeschlossen?
Im Zeitraum 2002 bis 2005 wurden mit den folgenden auch in Deutschland
ansässigen Unternehmen Dienstleistungsverträge abgeschlossen:
Seetransport:
Fa. IMEX Speditions- und Handels- GmbH, DHL Worldwide Express,
Militärlogistik Competence Center, Stute Verkehrs-GmbH, TCI GmbH,
Interdean AG Internationale Spedition, Fa. Müller & Partner.
Lufttransport:
Fa. ATEGE, Fa. Kühne + Nagel, Fa. Müller & Partner, Fa. Schenker, Fa.
Rentsch, Fa. EAC.
Marketenderwarenversorgung, Serviceleistungen für Feldküchen,
Wasseraufbereitungsanlagen, Feldwäschereien, elektrische Energie, Infrastruktur,
Telekommunikation, Entsorgung/Reinigung:
Fa. Gebr. Heinemann, Fa. Kärcher, Fa. ABZ, Fa. OHB, Fa. Züblin International,
KB Impuls Service GmbH, Fa. Ecolog.
b) Wie viele von Unternehmen beschäftigte Personen befanden sich
durchschnittlich im Auftrag der Bundeswehr in Afghanistan?
Die Anwesenheit von Firmenmitarbeitern im Rahmen ihrer Tätigkeit für die
Bundeswehr wird statistisch nicht erfasst.
III. Ausweitung des ISAF-Mandats
12. Wie werden sich, nach vollständiger Umsetzung der vom NATO-
Nordatlantikrat auf der Ebene der Außenminister am 8. Dezember 2005 gefällten
Beschlüsse, die Aufgaben der ISAF insgesamt verändern?
Auch nach der geplanten Ausdehnung der Operation nach Süd- und
Ostafghanistan hat der ISAF-Einsatz unverändert zum Ziel, dass sowohl die afghanischen
Staatsorgane als auch das Personal der Vereinten Nationen und anderes
internationales Zivilpersonal, insbesondere solches, das dem Wiederaufbau und
humanitären Aufgaben nachgeht, in einem sicheren Umfeld arbeiten können. Der
Charakter als Sicherheitsunterstützungstruppe bleibt damit erhalten. Im Rahmen
des angepassten Operationsplanes wird die ISAF vermehrt Funktionen bei der
Ausbildung der afghanischen Streitkräfte wahrnehmen. Ziel ist es, die
afghanischen Behörden in die Lage zu versetzen, die Aufrechterhaltung der Sicherheit
des Landes eigenständig zu gewährleisten.
13. a) Welche Auswirkungen hat der NATO-Beschluss zur Ausweitung des
ISAF-Auftrags auf die im Rahmen des ISAF-Mandats eingesetzten
Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr in Bezug auf die
Einsatzorte, die Einsatzaufgaben, die operativen Einsatzrichtlinien und die
Zusammenarbeit mit OEF-Einheiten?
b) Welche Bundeswehreinheiten werden ab wann und in welchem
Umfang für Unterstützungsmaßnahmen der ISAF im Süden und Osten
Afghanistans zur Verfügung gestellt?
Die zuletzt durch die Außenminister der NATO am 8. Dezember 2005 bestätigte
Ausweitung des ISAF-Einsatzes auf ganz Afghanistan führt dazu, dass der
Auftrag der ISAF-Kräfte, der afghanischen Regierung und ihren Organen
Sicherheitsunterstützung zu leisten, auch in Gebieten zu erbringen ist, in die hinein die
afghanische Seite ihre Regierungsgewalt noch nicht ausreichend erstreckt hat.
Der ISAF-Operationsplan (OPLAN) und die multinationalen Einsatzregeln
(Rules of Engagement – ROE) wurden dieser Situation durch die Aufnahme von
Sicherheitsoperationen angepasst; die operative und die Mandatstrennung
zwischen ISAF und OEF bestehen unverändert fort. Das deutsche
Einsatzkontingent ISAF unterstützt die afghanische Regierung und die afghanischen
Staatsorgane bei der Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung
schwerpunktmäßig in den Regionen Kunduz/Feyzabad/Mazar-e-Sharif sowie auch in Kabul
und Umgebung. Deutschland hat die Führung des Regionalkommandos Nord in
Mazar-e-Sharif übernommen und betreibt dort eine Logistikbasis (Forward
Support Base – FSB). Die weiterhin deutsch geführten regionalen
Wiederaufbauteams (Provincial Reconstruction Teams – PRTs) in Kunduz und in Feyzabad
werden unverändert in einem ressortgemeinsamen Ansatz mit multinationaler
Beteiligung betrieben. Das deutsche Einsatzkontingent ISAF erweitert die
Ausbildungsunterstützung der afghanischen Streitkräfte in Nordafghanistan. Ziel ist
es, die afghanischen Behörden in die Lage zu versetzen, die Aufrechterhaltung
der Sicherheit des Landes eigenständig zu gewährleisten. Außerhalb von Kabul
und Nordafghanistan sind Unterstützungsleistungen durch das deutsche
Einsatzkontingent ISAF auf der Grundlage des Bundestagsmandats nur zeitlich und im
Umfang begrenzt möglich, wenn dies für die Erfüllung des ISAF-
Gesamtauftrages unabweisbar ist. Derzeit gibt es keine derartigen Planungen.
14. Wie wird sich die Truppenstärke der ISAF durch die Ausdehnung des
militärischen Einsatzgebietes auf ganz Afghanistan verändern (bitte
aufgeteilt nach so genannten Aufwuchsphasen)?
Der NATO-Operationsplan wurde am 8./9. Dezember 2005 durch den NATO-
Rat (Treffen der NATO-Außenminister) gebilligt und zum 4. Mai 2006 in Kraft
gesetzt. Dieser Operationsplan sieht die stufenweise geographische Ausdehnung
des ISAF-Operationsgebietes auf ganz Afghanistan vor. Mit der ISAF-
Ausdehnung auf die Südregion Afghanistans zum August 2006 wird sich die
Truppenstärke der ISAF von derzeit ca. 9 000 Soldaten (Nord- und Westregion sowie
Region Kabul) um ca. 7 000 Soldaten (im Schwerpunkt Großbritannien,
Niederlande und Kanada) erhöhen. Im Zuge der Erweiterung auf die Ostregion, die
noch in der zweiten Jahreshälfte 2006 erwartet wird, kommen vermutlich
weitere 7 000 Soldaten (überwiegend USA) hinzu. Deutschland wird sich im
Rahmen des bestehenden Bundestagsmandats weiterhin mit bis zu 3 000 Soldaten
am ISAF-Einsatz beteiligen. Nach Abschluss der Umstrukturierung der Kabul-
Multinational-Brigade (KMNB) im August in die Struktur eines
Regionalkommandos und der noch ausstehenden Entscheidung zur Übernahme verschiedener
zusätzlich geplanter PRTs in der Süd- und Ostregion wird die ISAF-
Truppenstärke vermutlich ca. 25 000 Soldaten betragen. Genaue Zahlen werden erst
vorliegen, nachdem die jeweiligen Nationen ihre Truppenkontingente in der Süd-
und Ostregion der NATO tatsächlich unterstellt haben.
15. a) Sind die vom Nordatlantikrat definierten neuen Aufgaben der ISAF
vollständig durch das vom Deutschen Bundestag erteilte Mandat vom
September 2005 (Bundestagsdrucksache 15/5996) abgedeckt?
Aufgabe der Internationalen Sicherheitsunterstützungstruppe (ISAF) ist es seit
Beginn der Operation, die afghanische Regierung bei der Aufrechterhaltung der
Sicherheit zu unterstützen. Die Wahrnehmung dieser Aufgabe wurde der ISAF
vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen in der Resolution 1386 (2001) vom
20. Dezember 2001 zunächst für Kabul und Umgebung übertragen und in der
Resolution 1510 (2003) vom 13. Oktober 2003 zusätzlich auf das darüber
hinausgehende Gebiet Afghanistans ausgedehnt. Diese Aufgabenstellung gilt
gemäß der Sicherheitsratsresolution 1623 (2005) vom 13. September 2005
unverändert fort. Der Nordatlantikrat entscheidet auf dieser Grundlage über die
Operationsführung. Das Bundestagsmandat vom 28. September 2005
(Bundestagsdrucksache 15/5996) deckt die Wahrnehmung der sich daraus für die deutsche
Beteiligung ergebenden Aufgaben vollständig ab.
b) Plant die Bundesregierung die Bereitstellung von strategischen
Reservekräften für Afghanistan, und wenn ja, welche Einheiten für welchen
Zeitraum?
Nein.
c) Wäre derzeit die Bereitstellung deutscher Einheiten für die strategische
Reserve in Afghanistan durch das Mandat des Deutschen Bundestages
abgedeckt?
Siehe Antwort zu Frage 15b.
16. a) Gibt es Tätigkeiten und Einsätze innerhalb des ISAF-Kommandos, an
denen sich Angehörige der Bundeswehr nicht beteiligen dürfen (sog.
national caveats)?
b) Wenn ja, welche Aufgaben sind das?
c) Wenn ja, wie interpretiert die Bundesregierung die Äußerung des
ISAF-Kommandeurs (Commander ISAF), Lt. Gen. David J. Richards,
wonach er als Kommandeur in Afghanistan in einem „caveat free
environment“ agieren könne (vgl. Minister Cetin Speeking Notes,
Change of Command Press Conference, 4. May 2006)?
d) Wenn nein, aus welchen Passagen in den relevanten Beschlüssen des
Deutschen Bundestages (Bundestagsdrucksache 15/5996) zieht die
Bundesregierung den Schluss, dass Kampfeinsätze vom ISAF-Mandat
des Deutschen Bundestages abgedeckt sind?
e) Welche bestehenden Einschränkungen (national caveats) hat die
Bundesregierung im Zuge der ISAF-Ausweitung wann aufgehoben?
Deutschland hat dem überarbeiteten OPLAN ISAF einschließlich der
multinationalen ROE im NATO-Rat zugestimmt. In drei Bereichen hat Deutschland
Erklärungen zur nationalen Umsetzung der ROE abgegeben bzw. aufrechterhalten,
die insbesondere die Vorgaben des Bundestagsmandats reflektieren. Diese
Erklärungen haben klarstellenden Charakter. Sie beziehen sich darauf, dass
deutsche Soldaten nicht aktiv an Drogenbekämpfungsmaßnahmen teilnehmen, dass
sie militärische Gewalt zur Durchsetzung des Auftrags nur nach Maßgabe des
Prinzips der Verhältnismäßigkeit einsetzen und dass sie grundsätzlich in den
ISAF-Regionen Nord und Kabul operieren und in anderen Regionen nur für
zeitlich und im Umfang begrenzte Unterstützungsmaßnahmen der NATO
eingesetzt werden, sofern diese Unterstützungsmaßnahmen zur Erfüllung des ISAF-
Gesamtauftrags unabweisbar sind. Hiervon ist die Mitwirkung an der Führung
des ISAF-Einsatzes nicht berührt. Die Umsetzung der ROE führt für die
deutschen ISAF-Einsatzkräfte zu keiner Einschränkung der Handlungsfähigkeit im
Verhältnis zu den ISAF-Partnern. Einzelheiten der Operationsführung
unterliegen den einschlägigen Geheimschutzbestimmungen.
17. Inwieweit ändern sich durch die Ausweitung des ISAF-Einsatzes auf ganz
Afghanistan die Einsatzrichtlinien (rules of engagement) für die
Bundeswehrsoldaten?
Die NATO hat den ISAF-OPLAN mit Blick auf die Ausdehnung der ISAF nach
Süd- und später auch Ostafghanistan angepasst, um auch unter den dortigen
schwierigen Rahmenbedingungen ihren Auftrag erfüllen zu können. Die
entsprechend dem Auftrag angepassten Einsatzrichtlinien (ROEs) gelten auch für
das deutsche Einsatzkontingent ISAF.
18. Wäre es aufgrund des NATO-Beschlusses vom Dezember 2005 nach
Auffassung der Bundesregierung notwendig, bei einem eventuellen Antrag
auf erneute Mandatsverlängerungen durch den Deutschen Bundestag, die
Befugnisse der Bundeswehr im Rahmen der ISAF auszuweiten?
Das deutsche Einsatzkontingent ISAF kann auf der Grundlage des geltenden
Bundestagsmandats auch nach der seit August 2006 geltenden Ausweitung der
ISAF-Operation nach Südafghanistan bis auf Weiteres seinen Auftrag erfüllen.
19. a) Welche Konsequenzen hat die Ausweitung des ISAF-Einsatzes für die
Bewaffnung der Bundeswehr und die Zusammensetzung der
eingesetzten Einheiten?
Die Ausweitung des ISAF-Einsatzes auf ganz Afghanistan hat keine
Auswirkungen auf die Bewaffnung der Bundeswehr und die Zusammensetzung der
eingesetzten Einheiten. Diese ergeben sich vielmehr aus den in der Nordregion und
im Raum Kabul übernommenen Aufgaben im Rahmen des NATO-
Operationsplans und werden entsprechend der aktuellen Lage fortlaufend überprüft und
gegebenenfalls angepasst.
b) Machen die Beschlüsse der NATO nach Auffassung der
Bundesregierung das Bereitstellen von militärischen Fähigkeiten durch die
Bundeswehr notwendig, über die das deutsche ISAF-Kontingent bislang nicht
verfügte, und wenn ja, welche sind das?
Das deutsche ISAF-Kontingent verfügt über alle zur Auftragserfüllung
erforderlichen Fähigkeiten, insbesondere hinsichtlich Aufklärung, Schutz,
Lufttransport, Logistik und medizinischer Versorgung. Auch die Fähigkeiten unterliegen
entsprechend der aktuellen Lage einer ständigen Überprüfung und
gegebenenfalls Anpassung innerhalb des geltenden Mandats. Im Rahmen der deutschen
Schwerpunktverlagerung in die Nordregion werden derzeit Truppenteile aus
Kabul in den Norden verlegt und die Ausstattung mit geschützten Fahrzeugen
erhöht.
20. Geht die Bundesregierung davon aus, aufgrund der Ausweitung der
NATO-Mission, häufiger Einheiten des Kommandos Spezialkräfte (KSK)
in Afghanistan einzusetzen?
Über Einsätze der Spezialkräfte wird der Deutsche Bundestag, wie bisher
praktiziert, informiert werden.
21. Geht die Bundesregierung davon aus, dass die bislang mit anderen
Einsatzregeln ausgestatteten OEF-Einheiten der USA und Kanadas nach
Ausweitung des ISAF-Einsatzgebietes auf die Ostprovinzen Afghanistans
sich an die gültigen ISAF-Einsatzregeln halten werden?
Ja, die Bundesregierung geht davon aus, dass alle ISAF-Einsätze nach ISAF-
Regeln durchgeführt werden.
22. Welche Regelungen haben die NATO-Staaten für den Umgang mit
Personen getroffen, die im Rahmen von ISAF-Einsätzen gefangen genommen
werden?
23. a) Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass Personen, die von der
Bundeswehr festgesetzt und den afghanischen Sicherheitsbehörden
übergeben wurden, nicht in Staaten verbracht werden, in denen gefoltert
wird?
b) Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass Personen, die an
afghanische Behörden übergeben werden, dort nicht misshandelt oder an die
US-Streitkräfte oder die US-Geheimdienste übergeben werden?
c) Wie viele Kämpfer hat die Bundeswehr bislang während es ISAF-
Einsatzes festgenommen?
Die Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen (VNSRR 1386,
1510, zuletzt verlängert durch VNSRR 1623 vom 13. September 2005)
autorisieren die ISAF-Truppen, der afghanischen Regierung und ihren Organen
Sicherheitsunterstützung zu leisten. Die Verantwortung für die öffentliche
Sicherheit und Ordnung ist den Afghanen ausdrücklich vorbehalten und nicht
Teil der Mandatsrechte der ISAF. Damit steht der ISAF kein eigenes
Festnahmerecht zu. ISAF-Kräfte dürfen Personen nur vorübergehend festhalten, soweit
und solange eine Gefahr für die ISAF und die Auftragserfüllung von ihnen
ausgeht. Festgehaltene Personen sind gemäß den menschenrechtlichen Standards
und den Maßgaben des humanitären Völkerrechts zu behandeln. Die NATO
unterhält keine eigenen Hafteinrichtungen. Gemäß dem ISAF-Operationsplan
sind festgehaltene Personen so schnell wie möglich an zuständige afghanische
Behörden zu übergeben. Die multinationalen Einsatzrichtlinien (Rules of
Engagement – ROEs) geben hierfür eine Obergrenze von 96 Stunden vor. Einzelne
NATO-Staaten haben bilaterale Vereinbarungen zur Übergabe festgehaltener
Personen mit Afghanistan geschlossen. Einer bilateralen Vereinbarung zwischen
Deutschland und Afghanistan hat es bisher nicht bedurft, da diese Frage für das
deutsche Einsatzkontingent ISAF nicht praxisrelevant ist. Im Rahmen der
NATO wird derzeit an einer Vereinbarung zwischen der NATO und der
afghanischen Regierung gearbeitet, die einen einheitlichen Rahmen für die Übergabe
der von der ISAF festgehaltenen Personen an afghanische Behörden unter
Wahrung der internationalen Rechtsstandards, insbesondere des humanitären
Völkerrechts schaffen soll.
IV. Verhältnis zur Operation Enduring Freedom (OEF)
24. a) Welche Konsequenzen hat die geographische Ausweitung des ISAF-
Auftrags durch die NATO-Außenminister nach Auffassung der
Bundesregierung auf die Zusammenarbeit von ISAF und OEF?
Gemäß der Resolution 1623 (2005) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen
vom 13. September 2005 hat der weitere ISAF-Einsatz in Afghanistan
unverändert das Ziel, das Land bei der Aufrechterhaltung der Sicherheit so zu
unterstützen, dass sowohl die afghanischen Staatsorgane als auch das Personal der
Vereinten Nationen und anderes internationales Zivilpersonal, insbesondere
solches, das dem Wiederaufbau und humanitären Aufgaben nachgeht, in einem
sicheren Umfeld arbeiten können. Hauptauftrag der Operation Enduring
Freedom (OEF) in Afghanistan ist dagegen die Bekämpfung verbliebener
militärischer oppositioneller Kräfte und noch existierender terroristischer
Gruppierungen der Taliban-, Al-Qaida- und Hekmatyar-Anhänger. ISAF und OEF sind
getrennte Operationen. Die Zusammenarbeit zwischen der ISAF und der OEF
beschränkt sich in den Grenzen der jeweiligen Mandate auf die Koordination der
beiden Operationen. Dies wird sich auch nach der Ausweitung des ISAF-
Operationsgebietes auf ganz Afghanistan nicht ändern.
b) Auf welche unter OEF tätigen Einheiten und auf welche für die OEF
bereitgestellte Infrastruktur darf die ISAF zurückgreifen?
Auf unter OEF-Kommando stehende Kräfte hat die ISAF-Führung keinen
Zugriff. Eine Nutzung von OEF-Liegenschaften findet nur in begründeten
Einzelfällen statt.
c) Welche Unterstützungsaufgaben dürfen Einheiten oder Kommandeure
der ISAF für OEF-Kampfeinsätze erbringen?
Eine Teilnahme an den Einsätzen der OEF zur Bekämpfung von Terroristen ist
unter dem ISAF-Mandat nicht zulässig. Das Recht zur Nothilfe und zur
kollektiven Selbstverteidigung ist hiervon nicht berührt.
25. Wie definiert die Bundesregierung nach der Umsetzung der Beschlüsse
des Nordatlantikrates vom 8. Dezember 2005 die Trennung zwischen den
Aufgaben der ISAF und der OEF in Afghanistan?
Es wird auf die Antwort zu Frage 24a verwiesen.
26. In welcher Weise werden sich künftig unter dem ISAF-Mandat eingesetzte
Angehörige der Bundeswehr an Einsätzen zur Aufstandsbekämpfung
(Counterinsurgency Operations) in Afghanistan beteiligen?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 13a, 15a, 24a und 27 verwiesen.
27. Wie werden die ISAF-Soldaten der Bundeswehr in die Lage versetzt,
zwischen Aufständischen und Terroristen zu unterscheiden?
Auf der Grundlage der Resolutionen der Vereinten Nationen (Resolution 1386,
1510 zuletzt verlängert durch Resolution 1623 vom 13. September 2005) ist die
ISAF autorisiert, der afghanischen Regierung und ihren Organen
Sicherheitsunterstützung zu leisten und ermächtigt, alle zur Erfüllung dieses Mandats
notwendigen Maßnahmen zu ergreifen. Dies schließt ein, dass ISAF-Kräfte gegen
alle Personen, die sie an der Erfüllung des Auftrags hindern, militärische Gewalt
nach Maßgabe der Verhältnismäßigkeit einsetzen können.
28. Ist die Bundesregierung weiterhin der Auffassung, dass im „Süden und
Osten Afghanistans“ das „Rückzugsgebiet verbliebener militärischer
oppositioneller Kräfte und noch existierender terroristischer
Gruppierungen der Taliban-, Al Q’aida- und Hekmatyar-Anhänger“ liegt (vgl. Antrag
der Bundesregierung vom 21. September 2005, Bundestagsdrucksache
15/5996)?
Der Süden und Osten Afghanistans ist weniger als Ruheraum denn als
Kernoperationsgebiet der OMF anzusehen. Deren Rückzugsgebiete mit strategischer
Bedeutung befinden sich trotz erheblicher Gegenmaßnahmen der
pakistanischen Regierung und Sicherheitskräfte im pakistanischen Grenzgebiet zu
Afghanistan.
29. Ist die Bundesregierung weiterhin der Auffassung, dass die „Bekämpfung
dieser Kräfte“ (siehe vorherige Frage) der „Hauptauftrag der Operation
Enduring Freedom (OEF)“ ist (vgl. Antrag der Bundesregierung vom
21. September 2005, Bundestagsdrucksache 15/5996)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 24a verwiesen.
30. a) Welche Auswirkungen haben die NATO-Beschlüsse auf die
Kommandostruktur der ISAF und deren Verhältnis zur OEF?
Die ISAF verfügt über je einen stellvertretenden Kommandeur für
Wiederaufbau und für Sicherheitsoperationen. Vor allem in der Süd- und Ostregion können
Sicherheitsoperationen zur Gewährleistung der Wiederaufbaumaßnahmen
notwendig werden. Der stellvertretende Kommandeur für Sicherheitsoperationen
bekleidet dabei eine „Doppelhut-Funktion“. Er ist gleichzeitig als Angehöriger
der nationalen US-Kommandostruktur auch für die US-geführten OEF-Kräfte
zur Terrorismusbekämpfung verantwortlich. Damit ist eine bestmögliche
Koordination der Sicherheitsoperationen unter der ISAF (Flankierung des
Wiederaufbaus, kein offensiver Einsatz zur Terrorismusbekämpfung) und der OEF
(aktive Terrorismusbekämpfung) gewährleistet.
b) In welchem Verhältnis steht der „Commander Combined Forces
Command-Afghanistan“, ein General der US-Streitkräfte, einerseits zu den
Operationen der ISAF und andererseits zu denen der OEF?
Der Kommandeur Combined Forces Command – Afghanistan (CFC-A) führt
die Operation Enduring Freedom in Afghanistan. In Bezug auf die ISAF hat er
keine Funktion.
31. a) Welche Konsequenzen für die Zusammenarbeit zwischen OEF und
ISAF hätte eine Übernahme des ISAF-Kommandos durch die US-
Streitkräfte?
Eine solche Übernahme durch die US-Streitkräfte ist nicht vorgesehen.
b) Kann die Bundesregierung Berichte bestätigen (vgl. Agence France
Press vom 6. Juni 2006), wonach Anfang 2007 das ISAF-Kommando
an die US-Streitkräfte übergehen soll?
Nein, die ISAF verbleibt auch weiterhin unter der Führungsverantwortung der
NATO.
32. Teilt die Bundesregierung die Auffassung des NATO Senior Civilian
Representative in Afghanistan, dass die ISAF mit der Erweiterung des
NATO-Auftrags die meisten Aufgaben des Combined Forces Command –
Afghanistan (CFC-A) übernehmen wird (vgl. Minister Cetin Speeking
Notes, Change of Command Press Conference, 4. May 2006)?
Unter Führung des Combined Forces Command – Afghanistan wurde bislang
eine große Bandbreite von Aufgaben durchgeführt. Hierunter finden sich neben
der Bekämpfung des Terrorismus und der Unterstützung der afghanischen
Armee auch Operationen zur Förderung der Sicherheit und Stabilität (mittels OEF-
PRTs) in Räumen, in denen die ISAF bislang keine Präsenz zeigen konnte. Nach
Ausweitung der ISAF-Verantwortung auf die Süd- und Ostregion werden die
Stabilisierungsaufgaben von der ISAF übernommen. Antiterrormaßnahmen
werden aber auch zukünftig ausdrücklich ausgeschlossen und verbleiben unter
der Verantwortung des CFC-A. In diesem Verständnis teilt die Bundesregierung
die Auffassung des NATO Senior Civilian Representative in Afghanistan.
33. a) Besteht die Bundesregierung weiterhin auf einer Trennung von ISAF
und OEF?
Ja.
b) Wenn ja, aus welchen Gründen?
Die OEF und die ISAF beruhen auf unterschiedlichen völkerrechtlichen
Grundlagen, aus denen sich unterschiedliche Aufträge und unterschiedliche
Befugnisse für den Einsatz militärischer Gewalt ergeben.
c) Widerspricht es dem Prinzip der Trennung beider Einsätze, wenn
zentrale Führungsfunktionen von ISAF und OEF mit denselben Personen
besetzt werden?
Nein. Das Prinzip der Trennung ist nicht dadurch berührt, dass an
übergeordneter Stelle bestimmte Personen Befehlsfunktionen einerseits in nationaler und
andererseits in internationaler Funktion gegenüber einer national geführten oder
einer international geführten Operation wahrnehmen.
d) Ist die Trennung zwischen ISAF und OEF nach Auffassung der
Bundesregierung für die Bevölkerung Afghanistans deutlich erkennbar?
Ja.
34. Ist es nach Auffassung der Bundesregierung zulässig und möglich im
Rahmen des ISAF-Mandats des Deutschen Bundestages in Afghanistan
eingesetzte Einheiten oder Angehörige der Bundeswehr im Rahmen der OEF
einzusetzen?
Eine Teilnahme der im Rahmen des ISAF-Mandats des Deutschen Bundestages
in Afghanistan eingesetzten deutschen Streitkräfte an den Einsätzen der OEF zur
Bekämpfung von Terroristen wäre nicht zulässig.
V. Opiumökonomie
35. Welche Faktoren haben nach Auffassung der Bundesregierung zu der
starken Vergrößerung der Schlafmohnanbaufläche in Afghanistan seit 2001
beigetragen (vgl. United Nations Office on Drugs and Crime, 2005 World
Drug Report)?
Die Anbaufläche von Schlafmohn in Afghanistan vergrößerte sich von 2001 bis
2004 kontinuierlich. 2005 wurde erstmals ein leichter Rückgang verzeichnet.
Die Zahlen für 2006 müssen abgewartet werden. Afghanistan, Großbritannien
(Partnernation für die Drogenbekämpfung) und die internationale Gemeinschaft
sowie die Bundesregierung teilen die Auffassung, dass nur eine umfassende
Strategie, die repressive Elemente, alternative Entwicklungskonzepte,
Aufklärungskampagnen, Konsumprävention und Suchthilfemaßnahmen ausgewogen
verbindet, langfristig zur Eindämmung der Drogenwirtschaft in Afghanistan
führen wird.
Zu Beginn des Jahres 2005 hat die afghanische Regierung den „Counter
Narcotics Implementation Plan“ herausgegeben. Darin enthaltene Elemente zur
Drogenbekämpfung (Stärkung der für die Drogenbekämpfung zuständigen
Institutionen, Informationskampagnen, alternative Entwicklung, Strafverfolgung
durch Polizei und Justiz, Aufbau und Stärkung der Strafgerichtsbarkeit,
Drogenvernichtungsmaßnahmen, Drogenkonsumprävention und Behandlung von
Drogenabhängigen sowie Stärkung der regionalen Kooperation) kennzeichnen die
oben aufgeführte umfassende Drogenbekämpfungsstrategie.
36. a) Inwieweit hält die Bundesregierung militärische Mittel für geeignet,
um gegen den Schlafmohnanbau vorzugehen?
Drogenbekämpfungsmaßnahmen, somit auch das Vorgehen gegen
Schlafmohnanbau, sind kein Bestandteil des Auftrags der Bundeswehr. Die Verantwortung
für die Drogenbekämpfung liegt bei der afghanischen Regierung. Die im
Mandat des Deutschen Bundestages festgelegten Möglichkeiten und
Einschränkungen der Unterstützung der afghanischen Regierung entsprechen im
Wesentlichen den Vorgaben in den NATO-Operationsplänen für die ISAF. Zur
nachhaltigen und wirksamen Bekämpfung des Drogenanbaus ist ein ganzheitlicher
Ansatz auf der in Frage 35 dargestellten Linie notwendig.
b) Trifft es zu, dass deutsche ISAF-Soldaten die afghanische Regierung
bei der Bekämpfung des Schlafmohnanbaus oder des Opiumhandels
unterstützen, und wenn ja, mit welchen Mitteln?
Deutsche ISAF-Kräfte können gemäß gültigem Bundestagsmandat vom
28. September 2005 (Bundestagsdrucksache 15/5996) dabei folgende Aufgaben
wahrnehmen:
Beteiligung an der Aufklärungs- und Informationsarbeit für die afghanische
Bevölkerung durch Mitwirkung an der Erarbeitung eines Konzeptes für
Informationskampagnen, Thematisierung der Drogenproblematik in regelmäßigen
Zusammentreffen mit regionalen Führern aller Ebenen sowie durch
Unterstützung der Antidrogenpolitik der afghanischen Regierung mit Kräften zur
Informationsarbeit in enger Abstimmung mit der ISAF und den afghanischen
Behörden; Unterstützung der afghanischen Regierung und deren internationalen
Partner bei deren Maßnahmen zur Bekämpfung des Anbaus, der Herstellung
und der Verbringung illegaler Drogen außerhalb militärischer Operationen,
insbesondere durch Koordinierungsmaßnahmen; Bereitstellung und Austausch
von Informationen über Drogenaktivitäten, die im Rahmen von
Routineoperationen gewonnen werden; Unterstützung des Aufbaus afghanischer Streitkräfte;
Unterstützung bei Antidrogenmaßnahmen durch Bereitstellung von fallweise
logistischer und sanitätsdienstlicher Unterstützung; Beiträge zur
stabilisierenden Wirkung der PRTs und damit zur Schaffung eines sicheren Umfeldes in der
Region; bei direkter Konfrontation mit der Drogenkriminalität anlässlich von
Routineoperationen (Zufallsfunde), Übernahme von Sicherungsmaßnahmen
gegenüber Personen und Sachen im Zusammenwirken mit afghanischen
Behörden, auch unter Einsatz von Zwang.
37. a) Inwieweit unterstützt die Bundesregierung die Aktivitäten der Firma
DynCorp International, insbesondere bei der bewaffneten Vernichtung
von Schlafmohnanbauflächen?
b) Welche Handlungsanweisungen haben Bundeswehrangehörige im
ISAF-Einsatz für den Umgang und die Zusammenarbeit mit
Angestellten der Firma DynCorp International?
Das deutsche Einsatzkontingent ISAF unterstützt ausschließlich die afghanische
Regierung. Einer speziellen Handlungsanweisung für den Umgang mit
Angestellten der Firma DynCorp International bedarf es daher nicht.
38. a) Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die Bundeswehr in
Afghanistan mit Personen oder Gruppen zusammenarbeitet, die am
Schlafmohnanbau und Opiumhandel beteiligt sind?
Nein. Jedoch arbeitet die Bundeswehr grundsätzlich nicht mit Gruppierungen
oder Personen zusammen, über die gesicherte Erkenntnisse vorliegen, dass sie
an der Produktion oder dem Handel mit Opium beteiligt sind. Dort, wo Kontakte
unumgänglich sind, werden sie auf das Notwendigste beschränkt. Es wäre bei
Kenntnis der Verhältnisse in Afghanistan unrealistisch anzunehmen, dass die
Bundeswehr in jedem Einzelfall Kontakte zu derartigen Personen oder
Gruppierungen vermeiden kann.
b) Sind nach Informationen der Bundesregierung Mitglieder der von der
ISAF gestützten afghanischen Zentralregierung oder afghanische
Provinzgouverneure am Schlafmohnanbau und Opiumhandel beteiligt,
und wenn ja, welche sind das?
Es liegen keine gesicherten Erkenntnisse vor, dass Funktionsträger ihre
Funktion dahingehend nutzen.
39. a) In welcher Form unterhält die Bundeswehr Kontakte zu Abdul Raschid
Dostum?
Die Bundeswehr unterhält keine regelmäßigen Kontakte zu Abdul Raschid
Dostum. Auf Grund der Tatsache, dass Abdul Raschid Dostum als Berater des
afghanischen Präsidenten Hamid Karsai ein offizielles Amt in der afghanischen
Regierung bekleidet, kann nicht ausgeschlossen werden, dass es zu Kontakten
mit Bundeswehrsoldaten im Rahmen von Veranstaltungen der afghanischen
Regierung kommt.
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ISSN 0722-8333
b) Was ist der Bundesregierung über die Beteiligung von Abdul Raschid
Dostum am Schlafmohnanbau und Opiumhandel bekannt?
Es ist in Afghanistan nicht unüblich, dass einflussreiche Funktionsträger aus
Politik, Militär und Religion ihre Funktion dahingehend nutzen,
Rauschgiftgeschäfte zu decken und zu ermöglichen. Gesicherte Erkenntnisse über eine
Beteiligung von Abdul Raschid Dostum am Schlafmohnanbau und Opiumhandel
liegen nicht vor.
VI. Perspektive
40. a) Welche zeitliche Dimension hat die Bundesregierung bei der Planung
des ISAF-Einsatzes im Blick?
b) Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass der
von ihr betriebene Ausbau des Stützpunktes „Camp Marmal“ bei
Masar-i-Scharif auf eine langjährig angelegte Präsenz der Bundeswehr in
Afghanistan hindeutet?
Die Bundeswehrplanung für die ISAF richtet sich nicht nach einem zeitlichen
Fahrplan, sondern nach messbaren Fortschritten bei der Entwicklung
Afghanistans. Ausschlaggebend für die Bewertung sind die im „Afghanistan Compact“
zunächst für die nächsten fünf Jahre formulierten Ziele „Security“, „Economic
Development“ und „Good Governance“. Der Ausbau des deutschen
Stützpunktes Camp Marmal in Mazar-e-Sharif trägt den sich daraus ergebenden zeitlichen
Perspektiven des ISAF-Einsatzes und den operativen Erfordernissen Rechnung.
41. Welche Kriterien zur Evaluation des ISAF-Einsatzes nutzt die
Bundesregierung, um zu entscheiden, ob die Beantragung weiterer
Mandatsverlängerungen sinnvoll, effektiv und verantwortbar ist?
Maßgebliche Kriterien sind die im „Afghanistan Compact“ festgelegten Ziele,
die während der Konferenz in London Ende Januar 2006 zwischen der
internationalen Gemeinschaft und der Islamischen Republik Afghanistan in den drei
Bereichen „Security“, „Economic Development“ und „Good Governance“
ausgehandelt wurden.
42. a) Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass es für jeden militärischen
Einsatz ein Ausstiegsszenario (exit strategy) geben sollte?
Der Einsatz der Bundeswehr trägt dazu bei, die politischen Ziele der
internationalen Gemeinschaft bei der Stabilisierung und dem Wiederaufbau Afghanistans
zu erreichen. Dies wird zu gegebener Zeit die Beendigung des Einsatzes – in
enger Abstimmung mit anderen teilnehmenden Bündnispartnern – ermöglichen.
b) Wäre die Bundesregierung, falls sich die Lage in Afghanistan aus Sicht
der Bundesregierung verschlechtert, bereit und in der Lage den ISAF-
Einsatz für gescheitert zu erklären und die Bundeswehr aus
Afghanistan abzuziehen?
Auf hypothetische Fragen kann keine sachgerechte Antwort erfolgen. Die
Bundesregierung geht davon aus, dass der ISAF-Einsatz erfolgreich beendet werden
wird.]