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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan im Rahmen der Internationalen Sicherheitsunterstützungstruppe (G-SIG: 16010776)

Lage in Afghanistan, Einsatz der Bundeswehr, Ausweitung des ISAF-Mandats, Verhältnis zur Operation Enduring Freedom, Opiumökonomie, Perspektive <p> </p>

Fraktion

DIE LINKE

Datum

09.08.2006

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/196023. 06. 2006

Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan im Rahmen der Internationalen Sicherheitsbeistandstruppe

der Abgeordneten Dr. Norman Paech, Paul Schäfer (Köln), Monika Knoche, Wolfgang Gehrcke, Michael Leutert und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Am 22. Dezember 2001 erteilte der Deutsche Bundestag erstmals ein Mandat für den Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan im Rahmen der Internationalen Sicherheitsbeistandstruppe (ISAF) (Bundestagsdrucksache 14/7930). Es wurde zuletzt am 28. September 2005 für weitere zwölf Monate bis zum 13. Oktober 2006 verlängert (Bundestagsdrucksache 15/5996). Die Bundeswehr ist damit seit fast fünf Jahren in Afghanistan präsent. Eine Evaluation dieses Einsatzes hat die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag bislang nicht vorgelegt.

Seit Beginn der Mission wurden das Einsatzgebiet des deutschen ISAF-Kontingents, dessen Kompetenzen und dessen Umfang schrittweise und kontinuierlich ausgeweitet. Zu Beginn war der Einsatz auf die Hauptstadt Kabul, einen Umfang von 1 200 Soldaten und einen Zeitraum von sechs Monaten begrenzt. 2003 wurde das Mandat auf einen Personalumfang von 2 250 erweitert. Erstmals durfte die Bundeswehr von da an auch außerhalb Kabuls, im Rahmen der so genannten Provincial Reconstruction Teams (PRT), eingesetzt werden. Bei der letzten Verlängerung im September 2005 wurde das Einsatzgebiet der Bundeswehr auf den gesamten Norden des Landes ausgeweitet und der zulässige Gesamtumfang auf eine Personalstärke von 3 000 erhöht.

Im Dezember 2005 beschlossen die NATO-Außenminister den Einsatz in Afghanistan „auf eine neue Stufe anzuheben“ (vgl. Kommuniqué, Treffen des Nordatlantikrates auf Ebene der Außenminister am 8. Dezember 2005 in Brüssel, Press Release [2005] 158). In zwei Schritten soll das ISAF-Einsatzgebiet auf den Süden (ab Juli 2006) und den Osten des Landes (ab Herbst 2006) ausgedehnt werden – beides Regionen, in denen zuvor vor allem Streitkräfte der Vereinigten Staaten von Amerika als Teil der Operation Enduring Freedom (OEF) agierten.

Parallel zur geographischen Ausweitung wurden mit den NATO-Beschlüssen auch die Kompetenzen der ISAF erweitert und die Kommandostrukturen enger mit denen der OEF verknüpft. Es ist außerdem vorgesehen, die ISAF-Truppen durch „robuste Reservekräfte“ (NATO-Kommuniqué) zu verstärken.

Auch im fünften Jahr des ISAF-Mandats liegt dem Deutschen Bundestag kein langfristiges Konzept der Bundesregierung für den Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan vor. Dem Deutschen Bundestag ist nicht bekannt, von welcher Dauer die Bundesregierung bei der Planung des Einsatzes ausgeht. Ebenso liegen dem Parlament keine Informationen darüber vor, ob und inwieweit die Bundesregierung plant, künftig abermalige Ausweitungen des Mandats zu beantragen. Dem Deutschen Bundestag wurden zu keinem Zeitpunkt Kriterien vorgelegt, anhand derer die Bundesregierung den Erfolg oder den Misserfolg des Einsatzes bewertet.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen82

1

I. Lage in Afghanistan

2

a) Inwieweit hat sich seit der letzten Verlängerung des Mandats für die Teilnahme der Bundeswehr am ISAF-Einsatz die Lage in Afghanistan verbessert oder verschlechtert?

3

b) Inwieweit hat sich Lage außerhalb der Hauptstadt Kabul, insbesondere im Süden des Landes, seit der letzten Mandatsverlängerung verbessert oder verschlechtert?

4

a) Inwieweit hat sich die Menschenrechtssituation in Afghanistan, insbesondere außerhalb der Hauptstadt Kabul, seit der letzten Mandatsverlängerung verbessert oder verschlechtert?

5

b) Inwieweit hat sich die Lage der afghanischen Frauen, insbesondere außerhalb der Hauptstadt Kabul, seit der letzten Mandatsverlängerung verbessert oder verschlechtert?

6

a) Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragesteller, dass der Mai 2006 der Kalendermonat mit den meisten gewalttätigen Auseinandersetzungen seit dem Jahr 2002 war?

7

b) Wenn nein, in welcher Phase seit Beginn des Einsatzes hat es nach Auffassung der Bundesregierung mehr gewalttätige Auseinandersetzungen in Afghanistan gegeben?

8

c) Wenn ja, inwieweit schwächt oder stärkt diese Feststellung nach Auffassung der Bundesregierung die Bilanz des ISAF-Einsatzes?

9

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des US-Botschafters in Kabul, der für das laufende Jahr eine weitere Verschärfung der Situation in Afghanistan erwartet (vgl. DER SPIEGEL vom 22. Mai 2006)?

10

a) Wie hoch ist nach Informationen der Bundesregierung die Zahl und der Umfang der bewaffneten Gruppen im bisherigen und im künftigen Einsatzgebiet der ISAF?

11

b) Welche Erfolge hatten die Bemühungen um eine Entwaffnung von Milizen?

12

a) Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse über Hafteinrichtungen der US-Streitkräfte in Afghanistan und über die dortigen Haftbedingungen?

13

b) Wie viele solcher Einrichtungen existieren unter welcher Bezeichnung und an welchen Orten in Afghanistan?

14

c) Wie viele Menschen werden dort auf welcher rechtlichen Grundlage festgehalten?

15

d) Auf welche Art hat sich die Bundesregierung über die Haftbedingungen in den US-Hafteinrichtungen informiert und gegebenenfalls für die Rechte der Inhaftierten eingesetzt?

16

II. Einsatz der Bundeswehr

17

Arbeitet die Bundeswehr in Afghanistan auch dann mit Gruppierungen und Einzelpersonen zusammen wenn der Bundesregierung Informationen vorliegen, dass diese

a) an der Produktion oder dem Handel mit Opium beteiligt sind,

b) Privatarmeen betreiben, die die Autorität der afghanischen Zentralregierung schwächen,

c) an Menschenrechtsverletzungen beteiligt sind,

d) die Rechte von Frauen einschränken?

18

Inwieweit hat sich die Bundesregierung bei verbündeten Truppen in Afghanistan für die Einhaltung von Menschenrechten, insbesondere für die Rechte von Internierten eingesetzt?

19

Wie hat sich der Anteil der personellen, materiellen und finanziellen Aufwendungen für die Eigensicherung der Stützpunkte (und der Patrouillen) seit Beginn des Einsatzes entwickelt im Vergleich zu den gesamten personellen, materiellen und finanziellen Aufwendungen der Bundeswehr für den ISAF-Einsatz (bitte mit Prozentangaben)?

20

a) Wie viele Mitarbeiter der Bundeswehrverwaltung waren in den Jahren 2002 bis 2005 für das deutsche ISAF-Kontingent in Afghanistan?

21

b) Wurden im Rahmen des ISAF-Einsatzes Einheiten der Division Spezielle Operationen (DSO), der Division Luftbewegliche Operationen (DLO) oder des Kommandos Spezialkräfte (KSK) in Afghanistan eingesetzt, und wenn ja, wann und in welchem Umfang?

22

c) Trifft es zu, dass Sanitätssoldaten und Sanitätssoldatinnen der Bundeswehr im Rahmen der ISAF für bewaffnete Wachdienste eingeteilt werden?

23

a) Mit welchen auch in Deutschland ansässigen Unternehmen wurden Dienstleistungsverträge für die Durchführung des ISAF-Einsatzes abgeschlossen?

24

b) Wie viele von Unternehmen beschäftigte Personen befanden sich durchschnittlich im Auftrag der Bundeswehr in Afghanistan?

25

III. Ausweitung des ISAF-Mandats

26

Wie werden sich, nach vollständiger Umsetzung der vom NATO- Nordatlantikrat auf der Ebene der Außenminister am 8. Dezember 2005 gefällten Beschlüsse, die Aufgaben der ISAF insgesamt verändern?

27

a) Welche Auswirkungen hat der NATO-Beschluss zur Ausweitung des ISAF-Auftrags auf die im Rahmen des ISAF-Mandats eingesetzten Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr in Bezug auf die Einsatzorte, die Einsatzaufgaben, die operativen Einsatzrichtlinien und die Zusammenarbeit mit OEF-Einheiten?

28

b) Welche Bundeswehreinheiten werden ab wann und in welchem Umfang für Unterstützungsmaßnahmen der ISAF im Süden und Osten Afghanistans zur Verfügung gestellt?

29

Wie wird sich die Truppenstärke der ISAF durch die Ausdehnung des militärischen Einsatzgebietes auf ganz Afghanistan verändern (bitte aufgeteilt nach so genannten Aufwuchsphasen)?

30

a) Sind die vom Nordatlantikrat definierten neuen Aufgaben der ISAF vollständig durch das vom Deutschen Bundestag erteilte Mandat vom September 2005 (Bundestagsdrucksache 15/5996) abgedeckt?

31

b) Plant die Bundesregierung die Bereitstellung von strategischen Reservekräften für Afghanistan, und wenn ja, welche Einheiten für welchen Zeitraum?

32

c) Wäre derzeit die Bereitstellung deutscher Einheiten für die strategische Reserve in Afghanistan durch das Mandat des Deutschen Bundestages abgedeckt?

33

a) Gibt es Tätigkeiten und Einsätze innerhalb des ISAF-Kommandos, an denen sich Angehörige der Bundeswehr nicht beteiligen dürfen (sog. national caveats)?

34

b) Wenn ja, welche Aufgaben sind das?

35

c) Wenn ja, wie interpretiert die Bundesregierung die Äußerung des ISAF-Kommandeurs (Commander ISAF), Lt. Gen. David J. Richards, wonach er als Kommandeur in Afghanistan in einem „caveat free environment“ agieren könne (vgl. Minister Cetin Speeking Notes, Change of Command Press Conference, 4. May 2006)?

36

d) Wenn nein, aus welchen Passagen in den relevanten Beschlüssen des Deutschen Bundestages (Bundestagsdrucksache 15/5996) zieht die Bundesregierung den Schluss, dass Kampfeinsätze vom ISAF-Mandat des Deutschen Bundestages abgedeckt sind?

37

e) Welche bestehenden Einschränkungen (national caveats) hat die Bundesregierung im Zuge der ISAF-Ausweitung wann aufgehoben?

38

Inwieweit ändern sich durch die Ausweitung des ISAF-Einsatzes auf ganz Afghanistan die Einsatzrichtlinien (rules of engagement) für die Bundeswehrsoldaten?

39

Wäre es aufgrund des NATO-Beschlusses vom Dezember 2005 nach Auffassung der Bundesregierung notwendig, bei einem eventuellen Antrag auf erneute Mandatsverlängerungen durch den Deutschen Bundestag, die Befugnisse der Bundeswehr im Rahmen der ISAF auszuweiten?

40

a) Welche Konsequenzen hat die Ausweitung des ISAF-Einsatzes für die Bewaffnung der Bundeswehr und die Zusammensetzung der eingesetzten Einheiten?

41

b) Machen die Beschlüsse der NATO nach Auffassung der Bundesregierung das Bereitstellen von militärischen Fähigkeiten durch die Bundeswehr notwendig, über die das deutsche ISAF-Kontingent bislang nicht verfügte, und wenn ja, welche sind das?

42

Geht die Bundesregierung davon aus, aufgrund der Ausweitung der NATO- Mission, häufiger Einheiten des Kommandos Spezialkräfte (KSK) in Afghanistan einzusetzen?

43

Geht die Bundesregierung davon aus, dass die bislang mit anderen Einsatzregeln ausgestatteten OEF-Einheiten der USA und Kanadas nach Ausweitung des ISAF-Einsatzgebietes auf die Ostprovinzen Afghanistans sich an die gültigen ISAF-Einsatzregeln halten werden?

44

Welche Regelungen haben die NATO-Staaten für den Umgang mit Personen getroffen, die im Rahmen von ISAF-Einsätzen gefangen genommen werden?

45

a) Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass Personen, die von der Bundeswehr festgesetzt und den afghanischen Sicherheitsbehörden übergeben wurden, nicht in Staaten verbracht werden, in denen gefoltert wird?

46

b) Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass Personen, die an afghanische Behörden übergeben werden, dort nicht misshandelt oder an die US-Streitkräfte oder die US- Geheimdienste übergeben werden?

47

c) Wie viele Kämpfer hat die Bundeswehr bislang während es ISAF- Einsatzes festgenommen?

48

IV. Verhältnis zur Operation Enduring Freedom (OEF)

49

a) Welche Konsequenzen hat die geographische Ausweitung des ISAF- Auftrags durch die NATO-Außenminister nach Auffassung der Bundesregierung auf die Zusammenarbeit von ISAF und OEF?

50

b) Auf welche unter OEF tätigen Einheiten und auf welche für die OEF bereitgestellte Infrastruktur darf die ISAF zurückgreifen?

51

c) Welche Unterstützungsaufgaben dürfen Einheiten oder Kommandeure der ISAF für OEF-Kampfeinsätze erbringen?

52

Wie definiert die Bundesregierung nach der Umsetzung der Beschlüsse des Nordatlantikrates vom 8. Dezember 2005 die Trennung zwischen den Aufgaben der ISAF und der OEF in Afghanistan?

53

In welcher Weise werden sich künftig unter dem ISAF-Mandat eingesetzte Angehörige der Bundeswehr an Einsätzen zur Aufstandsbekämpfung (Counterinsurgency Operations) in Afghanistan beteiligen?

54

Wie werden die ISAF-Soldaten der Bundeswehr in die Lage versetzt, zwischen Aufständischen und Terroristen zu unterscheiden?

55

Ist die Bundesregierung weiterhin der Auffassung, dass im „Süden und Osten Afghanistans“ das „Rückzugsgebiet verbliebener militärischer oppositioneller Kräfte und noch existierender terroristischer Gruppierungen der Taliban-, Al Q’aida- und Hekmatyar-Anhänger“ liegt (vgl. Antrag der Bundesregierung vom 21. September 2005, Bundestagsdrucksache 15/5996)?

56

Ist die Bundesregierung weiterhin der Auffassung, dass die „Bekämpfung dieser Kräfte“ (siehe vorherige Frage) der „Hauptauftrag der Operation Enduring Freedom (OEF)“ ist (vgl. Antrag der Bundesregierung vom 21. September 2005, Bundestagsdrucksache 15/5996)?

57

a) Welche Auswirkungen haben die NATO-Beschlüsse auf die Kommandostruktur der ISAF und deren Verhältnis zur OEF?

58

b) In welchem Verhältnis steht der „Commander Combined Forces Command-Afghanistan“, ein General der US-Streitkräfte, einerseits zu den Operationen der ISAF und andererseits zu denen der OEF?

59

a) Welche Konsequenzen für die Zusammenarbeit zwischen OEF und ISAF hätte eine Übernahme des ISAF-Kommandos durch die US-Streitkräfte?

60

b) Kann die Bundesregierung Berichte bestätigen (vgl. Agence France Press vom 6. Juni 2006), wonach Anfang 2007 das ISAF-Kommando an die US-Streitkräfte übergehen soll?

61

Teilt die Bundesregierung die Auffassung des NATO Senior Civilian Representative in Afghanistan, dass die ISAF mit der Erweiterung des NATO-Auftrags die meisten Aufgaben des Combined Forces Command – Afghanistan (CFC-A) übernehmen wird (vgl. Minister Cetin Speeking Notes, Change of Command Press Conference, 4. May 2006)?

62

a) Besteht die Bundesregierung weiterhin auf einer Trennung von ISAF und OEF?

63

b) Wenn ja, aus welchen Gründen?

64

c) Widerspricht es dem Prinzip der Trennung beider Einsätze, wenn zentrale Führungsfunktionen von ISAF und OEF mit denselben Personen besetzt werden?

65

d) Ist die Trennung zwischen ISAF und OEF nach Auffassung der Bundesregierung für die Bevölkerung Afghanistans deutlich erkennbar?

66

Ist es nach Auffassung der Bundesregierung zulässig und möglich im Rahmen des ISAF-Mandats des Deutschen Bundestages in Afghanistan eingesetzte Einheiten oder Angehörige der Bundeswehr im Rahmen der OEF einzusetzen?

67

V. Opiumökonomie

68

Welche Faktoren haben nach Auffassung der Bundesregierung zu der starken Vergrößerung der Schlafmohnanbaufläche in Afghanistan seit 2001 beigetragen (vgl. United Nations Office on Drugs and Crime, 2005 World Drug Report)?

69

a) Inwieweit hält die Bundesregierung militärische Mittel für geeignet, um gegen den Schlafmohnanbau vorzugehen?

70

b) Trifft es zu, dass deutsche ISAF-Soldaten die afghanische Regierung bei der Bekämpfung des Schlafmohnanbaus oder des Opiumhandels unterstützen, und wenn ja, mit welchen Mitteln?

71

a) Inwieweit unterstützt die Bundesregierung die Aktivitäten der Firma DynCorp International, insbesondere bei der bewaffneten Vernichtung von Schlafmohnanbauflächen?

72

b) Welche Handlungsanweisungen haben Bundeswehrangehörige im ISAF- Einsatz für den Umgang und die Zusammenarbeit mit Angestellten der Firma DynCorp International?

73

a) Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die Bundeswehr in Afghanistan mit Personen oder Gruppen zusammenarbeitet, die am Schlafmohnanbau und Opiumhandel beteiligt sind?

74

b) Sind nach Informationen der Bundesregierung Mitglieder der von der ISAF gestützten afghanischen Zentralregierung oder afghanische Provinzgouverneure am Schlafmohnanbau und Opiumhandel beteiligt, und wenn ja, welche sind das?

75

a) In welcher Form unterhält die Bundeswehr Kontakte zu Abdul Raschid Dostum?

76

b) Was ist der Bundesregierung über die Beteiligung von Abdul Raschid Dostum am Schlafmohnanbau und Opiumhandel bekannt?

77

VI. Perspektive

78

a) Welche zeitliche Dimension hat die Bundesregierung bei der Planung des ISAF-Einsatzes im Blick?

79

b) Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass der von ihr betriebene Ausbau des Stützpunktes „Camp Marmal“ bei Masar-i-Scharif auf eine langjährig angelegte Präsenz der Bundeswehr in Afghanistan hindeutet?

80

Welche Kriterien zur Evaluation des ISAF-Einsatzes nutzt die Bundesregierung, um zu entscheiden, ob die Beantragung weiterer Mandatsverlängerungen sinnvoll, effektiv und verantwortbar ist?

81

a) Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass es für jeden militärischen Einsatz ein Ausstiegsszenario (exit strategy) geben sollte?

82

b) Wäre die Bundesregierung, falls sich die Lage in Afghanistan aus Sicht der Bundesregierung verschlechtert, bereit und in der Lage den ISAF- Einsatz für gescheitert zu erklären und die Bundeswehr aus Afghanistan abzuziehen?

Berlin, den 23. Juni 2006

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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