InvestEU-Programm der Europäischen Union
der Abgeordneten Frank Schäffler, Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, Bettina Stark-Watzinger, Markus Herbrand, Katja Hessel, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg, Dr. Marco Buschmann, Karlheinz Busen, Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Katrin Helling-Plahr, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Thomas L. Kemmerich, Pascal Kober, Alexander Graf Lambsdorff, Till Mansmann, Christoph Meyer, Alexander Müller, Frank Müller-Rosentritt, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Katja Suding, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich, Sandra Weeser und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Am 6. Juni 2018 hat die Europäische Kommission ihren Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aufstellung des Programms InvestEU (COM(2018) 439 final, Verordnungsentwurf) veröffentlicht.
Für den ab 2021 geltenden mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) müsse nach Ansicht der Europäischen Kommission ein EU-Investitionsprogramm vorgesehen werden, in dem bereichsübergreifende Ziele im Hinblick auf eine Vereinfachung, Flexibilität, Synergien und Kohärenz in allen relevanten Politikbereichen der EU berücksichtigt würden.
Die Europäische Kommission beabsichtigt nach eigenen Angaben dadurch „mit weniger mehr zu erreichen“ und mit dem EU-Haushalt eine Hebelwirkung zu erzielen.
Es wird vorgeschlagen, die Vielzahl an bestehenden Finanzierungsinstrumenten in einem einzigen Fonds zusammenzufassen, über den eine stärker auf Politikbereiche und Ziele ausgerichtete Unterstützung durch eine breite Palette von Finanzprodukten bereitgestellt werden können soll.
Zudem sollen die Finanzierungsinstrumente auf EU-Ebene (InvestEU) und die von den Mitgliedstaaten im Rahmen der Kohäsionspolitik verwalteten Finanzierungsinstrumente einander ergänzen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Wie beurteilt die Bundesregierung den Ansatz der Europäischen Kommission, die bestehenden Investitionsinstrumente in einem Fonds zusammenzuführen?
Sieht die Bundesregierung Verbesserungsbedarf am Verordnungsentwurf der Europäischen Kommission, und wenn ja, welchen?
Wie beurteilt die Bundesregierung, dass der im Verordnungsentwurf vorgeschlagene Fonds InvestEU für jeden der vier Politikbereiche zwei Komponenten – eine EU-Komponente und eine Mitgliedstaaten-Komponente – vorsehen soll?
Welche Position hat die Bundesregierung zu der im Erwägungsgrund 30 des Verordnungsvorschlages genannten Erwartung der Europäischen Kommission, dass rund 75 Prozent der unter die EU-Komponente fallenden EU-Garantie Durchführungspartnern oder Partnern zugewiesen werden, die in allen Mitgliedstaaten Finanzprodukte im Rahmen des Fonds InvestEU anbieten können?
a) Begrüßt die Bundesregierung diese Aufteilung der Mittel zwischen der EU-Komponente und der Mitgliedstaaten-Komponente?
b) Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass alle nationalen und regionalen Förderinstitute direkten Zugang zu beiden Komponenten erhalten werden? Und wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
Wie beurteilt die Bundesregierung, dass gemäß Artikel 12 Absatz 1 des Verordnungsvorschlages für eine Förderung aus der EU-Komponente die förderfähigen Gegenparteien ihr Interesse bekundet haben und in der Lage sein müssen, Finanzierungen und Investitionen in mindestens drei Mitgliedstaaten abzudecken, wobei die Durchführungspartner sich auch zu einer Gruppe zusammenschließen können sollen, um Finanzierungen und Investitionen in mindestens drei Mitgliedstaaten abzudecken?
a) Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass diese Vorgabe auch von den in Deutschland ansässigen nationalen und regionalen Förderinstituten zu erfüllen ist?
b) Bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung Planungen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), wie diesem Kriterium Folge geleistet werden kann? Und wenn ja, welche?
c) Vor dem Hintergrund der lokal begrenzten Wirtschaftsförderung durch die regionalen Förderbanken – wie können die regionalen Förderbanken diese Kriterien erfüllen?
d) Würden die bisher von den regionalen Förderbanken aufgelegten Programme diese in Frage 4 genannte Voraussetzung (drei Mitgliedstaaten) potenziell erfüllen können? Und hält es die Bundesregierung für wahrscheinlich, dass regionale Förderbanken die im Verordnungsvorschlag eröffnete Möglichkeit ergreifen, um eine sogenannte Gruppe zu gründen, um die Voraussetzungen des Artikels 12 des Verordnungsentwurfes zu erfüllen?
e) Welche anderen Finanzinstitute kommen als förderfähige Gegenpartei nach Ansicht der Bundesregierung grundsätzlich noch in Betracht?
Wie beurteilt die Bundesregierung, dass gemäß Artikel 12 Absatz 1 des Verordnungsvorschlages für eine Förderung aus der Mitgliedstaaten-Komponente der betreffende Mitgliedstaat nach Maßgabe des Artikels 9 Absatz 3 Buchstabe c des Verordnungsentwurfs aus dem Kreis der Gegenparteien, die ihr Interesse bekundet haben, eine oder mehrere förderfähige Gegenparteien als Durchführungspartner vorschlagen kann?
Wird die Bundesregierung bei der Mitgliedstaaten-Komponente für einen Direktzugang auch der regionalen Förderinstitute eintreten? Und wenn ja, in welcher Weise könnte die Bundesregierung dem nachkommen?
Welche Unterschiede bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung nach der Systematik des Verordnungsentwurfs im Hinblick auf den direkten Zugang für regionale Förderinstitute gegenüber dem derzeitigen System?
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die Europäische Investitionsbank (EIB) neben der vollständigen Eingliederung des Europäischen Investitionsfonds (EIF) in die EIB auch keine nur teilweise oder ggf. anders gestaltete Eingliederung plant bzw. beabsichtigt (vgl. Bundestagsdrucksache 19/3411)?
Wenn nein, wie sehen die der Bundesregierung bekannten Pläne für eine etwaige teilweise Eingliederung des EIF in die EIB aus?
Strebt die Bundesregierung an, das Prinzip des Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI), EU-Mittel in rückzahlbarer Form und nicht als verlorenen Zuschuss zu gewähren, auch auf andere Politikbereiche auszuweiten?
Haben die KfW, die Bundesregierung oder andere staatliche Stellen auf inoffiziellen Wegen (nach dem Gesetz über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union relevante) Informationen über eine geplante organisatorische vollständige oder auch nur teilweise Integration des EIF in die EIB erhalten (vgl. Bundestagsdrucksache 19/3411)?
Und wenn ja, welchen Inhalt haben diese Informationen?
Wie beurteilt die Bundesregierung, dass trotz grundsätzlich günstiger Kreditkonditionen der Privatbanken im seit Längerem anhaltenden Niedrigzinsumfeld laut Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/3411 weiterhin Förderzusagen durch die KfW im Jahr 2017 von 52 Mrd. Euro erforderlich gewesen sind?
a) Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um die Kreditversorgung der deutschen Wirtschaft durch die Geschäftsbanken, Sparkassen und Volksbanken weiter zu verbessern, um dem subsidiären Charakter der KfW Rechnung zu tragen?
b) Welche Gründe bestehen aus Sicht der Bundesregierung dafür, dass das Volumen von 52 Mrd. Euro an Förderzusagen nicht zu einem Teil durch die eben benannten Institutsgruppen übernommen werden konnte und kann (vgl. Bundestagsdrucksache 19/3411, Antwort zu Frage 1)? Welche Schwierigkeiten bestehen insbesondere bei der Mittelstandsfinanzierung?
Welche Zielrichtung verfolgt die Bundesregierung mit dem „substanziellen Ausbau“ der Beteiligungsfinanzierung der KfW (Bundestagsdrucksache 19/3411, Antwort zu Frage 3)?
Wie steht dieses Ziel den Zielen etwaiger Beteiligungsfinanzierung durch regionale Förderbanken gegenüber?
a) Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um eine Verbesserung der Beteiligungsfinanzierung durch die Geschäftsbanken, Sparkassen und Volksbanken zu erreichen?
b) In welchem Stadium befindet sich die (Aus-)Gründung der Beteiligungstochter aus der KfW (Bundestagsdrucksache 19/3411, Antwort zu Frage 3)? Welcher Zeitplan ist für die weitere Umsetzung vorgesehen (bitte die einzelnen Umsetzungsschritte detailliert darstellen)?
c) Wie soll die finanzielle Ausstattung der Beteiligungstochter aussehen?
Hat sich der Förderschwerpunkt Innovation der KfW im Jahr 2017 bzw. im laufenden Jahr der Soll-Planung gemäß entwickelt?
a) Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
b) Welche Maßnahmen, insbesondere Verschärfungen bei den Konditionen, hat die KfW im Bereich des Programms ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit ergriffen?
c) Welche Gründe wurden der Bundesregierung von der KfW benannt, sich zu diesen Maßnahmen zu entschließen?