Psychische Belastungen in der Arbeitswelt
der Abgeordneten Jutta Krellmann, Susanne Ferschl, Matthias W. Birkwald, Sylvia Gabelmann, Dr. Achim Kessler, Katja Kipping, Jan Korte, Pascal Meiser, Cornelia Möhring, Sören Pellmann, Jessica Tatti, Harald Weinberg, Pia Zimmermann, Sabine Zimmermann (Zwickau) und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Zahlreiche Studien und Analysen kamen in den letzten Jahren zu der Schlussfolgerung: Psychische Belastungen in der Arbeitswelt nehmen zu. Stress, Arbeitsverdichtung und Leistungsdruck gehören für viele Beschäftigte zum Alltag. Aber auch Monotonie, Unsicherheit und Existenzsorgen betreffen viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die Zunahme von Ausfalltagen aufgrund psychischer Erkrankungen ist ebenso alarmierend, wie der Anstieg der Zugänge in Erwerbsminderungsrente aus demselben Grund. Viele Beschäftigte halten nicht bis zur Rente durch. Nach einer aktuellen Studie der Techniker Krankenkasse aus dem Jahr 2018 scheidet jeder zweite Berufstätige frühzeitig aus dem Erwerbsleben aus (vgl. „Fit oder fertig? Erwerbsbiografien in Deutschland“, Gesundheitsreport der Techniker Krankenkasse 2018, S. 52).
Die Industriegewerkschaft Metall hat bereits im Jahr 2012 eine Anti-Stress-Verordnung vorgeschlagen (www.igmetall.de vom 20. September 2012 „Gute Arbeit braucht klare Regeln“). Dieser Vorschlag ist seither bei vielen politischen Akteuren auf positive Resonanz gestoßen: bei den Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Deutschen Bundestag (vgl. Bundestagsdrucksache 18/11221) sowie bei der ehemaligen Bundesarbeitsministerin und heutigen SPD-Partei- und Fraktionsvorsitzenden, Andrea Nahles (siehe https://rp-online.de/politik/deutschland/andrea-nahles-mein-ziel-ist-anti-stress-verordnung_aid-16580349). CDU, CSU und SPD schreiben in ihrem Koalitionsvertrag: „Wir wollen den Arbeitsschutz insbesondere mit Blick auf die Herausforderungen der Digitalisierung überprüfen. Die vorliegenden Studien der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, besonders mit Blick auf psychische Erkrankungen, sollen dazu ausgewertet werden“. Bereits in der letzten Legislaturperiode hatten die damaligen Koalitionspartner CDU, CSU und SPD in Bezug auf die Zunahme von psychischen Erkrankungen erklärt: „Im Lichte weiterer wissenschaftlicher Erkenntnisse schließen wir insoweit auch verbindliche Regelungen in Form einer Verordnung gegen psychische Erkrankungen nicht aus.“ (vgl. „Deutschlands Zukunft gestalten“, Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, 18. Legislaturperiode, S. 71).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen16
Wie viele Arbeitsunfähigkeitstage (AU-Tage) in Millionen aufgrund von psychischen und Verhaltensstörungen gab es nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2016, 2017 und 2018, und wie stellen sich diese Werte im Vergleich zu den Jahren 1997 und 2007 dar (bitte für die einzelnen Jahre sowohl in absoluten Zahlen als auch als Anteil an allen Diagnosegruppen darstellen, bitte nach Geschlecht, Alter und nach Bundesländern differenzieren)?
Wie viele durchschnittliche AU-Tage je 100 Versicherte in der Diagnosegruppe psychische und Verhaltensstörungen gab es nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2016, 2017 und 2018, und wie stellen sich diese Werte im Vergleich zu den Jahren 1997 und 2007 dar (bitte für die einzelnen Jahre sowohl in absoluten Zahlen als auch als Anteil an allen Diagnosegruppen darstellen, bitte nach Geschlecht, Alter und nach Bundesländern differenzieren)?
Welche Berufsgruppen weisen nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2016, 2017 und 2018 besonders erhöhte Durchschnittszahlen bezüglich der „Tage je 100 Versicherte“ in der Diagnosegruppe psychische und Verhaltensstörungen auf (bitte nach Geschlecht differenzieren)?
Wie viele durchschnittliche AU-Tage je 100 Versicherte gab es nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2016, 2017 und 2018, und wie stellen sich diese Werte im Vergleich zu den Jahren 1997 und 2007 dar in der Diagnosegruppe psychische und Verhaltensstörungen bei Beschäftigten in a) Krankenhäusern und b) Pflegeeinrichtungen (bitte jeweils für die einzelnen Jahre sowohl in absoluten Zahlen als auch als Anteil an allen Diagnosegruppen darstellen, bitte nach Geschlecht, Alter und nach Bundesländern differenzieren)?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung bezüglich des Anteils der Beschäftigten in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen vor, die in den Jahren von 1997 bis 2018 eine Überlastungsanzeige gestellt haben (bitte sowohl die absoluten Zahlen als auch die jährlichen Veränderungsraten darstellen und nach Geschlecht, Ost und West und Bundesländern differenziert darstellen)?
Wie viele Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2016, 2017 und 2018 wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aufgrund psychischer Erkrankungen vorzeitig in die Rente eingetreten, und wie stellen sich diese Werte im Vergleich zu den Jahren 1997 und 2007 dar (bitte für die einzelnen Jahre sowohl in absoluten Zahlen als auch als Anteil an allen Renteneintritten darstellen, bitte nach Geschlecht, Alter und nach Bundesländern differenzieren)?
Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2016, 2017 und 2018 die gesamtgesellschaftlichen Kosten, die durch psychische Erkrankungen verursacht wurden, und wie stellen sich diese Werte im Vergleich zu den Jahren 1997 und 2007 dar (bitte für die einzelnen Jahre nach direkten und indirekten Kosten differenzieren)?
Welche Branchen und welche Tätigkeiten sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit besonders von psychischen Belastungen und arbeitsbedingtem Stress bei den Beschäftigten betroffen?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Konkretisierung von § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) bezüglich der Berücksichtigung von psychischen Belastungen in Gefährdungsbeurteilungen seit September 2013 ausgewirkt?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Beschäftigten in der Gesamtwirtschaft, für die eine Gefährdungsbeurteilung unter Berücksichtigung psychischer Belastungen durchgeführt wurde (bitte nach Betriebsgrößen und Branchen aufschlüsseln)?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Beschäftigten in Krankenhäusern sowie in stationären Pflegeeinrichtungen, für die eine Gefährdungsbeurteilung unter Berücksichtigung psychischer Belastungen durchgeführt wurde (bitte jeweils gesondert ausweisen und nach Betriebsgrößen ordnen)?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Beschäftigten in Bundesministerien inklusive nachgeordneter Behörden und Institute, für die seit 2014 eine Gefährdungsbeurteilung „psychische Gesundheit“ nach § 5 Absatz 3 ArbSchG durchgeführt wurde (bitte jeweils gesondert für Bundesministerien, Behörden und Institute ausweisen)?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Ursachen für die Zunahme von psychischen Belastungen in der Arbeitswelt vor?
Welche Forschungs- oder Modellprojekte zum Thema psychische Belastungen finanziert die Bundesregierung, und in welcher Weise werden Daten zu dieser beruflichen Belastungssituation erhoben?
Was hat die Auswertung der vorliegenden Studien der Bundesanstalt für Arbeitsschutz- und Arbeitsmedizin insbesondere mit Blick auf psychische Erkrankungen ergeben, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung?
Hält die Bundesregierung die vorliegenden Erkenntnisse für ausreichend, um unverzüglich eine Verordnung gegen psychische Erkrankungen auf den Weg zu bringen?
a) Wenn nein, warum nicht?
b) Welche weiteren Voraussetzungen sind aus Sicht der Bundesregierung notwendig, um eine Verordnung gegen psychische Erkrankungen auf den Weg zu bringen?