Geplante Schließung der Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge in Reutlingen/Eningen
der Abgeordneten Jessica Tatti, Susanne Ferschl, Gökay Akbulut, Matthias W. Birkwald, Ulla Jelpke, Katja Kipping, Jutta Krellmann, Pascal Meiser, Tobias Pflüger, Bernd Riexinger, Harald Weinberg, Sabine Zimmermann (Zwickau) und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Schriftliche Frage der Abgeordneten Jessica Tatti zur geplanten Schließung der Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Reutlingen/Eningen zum 31. Dezember 2018 wurde in Bezug auf die dort arbeitenden Beschäftigten aus Sicht der Fragestellenden nur unzureichend beantwortet (siehe Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 43 der Abgeordneten Jessica Tatti auf Bundestagsdrucksache 19/2922).
Daher wurde durch die Abgeordnete Jessica Tati das persönliche Gespräch mit Vertretern des Personalrats gesucht. Wie den Fragestellenden hierdurch bekannt wurde, wurden von Seiten des BAMF bisher keine konkreten Schritte veranlasst oder mit den Beschäftigten besprochen, um zu einer „sozialverträglichen Lösung“ für die Beschäftigten zu kommen.
Im Juni 2018 kündigte die Bundesregierung fast 1 650 neue Stellen für das BAMF und 4 500 Entfristungen bei bisher zeitlich begrenzten Verträgen an, die noch in den Bundeshaushalt für 2018 aufgenommen werden sollen (www.tagesschau.de/inland/haushalt-stellen-101.html). Angesichts dieser Tatsache wirft die Schließung in Reutlingen zusätzliche Fragen auf.
In weniger als fünf Monaten wird die BAMF-Außenstelle Reutlingen/Eningen geschlossen werden. Wie den Fragestellenden durch die geführten Gespräche bekannt wurde, macht sich bei den dortigen Beschäftigten eine große Unsicherheit breit. Sie würden aktuell nicht wissen, wie ihre berufliche Zukunft gestaltet sein wird. Es habe bisher lediglich eine unverbindliche Abfrage des BAMF gegeben, an welche anderen Standorte die Beschäftigten wechseln wollen würden. In dieser Abfrage wäre unter anderem der Standort Sigmaringen empfohlen worden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Welche Funktionen und Aufgaben des BAMF nimmt die Außenstelle Reutlingen/Eningen zurzeit wahr (bitte zu jeder Funktion und Aufgabe auch den Umfang, z. B. in Anzahl Fällen oder Vor-Ort-Terminen pro Jahr, angeben)? Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf wie vielen Stellen (Vollzeitäquivalenten) arbeiten zurzeit in der Außenstelle?
Hat die Bundesregierung darüber Kenntnis, warum die Schließung der Außenstelle Reutlingen/Eningen nach Meinung des BAMF notwendig sein soll? Wenn ja, welche Gründe werden angeführt? Wenn nein, verfügt die Bundesregierung über eine Einschätzung fachkundiger Bediensteter zur Notwendigkeit der Schließung?
Hat die Bundesregierung darüber Kenntnis, wer bzw. welche Stelle bzw. Abteilung die Schließung der Außenstelle Reutlingen/Eningen angeregt und zur Schließung ausgewählt hat? Nach welchen Kriterien wird die Auswahl über zu schließende Außenstellen getroffen (bitte genau ausführen)? Wurden für den Auswahlprozess über die zu schließenden Außenstellen externe Beratungsfirmen herangezogen? Wenn ja, welche?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die BAMF-Außenstelle Reutlingen/Eningen zu erhalten, um weiterhin kurze Wege für die geflüchteten Menschen und Integrationsmaßnahmenträger in den Landkreisen Reutlingen, Tübingen und Esslingen sicherzustellen?
Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, die Außenstelle Reutlingen/Eningen an eine andere bestehende BAMF-Einrichtung anzugliedern, um damit den Standort Reutlingen/Eningen zu erhalten?
Sieht die Bundesregierung einen Vorteil, wenn das BAMF bzw. dessen Außenstellen über gewachsene Strukturen und gut eingespielte Kontakte vor Ort und in der Region verfügen? Wenn ja, welche? Und trifft dies in besonderem Maß für den Arbeitsbereich Integration und Integrationsmaßnahmen zu?
Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung eine Möglichkeit, die Schließung der Außenstelle Reutlingen/Eningen zu verschieben, bis eine „sozialverträgliche Lösung“ tatsächlich vereinbart wurde? Wenn ja, was sind die Bedingungen dafür?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragestellenden, dass eine gute Vernetzung und Kontaktpflege, insbesondre für den BAMF-Arbeitsbereich Integration und Integrationsmaßnahmen, persönliche Vor-Ort-Kontakte von hoher Bedeutung, sinnvoll und effektiv sind? Falls nein, welche Gründe sprechen dagegen?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, welche (positiven wie negativen) Auswirkungen auf Funktion und effektive Aufgabenwahrnehmung des Arbeitsbereichs Integration und Integrationsmaßnahmen die Schließung regionaler Außenstellen zugunsten weniger zentraler Standorte hat? Sind der Bundesregierung wissenschaftliche oder fachliche Forschungen bzw. Stellungnahmen fachkundiger Personen und/oder Integrationsmaßnahmenträgern zu dieser Thematik bekannt? Wenn ja, welche, und mit welchem Tenor?
Fanden nach Kenntnis der Bundesregierung in der Außenstelle Reutlingen/Eningen bereits Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen mit dem Personalrat bzw. der Gewerkschaft ver.di statt? Wenn ja, wann? Wenn nein, wann sind diese angedacht? Welche Risiken, auch rechtlicher Art, erkennt die Bundesregierung durch vorschnelles Handeln, nur um die Schließung der Außenstelle zum 31. Dezember 2018 umsetzen zu können, und wie möchte sie diese vermeiden?
Was versteht die Bundesregierung darunter, eine „sozialverträgliche Lösung“ anzustreben, wie sie in ihrer in der Vorbemerkung genannten Antwort zu Frage 43 auf Bundestagsdrucksache 19/2922 angibt (bitte alle relevanten Kriterien und deren (Ziel-)Ausprägungen aufzählen)?
Wie genau definiert die Bundesregierung die Formulierung „im Einvernehmen mit den Beschäftigten und der Personalvertretung“, den sie in ihrer Antwort zu Frage 43 auf Bundestagsdrucksache 19/2922 gebraucht (bitte alle relevanten Kriterien und deren (Ziel-)Ausprägungen aufzählen)? Gehört zur Definition der Formulierung „im Einvernehmen mit den Beschäftigten und der Personalvertretung“ auch, dass keine Schritte unternommen werden, die ohne Wissen und/oder die gegen den ausdrücklichen Willen der Beschäftigten und der Personalvertretung verstoßen, erfolgen?
Wie sieht nach Kenntnis der Bundesregierung eine „sozialverträgliche Lösung“ für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Behinderung aus, für die ein Wechsel des Arbeitsortes eine besondere Belastung darstellen würde bzw. gar nicht möglich und zumutbar ist?
Wie sieht nach Kenntnis der Bundesregierung eine „sozialverträgliche Lösung“ für Beschäftigte aus, die Familie bzw. kleine Kinder oder berufstätige Partner haben, und dadurch an den Wohnort gebunden sind?
Welche Regelungen sind nach Kenntnis der Bundesregierung geplant, um insbesondere langjährig Beschäftigten des BAMF an der Außenstelle Reutlingen/Eningen die Möglichkeit zu eröffnen, vor überörtlicher Versetzung geschützt zu werden, um ihnen ihr soziales Umfeld zu erhalten?
Welche konkreten Unterstützungsleistungen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BAMF-Außenstelle Reutlingen/Eningen, um diese ggf. beim Wechsel zu den sehr kurzfristig bekannt werdenden neuen Standorten, beispielsweise in Stuttgart, Heidelberg, Karlsruhe oder Sigmaringen, zu unterstützen, u. a. dabei, dort kurzfristig eine bezahlbare Wohnung zu finden?
Hat die Bundesregierung darüber Kenntnis, ob die BAMF-Außenstelle Sigmaringen zu einem späteren Zeitpunkt geschlossen werden wird bzw. geschlossen werden könnte? Falls ja, auf welchem Stand sind die bisherigen Gespräche dazu? Falls nein, verfügt die Bundesregierung über eine Einschätzung fachkundiger Bediensteter zur möglichen Schließung der Außenstelle Sigmaringen und deren möglichem Zeitpunkt?