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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Biometrie und Datenschutz nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung

Ausstattung von Bahnhöfen mit Videoüberwachungstechnik: Verwendung biometriegestützter Überwachungssysteme, beteiligte Sicherheitsbehörden, Wartung, Kosten, Analyse des Videomaterials, beteiligte Unternehmen, Datenspeicherung, zugriffsberechtigte Stellen, Datenaustausch, durch Videoüberwachung verhinderte oder aufgeklärte Straftaten, Einbeziehung der Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Prüfung auf Vereinbarkeit mit der Datenschutzgrundverordnung, Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung, grundrechtliche Prüfung, Rechtsgrundlagen, Beschwerdestelle<br /> (insgesamt 19 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

23.08.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/372607.08.2018

Biometrie und Datenschutz nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung

der Abgeordneten Niema Movassat, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Ulla Jelpke, Amira Mohamed Ali, Martina Renner, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Im August 2017 startete das Pilotprojekt „Sicherheitsbahnhof Berlin Südkreuz“, bei dem der Einsatz von Videoüberwachung mit biometrischer Gesichtserkennung als Fahndungsinstrument getestet wurde. Dies erregte sowohl in der Öffentlichkeit als auch in der Rechtswissenschaft Empörung (www.tagesspiegel.de/berlin/videoueberwachung-gesichtserkennung-am-suedkreuz-wird-verlaengert/20719188. html, www.lto.de/recht/hintergruende/h/berlin-bahnhof-suedkreuz-gesichtserkennungtests-verlaengert-terrorismus-bekaempfung/). Bei der Videoüberwachung mit biometrischer Gesichtserkennung wird intelligente Videosoftware eingesetzt. Hierbei handelt es sich um technische Verfahren der massenhaften Erfassung, Speicherung und Analyse von Gesichtern und Verhaltensweisen in öffentlichen Räumen in Echtzeit.

Der Einsatz von Videokameras mit Gesichtserkennung kann die Freiheit, sich in der Öffentlichkeit anonym zu bewegen, gänzlich aufheben. Die Möglichkeiten, sich solcher Überwachung zu entziehen oder diese gar zu kontrollieren, sind kaum vorhanden. Anders als bei konventioneller Videoüberwachung können Passantinnen und Passanten nicht nur beobachtet, sondern während der Überwachung identifiziert werden, z. B. indem die gewonnenen Daten mit digitalen Fotografien abgeglichen werden, die mittlerweile von fast jedem im Internet, insbesondere in sozialen Netzwerken, zu finden sind.

Der europäische Gesetzgeber hat die enormen Risiken dieser Technik für die Privatsphäre erkannt und die Erhebung biometrischer Daten zur Identifizierung in der ab 25. Mai 2018 geltenden Datenschutz-Grundverordnung grundsätzlich verboten. Ausnahmen sind nur in engen Grenzen zulässig, z. B. wenn der Betroffene ausdrücklich eingewilligt hat oder wenn die Identifizierung aus Gründen eines erheblichen öffentlichen Interesses erforderlich ist. Auf letzteres können sich in erster Linie Sicherheitsbehörden z. B. bei der Verfolgung schwerer Straftaten stützen. Auch in diesen Fällen muss aber der Wesensgehalt des Rechts auf Datenschutz gewahrt bleiben, indem angemessene und spezifische Maßnahmen zum Schutz der Grundrechte und Grundfreiheiten der Betroffenen vorgesehen werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen19

1

Welche deutschen Bahnhöfe sind von einer Videoüberwachung derzeit betroffen, und welche werden in nächster Zukunft mit Videoüberwachungstechnik ausgestattet (bitte nach Orten und Datum der vollzogenen bzw. geplanten Installation auflisten)?

2

Welche Bahnhöfe sind mit biometriegestützten Videoüberwachungssystemen ausgestattet?

3

Wer trifft die Entscheidung über die Verwendung biometriegestützter Videoüberwachungssyteme? Welche Sicherheitsbehörden sind beteiligt? In welchem Umfang sind die einzelnen Sicherheitsbehörden beteiligt?

4

Wer trägt die Verantwortung für die Instandhaltung (z. B. Reparaturen)?

5

Wie hoch sind die Kosten für die Anbringung und Instandhaltung der Videoüberwachungssysteme (bitte nach biometrischen und „normalen“ Videoüberwachungssystemen auflisten) an deutschen Bahnhöfen? Wer trägt zu welchen Anteilen die Kosten?

6

Welche Stellen analysieren das Videomaterial?

7

Inwiefern sind private Dritte an der Analyse des Videomaterials beteiligt? Welche Unternehmen sind konkret beteiligt?

8

Wie lange werden die Daten gespeichert? Wer hat Zugriff auf die gespeicherten Daten? Gibt es einen Datenaustausch zwischen öffentlichen Stellen untereinander und mit privaten Stellen? Wenn ja, zwischen welchen Stellen und zu welchem Zweck?

9

In wie vielen Fällen konnte durch die Videoüberwachung (bitte nach biometrischer und „normaler“ Videoüberwachung auflisten) eine Straftat verhindert werden?

10

In wie vielen Fällen konnte eine Straftat durch die Videoüberwachung (bitte nach biometrischer und „normaler“ Videoüberwachung auflisten) erfolgreich aufgeklärt werden, und um welche Straftaten handelte es sich dabei (bitte die zehn häufigsten Straftaten, die mittels Videoüberwachung aufgeklärt werden konnten, tabellarisch nach Fallzahl auflisten)?

11

Welche Behörden werden bei der oben genannten Entscheidungsfindung (vgl. Frage 3) herangezogen?

12

Inwiefern werden die Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (jeweilige Länder und Bund) bei den Vorbereitungen und im weiteren Verlauf einbezogen? Wenn nicht, warum nicht? Und wenn ja, in welchem Umfang?

13

Inwiefern findet eine Prüfung der Vereinbarkeit mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) statt? Wer legt dabei die DSGVO aus?

14

In welchem Umfang findet eine Datenschutz-Folgenabschätzung gemäß Artikel 35 Absatz 3 Buchstabe c DSGVO statt?

a) Welche Stellen führen diese Abschätzung durch?

b) Inwiefern und in welchem Umfang sind die Datenschutzbeauftragten (Länder/Bund) beteiligt?

c) Findet eine Evaluation der Folgenabschätzung statt? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, in welchem Umfang?

15

Auf welche Rechtsgrundlagen stützt die Bundesregierung die Verwertung des biometrischen und „normalen“ Videomaterials?

16

In welchem Umfang wird eine grundrechtliche Prüfung der biometrischen Videoüberwachung und Verwertung des Videomaterials durchgeführt? Welche Stellen prüfen die Verhältnismäßigkeit solcher Maßnahmen?

17

Gibt es eine Beschwerdestelle, die sich mit unverhältnismäßiger Videoüberwachung beschäftigt? Wenn ja, wer trägt die Kosten dieser Stelle, und wie hoch sind die Kosten? Wenn nein, warum nicht?

18

Wie können sich Personen der Videoüberwachung (sowohl der biometrischen als auch der „normalen“) entziehen?

19

Wie werden Personen, die im Rahmen biometriegestützter Videoüberwachungssysteme identifiziert worden sind, hierüber informiert?

Berlin, den 1. August 2018

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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