BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Bergbaubedingte Schäden im Saarland aufgrund des geplanten Grubenwasseranstiegs

(insgesamt 10 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

27.08.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/374108.08.2018

Bergbaubedingte Schäden im Saarland aufgrund des geplanten Grubenwasseranstiegs

der Abgeordneten Oliver Luksic, Frank Sitta, Grigorios Aggelidis, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Katrin Helling-Plahr, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung, Pascal Kober, Alexander Graf Lambsdorff, Christian Sauter, Matthias Seestern-Pauly, Bettina Stark-Watzinger, Katja Suding, Dr. Florian Toncar, Gerald Ullrich und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die RAG Aktiengesellschaft (RAG) plant, das Abpumpen von Grubenwasser im Saarland bis zum Jahr 2035 komplett einzustellen. Dies widerspricht früheren vertraglichen Vereinbarungen im Erblastenvertrag aus dem Jahr 2007, mit dem sich der Konzern verpflichtete, das Wasser aus den stillgelegten Bergwerken im Saarland dauerhaft abzupumpen. Im März 2013 hatte die RAG in einer Sitzung des Ausschusses für Grubensicherheit im saarländischen Landtag von ihrem Plan berichtet, das Grubenwasser schrittweise bis zum Jahr 2035 nun doch vollständig ansteigen zu lassen. Am 19. Februar 2013 wurde der dazu notwendige Sonderbetriebsplan durch das Oberbergamt genehmigt. Dies geschah, obwohl ein gleicher Antrag der RAG zuvor noch im Dezember 2012 durch das Oberbergamt abgelehnt wurde (www.lvbb-nrw.de/index.php?id=185:grubenwasseranstieg-saarland). Dies geschieht, obwohl große Bedenken bezüglich der Auswirkungen eines solchen Schrittes für das Saarland, insbesondere der Beschaffenheit der Böden und Oberflächen, bestehen. Die RAG betonte, dass die Finanzierung der Ewigkeitsaufgaben durch die dafür zuständige RAG-Stiftung gedeckt seien, strebt nun aber das Beenden des Abpumpens des Grubenwassers an (vgl. www1.wdr.de/ nachrichten/wirtschaft/rag-stiftung-bilanz100.html). Insgesamt verfügt die RAG-Stiftung nach dem Kenntnisstand der Fragesteller derzeit über ein Vermögen von rund 17 Mrd. Euro. Wichtigste Einnahmequelle der Stiftung sind die Dividenden des Essener Evonik Konzerns (www.finanzen.net/nachricht/aktien/neuer- chefder-rag-stiftung-bekennt-sich-zu-evonik-6258549).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Wie ist die Einschätzung der Bundesregierung bezüglich des Ausgleichs von bergbaubedingten Schäden durch die RAG Aktiengesellschaft, sollte diese nicht mehr existieren?

2

Werden nach Kenntnis der Bundesregierung die RAG-Stiftung, der Bund oder die Länder Saarland und Nordrhein-Westfalen in einem solchen Fall die Regulierung ersatzweise übernehmen?

3

Was ist nach Kenntnisstand der Bundesregierung die finanzielle und juristische Vorsorge von RAG Aktiengesellschaft und RAG-Stiftung sollte es dazu kommen?

4

Welche Bundesministerien, Abteilungen und nachgeordnete Behörden des Bundes sind in welcher Form in Kontakt mit der RAG Aktiengesellschaft oder der RAG-Stiftung?

5

Was wurde nach Kenntnis der Bundesregierung zu den Themen „Grubenwasser“ und „Grubenwasserflutung im Saarland“ in Gremien der RAG-Stiftung besprochen?

6

Haben Vertreter des Bundes sich innerhalb solcher Gremien zu dem Thema Grubenwasser oder einem ähnlichen Sachverhalt geäußert, und wenn ja, was waren die genauen Aussagen der Vertreter des Bundes?

7

Kann die Bundesregierung ausschließen, dass der Haushalt durch den Erblastenvertrag belastet wird, und wenn ja, aus welchem Grund?

8

Wie beurteilt die Bundesregierung die Absicht, nach Abschluss der geplanten bzw. schon eingeleiteten Flutung Bergwerke bzw. ehemalige Bergwerke aus der Bergaufsicht zu entlassen (vgl. www.saarbruecker-zeitung.de/saarland/saarland/rag-sieht-keine-pflicht-zum-ewigen-pumpen_aid-7108826), und steckt hinter der Absicht nicht der Versuch, die Haftung für mögliche Schäden am Individual- und öffentlichen Vermögen gering zu halten, damit dann nicht mehr das strengere Bergrecht zum Tragen kommt?

9

Welche Risiken hat die Bundesregierung zum Zeitpunkt des 2006 vom damaligen Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie in Auftrag gegebenen KPMG-Gutachten zur Bewertung der Stillsetzungskosten, Alt- und Ewigkeitslasten des Steinkohlenbergbaus (vgl. www.saarland.de/119510. htm) für die Einstellung der Pumparbeiten eingeschätzt, und hat der Bund seine frühere Haltung geändert, jetzt doch das Risiko einer Einstellung der Pumparbeiten einzugehen, obwohl alle bisherigen Gutachten mögliche Risiken dadurch nicht abschließend beurteilen wollten (vgl. www.bundestag.de/ mediathek?videoid=7249063#url=bWVkaWF0aGVrb3ZlcmxheT92aWRlb2lkPTcyNDkwNjM=&mod=mediathek)?

10

In welcher Höhe bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung Rückstellungen der RAG Aktiengesellschaft für den Zweck der Sicherung bergbaulicher Hohlräume?

Berlin, den 3. August 2018

Christian Lindner und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen