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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Geschlechtsspezifische Tötungen an Frauen - Femizide in Deutschland

Definition und Begriffsbestimmung geschlechtsspezifischer Tötung von Frauen, Tötungsdelikte an Frauen außerhalb von Paarbeziehungen, Mordmerkmal der Heimtücke, Empfehlungen der Expertengruppe zur Reform der Tötungsdelikte, Reform des Mordparagrafen, Monitoringsystem und -stellen zur Datenerfassung geschlechtsspezifischer Tötungen, Maßnahmen zur Sichtbarmachung geschlechtsspezifischer Tötungen in der Gesellschaft, statistische Berücksichtigung von Trans*personen<br /> (insgesamt 15 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Datum

29.08.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/376310.08.2018

Geschlechtsspezifische Tötungen an Frauen – Femizide in Deutschland

der Abgeordneten Cornelia Möhring, Doris Achelwilm, Gökay Akbulut, Simone Barrientos, Christina Buchholz, Brigitte Freihold, Sylvia Gabelmann, Ulla Jelpke, Katja Kipping, Amira Mohamed Ali, Zaklin Nastic, Eva-Maria Schreiber, Dr. Petra Sitte, Helin Evrim Sommer, Dr. Kirsten Tackmann, Kathrin Vogler, Katrin Werner, Sabine Zimmermann (Zwickau) und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Seit geraumer Zeit wird international über das Thema geschlechtsspezifischer Tötungen an Frauen und Mädchen diskutiert, dem Femizid. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) definiert Femizid knapp als allgemeine Bezeichnung vorsätzlicher Morde an Frauen, weil sie Frauen sind. Sie führt des Weiteren aus, dass in den meisten Fällen Femizide von den (Ex-)Partnern begangen werden und auf anhaltenden Misshandlungen, Bedrohungen, Einschüchterungen oder sexueller Gewalt basieren, sowie auf Situationen in welchen Frauen weniger Macht oder Ressourcen haben als ihre Partner (who.int/iris/bitstream/handle/10665/77421/ WHO_RHR_12.38_eng.pdf). Nicht alle Tötungen an Frauen sind demnach Femizide, sondern nur jene, die durch die hierarchischen Geschlechterverhältnisse motiviert sind.

Die Sonderberichterstatterin der Vereinten Nationen (UN) über Gewalt gegen Frauen, Dubravka Šimonović, teilt diese Definition des Femizids und fordert die Staaten zu mehr Anstrengungen bezüglich der Implementierung von Beobachtungsstellen von Femiziden und geschlechtsspezifischer Gewalt und der Stärkung des Rechtssystems auf, um Femizide und geschlechtsspezifische Gewalt zu verhindern (www.ohchr.org/EN/NewsEvents/Pages/DisplayNews.aspx?NewsID =16796). Die öffentliche Debatte über Femizide hat bereits in vielen Ländern, u. a. Mexiko, zu Strafrechtsreformen auf nationaler Ebene geführt. Darauf folgten viele staatliche Initiativen zur Datenerhebung und Prävention von Femiziden. Dabei spielt auch die unabhängige Berichterstattung von Nichtregierungsorganisationen (NGO) eine wichtige Rolle. Zwei zivilgesellschaftliche und unabhängige Organisationen in Spanien (femicidio.net) und Argentinien (La Casa del Encuentro) zeigen, wie wichtig es ist, Daten über Femizide aufzuschlüsseln, darzustellen und somit der Gesellschaft den Zugang zu diesen Informationen zu vereinfachen. Diese und andere Statistiken zeigen, dass es sich bei Femiziden um ein globales Phänomen handelt.

In Deutschland werden seit 2011 im Rahmen der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) Zahlen zu Tötungen von Frauen in (Ex-)Partnerschaften erhoben. Von 2012 bis 2017 wurden laut PKS insgesamt 849 Frauen in (Ex-)Partnerschaften getötet und gab es 1 212 versuchte Tötungen von Frauen in (Ex-)Partnerschaften (www.bka.de/ DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/PolizeilicheKriminalstatistik/ pks_node.html). Erst seit dem Jahr 2015 wertet das Bundeskriminalamt (BKA) diese Tötungen kriminalistisch aus und macht sie als Lagebild der allgemeinen Öffentlichkeit leichter zugänglich (www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/ StatistikenLagebilder/Lagebilder/Partnerschaftsgewalt/ partnerschaftsgewalt_ node.html). Dies ist jedoch die einzige Erhebung. So kommt auch die Expertise für den Zweiten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung 2017 zum Thema „Gewalt in Paarbeziehungen“ zu dem Schluss, dass „aktuelle differenzierte Daten zu Gewalt gegen Frauen“ fehlen (www.gleichstellungsbericht.de/zweiter- gleichstellungsbericht.pdf , S. 18).

Aus der im Februar 2018 in Kraft getretenen Istanbul-Konvention geht u. a. die Verpflichtung der Bundesregierung hervor, Koordinierungsstellen zur Beobachtung, Bewertung und Umsetzung von Datenanalysen und -verbreitung zu unterstützen. Diese Verpflichtung wurde bislang auf Bundesebene nicht umgesetzt (Bundestagsdrucksache 18/12037).

Im Vorfeld des Universal Periodic Review (UPR) Verfahrens 2018 äußerte sich das CEDAW Komitee (Committee on the Elimination of Discrimination against Women) der UN besorgt gegenüber der Bundesregierung bezüglich mangelnder Erfassung von geschlechtsspezifischer Gewalt und niedriger Strafverfolgungs- und -verurteilungsraten.

Angesichts der internationalen Debatten und Prozesse bezüglich Femiziden und der Zahlen getöteter Frauen aus der PKS des Bundeskriminalamts sind weitere Informationen zur Situation in Deutschland notwendig.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Teilt die Bundesregierung die Definition des Femizids der WHO?

Wenn nein, warum nicht?

2

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass es sich bei Femiziden um Gewalttaten handelt, die auf der Gruppenzugehörigkeit Geschlecht basieren und sich nicht gegen das Individuum richten?

Wenn nein, warum nicht?

3

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass es das Phänomen Femizid gibt?

Wenn ja, ist die Bundesregierung der Auffassung, dass dieses Phänomen auch in Deutschland existiert?

4

Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass es sich bei Tötungen von Frauen in Beziehungen um Femizide handelt?

5

Auf welche Merkmale beruft sich die Bundesregierung bei geschlechtsspezifischen Tötungen von Frauen?

Auf welche Informationen stützt sich die Bundesregierung dabei?

6

Wie viele Frauen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung außerhalb von Paarbeziehungen in Deutschland getötet (bitte nach Jahr und Tatbestand aufschlüsseln)?

Inwiefern hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, dass sich unter diesen Fällen Femizide befinden?

7

Wie viele Verurteilungen von Tötungsdelikten nach dem Mordmerkmal der Heimtücke sind der Bundesregierung bekannt (bitte nach Geschlecht und Beziehung aufschlüsseln)?

8

Welche Empfehlungen der im Mai 2014 durch den damaligen Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas einberufenen Expertengruppe zur Reform der Tötungsdelikte (§§ 211 – 213, 57a StGB) stehen auf der Agenda der Bundesregierung in dieser Legislaturperiode?

9

Teilt die Bundesregierung die Ansicht des ehemaligen Bundesministers der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas, dass der Mordparagraf § 211 StGB reformiert werden muss?

Wenn nein, wieso nicht?

10

Verfügt die Bundesregierung über ein Monitoring-System zur Datenerfassung von geschlechtsspezifischer Gewalt?

Wenn ja, welche Monitoring-Systeme führt die Bundesregierung?

Wenn nein, in welchem Zeitrahmen hat die Bundesregierung die Umsetzung des Artikel 10 (Kapitel 1) der Istanbul-Konvention geplant?

11

Unterstützt die Bundesregierung unabhängige Monitoring-Stellen zur Datenerhebung von geschlechtsspezifischen Tötungen?

Wenn ja, welche, und um welche Art von Unterstützung handelt es sich?

12

Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um geschlechtsspezifische Gewalt bzw. Femizide in der Gesellschaft sichtbar zu machen, beispielsweise durch Bewusstseinsbildung und Transparenz von Daten in Bezug auf Femizide?

13

Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt, dass Trans*personen bei geschlechtsspezifischen Tötungen in den Statistiken auftauchen?

14

Wie viele Transfrauen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland getötet (bitte nach Jahr und Personenstand aufschlüsseln)?

15

Liegen der Bundesregierung Daten vor, dass die weiblichen Populationen, insbesondere Frauen mit Migrationsgeschichte, Sexarbeiterinnen, Frauen mit Beeinträchtigung und obdachlose Frauen, in erheblichen Maße von Gewalt durch Partner und Ex-Partner betroffenen sind und diese zudem häufig auch ein hohes Maß an Diskriminierung und Gewalt außerhalb der Paarbeziehungen und in unterschiedlichen Lebenskontexten erfahren (Schröttle, Monika, Gewalt in Paarbeziehungen. Dortmund, 2017. 3)?

Inwiefern werden diese Formen von Mehrfachbetroffenheit bei der Erhebung von Daten zu geschlechtsspezifischer Gewalt und Tötungen von Frauen in Deutschland erfasst?

Berlin, den 12. Juli 2018

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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