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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

EEG-Umlage auf Eigenstrom aus KWK-Anlagen

(insgesamt 12 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

27.08.2018

Aktualisiert

09.03.2023

Deutscher BundestagDrucksache 19/377010.08.2018

EEG-Umlage auf Eigenstrom aus KWK-Anlagen

der Abgeordneten Michael Theurer, Dr. Martin Neumann, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Markus Herbrand, Katja Hessel, Dr. Gero Clemens Hocker, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Oliver Luksic, Till Mansmann, Alexander Müller, Frank Müller-Rosentritt, Hagen Reinhold, Dr. h. c. Thomas Sattelberger, Dr. Wieland Schinnenburg, Frank Sitta, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Linda Teuteberg, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich, Johannes Vogel (Olpe), Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Ende letzten Jahres ist die reduzierte EEG-Umlage auf Eigenstrom aus Kraft-Wärme-Kopplung (KWK)-Anlagen, die ab August 2014 in Betrieb genommen wurden, ausgelaufen. Seitdem zahlen Unternehmen die volle EEG-Umlage auf den von ihnen selbst erzeugten Strom, was zu erheblichen Mehrbelastungen führt und Investitionen in diese moderne Form der Strom- und Wärmeerzeugung zum Teil nachträglich unrentabel macht.

Im Mai 2018 verkündete Bundesminister Peter Altmaier eine grundsätzliche beihilferechtliche Einigung mit der Europäischen Kommission, wonach die Reduzierung der EEG-Umlage für KWK-Eigenstrom rückwirkend zum 1. Januar 2018 fortgeführt werden könnte (www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2018/20180508-wichtige-verstaendigung-bei-eeg-eigenversorgung-erzielt.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Aus welchen Gründen ist die beihilferechtliche Einigung mit der Europäischen Kommission in der Frage der reduzierten EEG-Umlage auf Strom aus KWK-Bestandsanlagen bislang nicht in nationales Recht umgesetzt worden?

2

Sind aus der Sicht der Bundesregierung im Zuge der beihilferechtlichen Einigung alle möglichen Grenzen im Sinne höherer Attraktivität ausgeschöpft worden?

3

Inwiefern ist aus Sicht der Bundesregierung eine gemeinsame Behandlung der Regelung für KWK-Anlagen zusammen mit Sonderausschreibungen nach dem EEG in einem Gesetz notwendig, wie dies im sogenannten 100-Tage-Gesetz vorgesehen war?

4

Inwiefern könnte eine weitere zeitliche Verzögerung bei der Umsetzung aus Sicht der Bundesregierung die beihilferechtliche Einigung mit der Europäischen Kommission auf eine rückwirkende Lösung zum 1. Januar 2018 gefährden?

5

Wie viele KWK-Neuanlagen sind nach Kenntnis der Bundesregierung von der ausgelaufenen Regelung bei der EEG-Umlage auf Eigenstrom betroffen (bitte nach Größe der Unternehmen, Branche und Größe der Anlage aufschlüsseln)?

6

Auf welcher Datenbasis basiert die vorgesehene schrittweise Erhöhung der EEG-Umlage auf über 40 Prozent für Neuanlagen mit einer Leistung zwischen 1 und 10 MW mit mehr als 3 500 Vollbenutzungsstunden?

7

Welche Branchen wurden bei den zugrunde gelegten Wirtschaftlichkeitsberechnungen untersucht, und sind das die hauptsächlich betroffenen Branchen mit Anlagen im Segment 1 bis 10 MW Leistung?

8

Inwiefern wurden bei der Berechnung der Wirtschaftlichkeit von den in den Fragen 5 und 6 angesprochenen Anlagen die unterschiedlichen Investitionskosten, insbesondere mit Bezug auf die Einbindung der Anlagen in bestehende Produktionsstätten, berücksichtigt?

9

Aus welchen Gründen orientiert sich die geplante Neuregelung für Anlagen zwischen 1 und 10 MW an Vollbenutzungsstunden, und wie wird dadurch sichergestellt, dass die unter die Neuregelung fallenden Anlagen auch weiterhin rentabel sind?

10

Inwiefern könnte aus Sicht der Bundesregierung die Wirtschaftlichkeit der betroffenen Anlagen in Einzelfallprüfungen untersucht werden?

11

Welche Rolle könnten geeignete Monitoringsysteme spielen, die nicht Bürokratie vergrößern, sondern moderne Technologien der Digitalisierung nutzen?

12

Inwiefern soll die im Rahmen der beihilferechtlichen Einigung angekündigte jährliche Evaluierung nur für Neu- oder auch für Bestandsanlagen gelten, und mit welchem bürokratischen Aufwand für die betroffenen Unternehmen rechnet die Bundesregierung?

Berlin, den 8. August 2018

Christian Lindner und Fraktion

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