BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Einstieg der KfW beim Stromnetzbetreiber 50Hertz

(insgesamt 31 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

10.09.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/379613.08.2018

Einstieg der KfW beim Stromnetzbetreiber 50Hertz

der Abgeordneten Reinhard Houben, Michael Theurer, Thomas L. Kemmerich, Dr. Martin Neumann, Manfred Todtenhausen, Sandra Weeser, Till Mansmann, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Karlheinz Busen, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Markus Herbrand, Katja Hessel, Dr. Gero Clemens Hocker, Manuel Höferlin, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Oliver Luksic, Alexander Müller, Roman Müller-Böhm, Hagen Reinhold, Dr. Stefan Ruppert, Dr. h. c. Thomas Sattelberger, Frank Schäffler, Frank Sitta, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Gerald Ullrich, Linda Teuteberg, Johannes Vogel (Olpe), Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Chinesische Unternehmen investieren massiv in Stromnetze auf der ganzen Welt. Mehrere 100 Mrd. US-Dollar sollen in den vergangenen Jahren in den Bau oder Übernahmen regionaler Stromnetze geflossen sein. Das strategische Ziel ist die Schaffung eines weltweiten Stromnetzes. Dafür warb auch Chinas Staatspräsident Xi Jinping in seiner Rede vor den Vereinten Nationen im September 2015.

Ein maßgeblicher Akteur dieses Projektes ist die State Grid Corporation of China (SGCC). Mit einem Umsatz von deutlich mehr als 300 Mrd. US-Dollar und mehr als 900 000 Mitarbeitern gilt das Unternehmen als das zweitgrößte der Welt. Im Februar hatte SGCC erstmals versucht, auch auf dem deutschen Energiemarkt aktiv zu werden. Der australische Infrastrukturfonds Industry Funds Management (IFM Global Infrastructure Fund) hatte zuvor angekündigt, sich von der Hälfte seiner 40-prozentigen Beteiligung an der Kapitalgesellschaft Eurogrid International trennen zu wollen. Eurogrid International ist über die Eurogrid GmbH in Berlin alleiniger Eigner des Übertragungsnetzbetreibers 50Hertz Transmission, der in Ostdeutschland und im Raum Hamburg das Höchstspannungsnetz betreibt.

Im März scheiterte der Übernahmeversuch durch SGCC, da der Mehrheitseigner der Eurogrid International, der belgische Stromnetzbetreiber Elia System Operator S.A. von seinem Vorkaufsrecht Gebrauch machte und seinen Anteil damit von 60 auf 80 Prozent erhöhte.

Ende Mai signalisierte IFM, auch seinen verbliebenen 20-prozentigen Anteil an Eurogrid International veräußern zu wollen. Am 27. Juli gaben das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bekannt, die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) habe im Auftrag des Bundes temporär diesen Anteil erworben. Zuvor hatte Elia erneut von seinem Vorkaufsrecht Gebrauch gemacht und diesen Anteil an die KfW weiterveräußert. Die Bundesregierung begründete diese Maßnahme mit sicherheitspolitischen Erwägungen, insbesondere mit dem hohen Interesse am Schutz kritischer Energieinfrastrukturen. Da der Anteil an der 50Hertz-Holding Eurogrid unter der Eingriffsschwelle der Außenwirtschaftsverordnung von 25 Prozent liegt, konnte die Bundesregierung den Erwerb durch SGCC nicht untersagen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen31

1

Wann und auf welchem Wege erfuhr die Bundesregierung erstmals von den neuerlichen Kaufverhandlungen zwischen SGCC und IFM Investors über den Erwerb des verbliebenen 20-prozentigen Anteils an der 50Hertz-Holdinggesellschaft Eurogrid International?

2

Wann und durch wen wurde der geplante Einstieg von SGCC entsprechend der Vorgaben der Außenwirtschaftsverordnung der Deutschen Bundesbank gemeldet?

3

Ist Elia System Operator auf die Bundesregierung mit dem Vorschlag zugekommen, von seinem Vorkaufsrecht Gebrauch zu machen und die erworbenen Anteile an die KfW weiterzuveräußern, oder ging die Initiative von der Bundesregierung aus?

4

Lag der Kaufpreis für den Erwerb des letzten 20-prozentigen Anteils für Elia System Operator höher als bei der vorherigen Transaktion im April 2018? Wenn ja, wie hoch war der Preis?

5

War dieser Preis durch ein festgeschriebenes Vorkaufsrecht vorgegeben?

6

Welcher ökonomische Vorteil entsteht für Elia System Operator durch die Weiterreichung des Anteils an die KfW?

7

Gab es Kontakte zwischen der Bundesregierung und der Regierung des Königreichs Belgien über diese Transaktion?

8

Wer verhandelte für die Bundesregierung und die KfW über die Konditionen des 20-prozentigen Anteils von Elia System Operator durch die KfW?

9

Welche Transaktionskosten sind bei diesem Erwerb entstanden und mussten von der KfW übernommen werden?

10

Wie finanziert die KfW den Kauf dieses Unternehmensanteils?

11

Benötigt die KfW für den Kauf dieses Unternehmensanteils eine Bürgschaft des Bundes?

12

Werden Mittel aus dem Bundeshaushalt zum Kauf dieses Unternehmensanteils benötigt?

13

Soll der Erwerb dieses Unternehmensanteils noch in diesem Jahr abgeschlossen werden?

14

In welchen Gremien der KfW und der Bundesregierung wurde zu welchem Zeitpunkt über den Einstieg bei 50Hertz beraten und/oder entschieden?

15

Sind weitere Optionen diesbezüglich erwogen bzw. geprüft worden?

16

Inwieweit entspricht der Einstieg bei 50Hertz dem gesetzlichen Auftrag der KfW?

17

Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgte der Erwerb der Unternehmensanteil durch die KfW im Auftrag des Bundes?

18

Inwiefern sieht die Bundesregierung die Tatbestandsmerkmale des § 65 Absatz 1 Nummer 1 bis 4 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) als erfüllt an, insbesondere inwiefern ein wichtiges Interesse des Bundes zur Beteiligung vorliegt, welcher Zweck mit der Beteiligung verfolgt wird, ob der angestrebte Zweck nicht besser und wirtschaftlicher auf andere Weise hätte erreicht werden können, welchen Einfluss der Bund durch die Übernahme erhält und ob dieser Einfluss als angemessen erachtet wird?

19

Wurde das Bundesministerium der Finanzen entsprechend den Vorgaben des § 65 Absatz 2 BHO beteiligt, und wurde die erforderliche Einwilligung eingeholt? Falls ja, zu welchem Zeitpunkt, durch wen, und in welcher Form? Falls nein, warum nicht?

20

Inwiefern hätte ein Einstieg von SGCC die Sicherheit der Energieinfrastrukturen in Deutschland gefährdet?

21

Plant die KfW, ihre Anteile an 50Hertz nur dann weiterzuveräußern, wenn ein Verkaufspreis erzielt werden kann, der über dem eigenen Einkaufspreis liegt?

22

Wann rechnet die Bundesregierung mit einem erstmaligen Verkauf von 50Hertz-Anteilen durch die KfW?

23

Wann rechnet die Bundesregierung mit dem vollständigen Verkauf von 50Hertz-Anteilen durch die KfW?

24

Schließt die Bundesregierung einen weiteren Kauf von Anteilen an 50Hertz durch die KfW aus, sollten erneut Anteile auf dem Markt platziert werden?

25

Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die Intervention der KfW im Falle 50Hertz Investoren animiert, beim Verkauf von Unternehmen, die kritische Infrastrukturen betreiben, auf den Einstieg des Bundes zu spekulieren und dadurch höhere Verkaufspreise zu erzielen?

26

In welchem Umfang verfügt die KfW noch über verfuügbare Mittel fuür ähnlich gelagerte Vorgänge?

27

Strebt die Bundesregierung kurzfristig eine Veräußerung anderer Unternehmensbeteiligungen der KfW, insbesondere an der Deutschen Post AG und der Deutschen Telekom AG, an?

28

Liegen die KfW-Beteiligungen an der Deutschen Post AG und der Deutschen Telekom AG im sicherheitspolitischen Interesse des Bundes?

29

Welche Kriterien müssen erfüllt sein, um von kritischen Infrastrukturen zu sprechen? Gibt es eine diesbezügliche, klare Definition?

30

Welche Bewertungen liegen dem zugrunde?

31

Welche Strategie verfolgt die Bundesregierung, um deutsche Sicherheitsinteressen beim Verkauf kritischer Infrastrukturen zu wahren?

Berlin, den 8. August 2018

Christian Lindner und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen