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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

(insgesamt 30 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

20.09.2018

Aktualisiert

11.03.2024

Deutscher BundestagDrucksache 19/380213.08.2018

Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Dr. Danyal Bayaz, Lisa Paus, Stefan Schmidt, Corinna Rüffer, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) kommt bei der Aufsicht von Banken und Versicherern eine zentrale Rolle zu. Erkennt sie Risiken oder unsaubere Geschäfte zu spät, kann dies Folgen für Anlegerinnen, Versicherte und Steuerzahler haben. Im schlimmsten Fall kann durch eine unzureichende Aufsicht sogar die Finanzstabilität gefährdet sein. Insofern ist eine aufmerksame, aktive und fordernde Aufsicht von immenser Bedeutung unter anderem für Stabilität, Verbraucherschutz und Wettbewerbsgerechtigkeit.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen30

1

Soll es eine erneute Marktuntersuchung (siehe BaFin-Journal Mai 2018) der Verhaltenspflichten als Folge des Zweiten Finanzmarktnovellierungsgesetzes geben, und wenn ja, wann?

2

Nach welchen Kriterien und auf welcher Rechtsgrundlage prüfte die BaFin einen Rückkauf eigener Verbindlichkeiten durch Banken vor Inkrafttreten der CRR (Capital Requirements Regulation) am 1. Januar 2014?

Zur Aufsicht von Banken

3

In welchen Fällen hat die BaFin zwischen 2008 und 2014 (bis zur Übernahme der Aufsicht von bedeutenden Banken durch die Europäische Zentralbank – EZB – im Rahmen des Einheitlichen Bankenaufsichtsmechanismus) Banken den Rückkauf von eigenen Verbindlichkeiten genehmigt bzw. nicht genehmigt?

a) Wie hoch war jeweils das Volumen des Rückkaufs (bitte jeweils Nominalvolumen der zurückgekauften Instrumente und Marktwert zum Rückkauf- oder Genehmigungszeitpunkt angeben)?

b) Um welches Kapitalinstrument handelte es sich jeweils?

c) In welche regulatorische Eigenkapitalkategorie fiel das Kapitalinstrument jeweils (Instrument des harten Kernkapitals, Instrument des zusätzlichen Kernkapitals oder Instrument des Ergänzungskapitals)?

d) Zu welchem Zeitpunkt erfolgten jeweils Genehmigung und Rückkauf?

e) Mit welcher Begründung erfolgte die Entscheidung jeweils?

4

In welchen Fällen hat die BaFin seit 2014 (seit der Übernahme der Aufsicht von bedeutenden Banken durch die EZB im Rahmen des Einheitlichen Bankenaufsichtsmechanismus) Banken den Rückkauf von eigenen Verbindlichkeiten genehmigt bzw. nicht genehmigt?

a) Wie hoch war jeweils das Volumen des Rückkaufs (bitte jeweils Nominalvolumen der zurückgekauften Instrumente und Marktwert zum Rückkauf- oder Genehmigungszeitpunkt angeben)?

b) Um welches Kapitalinstrument handelte es sich jeweils?

c) In welche regulatorische Eigenkapitalkategorie fiel das Kapitalinstrument jeweils (Instrument des harten Kernkapitals, Instrument des zusätzlichen Kernkapitals oder Instrument des Ergänzungskapitals)?

d) Zu welchem Zeitpunkt erfolgten jeweils Genehmigung und Rückkauf?

e) Mit welcher Begründung erfolgte die Entscheidung jeweils?

f) Wird die BaFin über Anträge, Genehmigungen oder Ablehnung zum Rückkauf eigener Verbindlichkeiten durch bedeutende Banken (die unter der direkten Beaufsichtigung der EZB im Rahmen des Einheitlichen Bankenaufsichtsmechanismus stehen) informiert?

Wenn ja, welche Informationen liegen der BaFin hierzu vor?

5

Auf welchen kumulativen Betrag belaufen sich die Anträge auf Kapitalertragsteuer, die das Bundeszentralamt für Steuern im Wege der formalen oder informellen Amtshilfe deutschen Staatsanwaltschaften oder sonstigen Ermittlungsbehörden im Zusammenhang mit Cum/Ex-Ermittlungsverfahren zur Verfügung gestellt hat?

Um wie viele Anträge von wie vielen Instituten handelt es sich?

6

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Gestaltungsvarianten von Cum/Ex-Transaktionen, die zu einer mehrfachen Erstattung von Kapitalertragsteuer führen konnten und ohne Leerverkäufe möglich waren?

7

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob durch das OGAW-IV-Umsetzungsgesetz (OGAW = Organisationen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren) die mehrfache Erstattung einmal erhobener Kapitalertragsteuer wie vom Gesetzgeber intendiert unmöglich gemacht worden ist?

Auf welche Weise hat die Bundesregierung bislang die Effektivität des Gesetzes überprüft, und welche weiteren Evaluationen sind für wann geplant?

8

Stimmt die Bundesregierung der folgenden Feststellung des Internationalen Währungsfonds (Bericht Nr. 18/208) zur Lage in Deutschland zu: „Data gaps prevent a full assessment of financial stability risks in the housing sector and should be urgently addressed”?

Wenn ja, mittels welcher Maßnahmen sollen bestehende Datenlücken bis wann verkleinert werden?

9

Stimmt die Bundesregierung der folgenden Feststellung des Internationalen Währungsfonds (Bericht Nr. 18/208) zur Lage in Deutschland zu: „Given rapidly rising house prices in some cities alongside data gaps that hinder a full assessment of risks, early activation of macroprudential tools should be considered“?

a) Wenn nein, welche Ziele überlagern hier das Vorsichtsprinzip?

b) Wenn ja, welche Instrumente sollen vorsichtshalber genutzt werden?

10

Stimmt die Bundesregierung der folgenden Feststellung des Internationalen Währungsfonds (Bericht Nr. 18/208) zur Lage in Deutschland zu: „The macroprudential toolkit should be strengthened“?

a) Wenn nein, wieso nicht?

b) Wenn ja, welche zusätzlichen Instrumente sollten der Aufsicht zur Verfügung gestellt werden?

11

Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Kündigungsdaten durch Versicherer im Sachversicherungsbereich über die letzten zehn Jahre entwickelt (bitte absolut und relativ und soweit möglich für die einzelnen Branchen angeben), und stechen dabei einzelne Sachversicherungssparten hervor?

Welche Umgehungsmöglichkeiten des Provisionsdeckels in der privaten Krankenversicherung (PKV) sind der Bundesregierung bzw. der BaFin bekannt?

12

Wie stark wird von diesen Möglichkeiten nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils Gebrauch gemacht (bitte soweit möglich anhand konkreter Daten darlegen)?

a) Was wird oder soll gegen die Möglichkeiten jeweils unternommen werden?

b) Als wie erfolgreich stuft die Bundesregierung den Provisionsdeckel in der PKV ein (bitte anhand konkreter Daten, bspw. anhand Entwicklung der Kosten darlegen)?

13

Welche Umgehungsmöglichkeiten der Mindestzuführungsverordnung sind der BaFin bzw. der Bundesregierung bekannt?

a) Wie ist die Möglichkeit jeweils aufgefallen?

b) Wie stark wird von diesen Möglichkeiten nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils Gebrauch gemacht (bitte soweit möglich anhand konkreter Daten darlegen)?

c) Was wird oder soll gegen die Möglichkeiten jeweils unternommen werden?

14

Wie viele Versicherte mit welcher Versicherungssumme und mit welchen eingezahlten Beiträgen haben die 34 Lebensversicherer, die laut dem Evaluierungsbericht zum Lebensversicherungsreformgesetz unter intensivierter Aufsicht durch die BaFin stehen?

a) Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Kosten bei diesen 34 Versicherern über die letzten zehn Jahre entwickelt?

b) Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Gewinne, die aus diesen Unternehmen in den letzten zehn Jahren ausgeschüttet oder abgeführt wurden?

c) Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Eigenkapital- und die Eigenmittelquote bei diesen Versichern im Durchschnitt?

15

Mit welchen Kostenersparnissen kalkuliert die Bundesregierung für die Versicherungsbranche pro Jahr (für die nächsten 15 Jahre) und insgesamt durch die angedachte Anpassung der Zinszusatzreserve, nachdem allein die Runoff-Plattform Viridium für die Generali Leben an Generali 125 Mio. Euro mehr zahlt (www.generali.de/ueber-generali/presse-medien/pressemitteilungen/ pressemitteilung-der-generali-group---34812/), wenn die vorgesehenen Anpassungen an der Zinszusatzreserve vorgenommen werden (soweit nur das vorhanden, genügt eine grobe Schätzung)?

Falls die Bundesregierung davon ausgeht, dass es keine Kostenersparnisse gibt, wie erklärt sie sich, dass die Run-off-Plattform Viridium für die Generali Leben an Generali 125 Mio. Euro mehr zahlt, wenn die vorgesehenen Anpassungen an der Zinszusatzreserve vorgenommen werden?

16

Wie lässt sich die Aussage des BaFin-Exekutivdirektors Dr. Frank Grund anhand von konkreten Daten begründen, dass ein negativer Entscheid des Bundesgerichtshofs zur Thematik Unabhängigkeit von Treuhändern „Auswirkungen auf die wirtschaftliche Stabilität der PKV haben würde“ (http:// versicherungswirtschaft-heute.de/schlaglicht/fakten-sprechen-fur-eine- pkvniederlage-im-treuhander-prozess)?

In welchem Ausmaß würde sich dies äußern?

17

Liegen der BaFin mittlerweile (vgl. Bundestagsdrucksache 19/2480, Antwort zu Frage 9d) konkrete Kenntnisse zur Risikovorsorge bzgl. dieser Thematik bei den Krankenversicherer vor?

a) Wenn ja, welche?

b) Wenn nein, warum nicht?

Warum hat sie diese Information nicht eingeholt, wenn ein negatives Urteil die wirtschaftliche Stabilität gefährden könnte?

18

Kann nach Ansicht der Bundesregierung eine Person, die einen Ersttarif eines Versicherers als Aktuar kalkuliert hat, als deren Treuhänder später Prämienanpassungen genehmigen?

Inwiefern kann diese bei bestimmten Fehlern in der Kalkulation gegenüber dem Versicherer haftende Person aus Sicht der Bundesregierung zweifelsfrei unabhängig bei Prämienanpassungen sein?

19

Welche Gewinnausschüttungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bei den 45 Pensionskassen, mit denen die BaFin intensivere Gespräche führt (Bundestagsdrucksache 19/3360, Antwort zu den Fragen 3d und 3e), in den letzten zehn Jahren pro Jahr vorgenommen?

a) Welche Gewinnausschüttungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bei den zehn Pensionskassen, mit denen die BaFin intensivere Gespräche führt (Bundestagsdrucksache 19/3360, Antwort zu den Fragen 4d bis 4h), in den letzten zehn Jahren pro Jahr vorgenommen?

b) Welche Gewinnausschüttungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bei den Pensionskassen, die bereits den Rentenfaktor für zukünftige Beiträge gesenkt haben, in den letzten zehn Jahren pro Jahr vorgenommen?

20

Wie viele Anwärter hatten die Pensionskassen, bei denen bisher Anträge auf Kürzung des Rentenfaktors für künftige Beiträge durch die BaFin genehmigt wurden (u. a. Bundestagsdrucksache 19/3360, Antwort zu Frage 7) zum Zeitpunkt der Anpassung jeweils?

21

Wie heißt die Pensionskasse, bei der erworbene Anwartschaften gekürzt wurden (vgl. Bundestagsdrucksache 19/3360, Antwort zu den Fragen 6a bis 6e)?

a) Wann wurde die Kürzung vorgenommen?

b) Wie viele Personen waren davon betroffen?

In welchem Umfang waren sie betroffen?

22

Inwiefern und warum konnten nach Kenntnis der Bundesregierung Pensionskassen weitaus länger als Versicherer mit einer höheren erwarteten Verzinsung ihre Kapitalanlagen kalkulieren (bitte anhand von konkreten Daten bspw. Zinsunterschieden über die einzelnen Jahre darlegen)?

23

Wie hat sich der Fonds für bauspartechnische Absicherung (Summe der institutsindividuellen Bilanzpositionen) seit 2016 jeweils jährlich entwickelt, und bei wie vielen Bausparkassen gab es jeweils eine Erhöhung bzw. eine Reduzierung des Fonds (bitte auch soweit möglich Daten für 2018 angeben)?

Mit welcher Begründung wurde dies nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils überwiegend getan?

24

In wie vielen Fällen hat die BaFin seit 2015 Auslösungen aus dem Fonds jährlich nicht widersprochen, obwohl in dem Jahr Gewinn ausgeschüttet wurde?

In wie vielen Fällen hat die BaFin seit 2015 Auslösungen aus dem Fonds jährlich nicht widersprochen, obwohl in dem Jahr oder in den drei Jahren zuvor Gewinn ausgeschüttet wurde?

25

Inwiefern handelt es sich nach Auffassung der Bundesregierung bei den Geldern in dem Fonds um Gelder, die der Gesamtheit der Bausparerinnen und nicht dem Unternehmen gehören?

Wie hat sich die Rechtsauffassung der Bundesregierung hier ggf. über die Jahre geändert?

26

Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil von ETFs (ETF = börsengehandelter Fonds) am Handel von deutschen Aktien und an deutschen Aktienmärkten?

27

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Bestand von Anteilen an deutschen Aktiengesellschaften, der von ETFs gehalten wird (gemessen an der gesamten Marktkapitalisierung deutscher Aktiengesellschaften)?

28

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Hinweise darauf, dass es durch die Aktivitäten von ETFs zu einer stark erhöhten Korrelation der Aktienpreisentwicklung, einer sogenannten Correlation Bubble, gekommen ist (wie z. B. in Bradley and Litan (2011), ETFs and the Present Danger to Capital Formation, verfügbar unter SSRN: https://ssrn.com/abstract= 1947346, auf S. 8 und in Grafik 8 auf S. 26 dargestellt)?

29

Inwiefern sieht die Bundesregierung bezüglich der Bezahlung des gemeinsamen Vertreters von Anleihegläubigern Klarstellungsbedarf, nachdem der 9. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in einer Entscheidung (BGH, Urteil vom 12. Januar 2017 – IX ZR 87/16) deutlich machte, dass es keine Regelung zur Bemessung der zu beanspruchenden Vergütung gibt und somit eine Gefahr zur „Aufzehrung der Masse“ gibt und gleichzeitig gesetzlich unklar ist, wie die Bezahlung geregelt und eingeordnet wird?

30

Will die Bundesregierung die Vorgaben bzgl. der Transparenz im Bereich RoboAdvice konkretisieren?

Wie positioniert sich die Bundesregierung darüber hinaus zu den einzelnen Forderungen des Verbraucherzentrale Bundesverbands e. V. (vzbv) in dessen Forderungspapier (www.vzbv.de/sites/default/files/downloads/2018/07/16/ fin_18-07-13-vzbv-positionspapier-robo-advice.pdf)?

Berlin, den 6. August 2018

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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