Golden Visa – Passhandel in der Europäischen Union
der Abgeordneten Dr. Franziska Brantner, Lisa Paus, Dr. Gerhard Schick, Dr. Danyal Bayaz, Margarete Bause, Agnieszka Brugger, Kai Gehring, Ottmar von Holtz, Uwe Kekeritz, Katja Keul, Dr. Tobias Lindner, Omid Nouripour, Cem Özdemir, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Jürgen Trittin und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Investorenvisaprogramme („Golden Visa“) und Angebote, Aufenthaltsgenehmigungen und Staatsbürgerschaften im Tausch gegen großzügige Investitionen zu erhalten („residency by investment“ bzw. „citizenship by investment“) breiten sich auch in der Europäischen Union (EU) aus. Diese Programme, die teilweise schon seit den 1980er-Jahren existieren, gibt es heute in mindestens zwölf EU-Staaten (Österreich, Bulgarien, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Litauen, Malta, Niederlande, Portugal, Ungarn und Zypern). Nachfolgend werden solche Programme zusammengefasst als „Passprogramme“ bezeichnet.
Die Auflagen, um als Investor eine Aufenthaltsgenehmigung oder eine Staatsbürgerschaft zu erhalten, sind meistens gering. So hat die Europäische Kommission z. B. in einem Abkommen mit Malta 2014 eine zwölfmonatige Residenzpflicht in Malta als Bedingung für eine Staatsbürgerschaftsvergabe vereinbart (vgl. http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-14-70_en.htm?locale=en). Die Gründlichkeit und Unabhängigkeit der Auflagenüberprüfung ist aber fragwürdig, da teilweise Vermittler, die Kommissionen für erfolgreich erteilte Visa bzw. Staatsbürgerschaften erhalten, die Auflagen prüfen sollen. Ebenso hat die EU-Kommission Malta aufgefordert, die Namen der Personen, die eine Staatsbürgerschaft durch Investorenprogramme erhalten haben, zu veröffentlichen. Allerdings hat Malta bei der Veröffentlichung bisher nicht zwischen Investoren-Staatsbürgerschaften und jenen, die durch Heirat oder Abstammung eingebürgert wurden, unterschieden. Das Passprogramm Maltas war auch Thema der Recherchen der ermordeten maltesischen Journalistin Daphne Caruana Galizia.
Dieser Visums- bzw. Passhandel birgt insbesondere Gefahren in Bezug auf Steuerhinterziehung und Geldwäsche. Zusätzliche Bescheinigungen dieser Staaten über die steuerliche Ansässigkeit können dazu führen, dass Konteninformationen im Rahmen des automatischen Informationsaustausches nach dem Common Reporting Standard (CRS) nicht an die richtigen Wohnsitzstaaten gemeldet werden (vgl. OECD www.oecd.org/tax/exchange-of-tax-information/ consultationdocument-preventing-abuse-of-residence-by-investment-schemes.pdf?utm_ content=bufferb64b7&utm_medium=social&utm_source=twitter.com&utm_ campaign=buffer).
Einige EU-Länder bieten außerdem attraktive Einkommensteuermodelle für ihre Neubürger an, womit sie den Steuerwettbewerb innerhalb der Europäischen Union im Sinne eines „race to the bottom“ verschärfen. Die EU-Kommission wird deshalb einen Bericht mit einer Evaluierung der „citizenship by investment schemes“ veröffentlichen (vgl. http://ec.europa.eu/newsroom/document.cfm?doc_ id=40722 ). Das Europäische Parlament hat bereits 2014 einen gemeinsamen Entschließungsantrag verabschiedet, in dem es die Investorenvisaprogramme kritisiert (vgl. Entschließung des Europäischen Parlaments zum Verkauf der Unionsbürgerschaft (2013/2995(RSP)). Im Jahr 2017 hat das Europäische Parlament in einem Bericht ebenfalls auf die Geldwäscherisiken in Zusammenhang mit den Investorenvisaprogrammen hingewiesen (vgl. Bericht über die Untersuchung von Geldwäsche, Steuervermeidung und Steuerhinterziehung (2017/2013(ΙΝΙ)).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen20
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung bezüglich des Risikos der Steuerhinterziehung bei Passprogrammen vor (bitte nach „residency by investment“- und „citizenship by investment“-Programmen aufschlüsseln)?
Welche Probleme erkennt die Bundesregierung, die durch die genannten Pass- und Aufenthaltsprogramme für den automatischen Informationsaustausch nach dem Common Reporting Standard (CRS) entstehen, und welche Maßnahmen sollten nach Ansicht der Bundesregierung zur Lösung dieser Probleme ergriffen werden (vgl. www.oecd.org/tax/exchange-of-tax-information/ consultation-document-preventing-abuse-of-residence-by-investment-schemes. pdf?utm_content=bufferb64b7&utm_medium=social&utm_source=twitter. com&utm_campaign=buffer)?
Wie viele Fälle sind der Bundesregierung bekannt, bei denen Konteninformationen wegen der genannten Pass- und Aufenthaltsprogramme nicht an den eigentlichen Staat der steuerlichen Ansässigkeit gemeldet wurden?
Gehen aus Sicht der Bundesregierung die Pass- und Aufenthaltsprogramme in der Regel auch mit der steuerlichen Ansässigkeit der Investoren in diesen Staaten einher?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung bezüglich des Risikos der Geldwäsche bei Passprogrammen vor (bitte nach „residency by investment“- und „citizenship by investment“-Programmen aufschlüsseln)?
Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, bei denen EU-Staaten aufgrund ihrer genannten Pass- und Aufenthaltsprogramme unbeabsichtigt mitgeholfen haben, Gelder „zu waschen“ (vgl. www.theguardian.com/uk-news/2017/jul/ 04/golden-visa-immigration-deal-british-citizenship-home-office), und wie schätzt die Bundesregierung unabhängig von konkreten Fällen das Risiko ein, dass es bei diesen Programmen zu einer unbeabsichtigten Mithilfe kommt?
Welche steuerlichen Vergünstigungen bieten andere EU-Mitgliedstaaten nach Kenntnis der Bundesregierung Steuerausländern an, um eine Einbürgerung oder einen Aufenthalt von Investoren und Wohlhabenden attraktiver zu machen, und welche Voraussetzungen sind jeweils zu erfüllen (bitte nach Mitgliedstaat aufschlüsseln und ggf. nach Bürgerinnen und Bürgern aus der EU und Drittstaaten differenzieren)?
Welche Position vertritt die Bundesregierung gegenüber diesen steuerlichen Vergünstigungen, die andere EU-Staaten für Neubürgerinnen und Neubürger oder Neuzugezogene vorsehen?
Erkennt die Bundesregierung ein potentielles „race to the bottom“ im Bereich der steuerlichen Vergünstigungen für EU-Ausländer, und welche Maßnahmen sollten diesbezüglich ergriffen werden?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung bezüglich der Auswirkungen auf Deutschland vor, die aus dem Steuersystem Italiens resultieren, das die Einkommensteuer für wohlhabende Ausländer, die ihren Erstwohnsitz nach Italien verlegen, auf 100 000 Euro deckelt?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung bezüglich der Auswirkungen auf Deutschland vor, die aus dem Steuersystem Portugals resultieren, das die Einkommensteuer auf ausländische Einkommen von Neuzugezogenen für zehn Jahre aussetzt?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob deutsche Staatsbürger „citizenship by investment“-Programme in anderen EU-Staaten in Anspruch genommen haben?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Auflagen der EU-Kommission an das maltesische „citizenship by investment“-Programm, wie die Veröffentlichung der Namen der durch Passprogramme eingebürgerten Personen und die einjährige Residenzpflicht?
Befürwortet die Bundesregierung eine Veröffentlichungspflicht für Malta, aufgeschlüsselt nach Investoren-Staatsbürgerschaften und jenen, die durch Heirat oder Abstammung eingebürgert wurden? Wenn nein, warum nicht?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob die Residenzpflichtauflagen von Malta überprüft und eingehalten werden?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Auflagen für das maltesische Programm eingehalten werden?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Einhaltung dieser Auflagen sicherzustellen?
Teilt die Bundesregierung die Forderung von Transparency International, dass EU-Staaten den Ursprung bzw. die Quelle der ausländischen Investition im Rahmen von „citizenship/residency by investment“-Programmen untersuchen sollten?
Teilt die Bundesregierung die Forderung von Transparency International, dass EU-Staaten überprüfen sollten, wer letztendlich von einer jeweiligen ausländischen Investition im Rahmen von „citizenship/residency by investment“-Programmen profitiert?
Welche Position vertritt die Bundesregierung im Fall des ukrainischen Staatsbürgers Oleksandre Onischtschenko, der sich für eine Aufenthaltsgenehmigung in Herzlake im Emsland beworben hat, sowie die zugehörige positive Stellungnahme des Bürgermeisters von Herzlake, Hans Bösken?