Beitritt zur Europäischen Interventionsinitiative
der Abgeordneten Andrej Hunko, Heike Hänsel, Matthias Höhn, Zaklin Nastic, Dr. Alexander S. Neu, Tobias Pflüger, Alexander Ulrich, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Am Montag, den 25. Juni 2018 hat die Bundesregierung am Rande des Treffens der Außen- und Verteidigungsminister der EU eine Absichtserklärung für eine „Europäische Interventionsinitiative“ unterzeichnet. Neben Deutschland unterzeichneten Frankreich, Großbritannien, Dänemark, Belgien, Spanien, die Niederlande, Estland und Portugal („Tempo in der Europäischen Verteidigungsunion“, bmvg.de vom 25. Juni 2018).
In dem Dokument wird beklagt, dass Europa ein „sehr instabiles und unsicheres strategisches Umfeld“ hat. Laut Selbstbeschreibung kommen in der „Europäischen Interventionsinitiative“ Staaten zusammen mit der „Bereitschaft und Fähigkeit, rasch wirksame militärische Fähigkeiten einzusetzen“. In der Absichtserklärung erklären die Unterzeichnerstaaten zudem, sie wollten militärische Kapazitäten einsetzen „unabhängig vom gewählten institutionellen Rahmen (EU, NATO, UNO oder Ad-hoc-Koalitionen)“ (Absatz 5 Letter of Intent Concerning the Development of the European Intervention Initiative – EI2).
Nicht zuletzt weil mehrere Unterzeichnerstaaten in der jüngeren Vergangenheit insbesondere im Rahmen von Ad-hoc-Koalitionen zahlreiche Verstöße gegen das Völkerrecht und die Menschenrechte begingen, stellt sich die Frage, inwieweit die „Europäische Interventionsinitiative“ mit dem Grundgesetz, dem Völkerrecht und einer friedenssichernden Außenpolitik vereinbar ist, welche Fluchtursachen beseitigt. Aus Sicht der Fragesteller trug der rasche und oftmals völkerrechtswidrige Einsatz militärischer Fähigkeiten (vgl. Definition der Aggression, UN-Generalversammlung 3314 – XXIX) einiger Unterzeichnerstaaten in den vergangenen 17 Jahren zudem wesentlich dazu bei, dass sich die Stabilität und die Sicherheit im Umfeld der Europäischen Union deutlich verschlechterten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Auf welcher deutschen und internationalen Rechtsgrundlage möchte die Bundesregierung zukünftig rasch militärische Fähigkeiten im Rahmen von Ad-Hoc-Koalitionen einsetzen, und inwiefern ist ein völkerrechtliches Mandat nach Artikel 51 UN-Charta oder durch einen UN-Beschluss nach Kapitel 7 UN-Charta notwendige Bedingung für einen Einsatz deutscher militärischer Fähigkeiten?
Mit welchen Ziel soll die „gemeinsame strategische Kultur zwischen den beteiligten Nationen“ (Absichtserklärung) verändert werden?
Welche Art von militärischen Missionen sollen zukünftig außerhalb des „Rahmens von EU, NATO, Vereinten Nationen“ durchgeführt werden, bzw. in welcher Form soll sich die Bundeswehr nach Vorstellung der Bundesregierung zukünftig an „Ad-hoc-Koalitionen, militärischen Missionen und Operationen im gesamten Krisenspektrum“ beteiligen?
Welche organisatorische Form hat die „Europäische Interventionsinitiative“ bisher, bzw. welche organisatorische Form ist dafür vorgesehen?
In welcher Form soll die „Europäische Interventionsinitiative“ mit dem europäischen Rüstungsprogramm „Ständige Strukturierte Zusammenarbeit“ (SSZ) und der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) verbunden werden?
Wann legt die Bundesregierung eine umfassende Evaluation der seit 17 Jahren andauernden Militärinterventionen in Afghanistan vor, die auf Grundlage der Resolutionen des UN-Sicherheitsrates 1368 und 1386 erfolgten?
Welche Ziele verfolgten die Militärinterventionen hinsichtlich der Sicherheit und Stabilität in Afghanistan, und wie entwickelten sich die Sicherheitslage und die politische Stabilität in Afghanistan seitdem?
Wie viele Afghanen haben seit dem Beginn der Intervention kriegsbedingt ihr Leben verloren?
Wie hoch beziffert die Bundesregierung die einsatzbedingten Zusatzausgaben der Bundeswehr für ISAF (Internationale Sicherheitsunterstützungstruppe) seit dem Jahr 2002?
Wie entwickelte sich die Auswanderung aus Afghanistan in die angrenzenden Staaten, nach Europa und besonders in die Bundesrepublik Deutschland in den vergangenen 17 Jahren?
Welche Unterzeichner der „Europäischen Interventionsinitiative“ beteiligten sich an der nach Auffassung der Fragesteller völkerrechtswidrigen militärischen Intervention und der anschließenden Besetzung der Republik Irak ab dem März 2003 im Rahmen einer Ad-Hoc-Koalition?
Welches waren die Gründe für die damalige Bundesregierung, sich nicht an der Ad-Hoc-Koalition im Rahmen der „Operation Iraqi Freedom“ zu beteiligen?
Zu welchen Ergebnissen hinsichtlich der für die Intervention angeführten Begründungen kam der Chilcot-Bericht des britischen Parlaments nach Einschätzung der Bundesregierung?
Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen der militärischen Intervention in Bezug auf die Sicherheit und die Stabilität des Irak, und inwiefern teilt sie die Bewertung des Chilcot-Berichts?
Teilt die Bundesregierung die nachträgliche Einschätzung des britischen Parlaments hinsichtlich des fragwürdigen Charakters und der katastrophalen Auswirkungen des Einsatzes?
Welche Auswirkungen hatte nach Kenntnis der Bundesregierung der Aufbau konfessionell geprägter, sunnitischer Milizen wie der Sons of Iraq und der Awakening Councils zum Zwecke der Aufstandsbekämpfung durch die Besatzungskräfte auf die Sicherheit und die Stabilität des Irak?
Wie viele Menschen starben im Irak seit März 2003 infolge bewaffneter Auseinandersetzungen?
Wie entwickelte sich die Auswanderung aus dem Irak in die angrenzenden Staaten, etwa nach Syrien, nach Europa und besonders in die Bundesrepublik Deutschland seit dem Jahr 2003 (soweit möglich, bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragesteller, dass die militärischen Intervention im Rahmen einer Ad-Hoc-Koalition gegen Libyen seit März 2011 über das völkerrechtliche Mandat hinausgingen, und welche Mitunterzeichner der „Europäischen Interventionsinitiative“ beteiligten sich an diesen militärischen Intervention im Rahmen einer Ad-Hoc-Koalition gegen Libyen seit März 2011?
Welches waren die Gründe für die damalige Bundesregierung, sich nicht an der Ad-Hoc-Koalition im Rahmen der verschiedenen Operationen gegen Libyen zu beteiligen?
Ist der Bundesregierung der Bericht des Auswärtigen Ausschusses des britischen Parlaments HC119 zu den von der britischen Regierung angeführten Gründen für die Intervention sowie ihre Folgen für die Sicherheit und die Stabilität Libyens bekannt?
Teilt die Bundesregierung die nachträgliche Einschätzung des britischen Parlaments hinsichtlich des fragwürdigen Charakters und der katastrophalen Auswirkungen des Einsatzes?
Besteht nach Ansicht der Bundesregierung ein Zusammenhang zwischen dem durch die Intervention ausgelösten Zusammenbruch der staatlichen Ordnung in Libyen und dem Erstarken von dschihadistischen Milizen in Mali, welches Anlass für die Stabilisierungsmission in Mali (MINUSMA) war?
Wie wirkte sich der Zusammenbruch der staatlichen Ordnung in Libyen auf die Migration nach Europa aus?
In welcher Form trugen nach Ansicht der Bundesregierung Unterzeichnerstaaten der „Europäischen Verteidigungsinitiative“ in den vergangenen Jahren dazu bei, die Stabilität und die Sicherheit in Syrien zu fördern?
Welche Ziele und welche Auswirkungen hatten die völkerrechtswidrigen französischen Bombenangriffe auf Syrien (u. a. WD2-3000-048/18)?
Welche britischen Streitkräfte waren nach Kenntnis der Bundesregierung ab dem Jahr 2012 auf syrischem Territorium im Einsatz, und auf welcher völkerrechtlichen Rechtsgrundlage?
Befinden oder befanden sich nach Kenntnis der Bundesregierung weitere Streitkräfte von Unterzeichnerstaaten der „Europäischen Interventionsinitiative“ auf syrischem Territorium im Einsatz, und auf welcher völkerrechtlichen Rechtsgrundlage?
Aus welchen Unterzeichnerstaaten der „Europäischen Interventionsinitiative“ gelangten nach Wissen der Bundesregierung seit dem 1. Januar 2012 Waffen auf direktem oder indirektem Weg, etwa im Rahmen der Operation Timber Sycamore der US-Regierung, nach Syrien (u. a. „U.S. Relies Heavily on Saudi Money to Support Syrian Rebels“, The New York Times vom 23. Januar 2016)?
Was hat die Bundesregierung seit dem 1. Januar 2012 unternommen, um den Waffenhandel aus bzw. über EU-Staaten und durch NATO-Verbündete nach Syrien, etwa über die US-Basis Ramstein, aufzuklären und zu unterbinden (u. a. Heikle Fracht aus Ramstein, Süddeutsche Zeitung vom 12. September 2017)?