[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom
19. September 2018 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/4439
19. Wahlperiode 20.09.2018
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Danyal Bayaz, Lisa Paus,
Dr. Gerhard Schick, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/3976 –
Status quo und Pläne der Bundesregierung zur Verbesserung von Start-up- und
Gründungsfinanzierungen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Start-ups in der Bundesrepublik Deutschland und Europa finden vor Ort einen
sehr viel kleineren Markt für Wagniskapital (oder engl.: Venture Capital – VC)
vor, als Unternehmen aus den USA und Asien. Während in der Bundesrepublik
Deutschland 2017 etwa 4,3 Mrd. Euro Venture Capital in Start-ups investiert
wurden (
https://start-up-initiative.ey.com/wp-content/uploads/2018/03/EY-start-up-
barometer-europa-maerz-2018.pdf), lag die Summe in den USA bei etwa
63,8 Mrd. Euro, in Asien bei 62,8 Mrd. Euro und in Europa insgesamt bei
lediglich 15,6 Mrd. Euro (
www.bvkap.de/sites/default/files/news/vc_studie_von_
ief_bvk_roland_berger_treibstoff_venture_capital.pdf).
Dies ist insofern für den Standort Deutschland und Europa von Relevanz, als
dass die aktuell sieben wertvollsten Unternehmen weltweit mindestens in ihrer
Frühphase von Wagniskapitalgebern finanziert wurden (ebd.) und ohne diese
Finanzierung ggf. nicht zu den erfolgreichen Unternehmen geworden wären, die
sie heute sind. Besonders in späteren Finanzierungsphasen haben deutsche
Start-ups Probleme, neue Kapitalgeber zu finden (
https://portal1.dbtg.de/faz-plus/
unternehmen/2018-07-11/c70d4ccbb6aada0baf517a40d2c7122f/,DanaInfo=plus.
faz.net+?GEPC=s5). Insgesamt haben deutsche und europäische junge,
innovative Wachstumsunternehmen im internationalen Vergleich Nachteile durch
das relativ niedrige Wagniskapitalangebot, weil bspw. US-Unternehmen häufig
sehr viel größere Summen für ihr unternehmerisches Wachstum akquirieren
können (z. B. UBER gegenüber mytaxy, Etsy gegenüber DaWanda oder
LinkedIn gegenüber Xing).
Die Große Koalition erkennt mit ihrem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU
und SPD Handlungsbedarf auf diesem Gebiet an und kündigt die Schaffung
eines Tech Growth Fund und andere Maßnahmen an. Konkret heißt es im
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD:
„Mit dem Tech Growth Fund wollen wir die staatlichen
Finanzierungsinstrumente in der Wachstumsphase ergänzen, indem wir Kredite als Venture Debt
zur Verfügung stellen. Wir werden die Investitionsbereitschaft in
Wachstumsunternehmen erhöhen und hier die richtigen Rahmenbedingungen schaffen. Wir
wollen, dass Ideen aus Deutschland auch mit Kapital aus Deutschland finanziert
werden können. Deshalb wollen wir mehr privates Kapital sowie institutionelle
Anleger für Investitionen in Start-ups. Gemeinsam mit der deutschen Industrie
wollen wir die Auflage eines großen nationalen Digitalfonds initiieren.“
1. Wie hoch war die in der Bundesrepublik Deutschland investierte Summe von
Wagniskapital nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2005 bis
2017 jeweils?
Wagniskapitalinvestitionen werden in keiner amtlichen Statistik erfasst, da es
sich bei Wagniskapitalgebern unter anderem um informelle, nicht-
institutionalisierte Marktteilnehmer handelt (zum Beispiel Business Angels, Unternehmen).
Daher werden der Beantwortung der Fragen die Auswertungen des
Bundesverbands Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften e. V. (BVK) zugrunde gelegt.
Die BVK-Zahlen basieren auf Angaben von Beteiligungsgesellschaften und auf
aus öffentlich zugänglichen Quellen recherchierten und abgeleiteten Daten.
Gemäß Marktstatistik des BVK entwickelten sich die Wagniskapitalinvestitionen
in den Jahren 2005 bis 2017 wie in unten stehender Tabelle dargestellt. Bis 2007
wurden Later Stage Venture Capital und Growth zusammen als
Expansionsfinanzierung dargestellt. Daher sind Later Stage Venture Capital-Investitionen in den
Werten für 2005 bis 2007 nicht enthalten.
Jahr Investitionen in Mio. Euro
2005 305*
2006 264*
2007 427*
2008 960
2009 691
2010 706
2011 727
2012 573
2013 722
2014 677
2015 847
2016 1.062
2017 1.049
* ohne Later Stage-Venture Capital
2. Wie erklärt sich nach Kenntnis der Bundesregierung der enorme Unterschied
in der Nutzung von Wagniskapital in Europa und in Deutschland im
Vergleich zu den USA und Asien?
Untersuchungen zeigen, dass insbesondere in fortgeschrittenen
Finanzierungsrunden in Europa deutlich weniger Wagniskapital bereitgestellt wird als in den
USA oder in Asien. Der Unterschied in der Bereitstellung und Nutzung von
Wagniskapital in Deutschland und Europa im Vergleich zu den USA und Asien hat
vielfältige und zum Teil sich wechselseitig beeinflussende Gründe. Der US-
amerikanische Wagniskapitalmarkt hat eine lange Tradition; im Vergleich dazu ist
der europäische Wagniskapitalmarkt noch recht jung. Damit sind die
Erfolgsbilanzen („Track Record“) europäischer Fonds relativ kurz. Der Track Record ist
ein wichtiges Entscheidungskriterium für Anleger.
Insgesamt ist der Anteil institutioneller Investoren, die in Wagniskapital
investieren, in Deutschland erheblich geringer als in den USA. Aufgrund von Gesprächen
mit Marktteilnehmern geht die Bundesregierung davon aus, dass das geringe
Wagniskapitalmarktengagement von Versicherungen unter anderem an dem
relativ hohen Risiko von Wagniskapitalinvestitionen, an der relativ langen
Haltedauer von Wagniskapitalinvestments, am fehlenden Sekundärmarkt und auch an
der hohen Markt- und Fachkenntnis, die Wagniskapitalinvestitionen erfordern,
liegen könnte. Zudem bevorzugen zum Beispiel Versicherungen den US-
amerikanischen und den asiatischen Markt für Wagniskapitalinvestitionen, unter
anderem aufgrund deren Größe. Hinzu kommen Faktoren wie die vergleichsweise
hohe Risikoaversion deutscher Investoren oder auch die zurückhaltende
Gründermentalität in Deutschland. Zusammengenommen wirkt dies hemmend auf den
deutschen Wagniskapitalmarkt.
Mit Blick auf den Unterschied zwischen den Investitionsvolumina auf dem
europäischen und dem asiatischen Wagniskapitalmarkt ist zu konstatieren, dass
gerade in China in hohem Maße staatliche Mittel investiert werden. In Europa setzt
u. a. das Beihilferecht enge Grenzen für staatliche Investitionen in Wagniskapital.
3. Wie stellen sich die Finanzierungsmöglichkeiten von Start-up-Unternehmen
in Deutschland insgesamt dar?
a) Wie viel Mittel, unabhängig von der jeweiligen Quelle, flossen in den
Jahren 2005 bis 2017 jeweils in solche Unternehmen?
b) Welche anderen Formen der Eigenkapitalfinanzierung stehen den
Startups in Deutschland neben Venture Capital nach Kenntnis der
Bundesregierung noch zur Verfügung (z. B. Family Offices, Private Equity
Unternehmen), und wie haben sich diese in den Jahren 2005 bis 2017 jeweils
entwickelt?
c) Wie stellt sich die Gesamtfinanzierungsmöglichkeit von Start-ups in
anderen Ländern nach Kenntnis der Bundesregierung im Vergleich zur
Bundesrepublik Deutschland dar?
Die Fragen 3 bis 3c werden im Zusammenhang beantwortet.
In Deutschland gibt es keine einheitliche Definition für Startup-Unternehmen.
Der Bundesverband Deutsche Startups e. V. definiert Startups als Unternehmen,
die jünger als zehn Jahre und mit ihrer Technologie und/oder ihrem
Geschäftsmodell (hoch)innovativ sind und/oder ein signifikantes Mitarbeiter- und/oder
Umsatzwachstum aufweisen bzw. anstreben. Je nach Definition grenzt sich der
Begriff Startup von der Bezeichnung Existenzgründung ab. Aus den oben
genannten Gründen liegen in Deutschland keine amtliche Statistik und kein
einheitliches Register vor, die das Gründungsgeschehen von Startups dokumentieren.
Nach Kenntnis der Bundesregierung basieren Daten zum deutschen Startup-
Ökosystem auf nicht-repräsentativen Umfragen, wie zum Beispiel die Umfrage im
Rahmen des Deutschen Startup Monitors des Bundesverbands Deutsche Startups
e. V. Unter anderem aus dieser Umfrage geht hervor, dass die wichtigste
Finanzierungsquelle für Startups die eigenen Ersparnisse sind. Bei der Finanzierung
von Startups spielen auch das Kapital von Familie oder Freunden sowie von
Business Angels eine große Rolle. Diese informellen und nicht-institutionalisierten
Finanzierungsformen werden amtlich nicht erfasst. Aus diesem Grund sind
entsprechende Datensätze nicht erstellbar. Ein Vergleich mit den
Gesamtfinanzierungsmöglichkeiten von Startups in anderen Ländern ist aus dem gleichen Grund
nicht möglich.
4. Wie hoch war das staatliche Fördervolumen in diesem Zeitraum im Bereich
Wagniskapital, und welchen Anteil hatte das staatliche Engagement am
gesamten VC-Markt der Bundesrepublik Deutschland?
Eigene aggregierte Daten über das gesamtstaatliche Fördervolumen im Bereich
Wagniskapital liegen der Bundesregierung nicht vor. Bei der Frage nach dem
Gesamtvolumen der Fördermittel im Bereich Wagniskapital ist zu beachten, dass das
Fördervolumen von Fondsinvestitionen aufgrund der erwarteten Rückflüsse nicht
wie ein Zuschussprogramm, wie zum Beispiel dem INVEST-Zuschuss für
Wagniskapital, dargestellt werden kann. Zudem ist bei öffentlichen
Fondsbeteiligungen zu berücksichtigen, dass die Investitionsvolumina nicht aktiv gesteuert
werden, sondern vom Abrufverhalten der Fondsgesellschaften abhängig sind.
Die Studie der Wirtschaftskanzlei Lutz Abel „Der Staat als Venture Capital
Investor“ vom Juni 2018 kommt zu dem Ergebnis, dass im Durchschnitt jährlich
467 Mio. Euro aus Bundesmitteln und 161 Mio. Euro aus öffentlichen Mitteln der
Länder in Wagniskapitalfonds investiert werden könnten. Die Autoren der Studie
geben dabei an, dass diese Zahlen auf Basis von öffentlich zugänglichen
Informationen, Abfragen bei Fondsgesellschaften und unter Zugrundelegung
bestimmter Annahmen geschätzt worden sind. So wurde zur Vereinfachung das
Gesamtvolumen eines Fonds auf die vorgesehene Investitionsphase verteilt, ohne
zum Beispiel zurückfließende Mittel aus Exits zu berücksichtigen, die erneut
angelegt werden könnten. Die Autoren stellen selbst fest, dass dies eine
unzutreffende Annahme ist. Bei den Ergebnissen der zitierten Studie handelt es sich damit
um eine Annährung.
5. Wie verteilen sich die Fördergelder des Bundes im Bereich Wagniskapital
auf Gründerinnen und Gründer (bitte jeweils für die Jahre 2009 bis 2017
angeben)?
Mit Ausnahme des High-Tech Gründerfonds (HTGF) wird bei der Vergabe der
Fördermittel des Bundes im Bereich Wagniskapital nicht erfasst, ob es sich bei
den Empfängern um weibliche oder um männliche Gründer handelt. Aus diesem
Grund kann über eine entsprechende Verteilung der Fördermittel lediglich in
Bezug auf den HTGF Auskunft gegeben werden. Dieser erfasst, ob zum Zeitpunkt
der Erstfinanzierung Frauen Teil der Gründungsteams waren. Der Anteil des an
solche Unternehmen ausgezahlten Fördervolumens hat sich in den Jahren 2009
bis 2017 wie in unten stehender Tabelle dargestellt entwickelt.
Jahr Anteil des Fördervolumens
2009 13%
2010 13%
2011 15%
2012 17%
2013 19%
2014 17%
2015 13%
2016 10%
2017 9%
6. Wie verteilen sich die Fördergelder des Bundes im Bereich Wagniskapital
nach Bundesländern?
In der nachfolgenden Tabelle (siehe Anlage 1) ist die Verteilung der Fördermittel
des Bundes im Bereich Wagniskapital für die Instrumente aufgeführt, für die der
Bundesregierung entsprechende Daten vorliegen. Auf welcher Basis und zu
welchem Stichtag bzw. für welches Haushaltsjahr die Verteilung in Prozent
angegeben ist, lässt sich der jeweiligen Spalte entnehmen.
7. Wie verteilen sich die Fördergelder des Bundes im Bereich Wagniskapital
nach Branchen und Technologien, und gibt es nach Meinung der
Bundesregierung besonders förderwürdige Bereiche (z. B. Künstliche Intelligenz,
Blockchain, Energiewende u. a.)?
Die Fördermittel des Bundes im Bereich Wagniskapital sind auch aufgrund EU-
beihilferechtlicher Vorgaben branchen- und technologieoffen ausgestaltet. Daher
definiert die Bundesregierung bei der Ausgestaltung der Instrumentarien zur
Wagniskapitalfinanzierung keine besonders förderwürdigen Bereiche.
Bei einigen Förderinstrumenten kann eine Branchenzuordnung vorgenommen
werden. Diese erfolgt bei den verschiedenen Instrumenten jedoch nicht in einer
einheitlichen Abgrenzung. Wagniskapitalfonds können zum Beispiel häufig
mehreren Wirtschaftsbereichen zugeordnet werden, da sie in Unternehmen aus
verschiedenen Branchen investieren. Zudem ist zu beachten, dass einzelne
Unternehmen nicht immer eindeutig einer Branche zugeordnet werden können.
INVEST-Zuschuss für Wagniskapital:
Beim INVEST-Zuschuss für Wagniskapital wird die
Wirtschaftszweigklassifikation der amtlichen Statistik des Statistischen Bundesamtes verwendet. Die
Wirtschaftszweigklassifikationen lassen sich nicht immer eindeutig einer bestimmten
Branche zuordnen bzw. hier kann es zu Ungenauigkeiten kommen. Unter
Berücksichtigung dieser Vorbemerkung haben sich die Zuwendungen im Jahr 2017 wie
folgt verteilt: 65,4 Prozent entfallen auf den Bereich Informations- und
Kommunikationstechnik (IKT), 4,4 Prozent auf den Bereich Energie / Umwelt, 3,6
Prozent auf den Bereich Life Science und 26,6 Prozent auf andere Bereiche.
EXIST:
Im Rahmen des EXIST-Programms haben sich die Fördermittel im Jahr 2017 zu
40,6 Prozent auf Startups aus dem Bereich IKT, 27 Prozent aus dem Bereich
Lebenswissenschaften, 6,8 Prozent aus dem Bereich Energie/Umwelt und 25,6
Prozent aus anderen Bereichen verteilt.
German Accelerator:
Die Zahl der am German Accelerator teilgenommenen Unternehmen verteilte
sich im Jahr 2017 wie folgt: 62,8 Prozent auf den Bereich IKT, 30,2 Prozent auf
den Bereich Lebenswissenschaften, 2,3 Prozent auf den Bereich Energie/Umwelt
und 4,7 Prozent auf andere Bereiche.
ERP/EIF-Wachstumsfazilität:
Das gezeichnete Kapital aus der ERP/EIF-Wachstumsfazilität ist zum Stichtag
31. Dezember 2017 zu 100 Prozent dem Bereich IKT zuzurechnen.
ERP/EIF-Dachfonds:
Das gezeichnete Kapital aus dem ERP/EIF-Dachfonds verteilt sich auf die
Sektoren wie folgt (Stichtag: 31. Dezember 2017): 56,3 Prozent auf den Bereich IKT,
28,5 Prozent auf den Bereich Lebenswissenschaften, 9,8 Prozent auf den Bereich
„Generalist“, 4,3 Prozent auf Energie- und Umwelttechnologien und 1,1 Prozent
auf den Bereich Industrielle Anwendungen/Dienstleistungen.
European Angels Fund Germany:
Die Anzahl der Business Angels, die einen entsprechenden Sektorfokus haben,
verteilen sich wie folgt (Stichtag: 6. September 2018): 54 Prozent konzentrieren
sich auf Investitionen im Bereich IKT, 30 Prozent auf Investitionen im Bereich
„Technologien/Generalist“ und 16 Prozent auf den Bereich
Lebenswissenschaften.
ERP-VC-Fondsinvestments:
Das im Rahmen der ERP-VC-Fondsinvestments gezeichnete Kapital verteilt sich
auf die Sektoren wie folgt (Stichtag: 31. Dezember 2017): 54,5 Prozent entfallen
auf den Bereich IKT, 25,4 Prozent auf den Bereich Lebenswissenschaften und
20,1 Prozent auf Industrielle Anwendungen/Technologien.
coparion:
Die Portfoliounternehmen des Venture Capital Fonds coparion sind in folgenden
Bereichen tätig (Stichtag: 31. Dezember 2017): 46,6 Prozent im Bereich IKT,
20 Prozent im Bereich Industrielle Anwendungen/Technologien, 13,3 Prozent im
Bereich Lebenswissenschaften, 6,7 Prozent im Bereich Energie/Umwelt und
13,3 Prozent in anderen Bereichen.
ERP-Startfonds:
Die Zusagen des ERP-Startfonds verteilten sich im Jahr 2017 wie folgt: 14
Prozent im Bereich IKT, 24 Prozent im Bereich Industrielle Anwendungen/
Technologien, 20 Prozent im Bereich Lebenswissenschaften und 42 Prozent in anderen
Bereichen.
High-Tech Gründerfonds:
Das Auszahlungsvolumen des Frühphasenfinanzierers High-Tech Gründerfonds
verteilt sich wie folgt auf die verschiedenen Branchen (Stichtag 31. Dezember
2017): 27 Prozent im Bereich Hardware (Energie, Maschinenbau, Automation,
optische Technologien, industrielle Software), 34 Prozent im Bereich
Lebenswissenschaften (Biotechnologie, Medizintechnik, Diagnostik, Digital Health) und
39 Prozent im Bereich Software, Internet-/Telekommunikationstechnologien,
Medien und e-commerce.
8. Welche Förderprogramme der Länder (direkt oder über Förderbanken) sind
der Bundesregierung im Bereich Wagniskapital bekannt (bitte nach
Bundesländern aufschlüsseln)?
Um einen umfassenden und aktuellen Überblick über die Förderprogramme der
Länder im Bereich Wagniskapital zu erhalten, wird auf die Förderdatenbank des
Bundes (
www.foerderdatenbank.de) verwiesen.
9. Funktioniert der europäische Binnenmarkt im Bereich Wagniskapital nach
Bewertung der Bundesregierung ohne nennenswerte Beeinträchtigung, und
wenn nein, an welchen Stellen sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf,
und wie adressiert sie diesen?
Seit März 2018 gelten weitere Erleichterungen für die Auflage und Verwaltung
von Europäischen Risikokapitalfonds (Änderung der Verordnung (EU) über
Europäische Risikokapitalfonds Nr. 345/2013 („Regulation on European Venture
Capital Funds“ – EuVECA). Damit soll europäischen Wagniskapitalfonds das
grenzüberschreitende Einwerben von Anlagegeldern erleichtert werden und in
der Konsequenz junge Unternehmen in der Wachstumsphase leichter Zugang zu
Eigenkapital bekommen. Bisher haben sich in der EU 183
Fondsmanagementgesellschaften registriert, die EuVECA-Fonds aufgelegt haben. Da die
Änderungsverordnung erst seit rund einem halben Jahr gilt, ist eine aussagekräftige
Bewertung der Auswirkungen auf den europäischen Binnenmarkt erst zu einem späteren
Zeitpunkt möglich.
10. Engagiert sich die Bundesregierung an öffentlichen und privaten Venture
Capital-Programmen auf Ebene der Europäischen Union?
Falls ja, an welchen Maßnahmen und in welchem Umfang?
Welche Effekte haben diese Programme für den deutschen Venture Capital-
Markt?
Die Bundesregierung engagiert sich auf europäischer Ebene insbesondere
zusammen mit dem Europäischen Investitionsfonds (EIF) im Bereich Wagniskapital.
Das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie verwaltete ERP-
Sondervermögen ist mit einem Kontraktvolumen in Höhe von rund 3,8 Mrd. Euro einer
der größten Mandatgeber des EIF. Zur Kooperation mit dem EIF zählen die
Programme ERP/EIF-Dachfonds (Fondsvolumen: rund 2,4 Mrd. Euro), European
Angels Fund Germany (Fondsvolumen: rund 270 Mio. Euro), ERP/EIF-
Wachstumsfazilität (Fondsvolumen: rund 500 Mio. Euro) sowie der ERP/EIF-
Mezzanin-Dachfonds für Deutschland (Fondsvolumen: rund 600 Mio. Euro), die jeweils
durch das ERP-Sondervermögen, den EIF und ggf. weitere Investoren finanziert
werden. Der EIF setzt für die jeweiligen Ko-Investments (deren Höhe sich je nach
Programm und teilweise auch je nach Investment unterscheidet) eigene Mittel,
risikotragende Finanzmittel (risk capital ressources – RCR) der Europäischen
Investitionsbank (EIB), aber auch Finanzmittel aus den Mandaten der EU-
Mitgliedstaaten oder aus Programmen der Europäischen Kommission, wie beispielsweise
InnovFin, ein. Zudem ist geplant, dass sich die EIB mit Mitteln aus dem
Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) in Höhe von 50 Mio. Euro am
Ko-Investitionsfonds coparion beteiligt, der vom ERP-Sondervermögen und der
KfW gemeinsam aufgelegt wurde. Das Fondsvolumen von coparion wird sich
damit auf 275 Mio. Euro erhöhen.
Der EIF ist der führende öffentliche Beteiligungs- und Mezzaninkapitalgeber in
Europa. Auch in Deutschland spielt der EIF bei der Zurverfügungstellung von
Risikofinanzierung für KMU über die oben genannten Instrumente eine wichtige
Rolle. Aus Sicht der Bundesregierung trägt die Kooperation mit dem EIF
entscheidend dazu bei, die Wagniskapitalfinanzierungslücke in Deutschland zu
verkleinern.
11. Wie wird die Zusammenarbeit zwischen KfW und European Investment
Fund (EIF) bewertet?
Die Zusammenarbeit zwischen KfW und EIF wird als sehr gut und konstruktiv
bewertet. Die KfW ist seit der Gründung des EIF im Jahr 1994 Anteilseignerin
am EIF und war zuletzt von April 2016 bis April 2018 im Verwaltungsrat des EIF
vertreten. Im Bereich der Finanzierung von kleinen und mittleren Unternehmen
(KMU) ist der EIF ein wichtiger Kooperationspartner der KfW. So greift die KfW
auf vom EIF ausgereichte Garantien zurück, um in einzelnen
Finanzierungsförderprogrammen noch attraktivere Konditionen anbieten und die Programme noch
schlagkräftiger ausgestalten zu können. Mit Hilfe von EIF-Garantien kann die
KfW in den Programmen „ERP-Gründerkredit – Startgeld“ und „ERP-
Digitalisierungs- und Innovationsprogramm“ bedeutende Haftungsfreistellungen für die
durchleitenden Hausbanken anbieten und ihnen so die Kreditvergabe an KMU
erleichtern. So wird im Programm „ERP-Gründerkredit – StartGeld“ eine 80-
prozentige Haftungsfreistellung für die Hausbank gewährt. Für die von der KfW
übernommenen Risiken greift die KfW auf eine Garantie des EIF zurück, die aus
dem EU-Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und für
KMU (COSME) und aus Mitteln des Europäischen Fonds für strategische
Investitionen (EFSI) unterstützt wird. Der EIF übernimmt insoweit die Garantie für die
Rückzahlung der Kredite gegenüber der KfW. Auch im Förderprogramm „ERP-
Digitalisierungs- und Innovationsprogramm“ ist ein wichtiges Förderelement
eine optionale Haftungsfreistellung in Höhe von 70 Prozent für Kredite an
Unternehmen mit weniger als 500 Mitarbeitern. Hierfür stellt der EIF mit Mitteln des
EFSI eine Garantie aus der InnovFin KMU-Kredit-Garantiefazilität des Horizon
2020-Programms der Europäischen Union zur Verfügung. Auch über die
finanzielle Kooperation hinaus pflegen KfW und EIF einen engen Austausch. So
diente der EIF beispielsweise als erfolgreiches Modell für den Ausbau der
Beteiligungsfinanzierung der KfW und die Ausgründung einer
Beteiligungsgesellschaft aus der KfW. In diesem Rahmen tauschten sich KfW und EIF intensiv aus.
Die KfW konnte hierdurch in bedeutendem Maße von dem Know-How und den
Erfahrungen des EIF profitieren. Weitere nicht-finanzielle Kooperationen
umfassen die „EIF – NPI Securitisation Initiative (ENSI)“ sowie die „EIF-NPI Equity
Platform“.
12. Gibt es nach Ansicht der Bundesregierung in der Bundesrepublik
Deutschland eine Finanzierungslücke im Bereich Venture Capital, und wenn ja, wie
hoch schätzt die Bundesregierung diese Lücke ein, und welche Initiativen
sind in diesem Zusammenhang geplant?
Bei der Frühphasen- bzw. der sog. Seed-Finanzierung in Deutschland hat sich –
auch dank der zahlreichen öffentlichen Förderprogramme – einiges zum Besseren
entwickelt. Das zentrale Instrument bei der Frühphasenfinanzierung ist der High-
Tech Gründerfonds, der mit bislang über 500 finanzierten Unternehmen der
aktivste Seedfonds Europas ist. Dagegen besteht vor allem im Bereich der sog.
Startup- und in der frühen Wachstumsphase weiterhin eine Angebotslücke für
Wagniskapitalfinanzierungen. Insbesondere in der kapitalintensiven frühen
Wachstumsphase, in der Unternehmen neue Märkte erschließen und schnell expandieren
wollen, fehlt auf dem deutschen Wagniskapitalmarkt ein ausreichendes Angebot.
Der in diesen Segmenten bestehende und nicht bediente Kapitalbedarf in
Deutschland wird von der KfW auf rund 500 bis 600 Mio. Euro pro Jahr
geschätzt. Die Gründe für die Angebotslücke liegen unter anderem in der nach wie
vor schlechten Exitsituation für Investoren, in einem relativ unattraktiven
Rendite-Risiko-Profil und daher einer reduzierten Anzahl an Investoren und
Beteiligungsgebern. Investoren konzentrieren sich aus diesem Grund auf spätere
Investitionsphasen (siehe auch die Antworten zu den Fragen 2 und 13). Im Übrigen
wird auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen.
13. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der durchschnittliche
Kapitalbedarf von Start-ups in der Early Stage, in der Expansion Stage und in
der Later Stage in der Bundesrepublik Deutschland, und gibt es Unterschiede
für verschiedenen Branchen im Hinblick auf den Kapitalbedarf (www.
bitkom.org/Presse/Presseinformation/Startups-brauchen-deutlich-mehr-Geld.
html)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Der Bundesregierung liegen keine
Daten zum durchschnittlichen Kapitalbedarf von Startups in der Early Stage, in
der Expansion Stage und in der Later Stage in Deutschland vor. Aussagen zum
durchschnittlichen Kapitalbedarf von Startups basieren nach Kenntnis der
Bundesregierung in der Regel auf Umfragen von Verbänden. Eine Nachfrage beim
Digitalverband Bitkom, auf dessen Umfrage die Fragesteller verweisen, hat
ergeben, dass eine methodisch belastbare Aussage über den Kapitalbedarf von
Startups in der Early Stage, Expansion Stage und Later Stage auf Grundlage der
genannte Studie nicht möglich ist.
Laut Deutschem Startup-Monitor 2017 des Bundesverbands Deutscher Startups
e. V., der auf einer Online-Befragung von Startups basiert, beläuft sich der
Finanzierungsbedarf in den kommenden zwölf Monaten nach Angaben der befragten
Startups auf insgesamt knapp eine Mrd. Euro.
Es gibt Unterschiede beim Kapitalbedarf für Startups aus verschiedenen
Branchen. So haben zum Beispiel Unternehmen aus dem Dienstleistungsbereich in der
Regel einen geringeren Kapitalbedarf als Unternehmen, die in Forschung und
Entwicklung sowie (Spezial-)Maschinen investieren müssen, bis ihre Produkte
und Verfahren marktreif sind. Für Unternehmen im Bereich der Digitalwirtschaft
ist von hoher Bedeutung, in kurzer Zeit ihren Kapitalbedarf zu decken, um schnell
signifikante Marktanteile zu erlangen und hohe Umsätze zu generieren, bevor die
Technologie bzw. die Geschäftsidee überholt oder kopiert wird.
14. In welchen Phasen eines Start-ups (Early Stage, Expansion Stage, Later
Stage) sieht die Bundesregierung den größten Handlungsbedarf, und welche
konkreten Maßnahmen plant sie, um die Finanzierungsmöglichkeiten an
diesen Stellen zu verbessern?
Wie in der Antwort zu Frage 12 ausgeführt, besteht nach Kenntnis der
Bundesregierung insbesondere in der frühen kapitalintensiven Wachstumsphase eine
Angebotslücke bei der Finanzierung durch Wagniskapital. Erst mit einer
ausreichenden Wachstumsfinanzierung kann es jungen Unternehmen gelingen, sich am
Markt zu behaupten und sich gegebenenfalls zum Marktführer zu entwickeln. Um
die Angebotslücke bei Wachstumsfinanzierungen zu schließen, bedarf es aus
Sicht der Bundesregierung einer gemeinsamen Anstrengung durch die
Privatwirtschaft, den Bund, die KfW und einer Einbeziehung europäischer Finanzpartner.
In den vergangenen Jahren hat der Bund deshalb bestehende Programme
aufgestockt und darüber hinaus sein Förderinstrumentarium erheblich erweitert. So ist
der im Jahr 2016 als Nachfolger des ERP-Startfonds gestartete Ko-
Investitionsfonds coparion auf Unternehmen in der Startup- und gerade auch in der frühen
Wachstumsphase ausgerichtet (Gesamtvolumen: 225 Mio. Euro). Im gleichen
Jahr hat die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit dem Europäischen
Investitionsfonds (EIF) die ERP/EIF-Wachstumsfazilität aufgelegt, die gezielt und
zusammen mit privaten Mitinvestoren Wagniskapital für reifere Startups in der
Wachstumsphase bereitstellt (Gesamtvolumen: 500 Mio. Euro).
Daneben wird die neu gegründete eigenständige KfW-Beteiligungsgesellschaft
wichtige Impulse für die Wachstumsfinanzierung in Deutschland geben (siehe
hierzu auch die Antworten zu den Fragen 23 bis 25). Ziel ist es, das bisherige
Investitionsvolumen der KfW in Venture Capital- und Venture Debt-Fonds bis
zum Jahr 2020 auf 200 Mio. Euro pro Jahr zu steigern, um den Zugang zu
Eigenkapital für junge innovative, schnell wachsende Technologieunternehmen in der
Start- und Wachstumsphase in Deutschland zu verbessern. Der substanzielle
Ausbau der Beteiligungsfinanzierung der KfW geht auf einen Beschluss des
Deutschen Bundestages vom 30. März 2017 zurück (Bundestagsdrucksache 18/11779).
Zudem hat die Bundesregierung im vergangenen Jahr eine Tech Growth Fund
Initiative gestartet, mit deren Instrumenten insbesondere Unternehmen in der
Wachstumsphase sog. Venture Debt-Finanzierungen zur Verfügung gestellt
werden sollen. Der in Deutschland noch sehr schwach entwickelte Venture Debt-
Markt stellt das Bindeglied zwischen dem Wagniskapitalmarkt und Bankenmarkt
dar. Adressat sind reifere Startups, die zügig viel Kapital benötigen, sich für eine
klassische Kreditfinanzierung jedoch noch nicht eignen (siehe hierzu auch die
Antwort zu Frage 31).
Eine weitere Herausforderung, die die Bundesregierung aktiv angeht, ist die
Zurückhaltung institutioneller Anleger wie zum Beispiel der
Versicherungswirtschaft auf dem deutschen Wagniskapitalmarkt (siehe hierzu auch die Antwort zu
Frage 2). Daher prüft die Bundesregierung zurzeit Maßnahmen, wie
institutionelle Investoren stärker an Investitionen in Wagniskapital herangeführt werden
und zur Wachstumsfinanzierung junger Unternehmen beitragen können.
Zu den weiteren Maßnahmen der Bundesregierung zur Stärkung des deutschen
Wagniskapitalmarktes in den letzten Jahren gehören zum Beispiel der im Jahr
2016 neu aufgelegte High-Tech Gründerfonds III, der mit einem Volumen von
gut 310 Mio. Euro (davon über 100 Mio. Euro von privaten Investoren) über
entsprechende Mittel für die Frühphasenfinanzierung von jungen Unternehmen
verfügt. Auch der um 1,7 Mrd. Euro aufgestockte ERP/EIF-Dachfonds und das
zusammen mit der KfW im Jahr 2015 neu gestartete Programm „ERP-VC-
Fondsinvestments“ mit einem Gesamtvolumen von 400 Mio. Euro decken
Finanzierungen in der Start-up- und frühen Wachstumsphase aber auch in der Seed-Phase ab.
Die genannten Förderinstrumente sind nicht ausinvestiert und verfügen noch über
erhebliche Mittel, mit denen die Bundesregierung zur Schließung der
Angebotslücke beitragen kann. Dabei ist zu beachten, dass das Investment in ein Start-up
oder in einen Wagniskapitalfonds bei diesen Programmen immer zusammen mit
anderen privaten Mitinvestoren und zu den gleichen Bedingungen erfolgt. Ziel
der Bundesregierung ist es, einen Verdrängungseffekt zu verhindern und
stattdessen wichtige Anreize für mehr privates Engagement zu geben („crowding in“ statt
„crowding out“).
15. Welche staatlichen Förderprogramme für Start-ups und Gründerinnen und
Gründer existieren, wie hoch ist das jeweilige Fördervolumen und welches
Bundesministerium ist jeweils dafür zuständig?
16. Wie verteilen sich die staatlichen Förderprogramme unter Beteiligung des
Bundes über die Phasen eines Start-ups, (bitte jeweils Volumen und Anteil
am Gesamtfördervolumen des Bundes angeben)?
Die Fragen 15 und 16 werden im Zusammenhang beantwortet.
Gründerinnen und Gründern sowie Startups stehen zahlreiche Informations-,
Beratungs- und Finanzierungsangebote von Bund, Ländern, Europäischer
Kommission und öffentlich-rechtlichen Förderinstitutionen zur Verfügung. Die
Förderdatenbank des Bundes (
www.foerderdatenbank.de) gibt einen schnellen und
aktuellen Überblick über die Programme, die Förderkonditionen und die
Antragstellung.
Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf die Förderprogramme des Bundes
für Startups sowie Gründerinnen und Gründer.
In der Gründungsphase:
Das „ERP-Gründerkredit – StartGeld“ stellt Fremdkapital für Gründer und
kleine Unternehmen, die bis zu fünf Jahren am Markt tätig sind, bis zu
100 000 Euro mit Laufzeiten von fünf oder zehn Jahre zur Verfügung. Im Jahr
2017 wurden 238 Mio. Euro zugesagt. Zuständig ist das Bundesministerium
für Wirtschaft und Energie (BMWi).
Der „ERP-Gründerkredit Universell“ stellt neben dem ERP-Gründerkredit
Startgeld eine Breitenfinanzierung für Gründerinnen und Gründer und junge
Unternehmen dar. 2017 summierten sich die Finanzierungen auf ein
Gesamtvolumen von rd. 3 438 Mio. Euro (Globaldarlehen und Einzelkredite).
Zuständig ist das BMWi.
Mit dem „ERP-Kapital für Gründung“ bietet das BMWi aus dem ERP-
Sondervermögen (mit 90-prozentiger Absicherung durch Gewährleistungen des
Bundes) Gründern und jungen Unternehmen bis drei Jahre nach ihrer
Geschäftsaufnahme eigenkapitalähnliche Mittel in Form langfristiger Nachrangdarlehen
an. Die Kreditzusagen summierten sich im Jahr 2017 auf ein Gesamtvolumen
von rd. 111 Mio. Euro.
Mit dem „Mikrokreditfonds Deutschland“ hat die Bundesregierung ein
flächendeckendes System zur Vergabe von Mikrokrediten in Deutschland
etabliert, um dem Finanzierungsbedarf von Kleinunternehmen zu begegnen, die
sonst keinen Zugang zu Kreditfinanzierungen haben. Seit 2015 wurden Kredite
mit einem Gesamtvolumen von 26 Mio. Euro ausgereicht. Zuständig sind das
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und das BMWi.
Mit dem „EXIST-Programm“ fördert das BMWi die Gründung von
technologieorientierten und wissensbasierten Startups aus der Wissenschaft. Im Jahr
2017 wurden Startups durch EXIST mit ca. 61,2 Mio. Euro unterstützt.
Der „High-Tech Gründerfonds“ ist ein Frühphasenfonds für hochinnovative
technologieorientierte Unternehmen, bei denen die Aufnahme der operativen
Geschäftstätigkeit nicht länger als drei Jahre zurückliegt. Im Jahr 2017 wurden
Beteiligungen im Umfang von 14,15 Mio. Euro (davon 9,7 Mio. Euro aus
ERP-Mitteln) eingegangen.
Der „INVEST-Zuschuss für Wagniskapital“ unterstützt Beteiligungen privater
Investoren an jungen innovativen Unternehmen mit einem Erwerbs- und
Exitzuschuss. Im Jahr 2017 wurden Zuwendungen in Höhe von 27,34 Mio. Euro
bewilligt. Zuständig ist das BMWi.
Der „Mikromezzaninfonds Deutschland“ vergibt stille Beteiligungen bis max.
50 000 Euro für kleine Unternehmen und Existenzgründer. Im Jahr 2017 sind
stille Beteiligungen im Umfang von 10,6 Millionen Euro eingegangen worden
(davon 4,4 Millionen Euro aus ERP-Mitteln). Zuständig ist das BMWi.
Der „German Accelerator“ (GA) bietet deutschen Startups Unterstützung für
die Internationalisierung und Marktexpansion. Im Jahr 2017 wurden Startups
mit rund 3,9 Mio. Euro durch den GA unterstützt. Zuständig ist das BMWi.
Die Bürgschaftsbanken in den Ländern bieten bei ausreichender Bonität
Ausfallbürgschaften bei fehlenden oder unzureichenden banküblichen
Sicherheiten als Ersatz zur Besicherung von Krediten der Finanzierungsinstitute an. Die
Bürgschaften dürfen max. 80 Prozent des Kreditvolumens abdecken. Der
Bürgschaftshöchstbetrag liegt bei 1,25 Mio. Euro. Im Jahr 2017 wurden für
rund 5 400 Unternehmen Bürgschaften mit einem Volumen von über eine Mrd.
Euro übernommen. Bund und Bundesländer unterstützen die
Bürgschaftsbanken mit Rückbürgschaften. Federführend zuständig auf Bundesebene ist das
BMWi.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert mit
jährlich ca. 15 Mio. Euro FuE-Vorhaben von Gründerinnen und Gründern in den
Lebenswissenschaften mit der „Gründungsoffensive Biotechnologie GO-Bio“
und pilothaften Modellen der Gründungsunterstützung.
Des Weiteren richtet sich die BMBF-geförderte themenoffene
Fördermaßnahme „VIP+“ an Forscherinnen und Forscher in Hochschulen und in
außeruniversitären Forschungseinrichtungen, die von Bund und Ländern gemeinsam
finanziert werden, sowie aus Bundeseinrichtungen mit FuE-Aufgaben. Sie zielt
darauf ab, die vielversprechenden Forschungsergebnisse aus der
Grundlagenforschung hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen und gesellschaftlichen
Verwertung zu validieren. Der Weg der Verwertung ist offen, wobei ca. 20 Prozent
aller abgeschlossenen Vorhaben eine Gründung anstreben. Im Jahr 2017
wurden Fördermittel in Höhe von 26,9 Mio. Euro für VIP+-Projekte ausgezahlt.
Zur Unterstützung von Gründungen aus der Arbeitslosigkeit stehen folgende
Fördermöglichkeiten zur Verfügung:
Im Rechtskreis des SGB II kann ein Einstiegsgeld (§ 16b SGB II) als Zuschuss
bei Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit gezahlt werden mit dem
Ziel, einen Anreiz zu deren Aufnahme zu geben und die Betroffenen in der
Anfangsphase der Gründung finanziell zu unterstützen. Im Jahr 2017 wurden für das
Einstiegsgeld für Selbstständige 4,3 Mio. Euro ausgegeben. Zuständig ist das
BMAS.
Für die Beschaffung von Sachmitteln können bei Aufnahme oder Ausübung einer
selbständigen Erwerbstätigkeit Darlehen oder Zuschüsse gewährt werden (§ 16c
Absatz 1 SGB II). Nach der Gründung kann die Beratung und/oder
Kenntnisvermittlung durch Dritte gefördert werden, wenn dies für die Ausübung der
selbstständigen Tätigkeit erforderlich ist (§ 16c Absatz 2 SGB II). Für diese Leistungen
zur Eingliederung von Selbstständigen wurden im Jahr 2017 7,7 Mio. Euro
ausgegeben. Zuständig ist das BMAS.
Mit dem Gründungszuschuss können im Rechtskreis des SGB III Gründerinnen
und Gründer für sechs Monate zur Sicherung des Lebensunterhaltes einen
Zuschuss in Höhe des bisher gezahlten Arbeitslosengeldes samt einer Pauschale in
Höhe von 300 Euro zur sozialen Absicherung erhalten. In einer zweiten
Förderphase kann für weitere neun Monate die Pauschale fortgezahlt werden. Im Jahr
2017 wurden für den Gründungszuschuss 286 Mio. Euro ausgegeben. Zuständig
ist das BMAS.
In der Wachstumsphase:
Der „KfW-Unternehmerkredit“ stellt Fremdkapital für etablierte
Unternehmen, die länger als fünf Jahre am Markt tätig sind, bis zu 25 Mio. Euro mit
Laufzeiten bis zu 20 Jahren zur Verfügung. Im Jahr 2017 erfolgten
Kreditzusagen im Volumen von 5 105 Mio. Euro (Globaldarlehen und Einzelkredite).
Zuständig ist das BMWi.
Der „ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit“ dient der Finanzierung von
Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben sowie von Investitionen und
Betriebsmitteln etablierter innovativer Unternehmen, die seit mindestens zwei
Jahren am Markt aktiv sind. Im Jahr 2017 erfolgten Kreditzusagen über
1 526 Mio. Euro. Zuständig ist das BMWi.
Das „ERP-Mezzanine für Innovation“ dient der langfristigen Finanzierung
marktnaher Forschung und Entwicklung neuer Produkte, Produktionsverfahren
oder Dienstleistungen sowie ihrer wesentlichen Weiterentwicklung. Im Jahr
2017 erfolgten Kreditzusagen über 18 Mio. Euro. Zuständig ist das BMWi.
Der „ERP/EIF-Dachfonds“ beteiligt sich an Wagniskapitalfonds, die in junge
Technologieunternehmen (vorwiegend in Deutschland) investieren. Im Jahr
2017 sind Beteiligungen im Umfang von rund 64,7 Mio. Euro aus ERP-Mitteln
eingegangen worden. Zuständig ist das BMWi.
Der „European Angels Fund Germany“ kofinanziert die Investitionen
ausgewählter und erfahrener Business Angels in innovative Unternehmen. Im Jahr
2017 sind Beteiligungen im Umfang von rund 27,7 Mio. Euro aus ERP-Mitteln
eingegangen worden. Zuständig ist das BMWi.
Der Ko-Investitionsfonds „coparion“ beteiligt sich an jungen, innovativen
Unternehmen in gleicher Höhe und zu gleichen wirtschaftlichen Konditionen wie
ein jeweiliger privater Leadinvestor. Im Jahr 2017 sind Beteiligungen im
Umfang von rund 7,8 Mio. Euro aus ERP-Mitteln eingegangen worden. Zuständig
ist das BMWi.
Der „ERP/EIF/Länder-Mezzanin-Dachfonds“ beteiligt sich an privaten
professionellen Mezzanin-Fonds (einschließlich Venture-Debt-Fonds), die
wesentlich in den deutschen Mittelstand und jüngere Wachstumsunternehmen
investieren. Im Jahr 2017 sind Beteiligungen im Umfang von rund 19 Mio. Euro aus
ERP-Mitteln eingegangen worden. Zuständig ist das BMWi.
Die KfW investiert mit der „ERP-Venture Capital Fondsfinanzierung“ im
Risiko des ERP-Sondervermögens in ausgewählte Wagniskapital-Fonds in
Deutschland und Europa, die sich an jungen wachstumsorientierten
Technologieunternehmen beteiligen. Im Jahr 2017 sind Beteiligungen im Umfang von
rund 73,4 Mio. Euro eingegangen worden. Zuständig ist das BMWi.
Im Rahmen der „ERP/EIF Wachstumsfazilität“ schließen sich das ERP-
Sondervermögen und der EIF mit weiteren erfolgreichen Wagniskapitalinvestoren
im Rahmen des ERP/EIF-Portfolios zusammen und errichten Ko-
Investitionsfonds, die sich an innovativen Wachstumsunternehmen beteiligen. Im Jahr
2017 sind Beteiligungen im Umfang von rund 112,3 Mio. Euro eingegangen
worden. Zuständig ist das BMWi.
Das seit 2016 bestehende Förderprogramm mFUND des Bundesministeriums
für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) unterstützt eine große
Bandbreite von Akteuren und in diesem Kontext insbesondere auch kleinere
Unternehmen und Start-ups in der Wachstumsphase dabei, innovative datenbasierte
Geschäftsideen für die Mobilität der Zukunft zu entwickeln. Aus den bis zum
Jahr 2020 zur Verfügung stehenden Programmmitteln von 150 Mio. Euro
wurden bisher 21 Mio. Euro für 29 Projekte mit Startup-Beteiligung festgelegt.
Des Weiteren steht eine Vielzahl an Programmen der Forschungsförderung
jungen innovativen Unternehmen offen. So flossen im Jahr 2017 aus den
Programmen des BMBF ca. 70 Mio. Euro an Startups zur Unterstützung ihrer
Forschungsaktivitäten. Das entspricht rund 13 Prozent der Mittel des BMBF für
Unternehmen im Rahmen der Forschungsförderung.
Da die Art der Förderleistung bei den oben genannten Programmen des Bundes
sehr unterschiedlich ausgestaltet ist (z. B. Zinsvergünstigungen bei Krediten,
Zuschüsse, Beteiligungen), wäre die Addition der einzelnen Förderleistungen zu
einem Gesamtfördervolumen nicht aussagekräftig. Auf Aussagen zu den jeweiligen
Anteilen der Programme am Gesamtfördervolumen wird daher verzichtet.
17. Welches Volumen haben die in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen
VC-Fonds nach Kenntnis der Bundesregierung durchschnittlich?
Wie stellt sich das durchschnittliche Investitionsvolumen eines deutschen
VC-Fonds gegenüber Marktteilnehmern anderer Venture Capital-Leitmärkte
(USA, Großbritannien, Frankreich, China, Japan) dar?
Für Fonds, deren Auflage im Jahr 2017 angekündigt wurde, lässt sich anhand der
von E&Y für ihre 2018 herausgegebene Publikation „Fast Growth in Germany:
Tech start-ups and investors setting new benchmarks“ ein durchschnittliches VC-
Fondsvolumen in Höhe von 139,4 Mio. Euro berechnen, sofern man öffentliche
Vehikel von KfW und NRW.BANK und öffentlich-private Partnerschaften wie
den High-Tech Gründerfonds ausnimmt. Hierbei ist allerdings zu beachten,
dass – wie auf S. 29 der Publikation ersichtlich – nicht alle Fonds ihr Volumen
veröffentlichen. Des Weiteren können einzelne Fonds mit sehr hohem Volumen
den Durchschnittswert erheblich verzerren. Im Ergebnis kann daher nicht
ausgeschlossen werden, dass das tatsächliche Durchschnittsvolumen erheblich geringer
ist.
Laut der National Venture Capital Association (NVCA) in Zusammenarbeit mit
Pitchbook überschritt das durchschnittliche Volumen der in den USA aufgelegten
Fonds im Jahr 2017 erstmals seit 2009 wieder die 50-Millionen US Dollar-Grenze
(
https://nvca.org/pressreleases/record-unicorn-financings-drove-2017-total-
venture-capital-investments-84-billion-largest-amount-since-dot-com-era/). Für
die anderen genannten Märkte liegen der Bundesregierung keine Daten vor.
18. An welchen VC-Fonds ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder
das ERP-Sondervermögen (ERP-SV) aktuell beteiligt, und wie hoch ist der
Anteil der KfW und des ERP-Sondervermögens am jeweiligen Fonds?
Die KfW hat sich im Rahmen des Programms der „ERP-VC-Fondsinvestments“
im Risiko des ERP-Sondervermögens an Venture Capital (VC)-Fonds beteiligt.
Im Rahmen der ERP-EIF-Fazilität ist der Europäische Investitionsfonds (EIF)
Beteiligungen an VC-Fonds eingegangen, die er treuhänderisch für das ERP-
Sondervermögen hält. Darüber hinaus halten das ERP-Sondervermögen und die KfW
selbst Beteiligungen an den als Fonds aufgebauten Förderinstrumenten „High-
Tech Gründerfonds“ (HTGF I: Anteil des ERP-Sondervermögens: 88,24 Prozent,
Anteil der KfW: 5,51 Prozent); HTGF II: Anteil des ERP-Sondervermögens:
72,37 Prozent, Anteil der KfW: 13,16 Prozent; HTGF III: Anteil des ERP-
Sondervermögens: 53,71 Prozent; Anteil der KfW: 12,64 Prozent) und coparion
(Anteil des ERP-Sondervermögens: 80,1 Prozent, Anteil der KfW: 19,9 Prozent)
sowie das ERP-Sondervermögen einzelne Direktbeteiligungen an VC-Fonds.
Einer öffentlichen Beantwortung der Frage stehen verfassungsrechtlich
geschützte Betriebsgeheimnisse der beteiligten Unternehmen entgegen. Es
unterliegt der geschäftspolitischen Entscheidung des jeweiligen VC-Fonds, ob und in
welcher Form die Namen der jeweiligen Investoren veröffentlicht werden. Sofern
keine Veröffentlichung erfolgt, sind Geschäftsgeheimnisse Dritter berührt. Dies
gilt insbesondere auch mit Blick auf die Anteile der Investoren. Mit
Veröffentlichung der Fondsanteile von KfW und ERP-Sondervermögen könnten
Rückschlüsse auf die Fondsanteile anderer privater Investoren gezogen werden. In
Abwägung zwischen dem Auskunftsanspruch des Deutschen Bundestages einerseits
und den Grundrechten der beteiligten Unternehmen andererseits stellt die
Geheimschutzordnung einen angemessenen Ausgleich dar. Die Bundesregierung
stuft die Informationen deshalb als „VS – Vertraulich“ ein. Sie sind in der
Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestags hinterlegt und können dort nach
Maßgabe der Geheimschutzverordnung eingesehen werden.*
19. Welche Mitsprachemöglichkeiten hat die Bundesregierung bei der
Mittelvergabe dieser Fonds, und wer nimmt die Entscheidungsmöglichkeiten für
die Bundesregierung wahr?
Über die Mittelvergabe der Fonds entscheidet das jeweilige Fondsmanagement in
eigener Verantwortung und ohne Mitsprache der jeweiligen Investoren, jedoch
unter Berücksichtigung der jeweils geltenden Anlagerichtlinien.
* Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft.
Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der
Geheimschutzordnung eingesehen werden.
20. Welche Schwerpunkte haben die Fonds in ihrem jeweiligen
Beteiligungsverhalten?
Die Instrumente der Bundesregierung zur Förderung der
Wagniskapitalinvestitionen in Deutschland sind branchenoffen ausgestaltet. Unter anderem adressieren
die VC-Fonds, an denen sich KfW und ERP-Sondervermögen (über den
Europäischen Investitionsfonds (EIF)) beteiligen, u. a. die folgenden Technologiefelder:
Informations- und Kommunikationstechnik (IKT), Digitales, Biotechnologie/
Lebenswissenschaften, Energietechnik und Mobilität.
21. Welchen Gewinn bzw. Verlust haben diese Fonds seit Einstieg der KfW oder
des ERP-SV erwirtschaftet?
VC-Fonds haben üblicherweise eine Laufzeit von 10 bis 12 Jahren (ggf. mit der
Option weiterer Verlängerungen). Eine echte Realisierung von Gewinnen/
Verlusten erfolgt im Regelfall erst mit der Endabrechnung nach Ende dieser Laufzeit.
Zuvor sind lediglich Bewertungsannahmen möglich, die jedoch marktüblichen
Wertschwankungen unterliegen. Bislang ist noch für keinen VC-Fonds aus dem
Portfolio der KfW im Rahmen der ERP-VC-Fondsinvestments oder aus dem
Portfolio des ERP-Sondervermögens eine Endabrechnung erstellt worden. Ziel
ist im Ergebnis eine positive reale Rendite im niedrigen einstelligen Bereich.
22. Wurde nach Erfahrungen der Bundesregierung durch die KfW oder das ERP-
SV als Ankerinvestor in der Vergangenheit signifikant privates Kapital
zusätzlich für den jeweiligen Fonds mobilisiert, und wenn ja, in welchem
Umfang?
Es kann davon ausgegangen werden, dass zahlreiche deutsche VC-Fonds ohne
eine Beteiligung des Europäischen Investitionsfonds (EIF) oder der KfW in der
Vergangenheit gar nicht hätten aufgelegt werden können. Hintergrund ist, dass
das öffentliche Engagement wesentlich dazu beigetragen hat, dass das
Fondsvolumen die notwendige Größe erreicht, die für ein wirtschaftliches
Fondsmanagement erforderlich ist. Darüber hinaus hat die Beteiligung eines öffentlichen
Investors wie des EIF oder der KfW laut Marktteilnehmern einen positiven, überaus
wichtigen Signaleffekt für andere, potenzielle Investoren. Eine quantitative
Erfassung dieses Effekts begegnet allerdings methodischen Schwierigkeiten. Hinzu
kommt, dass EIF und KfW über die Beteiligung hinaus auch weitere, wichtige
Unterstützungsleistungen leiten (etwa bei der Strukturierung des Fonds), die für
das Einwerben von Mitteln privatwirtschaftlicher Investoren sehr hilfreich sein
können.
23. Welchen organisatorischen Stand hat die Gründung einer KfW-Tochter zur
Bündelung ihrer Beteiligungsfinanzierungen (
www.kfw.de/KfW-Konzern/
Newsroom/Pressematerial/Themen-kompakt/Beteiligungsfinanzierung) in
Bezug auf Struktur, Anzahl Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und
Entscheidungsstrukturen?
24. Welche Aktivitäten der KfW-Beteiligungstochter gibt es aktuell?
25. Wurden für die neue KfW-Beteiligungstochter neue Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter eingestellt oder soll auf bestehendes Personal zurückgegriffen
werden?
Die Fragen 23 bis 25 werden im Zusammenhang beantwortet.
Aktuell laufen die Arbeiten zur Vorbereitung des operativen Starts der KfW-
Beteiligungsgesellschaft, bei der es sich um eine 100-prozentige Tochtergesellschaft
der KfW handelt. Der juristische Gründungsakt mit der Eintragung in das
Handelsregister hat stattgefunden. Der Beginn der Geschäftstätigkeit ist für Herbst
2018 avisiert. Eine Einstellung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist noch
nicht erfolgt. Es ist geplant, sowohl auf zuvor in der KfW bereits eingesetztes
Personal als auch auf neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zurückzugreifen.
26. Wurden bisher externe Beraterverträge in Bezug auf die neue KfW-
Beteiligungstochter vergeben, und wenn ja, an wen und in welchem Umfang?
Die KfW hat externe Beraterverträge in Bezug auf die neue KfW-
Beteiligungstochter vergeben.
Einer öffentlichen Beantwortung der Frage zum Umfang der Beraterverträge
stehen verfassungsrechtlich geschützte Betriebsgeheimnisse der beteiligten
Unternehmen entgegen. Die geleisteten Zahlungen ermöglichen Rückschlüsse auf die
Kalkulation der Auftragnehmer. Würden Wettbewerber die Kalkulation der
Auftragnehmer kennen, könnten Sie bei künftigen Ausschreibungen profitieren und
die Auftragnehmer könnten potenziell hohe wirtschaftliche Verluste erleiden.
In Abwägung zwischen dem Auskunftsanspruch des Deutschen Bundestages
einerseits und den Grundrechten der beteiligten Unternehmen andererseits stellt die
Geheimschutzordnung einen angemessenen Ausgleich dar. Die Bundesregierung
stuft die Informationen deshalb als „VS – Vertraulich“ ein. Sie sind in der
Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestags hinterlegt und können dort nach
Maßgabe der Geheimschutzverordnung eingesehen werden.*
27. Soll der Tech Growth Fund organisatorisch an die KfW-Beteiligungstochter
angegliedert werden oder ist eine eigenständige Organisation geplant?
Finanzierungen aus der Tech Growth Fund Initiative werden, sofern es sich wie
derzeit vorgesehen um Kreditfinanzierungen handelt, von der KfW ausgereicht.
Sollten künftig unter dieser Initiative auch Eigenkapitalfinanzierungen
bereitgestellt werden, würden diese von der KfW-Tochtergesellschaft angeboten werden.
* Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft.
Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der
Geheimschutzordnung eingesehen werden.
28. Wie genau sollen die drei im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und
SPD auf Seite 42 genannten Themen und Vehikel „Tech Growth Fund“,
„Venture Debt“ und „nationaler Digitalfonds“ voneinander abgegrenzt und
koordiniert werden?
Ein in der KfW derzeit in Entwicklung befindliches Venture Debt Angebot wird
mit einem ersten Modul im 4. Quartal 2018 als Baustein im Rahmen der Tech
Growth Fund Initiative starten (siehe auch Antwort zu Frage 31). Die
Bundesregierung prüft derzeit, wie ein nationaler Digitalfonds ausgestaltet werden kann.
29. Mit welchen finanziellen Mitteln soll der Tech Growth Fund in dieser
Wahlperiode ausgestattet werden?
Es ist beabsichtigt, im Rahmen des Venture Debt Angebots der KfW 50 Mio.
Euro pro Jahr auszureichen.
30. Wurden bisher externe Beraterverträge in Bezug auf den Tech Growth Fund
vergeben, und wenn ja, an wen und in welchem Umfang, und wenn nein,
gibt es Pläne diesbezüglich?
Im Rahmen der Konzeptionierung der Tech Growth Fund Initiative mit dem Ziel
marktgerechte, zugleich beihilferechtskonforme sowie selbsttragende
Förderinstrumente zu schaffen und dabei insbesondere die Vorgaben aus den Leitlinien
für staatliche Beihilfen zur Förderung von Risikofinanzierungen
(„Risikokapitalleitlinien“) umzusetzen wurde die Studie „Die Bedeutung von Venture Debt im
Wagniskapitalmarkt für Unternehmen in der Wachstumsphase in Deutschland“
in Auftrag gegeben.
Die Studie wurde im Auftrag des Bundesministeriums der Finanzen (BMF)
erstellt durch die PricewaterhouseCoopers GmbH,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin (PWC). Einer öffentlichen Beantwortung der Frage zum
Vertragsvolumen stehen verfassungsrechtlich geschützte Betriebsgeheimnisse der
beteiligten Unternehmen entgegen. Die geleisteten Zahlungen ermöglichen
insbesondere in Verbindung mit Kenntnis der Leistungsbeschreibung, die im
Vergabeverfahren öffentlich zugänglich war, Rückschlüsse auf die Kalkulation der
Auftragnehmer. Würden Wettbewerber die Kalkulation der Auftragnehmer kennen,
könnten Sie bei künftigen Ausschreibungen profitieren. In Abwägung zwischen
dem Auskunftsanspruch des Deutschen Bundestages einerseits und den
Grundrechten der beteiligten Unternehmen andererseits stellt die Geheimschutzordnung
einen angemessenen Ausgleich dar. Die Bundesregierung stuft die Informationen
deshalb als „VS – Vertraulich“. Das Venture Debt Programm der KfW soll
spätestens im Jahr 2023 durch einen externen Dienstleister evaluiert werden. Sie sind
in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestags hinterlegt und können dort
nach Maßgabe der Geheimschutzverordnung eingesehen werden.*
31. Welche organisatorischen und strategischen Pläne gibt es aktuell bezüglich
des Tech Growth Fund?
Mit der Tech Growth Fund Initiative sollen für Unternehmen in der
Wachstumsphase sog. „Venture Debt“ (VD)-Finanzierungen zur Verfügung gestellt werden.
Die Finanzierungsform Venture Debt ist eine von kommerziellen Banken oder
* Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft.
Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der
Geheimschutzordnung eingesehen werden.
Fonds als Ergänzung zur Eigenkapitalfinanzierung gewählte Form der
Fremdfinanzierung. Dieses Marktsegment ist in Deutschland im Vergleich zu anderen
Ländern noch schwach ausgeprägt. Mit dem durch BMF und BMWi gemeinsam
initiierten „Tech Growth Fund“ soll dieses Marktsegment als wichtiger Baustein
eines funktionierenden Wagniskapitalmarktes verbreitert werden, damit in allen
Phasen der Unternehmensentwicklung innovativer Unternehmen ausreichend
Finanzierungsmittel zur Verfügung stehen.
Die Durchführung der Programme obliegt vorrangig der KfW in Kooperation mit
der Europäischen Investitionsbank (EIB) sowie dem ERP-Sondervermögen in
Zusammenarbeit mit dem Europäischen Investitionsfonds (EIF).
Zur Umsetzung der Venture Debt-Initiative wurden mehrere Module definiert,
von denen folgende zwei über den BMWi-Bundeshaushaltstitel 0910 682 01
abgesichert werden sollen:
Modul 1 „KfW-Kofinanzierung“: Ko-VD-Finanzierungen der KfW mit
Privaten in Form kleinerer Einzelzusagevolumina.
Modul 2 „EIB-Underwriting“: Hier ist vorgesehen, dass die EIB VD-Deals
eingeht und die KfW sich nach eigenem Ermessen am Risiko beteiligt.
Hingegen wird Modul 3 bundesseitig aus dem Haushalt des ERP-
Sondervermögens finanziert werden:
Modul 3 „ERP/EIF/Länder-Wachstumsfazilität VD“: Im Mezzanindachfonds
für Deutschland (MDD) soll ein neues Segment eingerichtet werden, mit dem
die Fazilität größere VD-Finanzierungen ermöglicht.
Bereits in dieser Legislaturperiode (Modul 4) bzw. bis zum Ende der letzten
Legislaturperiode (Module 5 und 6) wurden folgende VD-Finanzierungsangebote
realisiert:
Modul 4 „Nutzung der InnovFin MidCap Garantie der EIB für ein
Kreditprogramm für Wachstumsunternehmen“: Einführung eines neuen Programms der
KfW, mit dem Vorhaben von Wachstumsunternehmen unterstützt werden. Es
handelt sich bei diesem Modul um ein Eigenprogramm der KfW.
Modul 5 „Öffnung des ERP-Fondsinvestmentprogramms für VD-Fonds“: Das
von der KfW durchgeführte ERP-Fondsinvestmentprogramm, das in Kürze in
die neue KfW-Beteiligungsgesellschaft überführt werden wird, kann
inzwischen nicht mehr nur Venture-Capital-Fonds, sondern auch Venture-Debt-
Fonds anteilig finanzieren. Die Risiken aus dem ERP-
Fondsinvestmentprogramm trägt das ERP-Sondervermögen vorzugsweise aus seinen Erträgen in
der KfW.
Modul 6 „VD-Fondsfinanzierungen aus dem EIF/ERP/Länder-
Mezzanindachfonds für Deutschland – MDD“: VD-Fondsfinanzierungen aus MDD werden
schon seit mehreren Jahren getätigt. Die anteiligen ERP-Risiken werden aus
den ERP-Mitteln außerhalb der KfW getragen.
Alle Module sollen beihilfefrei im Sinne des europäischen Wettbewerbsrechts
ausgestaltet sein.
32. Mit welchen Risiken kalkuliert die Bundesregierung bezüglich der geplanten
Venture Debt-Finanzierungen, und welche haushalterischen Vorkehrungen
und Absicherungen sind seitens der Bundesregierung diesbezüglich geplant?
Venture-Debt-Finanzierungen sind mit erhöhten Risiken behaftet. Daher ist eine
haushälterische Absicherung des Venture Debt Angebots in der KfW durch den
Bund über die Haushaltspläne 2018 ff. vorgesehen. Die Risiken und Chancen der
Finanzierungen werden zu 95 Prozent durch den Bund und zu 5 Prozent durch die
KfW getragen.
Die hohe Absicherungsquote begründet sich in den risikorelevanten
Besonderheiten hybrider Direktfinanzierungen. Aufsichtsrechtlich gelten die hybriden
Direktangebote als Kredit, die Risikostruktur ist jedoch mit
Eigenkapitalfinanzierungen vergleichbar.
Zudem richten sich Venture Debt-Finanzierungen regelmäßig an Unternehmen,
die von einer kommerziellen Bank keinen oder noch keinen Kredit bekommen.
Die Geschäftsmodelle der Zielunternehmen entwickeln sich in der Regel noch;
Reifegrad, Ertragskraft und Werthaltigkeit der Besicherung genügen zum
Finanzierungszeitpunkt in der Regel noch nicht banktypischen Anforderungen und das
Ertragspotenzial der Geschäftsmodelle ist noch unsicher.
Aufgrund der unklaren Risiko- und Ertragslage handelt es sich um
Finanzierungen mit einem hohen Risiko, bei dem Verluste in erheblichem Umfang nicht
ausgeschlossen werden können. Für dieses Finanzierungssegment gibt es derzeit in
kommerziellen Banken in Deutschland noch keine etablierten Marktstandards.
Ebenso gibt es nur eingeschränkt externe Daten zur Preissetzung und
Bonitätsbewertung.
33. Wie viele Nutzerinnen und Nutzer hat die neu geschaffene Gründerplattform
(
https://gruenderplattform.de) im Schnitt täglich?
Die Gründerplattform hat derzeit pro Monat ca. 25 000 bis 30 000 Besucherinnen
und Besucher. Das entspricht durchschnittlich 800 bis 1 000 Besuchen täglich.
34. Wie viele Förderungen wurden bisher über die Gründerplattform vermittelt,
und wie viele davon dienten Unternehmensnachfolgen?
Die Gründerplattform bietet Gründerinnen und Gründern die Möglichkeit,
interaktiv einen Businessplan zu erstellen und zusätzliche Unterstützungsangebote
einzubinden. Eine Antragstellung auf Förderung ist über die Gründerplattform
nicht möglich. Die Gründerplattform vermittelt lediglich den Kontakt zu den
Instituten. Es ist datenschutzrechtlich nicht zulässig und vorgesehen, dass die
beteiligten Förderinstitute der Gründerplattform zurückmelden, ob und ggf. welche
Förderung zustande kam.
35. Wie viele Kredite konnten über die Gründerplattform bisher ermöglicht
werden, und welcher Anteil davon ging an Unternehmensnachfolgen?
Auf welche Gesamtsumme beliefen sich diese Kredite insgesamt?
Die Gründerplattform vermittelt lediglich den Kontakt zu den Instituten. Es ist
datenschutzrechtlich nicht zulässig, dass die beteiligten Kreditinstitute
zurückmelden, ob und welche Förderung zustande kam.
36. Wie viele der über die Gründerplattform vermittelten Förderungen dienten
nach Kenntnis der Bundesregierung der Neugründung von
Genossenschaften?
Es wird auf die Antwort zu Frage 35 verwiesen.
37. Wie und in welchem Umfang plant die Bundesregierung die Gründung von
Start-ups als eingetragene Genossenschaften zu fördern?
Für Genossenschaften gibt es keine spezifischen Förderprogramme.
Genossenschaften können aber grundsätzlich am breiten Förderangebot des Bundes und der
Länder partizipieren. Förderprogramme können insbesondere über die
Internetseiten der Bundesregierung (zum Beispiel
www.foerderdatenbank.de), der
Länder, der KfW und von anderen Institutionen eingesehen werden.
Auf dem Existenzgründungsportal
www.existenzgruender.de informiert das
BMWi bereits Gründerinnen, Gründer und junge Unternehmen ausführlich über
die „eingetragene Genossenschaft“ als eine Rechtsform für Gründungsteams. Die
webgestützten Informationen werden seit Juni 2017 ergänzt durch die Neufassung
der Publikation „GründerZeiten Nr. 11 – Rechtsformen“.
Die Rechtsform Genossenschaft hat in der aktuellen Gründungstätigkeit,
insbesondere auch bei Startups, nur eine geringe Bedeutung.
Kooperative Organisationsformen wie die Genossenschaft sind bei typischen
Startup-Projekten wenig gefragt, da bei Startups zumeist eine geringe
Personenanzahl zusammenkommt, um ihr unternehmerisches Know-how zu bündeln, das
unternehmerische Risiko zu tragen und schließlich auch die unternehmerischen
Gewinne untereinander zu verteilen.
38. Nach welchen Kriterien werden die Vorschläge für mögliche
Finanzierungsinstitute auf der Plattform den Nutzern vorgeschlagen?
Die Gründerplattform berücksichtigt bei der Auswahl und Anzeige von
Unterstützungsangeboten das Regionalprinzip. Die Nutzerinnen und Nutzer wählen die
jeweilige Region per Eingabe der Postleitzahl aus. Darüber hinaus richten sich
die Vorschläge im Bereich der Förderung nach der Eignung des
Förderprogramms für den individuell erstellten Businessplan-Nutzer.
39. Müssen Kreditinstitute oder andere Unternehmen dafür bezahlen, auf der
Gründerplattform genannt zu werden?
Nein, die Nutzung der Gründerplattform ist sowohl für die Nutzer als auch die
Partner kostenfrei. Die bisher 340 Partner (Stand: August 2018) der
Gründerplattform eint das Ziel, Gründen in Deutschland einfacher zu machen und dadurch
mehr Menschen zu diesem Schritt zu ermutigen. Die Gründerplattform leistet
einen Beitrag, digitale Prozesse in der Gründungsvorbereitung sowie durch die
Zusammenführung von Unterstützern unterschiedlicher Institutionen und föderaler
Ebenen das Instrument „Plattformökonomie“ in den Kontext der Förderpolitik zu
integrieren.
40. Plant die Bundesregierung eine kritische Analyse des bürokratischen
Aufwands für Unternehmensgründerinnen und Unternehmensgründer, um
staatliche Förderprogramme insgesamt attraktiver und leichter zugänglich zu machen
(
www.bitkom.org/Presse/Presseinformation/Jedes-dritte-Startup-verzichtet-
auf-Geld-vom-Staat.html)?
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bietet insbesondere mit
verschiedenen Internetportalen, u. a.
www.foerderdatenbank.de, www.existenzgru-
ender.de,
www.gruenderplattform.de, und Publikationen, u. a. Förderlotse,
GründerZeiten 06 Existenzgründungsfinanzierung, einen schnellen Überblick über die
bestehenden Gründerinnen und Gründern zur Verfügung stehenden
Förderprogramme und die Antragstellung, damit der Zugang zu den
Unterstützungsangeboten erleichtert wird.
41. Wie plant die Bundesregierung, die Gründung von Social Entrepreneurs
stärker zu fördern, und welche Finanzierungsinstrumente (bitte die geplanten
Fördersummen nennen) sollen dafür zur Verfügung gestellt werden?
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie strebt an, insbesondere die
Onlineportale
www.existenzgruender.de und
www.gruenderplattform.de
zielgruppenspezifisch für Social Entrepreneure weiterzuentwickeln. Insbesondere
sollen die Informations-, Beratungs- und Förderangebote im Hinblick auf die
mögliche Inanspruchnahme durch Social Entrepreneure überprüft und sichtbarer
kommuniziert werden.
42. Welche steuerlichen Förderungen und Erleichterungen gibt es für die
Startup-Finanzierung (z. B. Streubesitzdividende, INVEST-Zuschuss), und
welches Volumen haben diese steuerlichen Förderungen (jeweils im Gegensatz
zu einer regulären Besteuerung)?
Derzeit bestehen folgende steuerlichen Förderungen:
anteilige (40 Prozent oder 50 Prozent in Abhängigkeit vom
Gründungszeitpunkt des Fonds) Steuerbefreiung des Carried Interest für die Initiatoren von
Wagniskapitalgesellschaften (§ 18 Absatz 1 Nummer 4 i. V. m. § 3
Nummer 40a EStG). Diese führt nach einer groben Abschätzung zu
Steuermindereinnahmen in einer jährlichen Größenordnung von rund 90 Mio. Euro.
Steuerbefreiung des INVEST-Zuschusses (§ 3 Nummer 71 EStG). Die
diesbezüglichen jährlichen Steuermindereinnahmen werden mit insgesamt rund
10 Mio. Euro beziffert.
Streubesitzdividenden werden regulär besteuert. Es liegt weder eine steuerliche
Förderung noch eine Erleichterung für die Start-up-Finanzierung vor.
43. Wann plant die Bundesregierung die Einführung einer steuerlichen
Forschungsförderung, und plant die Bundesregierung eine Ausgestaltung als
Forschungsbonus, der auch im Verlustfall ausgezahlt wird und damit jungen
Unternehmen offenstehen würde, die noch in der Verlustzone agieren?
Die Bundesregierung arbeitet derzeit an dem Konzept einer steuerlichen
Forschungsförderung entsprechend der Festlegungen aus dem Koalitionsvertrag,
insbesondere unter Berücksichtigung kleiner sowie mittelgroßer Unternehmen. Die
betroffenen Ressorts befinden sich hierzu im engen Austausch.
44. Plant die Bundesregierung ein Pendant zum European Angel Fund (EAF),
als effizientes Mittel der Förderung von Start-ups in der Early Stage?
Im Jahr 2012 hat der Europäische Investitionsfonds (EIF) zusammen mit der
Bundesregierung den European Angel Fund Germany (EAF) als Pilotprojekt
aufgesetzt. Der EAF kofinanziert die Investitionen ausgewählter und erfahrener
Business Angels sowie anderer nicht-institutioneller Investoren, die sich an
innovativen Unternehmen beteiligen. Hierfür stellt die Bundesregierung insgesamt
135 Mio. Euro aus dem ERP-Sondervermögen zur Verfügung. Das Ko-
Finanzierungsverhältnis zwischen EIF und Business Angel beträgt 1:1. Durch die
bereitgestellten Kofinanzierungsmittel erhöht der Fonds die Finanzkraft der Investoren
und unterstützt damit die Finanzierung innovativer Unternehmen in ihrer
Gründungs-, Früh- und Wachstumsphase. Die Höhe der Beteiligung richtet sich nach
der beabsichtigten Investitionssumme des Business Angels und beträgt
üblicherweise zwischen 250 000 und 5 Mio. Euro. Seit dem Programmstart bis Ende Mai
2018 wurden 163 Investitionen von Business Angels bzw. anderen nicht-
institutionellen Investoren mit einem Volumen von rund 45,5 Mio. Euro (inklusive des
Anteils des ERP-SV) kofinanziert. Aufgrund des Erfolgs des EAF Germany hat
der EIF das gleiche Instrument mittlerweile auch in jeweils bilateralen
Kooperationen mit Dänemark, Finnland, Irland, Niederlande, Österreich und Spanien
aufgesetzt.
45. Wie schätzt die Bundesregierung die Initiativen anderer europäischer Länder
im Bereich der Finanzierungsunterstützung von Start-ups ein, z. B.
Frankreich (
www.cnbc.com/2017/11/27/french-president-emmanuel-macron-wants-
a-nation-of-internet-start-ups.html)?
Die Bundesregierung begrüßt Initiativen anderer europäischer Länder zur
Finanzierungsunterstützung von Startups. Innovative Unternehmen haben eine große
Bedeutung für dauerhaftes Wachstum und Wohlstand in Europa. Gute
Finanzierungsbedingungen für junge Unternehmen sind hierfür eine wichtige
Voraussetzung. Die Bundesregierung tauscht sich mit anderen Mitgliedstaaten regelmäßig
im Rahmen von bilateralen oder multilateralen Gesprächen oder Treffen auch
über Maßnahmen im Bereich der Finanzierungsförderung von Startups aus. So
wurde zum Beispiel vom deutsch-französischen Ministerrat im Juli 2017 unter
anderem eine verstärkte Zusammenarbeit der Förderbanken beider
Mitgliedstaaten im Bereich der Wagniskapitalfinanzierung beschlossen. Die französische
Förderbank Bpifrance und die KfW haben das entsprechende
Kooperationsabkommen im Juli dieses Jahres in Anwesenheit von Bundesminister Peter Altmaier und
dem französischen Wirtschaftsminister Le Maire unterzeichnet.
46. Plant die Bundesregierung steuerliche Änderungen bei Dividenden von im
Streubesitz befindlichen Beteiligungen?
Die Bundesregierung beabsichtigt keine Änderungen bei der Besteuerung von
Dividenden aus im Streubesitz befindlichen Beteiligungen.
47. Plant die Bundesregierung Änderungen beim INVEST-Zuschuss oder bei
der Besteuerung von Business Angeln?
Die Bundesregierung beabsichtigt derzeit keine Änderungen beim INVEST-
Zuschuss oder bei der Besteuerung von Business Angeln.
48. Plant die Bundesregierung Änderungen bezüglich der Reglementierung
bestimmter institutioneller Anleger in Bezug auf Wagniskapital, und wenn ja,
welche (z. B. nach Vorbild des dänischen „Innovationsfonden“)?
Änderungen bezüglich der Reglementierung bestimmter institutioneller Anleger
in Bezug auf Wagniskapital sind zurzeit nicht geplant. Die Bundesregierung prüft
aber Möglichkeiten für mehr Engagement institutioneller Anleger, wie z. B.
Versicherer, für Investitionen in Start-ups und welche Rahmenbedingungen hierfür
gegebenenfalls erforderlich sind.
49. Plant die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode Änderungen bei den
Anforderungen für ein Wertpapierprospekt für Start-ups, die
gesellschaftsrechtlich als GmbH firmieren, und wenn ja, welche konkreten Pläne hat die
Bundesregierung diesbezüglich?
Die Anforderungen an Wertpapierprospekte sind EU-rechtlich vorgegeben. Ab
21. Juli 2019 wird die EU-Prospektverordnung (Verordnung (EU) 2017/1129)
insgesamt in den Mitgliedstaaten unmittelbar anwendbar sein. Dadurch wird
dann, ohne dass es insoweit nationaler Ausführungsgesetze bedarf, eine Regelung
zum sog. EU-Wachstumsprospekt insbesondere für kleine und mittlere
Unternehmen eingeführt. Für den EU-Wachstumsprospekt gelten deutlich reduzierte
Anforderungen, damit diese Unternehmen leichter und kostengünstiger Wertpapiere
emittieren können. Ferner wurde bereits in der laufenden Legislaturperiode durch
eine Änderung des Wertpapierprospektgesetzes die in der EU-
Prospektverordnung vorgesehene Möglichkeit der Prospektbefreiung für nationale
Wertpapierangebote, deren Gesamtgegenwert im Europäischen Wirtschaftsraum über einen
Zeitraum von zwölf Monaten weniger als 8 Mio. Euro beträgt, in voller Höhe
genutzt. Für solche Emissionen ist ein Wertpapier-Informationsblatt statt eines
vollständigen Wertpapierprospekt zu erstellen. Von diesen Erleichterungen
profitieren auch Startups, die gesellschaftsrechtlich als GmbH firmieren, wenn sie
Wertpapiere wie beispielsweise Anleihen begeben.
50. Welche Vor- und Nachteile hätte nach Ansicht der Bundesregierung die
Ausweitung der seit 2014 geltenden Schwarmfinanzierungsausnahme nach §2a
Vermögensanlagengesetzes für partiarische Darlehen und Nachrangdarlehen
auf alle Vermögensanlagen?
Im Bericht der Bundesregierung über die Evaluierung der durch das
Kleinanlegerschutzgesetz vom 3. Juli 2015 eingeführten Befreiungsvorschriften in §§ 2a
bis 2c des Vermögensanlagengesetzes (abrufbar unter
www.bundestag.de/blob/
504710/1a1d8118889a0ef68ab70a3b0c5f0483/bericht-data.pdf) werden die Vor-
und Nachteile einer Erweiterung der Befreiungsvorschrift für
Schwarmfinanzierungen auf sämtliche Vermögensanlagen diskutiert (siehe Abschnitt IV.1 des
Berichts). Der Bericht kommt zu dem Schluss, dass der Anwendungszeitraum von
§ 2a VermAnlG mit damals erst gut einem Jahr zu kurz gewesen sein könnte, um
bereits eine Entscheidung über dessen Erweiterung zu treffen. Derzeit läuft eine
erneute Evaluierung der Befreiungsvorschriften in §§ 2a bis 2c VermAnlG durch
die Bundesregierung, in deren Rahmen entsprechend der Bitte der
Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und SPD (siehe Bundestagsdrucksache 19/3036, S. 49)
auch die Ausweitung von § 2a VermAnlG auf GmbH-Geschäftsanteile und
weitere Vermögensanlagen geprüft wird. Diese Prüfung ist noch nicht abgeschlossen.
Anlage 1
Verteilung der Fördermittel des Bundes im Bereich Wagniskapital nach
Bundesländern in Prozent:
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ISSN 0722-8333]