[Deutscher Bundestag Drucksache 17/845
17. Wahlperiode 26. 02. 2010
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom 24. Februar 2010
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Angelika Graf (Rosenheim), Bärbel Bas,
Dr. Edgar Franke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/681 –
Stärkung der gesundheitlichen Prävention
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Gesundheitliche Prävention ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die nicht
allein von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) geleistet werden kann,
sondern starke Unterstützung von Bund, Ländern und Kommunen benötigt, wie
der GKV-Spitzenverband feststellte. Ein von der damaligen rot-grünen
Bundesregierung eingebrachtes Präventionsgesetz scheiterte leider am Widerstand des
damals schwarz-gelb dominierten Bundesrats. In der Großen Koalition der
Fraktionen der CDU/CSU und SPD fand ein entsprechender Vorstoß der
Fraktion der SPD leider ebenfalls keine Mehrheit. Umso wichtiger erscheint nun eine
rasche Stärkung der gesundheitlichen Prävention.
Die Bundesregierung hat im Rahmen ihres Koalitionsvertrages eine Reihe von
Maßnahmen im Bereich der gesundheitlichen Prävention angekündigt, darunter
eine Präventionsstrategie. Die kleine Anfrage dient dazu, das Parlament über die
konkreten Maßnahmen und Pläne der Bundesregierung im Bereich der
gesundheitlichen Prävention zu informieren.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Gesundheitliche Prävention ist eine wesentliche Voraussetzung für jeden
Einzelnen, seine Lebensentwürfe möglichst ohne Beeinträchtigung durch Krankheit
und Pflegebedürftigkeit verwirklichen zu können. Sie trägt zu einem erfüllten,
zufriedenen und selbstbestimmten Leben bei. Körperliches und seelisches
Wohlbefinden ist ein individuell tief verankertes Grundbedürfnis. Gesundheit
kann aber nicht alleine durch klassische Ansätze der Krankenbehandlung, der
Rehabilitation und der Pflege erhalten werden. Vielmehr soll gesundheitliche
Prävention Erkrankungen nach Möglichkeit vermeiden und die Gesundheit
erhalten. Prävention zielt darauf, umfassend gesundheitliche Risiken und
Schädigungen zu verhindern, weniger wahrscheinlich zu machen oder ihren Eintritt
zu verzögern. Der Aufbau gesundheitlicher Ressourcen beim Einzelnen sowie
gesundheitsförderlicher Strukturen, insbesondere in der Lebens- und
Arbeitswelt, ist Aufgabe der Gesundheitsförderung.
Gesundheitliche Prävention ist für die Bevölkerung insgesamt und für einzelne
Bevölkerungsgruppen von zentraler Bedeutung: Sie kommt Kindern und
Jugendlichen ebenso zugute wie Menschen im Erwerbsalter und den älteren
Menschen. Prävention ist in mehrfacher Hinsicht eine Antwort auf die
zukünftigen Herausforderungen unserer Gesellschaft.
1. Welche Maßnahmen beinhaltet die Präventionsstrategie der
Bundesregierung, und wann werden diese umgesetzt?
a) Wie werden die Kommunen und Länder in diese Strategie eingebunden?
b) Wie werden die gesetzliche Krankenversicherung, die private
Krankenversicherung sowie die Pflegeversicherung in diese Strategie
eingebunden?
c) Wie wird die Wirtschaft in diese Strategie eingebunden?
d) Wie werden die Kompetenzen und Strukturen des Sports in diese
Strategie eingebunden?
e) Wie wird die Selbsthilfe in diese Strategie eingebunden?
f) Wie wird die Koordination der gesundheitlichen Prävention im Rahmen
dieser Strategie gestärkt?
g) Welche Rolle spielen Institutionen wie die Deutsche Vereinigung für
Prävention und Gesundheitsförderung, die Bundeszentrale für
gesundheitliche Aufklärung, das Robert Koch-Institut und das Paul-Ehrlich-Institut
im Rahmen dieser Strategie?
h) Wie berücksichtigt diese Strategie die älter werdende Gesellschaft?
i) Wie berücksichtigt diese Strategie Gender-Mainstreaming?
j) Wie soll die Vernetzung der gesundheitlichen Prävention auf lokaler
Ebene im Rahmen dieser Strategie verbessert werden?
k) Welche neuen Modellprojekte und Kampagnen mit welchen Zielgruppen
sind im Rahmen dieser Strategie geplant?
l) Welche Rolle spielt der bestehende Nationale Aktionsplan „IN FORM –
Deutschlands Initiative für gesunde Ernährung und mehr Bewegung“ im
Rahmen dieser Strategie?
Die Fragen 1 bis 1l werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung begreift gesundheitliche Prävention als gemeinschaftliche
Aufgabe und Investition in die Zukunft, die in ressortübergreifender
Verantwortung wahrgenommen wird. Mit einem Gesamtkonzept zur gesundheitlichen
Prävention soll das Ziel verfolgt werden, Menschen in allen Lebensbereichen zu
gesundheitsbewusstem Verhalten anzuregen, sie durch den Aufbau
individueller, gesundheitsbezogener Ressourcen zu befähigen, Erkrankungen zu
vermeiden und die Gesundheit zu erhalten.
In ein solches Konzept sollen möglichst alle Präventionsakteure einbezogen
werden.
Ebenso werden in die Strategie bestehende Nationale Aktionspläne der
Bundesregierung wie „IN FORM – Deutschlands Initiative für gesunde Ernährung und
mehr Bewegung“ eingebunden, um Synergien herzustellen.
2. Plant die Bundesregierung ein Präventionsgesetz?
Wenn ja, wie sehen die inhaltlichen und zeitlichen Planungen dazu aus?
Wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung wird den vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
in der vergangenen Legislaturperiode erarbeiteten Entwurf eines
Präventionsgesetzes nicht weiterverfolgen. Im Rahmen der Präventionsstrategie wird die
Bundesregierung Vorhandenes bewerten und aufeinander abstimmen, nationale
und internationale Erfahrungen und Erkenntnisse analysieren sowie auf
bewährten Programmen und Strukturen aufbauen, diese weiterentwickeln und sie in die
Fläche bringen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
3. Wie will die Bundesregierung den Setting-Ansatz im Bereich der
gesundheitlichen Prävention stärken?
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
4. Mit welchen neuen Maßnahmen will die Bundesregierung die
Präventionsforschung stärken, und wann werden diese Maßnahmen starten?
Prävention und Präventionsforschung stellen einen Schwerpunkt der Förderung
der Bundesregierung im Bereich der Gesundheitsforschung dar. Zu den
diesbezüglichen Zielen gehört es, den Stellenwert der epidemiologischen Forschung
national und international zu erhöhen. Dies wird unterstützt durch eine Studie,
die im Jahr 2012 beginnen soll. Ziel ist es, den Gesundheitsstatus von Männern
und Frauen aus verschiedenen Regionen Deutschlands über längere Zeit (ca.
30 Jahre) nachzuverfolgen, um Zusammenhänge zwischen Biomarkern,
genetischen Parametern, Verhalten, Ernährung und Umwelt bei der Entwicklung von
Krankheiten aufzudecken.
Die hierbei gewonnenen Erkenntnisse sollen in konkrete
Präventionsmaßnahmen einfließen, mit denen sowohl das Verhalten als auch die Verhältnisse
gesundheitsförderlich verändert werden können.
5. Welche neuen Konzepte der Versorgungs- und Gesundheitsforschung plant
die Bundesregierung, und wann werden diese umgesetzt?
Im Koalitionsvertrag ist vorgesehen, die Versorgungsforschung systematisch
auszubauen. Die Versorgungsforschung zielt inhaltlich und methodisch auf
Effizienz- und Qualitätssteigerung der medizinischen Versorgung unter
Alltagsbedingungen. Auf der Grundlage des Koalitionsvertrages wird das BMG ein
Konzept für den Ausbau der Versorgungsforschung erarbeiten.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat am 9. Februar
2010 Richtlinien zur Förderung der Versorgungsforschung und der
gesundheitsökonomischen Forschung bekannt gemacht: Im Förderschwerpunkt „Studien in
der Versorgungsforschung“ sollen themenoffen patientenorientierte Studien
gefördert werden; der Förderschwerpunkt „Zentren der gesundheitsökonomischen
Forschung“ dient vorrangig der Förderung des wissenschaftlichen
Nachwuchses. Weitere Konzepte zur Förderung der Gesundheitsforschung sollen im Laufe
des Jahres 2010 in der Neufassung des Gesundheitsforschungsprogramms und
in einem Aktionsplan Medizintechnik dargelegt werden.
6. Welche neuen Maßnahmen plant die Bundesregierung im Bereich der
„Deutschen Zentren der Gesundheitsforschung“, und wann werden diese
umgesetzt?
Mit der Errichtung „Deutscher Zentren der Gesundheitsforschung“ als
langfristig angelegte, gleichberechtigte Partnerschaften von außeruniversitären
Forschungseinrichtungen, Universitäten, Universitätskliniken und Kliniken sollen
die Voraussetzungen geschaffen werden, Volkskrankheiten dauerhaft wirksamer
zu bekämpfen. Gegründet wurden 2009 bereits das Deutsche Zentrum für
Neurodegenerative Erkrankungen (DZNE) e. V. und das Deutsche Zentrum für
Diabetesforschung (DZD) e. V.
Die Bundesregierung plant den Aufbau weiterer Deutscher Zentren der
Gesundheitsforschung in den Bereichen Onkologie (Deutsches Konsortium für
transnationale Krebsforschung), Infektiologie (Deutsches Zentrum für
Infektionsforschung) und Kardiologie (Deutsches Zentrum für Herz-Kreislauf-Forschung).
Die Standorte des jeweiligen Deutschen Zentrums der Gesundheitsforschung
werden im Rahmen eines transparenten und wissenschaftsgetriebenen
Auswahlverfahrens unter Federführung des BMBF und mit Beteiligung des BMG
identifiziert. Die Verfahren zur Auswahl der Standorte können erst eingeleitet
werden, nachdem über die Finanzierung der geplanten Deutschen Zentren für
Gesundheitsforschung in den parlamentarischen Haushaltsberatungen
entschieden wurde.
7. Mit welchen neuen Maßnahmen im Bereich der gesundheitlichen Prävention
will die Bundesregierung die Zielgruppe der Kinder und Jugendlichen
künftig besser erreichen, und wann starten diese Maßnahmen?
Die Bundesregierung setzt sich seit langem für eine Stärkung der Prävention und
Gesundheitsförderung, für die gesundheitliche Chancengleichheit und für die
Minderung von Risiken für die Gesundheit ein. Zahlreiche Maßnahmen im
Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Förderung der Kindergesundheit
dienen der Umsetzung dieser Ziele. Gleichzeitig wird die gesundheitliche
Situation der Kinder und Jugendlichen durch ein kontinuierliches
Gesundheitsmonitoring beobachtet. So liefert z. B. der durch das Robert Koch-Institut
durchgeführte Kinder- und Jugendgesundheitssurvey erstmals eine repräsentative und
aussagekräftige Datenbasis zum Gesundheitszustand der Kinder und
Jugendlichen in Deutschland. Im Rahmen der o. g. Strategie werden gleichzeitig neue
Maßnahmen durch das BMG initiiert, so sind beispielsweise zu nennen:
● eine wissenschaftliche Untersuchung zum Thema
„Früherkennungsuntersuchungen bei Kindern im Alter von sechs bis zehn Jahren“,
● ein Projekt zur Entwicklung von krankheitsübergreifenden
Schulungsprogrammen für chronisch kranke Kinder,
● die Ermittlung von Prädiktoren, Verlauf und Folgen psychischer
Auffälligkeiten bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen,
● die Erweiterung der Elternfortbildungskurse des Deutschen
Kinderschutzbundes „Starke Eltern – starke Kinder ®“ – Aspekte der psychischen
Gesundheit von Kindern und Jugendlichen,
● ein Pilotprojekt zur Förderung der psychischen Gesundheit in
Ganztagsschulen.
Das Ziel der gesundheitlichen Prävention bei Kindern und Jugendlichen ist die
Förderung der körperlichen, seelischen und sozialen Entwicklung sowie der
Schutz vor gesundheitsschädlichen Belastungen und Risiken. Die
Bundesregierung setzt hierbei insbesondere auf eine Stärkung der Kompetenzen der Kinder,
Eltern und Betreuungspersonen z. B. über Kindertagesstätten, Schulen und
Sportvereine. In diesem Kontext sieht das Arbeitsprogramm der Bundeszentrale
für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) für das Jahr 2010 folgende Maßnahmen
vor:
Für Fachkräfte in Kindertagesstätten werden Materialien zu relevanten Themen
der Gesundheitsförderung und Prävention erarbeitet, die bei der Elternarbeit
unterstützen und fortbilden. Die Aktionen „GUT DRAUF“ für 12- bis 18- Jährige
und „Unterwegs nach Tut mir gut“ für 6- bis 11-Jährige werden vermehrt auf
kommunaler Ebene umgesetzt.
Der Deutsche Präventionspreis 2010 in Trägerschaft des BMG, der Manfred-
Lautenschläger-Stiftung und der BZgA wird Maßnahmen der ganzheitlichen
Förderung von Heranwachsenden in der Sekundarstufe I auszeichnen. In
Fachtagungen wird der Transfer der ausgezeichneten Beispiele in die Fläche
unterstützt.
In der Prävention spezifischer Erkrankungen liegt bei der BZgA ein besonderer
Schwerpunkt in der Steigerung der Durchimpfungsrate im Kindes- und
Jugendalter.
Im Rahmen von „IN FORM – Deutschlands Initiative für gesunde Ernährung
und mehr Bewegung“ fördert das Bundesministerium für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) ebenfalls zahlreiche Modellprojekte
und Initiativen für Kinder und Jugendliche, u. a. die Umsetzung des aid-
Ernährungsführerscheins in Schulen, die „KINDERLEICHT-REGIONEN“ oder die
Einrichtung von Vernetzungsstellen Schulverpflegung in den Bundesländern.
8. Mit welchen neuen Maßnahmen im Bereich der gesundheitlichen Prävention
will die Bundesregierung die Zielgruppe der Älteren künftig besser
erreichen, und wann starten diese Maßnahmen?
Das Ziel der gesundheitlichen Prävention bei älteren Menschen ist die Erhaltung
und Förderung physischer, psychischer und kognitiver Fähigkeiten sowie der
Schutz vor gesundheitsschädlichen Risiken und Belastungen, um eine aktive
und selbständige Lebensführung im Alter zu ermöglichen. Ältere Menschen
sind bereits eine wichtige Zielgruppe in der gesundheitlichen Prävention. Die
BZgA führt im Auftrag des BMG seit 2009 im Rhein-Sieg-Kreis im Rahmen des
Nationalen Aktionsplans IN FORM das Modellprojekt „Bewegt leben – mehr
vom Leben“ durch. Hierzu sollen in diesem Jahr bundesweit
Regionalkonferenzen durchgeführt werden, um die Kommunen zu unterstützen, die in der
„Modellregion Rhein-Sieg-Kreis“ entwickelten und erprobten Instrumente zu
übernehmen. Die Ergebnisse des Projekts sollen durch die ebenfalls im Rahmen des
Nationalen Aktionsplans IN FORM eingerichteten Zentren für
Bewegungsförderung auf andere Regionen übertragen werden. Ein weiteres IN FORM-Projekt
ist die Initiative „Fit im Alter“: Im Auftrag des BMELV werden
„Qualitätsstandards für die Verpflegung in Senioreneinrichtungen“ erarbeitet und verbreitet
sowie Vorträge und Schulungen für Fachkräfte und interessierte Seniorinnen
und Senioren angeboten.
9. Mit welchen neuen Maßnahmen im Bereich der gesundheitlichen Prävention
will die Bundesregierung die Zielgruppe der sozial Benachteiligten künftig
besser erreichen, und wann starten diese Maßnahmen?
Um die Zielgruppe der sozial Benachteiligten besser zu erreichen, hat die
Bundesregierung die BZgA beauftragt, folgende neue Schwerpunkte zu setzen:
● Entwicklung von Handlungsempfehlungen für die Gesundheitsförderung bei
Kindern und Jugendlichen in schwierigen Lebenssituationen,
● Aufbau einer Zusammenarbeit der BZgA mit der Bundesagentur für Arbeit
zur Gesundheitsförderung bei arbeitslosen Jugendlichen und
Langzeitarbeitslosen und
● Entwicklung von Handlungsempfehlungen für die Gesundheitsförderung bei
sozial benachteiligten älteren Menschen.
10. Mit welchen neuen Maßnahmen im Bereich der gesundheitlichen
Prävention will die Bundesregierung die Zielgruppe der Menschen mit
Migrationshintergrund künftig besser erreichen, und wann starten diese
Maßnahmen?
Die BZgA wird im Auftrag der Bundesregierung ein Migrationskonzept
erstellen, mit dem ihre Maßnahmen künftig stärker migrationssensibel ausgerichtet
werden sollen. Zurzeit liegen einige mehrsprachige Medien der BZgA vor.
Darüber hinaus ist im Bereich der HIV/AIDS-Prävention sowie Sexualaufklärung
und Familienplanung migrationsspezifisches Aufklärungsmaterial erarbeitet
worden. Einen zusammenfassenden Überblick über alle migrationsspezifischen
Medien der BZgA bietet das Internet.
11. Wann ist mit dem Ergebnis einer Bewertung der vorhandenen
Präventionsangebote zu rechnen, und in welchem Rahmen bzw. durch wen erfolgt die
Bewertung?
Ziel ist es, das Vorhandene durch Vernetzung, Qualitätsentwicklung und
Zielorientierung weiter zu entwickeln und nach Möglichkeit die Nachhaltigkeit zu
sichern. Im Rahmen der zu entwickelnden Präventionsstrategie werden dazu die
nationalen und internationalen Erfahrungen einbezogen. Dabei wird die
Bundesregierung auch die Erkenntnisse und das Wissen der BZgA im Bereich der
Evaluation und Qualitätssicherung von Prävention und Gesundheitsförderung
nutzen.
12. Wann wird die Bundesregierung eine Analyse der nationalen und
internationalen Erfahrungen und Erkenntnisse im Bereich der gesundheitlichen
Prävention vorlegen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
13. Welche bestehenden Maßnahmen der gesundheitlichen Prävention zählt
die Bundesregierung zu bewährten Programmen und Strukturen, welche
nicht?
Wirksame Präventionsprogramme müssen qualitätsgesichert sein, den Stand
wissenschaftlicher Erkenntnisse berücksichtigen, hohe Konzept- und
Durchführungsqualität haben und nachhaltig sein. Nur so können präventive Ziele erreicht
und stabilisiert werden.
14. Welche Maßnahmen der gesundheitlichen Prävention will die
Bundesregierung in die Fläche bringen, und wann soll dies erfolgen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
15. Wie muss eine klare Aufgaben- und Finanzverteilung im Bereich der
gesundheitlichen Prävention unter Berücksichtigung und Stärkung der
vorhandenen Strukturen aus Sicht der Bundesregierung aussehen, und wie und
wann will die Bundesregierung diese erreichen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
16. Mit welchen neuen Maßnahmen will die Bundesregierung betriebliche
Präventions- und Gesundheitsförderungsmaßnahmen stärken?
Die Bundesregierung leistet mit dem neuen Bündnis der Gemeinsamen
Deutschen Arbeitsschutzstrategie zusammen mit Ländern und
Unfallversicherungsträgern einen wichtigen Beitrag, Sicherheit und Gesundheitsschutz in allen
Bereichen, besonders auch in kleinen und mittleren Unternehmen zu erhalten, zu
fördern und die Prävention insgesamt zu stärken. Im Mittelpunkt der
Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie stehen elf Arbeitsprogramme für
Tätigkeiten mit besonders hohem Gefährdungspotenzial und erhöhtem
Unfallrisiko. Weitere Kernelemente der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie
sind die Herstellung eines kohärenten, überschaubaren und
anwenderfreundlichen Vorschriften- und Regelwerks sowie die Förderung eines abgestimmten
Vorgehens bei der Beratung der Betriebe. Die Bundesregierung tritt mit der
geschaffenen Plattform dafür ein, auf allen Ebenen des betrieblichen
Gesundheitsschutzes eine systematisierte, nachhaltige und längerfristig angelegte
Präventionspolitik zu betreiben, die auf klassische ebenso wie auf neue
Gefährdungen in der Arbeitswelt eine praxistaugliche Antwort gibt. Ferner unterstützt
die Bundesregierung mit der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
(ArbMedVV) die Verzahnung der arbeitsmedizinischen Vorsorge mit
allgemeinen Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge. Auf der Grundlage der ArbMedVV
wurde der Ausschuss für Arbeitsmedizin (AfAMed) beim Bundesministerium
für Arbeit und Soziales (BMAS) errichtet, der u. a. die Aufgabe hat,
arbeitsmedizinische Präventionskonzepte zur Förderung der betrieblichen
Gesundheitspolitik sowie zur Stärkung der Gesundheitskompetenz der Beschäftigten zu
erarbeiten.
Ferner hat das BMAS eine Arbeitsgruppe „Betriebliche Gesundheitsförderung“
eingerichtet, in der Krankenkassen, Unfallversicherungsträger, Bund, Länder,
Sozialpartner und Fachverbände sich über ihr Vorgehen zur Verbesserung von
Sicherheit und Gesundheitsschutz informieren und gemeinsame Aktivitäten
verabreden, Instrumente entwickeln und die Verbreitung von Erkenntnissen und
guten Praxislösungen fördern. Damit wird der den Krankenkassen in den §§ 20
und 20a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch gewährte erweiterte
Handlungsrahmen in der Primärprävention und der betrieblichen Gesundheitsförderung
ausgefüllt.
Ein weiteres Instrument zur Förderung von Sicherheit und Gesundheit in
Unternehmen ist das Modellprogramm zur Bekämpfung arbeitsbedingter
Erkrankungen, mit dem das BMAS seit 1993 gezielt Modellvorhaben im Bereich des
Arbeits- und Gesundheitsschutzes unterstützt und jährlich Fördergelder für
Modellvorhaben bereitstellt, die zur Aufklärung von Zusammenhängen
zwischen Arbeitsbedingungen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen beitragen.
Unter anderem sollen „Beispiele guter Praxis“ für die nachhaltige Anwendung
aufbereitet werden. Das Modellprogramm unterstützt damit insbesondere kleine
und mittlere Betriebe, die auf praktische Hilfestellungen und leicht
verständliche Handlungsbeispiele zum Arbeits- und Gesundheitsschutz angewiesen sind.
Auch das Betriebliche Eingliederungsmanagement ist ein wichtiges Instrument
der betrieblichen Prävention, um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die
innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen am Stück oder wiederholt
arbeitsunfähig sind, in den Arbeitsprozess wieder einzugliedern. Im Rahmen des
Betrieblichen Eingliederungsmanagements soll geklärt werden
● wie die Arbeitsunfähigkeit der betroffenen Beschäftigten überwunden
werden und
● wie erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und dadurch das
Arbeitsverhältnis erhalten werden kann.
Verschiedene Studien zeigen, dass das Betriebliche Eingliederungsmanagement
im Mittelstand, der den weit überwiegenden Teil aller Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer in Deutschland beschäftigt, bislang kaum oder wenig verbreitet
ist. Gleichzeitig zeigt eine Untersuchung erfolgreich abgeschlossener
Betrieblicher Eingliederungsmanagementfälle des Berufsförderungswerks Leipzig, dass
es gerade in kleinen Unternehmen besonders gut gelingt, erkrankte und
leistungsgewandelte Mitarbeiter wieder erfolgreich einzugliedern.
Im Rahmen von verschiedenen von der Bundesregierung geförderten
Modellprojekten wird deshalb gezielt nach Wegen gesucht, kleine und mittlere
Unternehmen bei der Durchführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements
systematisch von außen zu unterstützen.
17. In welchem Rahmen erfolgt die Überprüfung bestehender
Präventionsstrategien im Bereich der Drogen- und Suchtpolitik, und wann ist mit einem
Ergebnis zu rechnen?
Zur Überprüfung von Präventionsstrategien im Bereich der Drogen- und
Suchtpolitik führt die BZgA im Auftrag der Bundesregierung in regelmäßigen
Abständen bundesweite Repräsentativbefragungen zur „Drogenaffinität
Jugendlicher in Deutschland“ durch, die Auskunft über die Entwicklung des Drogen-
und Suchtmittelkonsums sowie zu Einstellungs- und Verhaltensaspekten im
Zusammenhang mit Drogen- und Suchtmittelgebrauch gibt. Die nächste Studie
der BZgA zur Drogenaffinität wird bereits in 2011 durchgeführt. Erste
Ergebnisse aus dieser Studie werden gegen Ende 2011 vorliegen. Ergänzend zur
Repräsentativerhebung der BZgA führt das Institut für Therapieforschung
München seit 1980 mit dem „Epidemiologischen Suchtsurvey“ vergleichbare
bundesweite Befragungen der Erwachsenen in Deutschland durch. Die
Ergebnisse der 2009 durchgeführten Befragung werden im Sommer 2010 vorliegen.
Vor dem Hintergrund des starken Anstiegs in der Zahl stationärer Aufnahmen
von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Krankenhäuser mit der
Diagnose „Alkoholvergiftung“ wird die BZgA – zusätzlich zu der Studie zur
Drogenaffinität Jugendlicher – noch in diesem Jahr eine bundesweite
Repräsentativbefragung in der Altersgruppe der 14- bis 25-Jährigen zu dem
Schwerpunktthema „Alkoholprävention“ durchführen. Die vorbereitenden Arbeiten
dazu sind bereits angelaufen; erste Ergebnisse sind bereits Ende dieses Jahres zu
erwarten.
18. Welche Programme der Suchtprävention plant die Bundesregierung, wann
werden diese umgesetzt, und inwiefern werden Eltern in diesen
Programmen in ihrer Verantwortung mit einbezogen?
Die auffälligste negative Entwicklung der letzen Jahre im Bereich des Drogen-
und Suchtmittelkonsums ist die zunehmende Zahl der stationären
Krankenhausaufnahmen aufgrund von Alkoholvergiftungen in der Altersgruppe der 10- bis
19-Jährigen. Während im Jahr 2000 in dieser Altersgruppe etwa 10 000 Fälle
registriert wurden, kam es in den Folgejahren zu einer ständig steigenden Zahl
an Krankenhauseinweisungen. Im Jahr 2008 ist in der negativen Entwicklung
der bisherige Höchststand von etwa 25 000 stationären Krankenhausaufnahmen
aufgrund von Alkoholvergiftungen in der Altersgruppe der 10- bis 19-Jährigen
zu registrieren.
Vor diesem Hintergrund liegt einer der Schwerpunkte der Suchtprävention der
Bundesregierung in der Prävention von Alkoholmissbrauch bei Kindern und
Jugendlichen. Zur Förderung eines verantwortungsvollen Umgangs mit Alkohol
startet die BZgA noch im ersten Halbjahr 2010 ein umfassendes Maßnahmen-
und Informationsprogramm im Rahmen der Kampagne „Alkohol? Kenn dein
Limit“. In dieses Maßnahmenprogramm, das mit Unterstützung des Verbandes
der privaten Krankenversicherung e. V. realisiert werden kann, werden auf allen
Ebenen – sei es über die Massenmedien oder über die direkte Ansprache –
Erwachsene und Eltern mit berücksichtigt und es wird so an ihre Verantwortung
zur Förderung eines verantwortungsvollen Umgangs mit Alkohol appelliert.
19. Welchen Inhalt hat die von der Bundesregierung geplante
Weiterentwicklung der Konzepte und Maßnahmen der Bundeszentrale für
gesundheitliche Aufklärung?
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
20. Wie will die Bundesregierung die Einhaltung der bestehenden
Jugendschutzbestimmungen in Bezug auf Alkohol und Tabak verbessern, und
wann soll dies starten?
Die Bundesregierung nimmt die Gefährdung von Kindern und Jugendlichen
durch den Konsum alkoholischer Getränke und Tabakwaren sehr ernst. Diese
Produkte stellen eine große Gefahr für Kinder und Jugendliche dar und können
den Einstieg in die Sucht bedeuten. Deshalb muss in erster Linie dafür gesorgt
werden, dass der Zugang zu diesen Produkten verhindert bzw. beschränkt wird.
Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) sieht in Bezug auf die Abgabe von Alkohol
und Tabakwaren an Kinder und Jugendliche klare Abgabe- und Konsumverbote
vor. Dabei ist es besonders wichtig, dass die geltenden gesetzlichen Regelungen
auch eingehalten und konsequent umgesetzt werden.
Obwohl für die Umsetzung der Kontrolle der Schutzbestimmungen die Länder
zuständig sind, leistet die Bundesregierung bereits seit Jahren eine intensive
Aufklärungs- und Informationsarbeit, um gesetzestreues Verhalten und einen
konsequenten Vollzug der gesetzlichen Jugendschutzvorschriften zu
unterstützen.
Darüber hinaus wurde im Koalitionsvertrag vereinbart, dass der Bund
gemeinsam mit Ländern, Kommunen, Verbänden und Wirtschaft einen Nationalen
Aktionsplan initiieren soll, der sowohl ein umfassendes Konzept zur
Verbesserung des Jugendschutzes beinhaltet als auch Maßnahmen zur Verbesserung der
Partizipation, der Medienkompetenz und der Gewalt- sowie Suchtprävention.
Hierzu gibt es bereits eine Vielzahl und Vielfalt von einschlägigen Maßnahmen
und erfolgreichen Projekten der Bundesregierung. Nunmehr gilt es, im Rahmen
eines Nationalen Aktionsplans gemeinsam mit Ländern, Kommunen,
Verbänden und Wirtschaft alle Anstrengungen zu bündeln, zu vernetzen und weiter zu
entwickeln, um einen effektiven Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Ort
zu gewährleisten.
21. Welche neuen Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Förderung eines
frühzeitigen Ausstiegs aus der Sucht im Bereich der Kinder und
Jugendlichen, und wann werden diese starten?
22. Mit welchen neuen Maßnahmen will die Bundesregierung künftig die
Information und Aufklärung im Bereich Sucht und Drogen verbessern, und
wann starten diese?
Die Fragen 21 und 22 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Neue Maßnahmen zur Förderung eines frühzeitigen Ausstiegs aus der Sucht für
Kinder und Jugendliche und zur Information und Aufklärung werden
insbesondere im Bereich „Prävention von Alkoholmissbrauch“ und im Bereich der
„Prävention von Computer- und Internetsucht“ für erforderlich erachtet. Damit
sich ein Suchtverhalten bei Kindern und Jugendlichen am Besten erst gar nicht
manifestiert, plant die BZgA neue Maßnahmen gerade in diesen beiden
Bereichen.
Zur Förderung eines kritisch distanzierten und verantwortungsvollen Umgangs
mit Alkohol im Bereich von Kindern und Jugendlichen wird bereits in den
nächsten Monaten eine umfassende Informationskampagne gestartet, die in
hohem Maße von Jugendlichen intensiv genutzte Kommunikationskanäle im
Internet und dort im Bereich der sozialen Netzwerke mit einbezieht. Darüber
hinaus sollen noch in 2010 Maßnahmen zur Prävention von Alkoholmissbrauch
in Kooperation mit einzelnen Bundesländern entwickelt werden, die verstärkt
die kommunale Ebene mit einbeziehen.
Auch zur Prävention von problematischem Computer- und Internetgebrauch
plant die BZgA neue Maßnahmen. Vorgesehen sind die Einrichtung eines
Internetangebots und schriftliche Informationsmedien, die sich neben der
Hauptzielgruppe der Kinder und Jugendlichen auch an Eltern richten soll. Mit der
Realisierung der Maßnahmen wird in der zweiten Hälfte 2010 begonnen.
23. Mit welchen neuen Hilfsangeboten will die Bundesregierung Kinder aus
suchtkranken Familien künftig besser erreichen, und wann starten diese
Angebote?
Bundesweit sind zahlreiche Hilfsangebote auf kommunaler Ebene für Kinder
aus suchtbelasteten Familien vorhanden. Aufgabe wird es weniger sein,
zusätzlich noch neue Hilfsangebote zu entwickeln als vielmehr die vorhandenen
wirkungsvollen Angebote stärker bekannt zu machen und den Transfer in andere
Kommunen zu unterstützen. Das BMG fördert deshalb mit „Trampolin“ ein
modulares Präventionskonzept für acht- bis zwölfjährige Kinder aus
suchtbelasteten Familien. In einer prospektiven randomisiert-kontrollierten Multicenter-
Studie wird derzeit die Wirksamkeit des modularen Gruppenangebots in
Kooperation mit über 20 Beratungsstellen aus den Bereichen der Sucht-, Jugend- und
Familienhilfe an 16 Projektstandorten in neun Bundesländern unter
verschiedenen strukturellen und lokalen Rahmenbedingungen mit standardisierten
Messinstrumenten überprüft.
Ergänzend dazu ist durch die BZgA ein Wettbewerb zu vorbildlichen Strategien
kommunaler Suchtprävention mit dem Themenschwerpunkt „Vorbildliche
Hilfsangebote für Kinder aus suchtbelasteten Familien“ geplant. Die
Aufforderungen zur Wettbewerbsteilnahme sollen in der zweiten Jahreshälfte 2010
erfolgen. In die vorbereitenden Arbeiten wird das „Nationale Zentrum Frühe
Hilfen“ mit einbezogen, das ebenfalls bei der BZgA eingerichtet ist.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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