Abschaffung der Abgeltungsteuer auf Zinseinkünfte
der Abgeordneten Markus Herbrand, Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, Frank Schäffler, Bettina Stark-Watzinger, Katja Hessel, Grigorios Aggelidis, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Thomas L. Kemmerich, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Oliver Luksic, Till Mansmann, Christoph Meyer, Alexander Müller, Dr. Stefan Ruppert, Christian Sauter, Frank Sitta, Hermann Otto Solms, Benjamin Strasser, Katja Suding, Linda Teuteberg, Michael Theurer, Gerald Ullrich, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
In Deutschland wurde zum 1. Januar 2009 die Kapitalertragsteuer durch eine Abgeltungsteuer auf Zinsen, Dividenden, Erlöse aus Wertpapierverkäufen, Investmentfonds und Zertifikaten (§ 32d des Einkommensteuergesetzes – EStG). Seither wird ein Steuersatz von 25 Prozent direkt von den Banken an die Finanzverwaltung abgeführt. Mit der Einführung der Abgeltungsteuer beabsichtigte der Gesetzgeber, Bürokratiekosten zu senken sowie Kapitalabflüsse zu reduzieren und einen Anreiz für Kapitalrückflüsse zu setzen. Mit der Einführung der Abgeltungsteuer wurden die Steuerzahler und die Finanzbehörden entlastet.
Das im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarte Vorhaben, ausschließlich Zinseinkünfte von der Abgeltungsteuer auszuschließen, droht die Kapitalertragsbesteuerung nach Auffassung der Fragesteller zu zersplittern und das Steuerrecht weiter zu verkomplizieren. Dies erschwert es den Bürgerinnen und Bürgern nicht nur, ihre Altersvorsorge zu planen, es sorgt zudem bei den Sparern, die hierdurch stärker belastet würden, für eine tiefe Verunsicherung. Mit ihrem Reformvorhaben läuft die Bundesregierung nach Auffassung der Fragesteller Gefahr, unnötig bürokratische und rechtliche Probleme aufzuwerfen, die überdies drohen, die Finanzverwaltung zu überfordern.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen18
Welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung bei der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarten Abschaffung der Abgeltungsteuer auf Zinseinkünfte?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Position des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (vgl. Bundestagsdrucksache 19/80) zur Abschaffung der Abgeltungsteuer für Zinseinkünfte?
Stimmt die Bundesregierung der Haltung des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung zu, wonach die Abgeltungsteuer selbst dann ihre Berechtigung nicht verliert, wenn der internationale Informationsaustausch funktionieren sollte (vgl. Bundestagsdrucksache 19/80)?
Wie will die Bundesregierung im Falle einer Abschaffung der Abgeltungsteuer auf Zinserträge dafür Sorge tragen, dass es hinsichtlich der Behandlung von Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinnen nicht zu aufwändigen Abgrenzungsproblemen kommt, die zu einer Zersplitterung der Kapitalertragsbesteuerung führen und zudem Raum für unbeabsichtigte Steuergestaltung ermöglicht?
Geht die Bundesregierung davon aus, dass sie durch eine Abschaffung der Abgeltungsteuer auf Zinserträge Steuermehreinnahmen generieren wird? Falls ja, in welcher Höhe (Geldwert in Euro) beziffern sich die zusätzlichen Einnahmen?
Hat nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Einführung der Abgeltungsteuer im Jahr 2009 ein Bürokratieabbau für die Finanzverwaltung stattgefunden?
Hat nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Einführung der Abgeltungsteuer auf Zinserträge im Jahr 2009 ein Bürokratieabbau für die Finanzverwaltung stattgefunden? Falls ja, in welcher Größenordnung werden die eingesparten Bürokratiekosten beziffert (bitte Geldwert in Euro angeben)?
Erwartet die Bundesregierung im Falle einer Abschaffung der Abgeltungsteuer auf Zinsen einen höheren bürokratischen Aufwand, bzw. hat sie Kenntnisse von Schätzungen hierüber für a) die Steuerpflichtigen, b) Banken und Finanzinstitute, c) die Verwaltung? Falls ja, wie viele neue Personaleinheiten müssten nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Abschaffung der Abgeltungsteuer auf Zinserträge in den Finanzverwaltungen der Länder neu geschaffen werden?
Beabsichtigt die Bundesregierung im Rahmen einer Reform der Abgeltungsteuer, die Höhe des Sparerpauschbetrags von 801 Euro bzw. 1 602 Euro zu verändern?
Mit welchen Auswirkungen rechnet die Bundesregierung bei einer Abschaffung der Abgeltungsteuer für Zinserträge auf die private Altersvorsorge? Hat die Bundesregierung diesbezüglich Modellrechnungen erarbeitet bzw. sind ihr Modellrechnungen bekannt?
Mit welchen Auswirkungen rechnet die Bundesregierung bei einer Abschaffung der Abgeltungsteuer für Zinseinkünfte für Lebensversicherungen? Hat die Bundesregierung diesbezüglich Modellrechnungen erarbeitet bzw. sind ihr Modellrechnungen bekannt?
a) Beabsichtigt die Bundesregierung, bei einer Abschaffung der Abgeltungsteuer für Zinseinkünfte, die derzeit bestehende Regelung für Erträge aus Lebensversicherungen nach § 20 Absatz 1 Nummer 6 Satz 2 EStG beizubehalten, wonach diese bei Vertragsauflösung nur zur Hälfte mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern sind? Falls ja, hat die Bundesregierung die Auswirkungen auf den Wettbewerb zwischen Lebensversicherungen und anderen Altersvorsorgeprodukten analysiert bzw. sind ihr entsprechende Analysen bekannt?
b) Beabsichtigt die Bundesregierung, bei einer Abschaffung der Abgeltungsteuer für Zinseinkünfte, die Besteuerung von Erträgen aus Publikumsfonds zu ändern?
Steht die Abschaffung der Abgeltungsteuer auf Zinseinkünfte nach Ansicht der Bundesregierung im Widerspruch zu dem im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD gegebenen Versprechen, wonach es „[k]eine Erhöhung der Steuerbelastung der Bürgerinnen und Bürger“ (Koalitionsvertrag, S. 13) geben soll? Falls nein, weshalb besteht hier kein Widerspruch?
Beabsichtigt die Bundesregierung, das im Wahlprogramm von CDU und CSU angestrebte Vorhaben umzusetzen, wonach die steuerliche Vorbelastung der Kapitalerträge beim Anleger nicht zu einer Doppelbesteuerung führen soll (vgl. Regierungsprogramm CDU/CSU, S. 34)? Falls ja, wie will sie dies konkret gewährleisten?
Welche Haltung hat die Bundesregierung hinsichtlich der Forderung der SPD, die Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge aus steuersystematischen Gründen gänzlich abzuschaffen (vgl. SPD-Steuerkonzept „Zeit für Investitionen. Zeit für gerechte Steuern.“)?
Gibt es von Seiten der Bundesregierung Pläne, die Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge gänzlich abzuschaffen, sobald der Automatische Informationsaustausch für Finanzkonten (AIA) etabliert ist? Wenn ja, plant die Bundesregierung in diesem Fall a) zum Halbeinkünfteverfahren für Dividenden, das bis 2008 galt, zurückzukehren, b) die Spekulationsfrist auf Veräußerungsgewinne wiedereinzuführen bzw. c) den vollen Werbungskostenabzug wiedereinzuführen?
Plant die Bundesregierung, auf europäischer Ebene eine Initiative zur weitgehenden Angleichung der Kapitalertragsteuern in der EU anzustoßen?
Wie schätzt die Bundesregierung die Auswirkungen der geplanten Rückkehr zum tariflichen Steuersatz für Zinsen vor dem Hintergrund der Bemühungen ein, den Finanzplatz Deutschland im Zuge des Brexit zu stärken?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Einführung der Abgeltungsteuer in Frankreich vor dem Hintergrund ihrer eigenen Pläne, die Abgeltungsteuer auf Zinserträge abzuschaffen?