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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Vorschlag der Österreichischen Ratspräsidentschaft für ein Hybrid-Modell bei der europäischen Einlagensicherung

(insgesamt 28 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

01.10.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/431013.09.2018

Vorschlag der österreichischen Ratspräsidentschaft für ein Hybrid-Modell bei der europäischen Einlagensicherung

der Abgeordneten Dr. Florian Toncar, Christian Dürr, Frank Schäffler, Bettina Stark-Watzinger, Markus Herbrand, Katja Hessel, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Thomas L. Kemmerich, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Oliver Luksic, Christoph Meyer, Alexander Müller, Dr. Stefan Ruppert, Christian Sauter, Frank Sitta, Judith Skudelny, Benjamin Strasser, Katja Suding, Michael Theurer, Gerald Ullrich und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die österreichische Ratspräsidentschaft hat ein „Working Document #1“ mit dem Titel „Non-Paper of a Hybrid-Model“ erarbeitet. Darin schlägt sie vor, im Zuge der weiteren Beratungen die technischen Voraussetzungen für einen hybriden Ansatz zu untersuchen.

Unter der bulgarischen Ratspräsidentschaft waren zwei alternative Modelle für die Einführungsphase von EDIS (European Deposit Insurance System) beraten worden. Zum einen bezieht sich die österreichische Ratspräsidentschaft auf ein Rückversicherungsmodell, das auf den Kommissionsvorschlag zurückgeht. Zum anderen verweist die österreichische Ratspräsidentschaft auf ein System einer verpflichtenden Kreditvergabe unter den nationalen Einlagensicherungen.

Der Vorschlag der österreichischen Ratspräsidentschaft sieht unter anderem Folgendes vor:

Beitragsstruktur

  • Die nationalen Einlagensicherungssysteme sollen zunächst ein Mindestvermögen in Höhe von 0,4 Prozent der gedeckten Einlagen ansparen.
  • Die nationalen Einlagensicherungssysteme bleiben für die Berechnung und Beitreibung des Mindestvermögens umfassend zuständig, das in die nationalen Einlagensicherungsfonds fließt.
  • Das Einheitliche Abwicklungsgremium (SRB) soll für die Rechnungsstellung und Verwaltung der Beiträge an den Deposit Insurance Fund (DIF) zuständig sein. Dagegen bleiben die nationalen Einlagensicherungssysteme für die Berechnung und Beitreibung der Beiträge zuständig, welche in den DIF fließen sollen.

Auszahlungsprozedere

Es soll ein dreistufiges Auszahlungsprozedere vorgesehen werden:

  • In erster Stufe erfolgt im Sicherungsfall eine Auszahlung auf Ebene der nationalen Einlagensicherungssysteme.
  • In zweiter Stufe soll das nationale Einlagensicherungssystem vor seinem Ausfall zunächst nachträgliche Beiträge erheben. Sollte das Mindestvermögen erschöpft sein und nicht „in time“ eine ausreichende, nachträgliche Beitragseintreibung möglich sein, kann eine Liquiditätsunterstützung durch den DIF erfragt werden.
  • In dritter Stufe erfolgt eine Liquiditätsunterstützung für den DIF durch ein System einer verpflichtenden Kreditvergabe seitens der nationalen Einlagensicherungssysteme an den DIF, sofern die Mittel aus der zweiten Stufe erschöpft sind. Dabei soll der DIF eher eine Durchleitungsfunktion einnehmen.

Zur Diskussion im Hinblick auf die dritte Stufe steht, die Rückzahlung der Kredite mit einer Zinszahlung zu verbinden. Ebenso soll erörtert werden, inwiefern ein Schwellenwert für eine maximal abrufbare Höhe aus dem (Mindest-)Vermögen der nationalen Einlagensicherungssysteme disziplinierende Wirkung entfalten könne.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen28

1

Ist der Bundesregierung dieses Non-Paper bekannt? Gab es im Vorfeld Abstimmung der österreichischen Ratspräsidentschaft mit der Bundesregierung zu dessen Inhalt?

2

Wie soll aus Sicht der Bundesregierung das unter der bulgarischen Ratspräsidentschaft diskutierte Rückversicherungsmodell im Detail ausgestaltet werden?

a) Welche Mitgliedstaaten befürworten nach Kenntnis der Bundesregierung das alternative Rückversicherungsmodell bzw. haben im Falle einer noch nicht erfolgten endgültigen Positionierung hierfür grundsätzlich ihre Zustimmung signalisiert (bitte die Mitgliedstaaten nennen)?

b) Welche Mitgliedstaaten lehnen nach Kenntnis der Bundesregierung das alternative Rückversicherungsmodell ab bzw. haben im Falle einer noch nicht erfolgten endgültigen Positionierung hierfür grundsätzlich ihre Ablehnung signalisiert (bitte die Mitgliedstaaten nennen)?

c) Hat die Bundesregierung zum alternativen Rückversicherungsmodell, auf das die österreichische Ratspräsidentschaft in ihrem Non-Paper verweist, eine ressortabgestimmte Position Deutschlands beschlossen?

d) Wenn nein, wie sieht das Meinungsbild innerhalb der Bundesregierung hierzu aus?

3

Wie soll aus Sicht der Bundesregierung das unter der bulgarischen Ratspräsidentschaft diskutierte Modell einer verpflichtenden Kreditvergabe unter den nationalen Einlagensicherungssystemen im Detail ausgestaltet werden?

a) Welche Mitgliedstaaten befürworten nach Kenntnis der Bundesregierung das Modell einer verpflichtenden Kreditvergabe bzw. haben im Falle einer noch nicht erfolgten endgültigen Positionierung hierfür grundsätzlich ihre Zustimmung signalisiert (bitte die Mitgliedstaaten nennen)?

b) Welche Mitgliedstaaten lehnen nach Kenntnis der Bundesregierung das Modell einer verpflichtenden Kreditvergabe ab bzw. haben im Falle einer noch nicht erfolgten endgültigen Positionierung hierfür grundsätzlich ihre Ablehnung signalisiert (bitte die Mitgliedstaaten nennen)?

c) Hat die Bundesregierung zum Modell einer verpflichtenden Kreditvergabe, auf das die österreichische Ratspräsidentschaft in ihrem Non-Paper verweist, eine ressortabgestimmte Position Deutschlands beschlossen?

d) Wenn nein, wie sieht das Meinungsbild innerhalb der Bundesregierung hierzu aus?

4

Wie soll aus Sicht der Bundesregierung das im Non-Paper der österreichischen Ratspräsidentschaft vorgeschlagene Hybrid-Modell im Detail ausgestaltet werden? Gab es hierzu bereits eine Sitzung der Ratsarbeitsgruppe bzw. entsprechender EU-Gremien?

a) Welche Mitgliedstaaten befürworten nach Kenntnis der Bundesregierung ein solches Hybrid-Modell bzw. haben im Falle einer noch nicht erfolgten endgültigen Positionierung hierfür grundsätzlich ihre Zustimmung signalisiert (bitte die Mitgliedstaaten nennen)?

b) Welche Mitgliedstaaten lehnen nach Kenntnis der Bundesregierung ein solches Hybrid-Modell ab bzw. haben im Falle einer noch nicht erfolgten endgültigen Positionierung hierfür grundsätzlich ihre Ablehnung signalisiert (bitte die Mitgliedstaaten nennen)?

c) Hat die Bundesregierung zum Hybrid-Modell eine ressortabgestimmte Position Deutschlands beschlossen?

d) Wenn nein, wie sieht das Meinungsbild innerhalb der Bundesregierung hierzu aus?

5

Teilt die Bundesregierung die Auffassung der österreichischen Ratspräsidentschaft, ein Hybrid-Modell könne die größtmögliche Gewähr für Einlagensicherungsschutz und zeitige Auszahlung im Krisenfall bieten?

6

Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag der österreichischen Ratspräsidentschaft, dass die nationalen Einlagensicherungssysteme beginnen sollen, in einen so genannten Deposit Insurance Fund (DIF) einzuzahlen, sofern sie ein Mindestvermögen in Höhe von 0,4 Prozent der gedeckten Einlagen ihrer zugehörigen Kreditinstitute angespart hätten?

7

Wie hoch wären nach Kenntnis der Bundesregierung die Beiträge der einzelnen Mitgliedstaaten der Bankenunion für den DIF nach diesem Vorschlag?

8

Wie hoch wären voraussichtlich die Zinseinbußen für die Sparer bei inländischen Kreditinstituten, wenn die Beiträge zum DIF in Höhe von 0,1 Prozent pro Jahr vollständig auf ihre Zinsen umgelegt würden?

9

Mit welchen zusätzlichen Beitragslasten wäre das Hybrid-Modell voraussichtlich für in Deutschland bestehende Institutssicherungssysteme verbunden?

10

Wie beurteilt die Bundesregierung diesen Vorschlag im Hinblick auf die Vorgaben aus der bestehenden Einlagensicherungsrichtlinie zum Mindestvermögen?

11

Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag der österreichischen Ratspräsidentschaft, dass der DIF vom Einheitlichen Abwicklungsgremium (Single Resolution Board, SRB) verwaltet werden soll?

12

Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag der österreichischen Ratspräsidentschaft, im Sicherungsfall vorzusehen,  dass in erster Stufe zunächst das nationale Einlagensicherungssystem auf seine eigenen Sicherungsmittel zurückgreifen soll,  dass in zweiter Stufe das nationale Einlagensicherungssystem vor seinem Ausfall zunächst nachträgliche Beiträge erheben soll und im Falle, dass das Mindestvermögen dennoch erschöpft und auch nicht „in time“ eine ausreichende, nachträgliche Beitragseintreibung möglich ist, eine Liquiditätsunterstützung durch den DIF erfragt werden können soll,  dass in dritter Stufe für eine Liquiditätsunterstützung wiederum für den DIF durch ein System einer verpflichtender Kreditvergabe seitens der nationalen Einlagensicherungssysteme an den DIF vorgesehen sein soll, sofern die Mittel aus der zweiten Stufe erschöpft wurden?

13

Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag der österreichischen Ratspräsidentschaft im Hinblick auf die zweite Stufe, einem so genannten First Mover-Anreiz auf der zweiten Stufe dadurch begegnen zu wollen, dass ein maximaler Schwellenwert für die auszukehrenden Mittel aus dem DIF angedacht wird?

14

Bezöge sich dieser von der österreichischen Ratspräsidentschaft angedachte Schwellenwert nach Einschätzung der Bundesregierung auf das einzelne, anfragende Einlagensicherungssystem oder wäre dies eher institutsbezogen zu verstehen (quasi ein Look-through-approach)?

15

Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag der österreichischen Ratspräsidentschaft im Hinblick auf die dritte Stufe, durch das SRB den Ausfall des DIF schätzen zu lassen?

a) Nach welchen Kriterien sollte dies erfolgen?

b) Hat das SRB hierzu auf formeller oder informeller Ebene bereits erste Überlegungen, Konzepte oder Ähnliches (verschriftlicht und/oder mündlich) vorgetragen bzw. in die Beratungen eingebracht?

c) Wenn ja, was hat das SRB im Detail vorgestellt?

16

Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag der österreichischen Ratspräsidentschaft im Hinblick auf die dritte Stufe, das SRB zur Abwendung eines Ausfalls des DIF („shortfall“) zur Vornahme einer Brückenfinanzierung zu ermächtigen? Wie soll nach Einschätzung der Bundesregierung auf Basis der bisherigen formellen und informellen Beratungen das Verfahren hierzu im Detail ausgestaltet werden?

17

Wie beurteilt die Bundesregierung die Überlegungen der österreichischen Ratspräsidentschaft, die Rückzahlung der (verpflichtend auszukehrenden) Kredite gegebenenfalls mit einer Zinszahlungsverpflichtung zu verbinden? Würde die Bundesregierung in diesem Fall eine solche Verpflichtung befürworten? Gibt es hierzu bereits Überlegungen für einen Referenzzins?

18

Wie beurteilt die Bundesregierung die Überlegungen der österreichischen Ratspräsidentschaft, gegebenenfalls den Abruf von verpflichtend auszukehrenden Krediten durch die nationalen Einlagensicherungssysteme durch einen Schwellenwert zu deckeln? Würde die Bundesregierung in diesem Fall eine solche Verpflichtung befürworten? Für welche Höhe würde sich die Bundesregierung einsetzen?

19

Wie beurteilt die Bundesregierung den sequenziellen Ansatz der österreichischen Ratspräsidentschaft, der nach Angaben der Präsidentschaft gleichzeitige Beitragszahlung an die nationale sowie die europäische Ebene vermeiden können soll? Wie beurteilt die Bundesregierung den sequenziellen Ansatz im Nachgang eines Sicherungsfalls bzw. nach einer Auszahlung aus dem nationalen bzw. europäischen Fonds?

20

Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag der österreichischen Ratspräsidentschaft,  dass sich die Beiträge, die an das nationale Einlagensicherungssystem geleistet werden, nach dem Umfang der gedeckten Einlagen und dem Risikograd des Instituts bemessen sollen (dabei soll der Risikograd in Relation zu den anderen Instituten betrachtet werden, die demselben nationalen Einlagensicherungssystem angehören);  dass sich die Beiträge, die an den DIF geleistet werden, nach dem Umfang der gedeckten Einlagen und dem Risikograd des Instituts bemessen sollen (dabei soll der Risikograd in Relation zu den anderen Instituten betrachtet werden, die Teil der Bankenunion sind)?

21

Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag der österreichischen Ratspräsidentschaft, Übergangsvorschriften zuzulassen, nach denen anfänglich nicht sämtliche Anforderungen aus der Einlagensicherungsrichtlinie sowie aus einer künftigen EDIS-Verordnung erfüllt sein müssten?

22

Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag der österreichischen Ratspräsidentschaft, wonach die Rückzahlungen des unterstützten Einlagensicherungssystem  zunächst für die Rückerstattung der verpflichtend gewährten Kredite an den DIF (dritte Stufe der Auszahlung) und somit zur Rückerstattung an die Hilfe leistenden, anderen nationalen Einlagensicherungssysteme,  sodann für die Rückerstattung der Liquiditätsunterstützung durch den DIF selbst (zweite Stufe der Auszahlung) sowie  abschließend (wieder) für die Aufstockung des (Mindest-)Vermögens des nationalen Einlagensicherungssystems verwendet werden sollen?

23

Hält die Bundesregierung den Vorschlag der österreichischen Ratspräsidentschaft, dass die nationalen Einlagensicherungssysteme für den DIF über eine verpflichtende Kreditgabe haften sollen, für geeignet, um Ansteckungseffekte zu vermeiden?

24

Wie beurteilt die Bundesregierung die im Vorschlag der österreichischen Ratspräsidentschaft angedachten Sanktionen bei Nichterfüllung der Kreditanfrage des DIF?

25

Welche Übergangsszenarien wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bisher in den europäischen Gremien jeweils zu den einzelnen Modellen bzw. Konzepten erörtert? Welche Position nimmt die Bundesregierung hierzu ein?

26

Hält die Bundesregierung an ihrer Haltung fest, dass eine substantielle Reduktion der NPLs (Non-Performing Loans) in den Bankenbilanzen Voraussetzung für eine wie auch immer geartete Vergemeinschaftung der Einlagensicherung, also auch für das vorgestellte Hybrid-Modell, ist (vgl. Bundestagsdrucksache 19/1979, Antwort zu Frage 12), oder betrachtet die Bundesregierung dieses als maßgeblich unterschiedlich zum EDIS-Vorschlag der Kommission, sodass der hohe NPL-Anteil in einigen Mitgliedstaaten keine Rolle mehr spielt?

27

Hat die Bundeskanzlerin oder der Bundesminister der Finanzen bei den letzten Treffen mit ihren österreichischen Amtskollegen die Frage einer gemeinsamen Einlagensicherung diskutiert?

28

Ist die gemeinsame Einlagensicherung nach den bisher vorliegenden Planungen absehbar Gegenstand von Beratungen der Eurogruppe, des ECOFIN (Rat für Wirtschaft und Finanzen) oder des Europäischen Rats?

Berlin, den 5. September 2018

Christian Lindner und Fraktion

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