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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Reformfortschritt Neuausgestaltung Grundsteuer

(insgesamt 32 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

11.10.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/437318.09.2018

Reformfortschritt Neuausgestaltung Grundsteuer

der Abgeordneten Stefan Schmidt, Britta Haßelmann, Dr. Danyal Bayaz, Christian Kühn (Tübingen), Lisa Paus, Dr. Gerhard Schick, Daniela Wagner, Anja Hajduk, Matthias Gastel, Dieter Janecek, Renate Künast, Beate Müller-Gemmeke, Corinna Rüffer, Markus Tressel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Das Bundesverfassungsgericht hat am 10. April 2018 die Grundsteuer in ihrer derzeitigen Ausgestaltung für nicht mit dem verfassungsrechtlich gesicherten Gleichheitsgrundsatz des Artikel 3 des Grundgesetzes vereinbar befunden.

Aufgrund dieses Befundes verfügte das Gericht, dass das Grundsteuergesetz bis zum Jahresende 2019 neu auszugestalten sei.

Laut dem Bundesministerium der Finanzen wurde bei der im Nachgang zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts stattfindenden Finanzministerkonferenz vom 2. Mai 2018 jedoch kein „konkreter Auftrag zur Überprüfung der Machbarkeit bestimmter Reformansätze“ erteilt (vgl. Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/2589). Aus einem Schreiben der Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Sachsen-Anhalt vom 26. Juni 2018 ging allerdings hervor, dass sich alle Länder bereits unmittelbar nach Veröffentlichung des Urteilsspruchs mit dem Bund darauf verständigt hatten, zu prüfen, welche der Modelle Kostenwertmodell, Bodenwertsteuer und Flächenmodell verfassungskonform und innerhalb der gesetzten Frist realisierbar seien.

Ferner wurde in dem Brief der Länderfinanzministerinnen und Länderfinanzminister an den Bundesfinanzminister die dringliche Bitte geäußert, „darauf hinzuwirken, dass auch die modellspezifischen Fragen der Verfassungskonformität und Machbarkeit zeitnah untersucht werden“. Hierzu schienen „in der bisherigen Diskussion noch nicht alle Aspekte hinreichend genau untersucht“. Darüber hinaus brachten die Ministerinnen und Minister – unbeachtet der Arbeit der vom Bundesfinanzministerium bereits eingesetzten Arbeitsgruppe der Bereiche Automation, Organisation und Fach – die Sorge vor, dass durch die weitere Verschiebung einer Modellentscheidung die verbleibende Zeit zur Umsetzung des Reformvorhabens innerhalb der vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Frist knapp werden könne. Dies ginge im Zweifel zulasten der Kommunen, was es unbedingt abzuwenden gelte.

Am 6. September sollte der Finanzministerkonferenz nun erneut über den Reformfortschritt berichtet werden.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:

Finanzministerkonferenz

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen32

1

Welche konkreten inhaltlichen Fortschritte bei der Erarbeitung eines Reformentwurfs der Grundsteuer wurden der Finanzministerkonferenz vorgestellt?

2

Inwiefern haben sich einzelne Länder nach Kenntnis der Bundesregierung mit den bisher erzielten Arbeitsergebnissen des Bundesfinanzministeriums und der Arbeitsgruppe der Bereiche Automation, Organisation und Fach zufrieden gezeigt, wo sehen sie noch Nachholbedarf, und welchen Einfluss hat ihre Kritik ggf. auf den weiteren Arbeitsprozess?

Inwieweit haben sich einzelne Länder und die Bundesregierung in diesen Gesprächen inhaltlich positioniert, und welche Position haben die jeweiligen Akteure vertreten?

3

Bestand bei der Finanzministerkonferenz Konsens bzw. mehrheitlich Übereinstimmung zu folgenden Fragen:

a) Wahrung der Aufkommensneutralität der Grundsteuer. Wenn ja, auf welcher Ebene soll die Aufkommensneutralität erreicht werden? Sollte dies nicht grundsätzlich Ziel sein, welche alternativen Vorschläge wurden benannt?

b) Bundesweit einheitliche Ausgestaltung der Grundsteuer. Falls dies nicht von allen vertreten wurde, wer hat mit welcher Begründung für welche Alternativen geworben?

c) Wertorientierte Ausgestaltung der Grundsteuer. Falls dies nicht von allen vertreten wurde, wer hat für welche Alternativen geworben?

d) Ausrichtung der Grundsteuer nach ökologischen Kriterien (wie z. B. der Begrenzung von Flächenneuinanspruchnahme)?

e) Die Grundsteuer auf Basis des vorliegenden Länderkompromisses zu reformieren. Welche Länder waren für, welche gegen das auf Länderebene in der Vergangenheit geeinte Modell?

4

Welche konkreten zeitlichen und inhaltlichen Vereinbarungen wurden für den weiteren Reformprozess der Grundsteuer bei der Finanzministerkonferenz getroffen, und wann, wie und durch wen werden diese umgesetzt?

5

Wann wird sich die Finanzministerkonferenz erneut mit der Grundsteuerreform auseinandersetzen, und welche konkreten Reformaspekte sollen bei einem Nachfolgetreffen besprochen werden?

6

Sind neben der Finanzministerkonferenz noch weitere Treffen zur Umsetzung einer Grundsteuerreform angedacht, und wenn ja, welche, und wann finden diese statt?

7

Mit welchen Mindereinnahmen müssen die Kommunen rechnen, wenn nicht, wie vom Bundesverfassungsgericht gefordert, innerhalb der gesetzten Frist eine Reform umgesetzt wurde?

8

Inwiefern haben bereits bilaterale Gespräche zwischen dem Bund und einzelnen Ländern zur Grundsteuerreform stattgefunden, welche waren das, wann haben sie jeweils stattgefunden und mit welchem Ergebnis?

9

Inwiefern und in welchem Rahmen haben sich der Bund und die Länder auf eine Überprüfung einzelner Modelle zur Reformierung der Grundsteuer verständigt, und inwiefern wurden für eine Reform der Grundsteuer das Kostenwertmodell, die Bodenwertsteuer und das Flächenmodell bereits durch das Bundesfinanzministerium hinsichtlich ihrer Realisierbarkeit und ihrer Verfassungskonformität überprüft?

a) Was wurde genau überprüft?

b) Zu welchen Befunden kam die Überprüfung?

c) Aus welchem jeweiligen Grund wurden insbesondere diese Modelle für eine Überprüfung ausgewählt?

d) Wurden weitere, über die genannten Modelle hinausgehende Neukonzeptionen einer Grundsteuer überprüft, und wenn ja, welche und mit welchem Ergebnis?

e) Werden in diesem Zusammenhang auch die Belastungsverschiebungen je nach Modell geprüft, und wenn nein, warum nicht?

f) Wurde in eine Überprüfung auch die Abschaffung der Umlagefähigkeit der Grundsteuer auf Mieterinnen und Mieter überprüft, und wenn nein, warum nicht?

g) Welche Sachverständigen, Verbände und Initiativen wurden bei einer Überprüfung mit einbezogen und werden im Laufe des Reformprozesses noch konsultiert werden?

h) Werden die Ergebnisse der Überprüfung veröffentlicht, und wenn ja, in welcher Form?

i) Werden die Ergebnisse auch dem Deutschen Bundestag zugänglich gemacht, und wenn ja, wann, und wenn nein, aus welchen Gründen nicht?

j) Falls eine Überprüfung konkreter Modelle noch nicht stattgefunden hat, warum wurde sie noch nicht durchgeführt, und wann wird dies nachgeholt?

10

Liegen der Bundesregierung mittlerweile belastbare Einschätzungen vor, inwiefern ein wertunabhängiges Modell (reines Flächenmodell) den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichtes entsprechen würde, und wenn nein, warum nicht?

11

Wurde oder wird hierzu eine juristische Einschätzung eingeholt, zu welchen Ergebnissen gelangt eine solche, und wenn sie nicht eingeholt wurde, warum nicht?

12

Zu welchem Ergebnis kam die in Frage 9 angesprochene Überprüfung, und wie bewertet die Bundesregierung dies?

13

Wie würde sich nach Erkenntnis der Bundesregierung die Belastung innerhalb einer Kommune bei einem Wechsel zu einer wertunabhängigen Flächensteuer verschieben?

14

Inwiefern ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Wertverschiebung bei einer aufkommensneutralen Umsetzung innerhalb einer Kommune mit Hilfe des Hebesatzes von (nach alter Wertermittlung) wertvolleren zu weniger wertvollen Grundstücken erfolgen würde, und wenn nein, warum nicht?

15

Inwiefern wäre eine solche Verschiebung nach Ansicht der Bundesregierung mit dem Leistungsfähigkeitsprinzip im Grundgesetz vereinbar, und wenn nein, warum nicht?

16

Welches übergeordnete Modell, unabhängig von einer möglichen konkreten Ausgestaltung, wird nach Kenntnis der Bundesregierung von der Ländermehrheit favorisiert, und welche Länder schließen sich bisher dieser Mehrheitsmeinung nicht an?

17

Verfolgt die Bundesregierung über den Erhalt des Steueraufkommens, eine gute Administrierbarkeit und Umsetzbarkeit und eine verfassungsfeste Ausgestaltung der Grundsteuer hinausgehende politische Ziele mit der Grundsteuerreform, und wenn ja, welche und aus welchen Gründen?

18

Inwiefern befürwortet die Bundesregierung die Erreichung einer Steuerungswirkung durch die Reform der Grundsteuer, und wenn ja, welche, und wie soll eine solche ggf. erreicht werden?

19

Befürwortet die Bundesregierung eine Abschaffung der Übertragbarkeit der Grundsteuerlast auf Mieterinnen und Mieter, und aus welchen Gründen ist sie dafür bzw. dagegen?

20

Inwiefern strebt die Bundesregierung bei der Reform der Grundsteuer eine bundesweit einheitliche Regelung an?

21

Wie beurteilt die Bundesregierung die Chancen, dass sich die Bundesländer noch vor Ablauf des Jahres 2018 auf ein gemeinsames Modell verständigen?

22

Wie bewertet die Bundesregierung die Möglichkeit der Einführung eines zonierten Hebesatzrechtes für Kommunen, wie etwa die Einrichtung eines nach Gebäude- und Bodenkomponente differenzierbaren Hebesatzrechtes für Städte und Gemeinden?

23

Inwiefern präferiert die Bundesregierung bei der Reform der Grundsteuer eine wertorientierte Ausgestaltung?

24

Wie bewertet die Bundesregierung eine Ausgestaltung der Grundsteuer als wertunabhängige Flächensteuer?

25

Wie bewertet die Bundesregierung eine Ausgestaltung der Grundsteuer als Bodenwertsteuer?

26

Wie bewertet die Bundesregierung eine Ausgestaltung der Grundsteuer als Kostenwertsteuer?

27

Was ist die Auffassung der Bundesregierung zu den Bedenken der Länderfinanzministerinnen und Länderfinanzminister, dass eine Modelldebatte und eine Diskussion um die Verfassungskonformität einzelner Modelle bisher zu kurz gekommen sei und zu Schwierigkeiten der Einhaltung der durch das Bundesverfassungsgericht gesetzten Fristen führen könne, und wie kommt sie zu ihrem Schluss?

28

Wie und in welcher Form hat die Bundesregierung auf das eingangs erwähnte Schreiben der Landesfinanzministerinnen und Länderfinanzminister reagiert?

29

Der Abschluss welcher konkreten Arbeitsschritte zur Reform der Grundsteuer ist nach Kenntnis der Bundesregierung für welche konkreten Zeitpunkte innerhalb des vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Zeitrahmens bis zum Ende des Jahres 2019 geplant?

30

Wann wird die Arbeitsgruppe der Bereiche Automation, Organisation und Fach nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Prüfungsprozess innerhalb der vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Frist abgeschlossen haben?

31

Zu welchem konkreten Zeitpunkt innerhalb der vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Frist zur Umsetzung einer Grundsteuerreform strebt die Bundesregierung eine Entscheidung über ein spezifisches Grundsteuermodell an, und aus welchen Gründen konnte die Bundesregierung einen solchen Zeitpunkt bis dato noch nicht benennen (vgl. Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/3821)?

32

Zu welchem konkreten Zeitpunkt und bei welchem konkreten Umsetzungsschritt des Reformvorhabens innerhalb der vorgegebenen Umsetzungsfrist ist eine Einbeziehung des Deutschen Bundestages in das Reformvorhaben angedacht, und aus welchen Gründen soll dieser Zeitpunkt gewählt werden?

Berlin, den 10. September 2018

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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