Folgen des Brexit für Deutschland und Europa: Wirtschaft und Energie
der Abgeordneten Reinhard Houben, Michael Theurer, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Karlheinz Busen, Christian Dürr, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Dr. Christoph Hoffmann, Ulla Ihnen, OIaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Christian Jung, Thomas L. Kemmerich, Karsten Klein, Daniela Kluckert, Pascal Kober, Dr. Lukas Köhler, Wolfgang Kubicki, Konstantin Kuhle, Alexander Kulitz, Ulrich Lechte, Oliver Luksic, Christoph Meyer, Alexander Müller, Roman Müller-Böhm, Dr. Martin Neumann, Hagen Reinhold, Bernd Reuther, Dr. h. c. Thomas Sattelberger, Christian Sauter, Frank Schäffler, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Judith Skudelny, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Katja Suding, Linda Teuteberg, Dr. Andrew Ullmann, Gerald Ullrich, Johannes Vogel (Olpe), Sandra Weeser, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Am 23. Juni 2016 stimmten 51,9 Prozent der britischen Wähler im sogenannten Brexit-Referendum für den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union (Brexit). Dieser Tag markiert eine historische Zäsur in der Geschichte der europäischen Integration, für die es keine Präzedenzfälle gibt.
In der Folge teilte das Vereinigte Königreich dem Europäischen Rat am 29. März 2017 mit, dass es gemäß Artikel 50 des Vertrags über die Europäische Union aus der EU auszutreten beabsichtigt. Damit begann eine Frist von zwei Jahren, die am 29. März 2019 mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union enden wird.
Gegenwärtig laufen die Verhandlungen zwischen dem Vereinigten Königreich und der Europäischen Union über die Bedingungen des Austritts sowie die zukünftigen Beziehungen. Unabhängig davon, wie die Verhandlungen ausgehen, wird deren Ergebnis das Leben von Millionen Menschen über viele Jahre prägen.
Die europäische Integration hat Europa Frieden und Wohlstand gebracht und zu einem bislang beispiellosen Grad an Zusammenarbeit und Verflechtung der EU-Mitgliedstaaten geführt. Ob auf Reisen, beim Schüleraustausch, im Geschäftsleben oder in Wissenschaft und Forschung, zahlreiche Bürger, Unternehmen, staatliche wie nichtstaatliche Institutionen auf beiden Seiten des Ärmelkanals profitieren täglich von den Erleichterungen, welche der europäische Integrationsprozess gebracht hat.
Die Entscheidung des Vereinigten Königreichs, die Europäische Union zu verlassen, konfrontiert all diese Akteure mit erheblichen Unsicherheiten. So fürchten zahlreiche EU-Bürger, die sich im Rahmen der Arbeitnehmerfreizügigkeit entschieden haben, ein Leben in Großbritannien aufzubauen, nun um ihre sicher geglaubten Rechte. Mittelständische Betriebe müssen damit rechnen, dass neue Handelshemmnisse entstehen und sehen ihre langfristigen Planungen dadurch erschwert, dass sie keine Klarheit über die zukünftige Anwendbarkeit von EU-Recht haben. Hochseefischer sind in ihrer Existenz bedroht, weil das bestehende System der Fangquoten teilweise außer Kraft gesetzt werden wird. Universitäten und Bildungseinrichtungen können derzeit nicht abschätzen, ob die grenzüberschreitende Forschung weiterhin im selben Maße möglich sein wird und ob Bildungsabschlüsse auch in Zukunft gegenseitige Anerkennung erfahren werden.
Die Luftverkehrsindustrie benötigt zur reibungskosen Fortsetzung des Flugbetriebs ein neues Luftverkehrsabkommen, da der Sektor von den Regularien der Welthandelsorganisation (WTO) ausgenommen ist. Nicht zuletzt müssen sich auch staatliche Institutionen und Behörden auf erhebliche Veränderungen einstellen.
In den am 29. April 2017 vom Europäischen Rat verabschiedeten Leitlinien zu den Brexit-Verhandlungen wurden nationale Behörden, Unternehmen und andere Akteure aufgefordert, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um sich auf die Folgen des Austritts des Vereinigten Königreichs vorzubereiten.
Diese Vorbereitungen werden dadurch erschwert, dass es nach wie vor keine Sicherheit über das zu erwartende Austrittszenario gibt. Ob „cliff-edge Brexit“, „hard Brexit���, ein Freihandelsabkommen nach dem Vorbild des Umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens CETA oder gar ein Verbleib Großbritanniens im Binnenmarkt und der Zollunion, jedes dieser Szenarien hätte völlig andere Konsequenzen für die Betroffenen. Knapp sechs Monate vor dem Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union und knapp zweieinhalb Jahre vor dem zu erwartenden Ende der Übergangsphase gibt es mehr Fragen als Antworten.
Zugleich stocken die Verhandlungen und die Wahrscheinlichkeit für ein No-Deal-Szenario, das unweigerlich zu großen Verwerfungen würde, steigt unaufhörlich.
Die Fragesteller sind der Auffassung, dass unsere Bürgerinnen und Bürger ein Recht darauf haben, Antworten auf diese drängenden Fragen zu bekommen. Sie müssen sich darauf verlassen können, dass ihre Interessen im Zuge der Brexit-Verhandlungen gewahrt bleiben. Und sie haben Anspruch darauf, dass die Bundesregierung sich auch auf einen ungeordneten Brexit vorbereitet, ihnen Rechenschaft über den Stand dieser Vorbereitungen leistet und sie in ihren eigenen Vorbereitungen unterstützt.
Obwohl die Fragesteller bereits am 27. April 2018 eine umfassende Große Anfrage an die Bundesregierung richteten, um Antworten auf diese Fragen zu bekommen, steht eine Reaktion der Bundesregierung weiterhin aus und ist mit der Frist 31. Mai 2019 versehen worden. Die Antwort der Bundesregierung müsste dadurch erst zwei Monate nach einem erfolgten Brexit dem Deutschen Bundestag und den Bürgerinnen und Bürgern vorliegen. Auch hat der Deutsche Bundestag als zentraler Ort der politischen Debatte in Deutschland sich noch nicht in ausreichendem Maße mit den Folgen des Brexit beschäftigt. Währenddessen bereitet die britische Regierung sich öffentlichkeitswirksam auf den ungeordneten Austritt vor, publiziert „technische Hinweise“ an Bürgerinnen und Bürger sowie zahlreiche Branchen und Sektoren der Wirtschaft und des öffentlichen Lebens, um für alle Eventualitäten gewappnet zu sein. Auf eine entsprechende Reaktion der Bundesregierung wartet man bisher vergeblich. Ziel dieser Kleinen Anfrage ist, mehr über den aktuellen Stand der Vorbereitungen der Bundesregierung zu erfahren und endlich eine öffentliche Debatte über die Folgen des Austrittes für Deutschland zu ermöglichen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
Wie haben sich die Exporte deutscher Unternehmen in das Vereinigte Königreich in den vergangenen fünf Jahren, aufgeschlüsselt nach den zehn bedeutendsten Branchen, entwickelt?
Inwieweit wirkt sich aus Sicht der Bundesregierung der seit dem Brexit-Referendum gefallene Wechselkurs des Britischen Pfundes gegenüber dem Euro auf Exporte in das Vereinigte Königreich bzw. auf die Importe aus dem Vereinigten Königreich aus? Welche Folgen ergeben sich hieraus für deutsche Unternehmen?
Warum ist es der Bundesregierung nicht gelungen, die Bewerbungen Bonns als neuem Standort der Europäischen Arzneimittelbehörde EMA und Frankfurt am Mains als neuem Standort der Europäischen Bankenaufsicht EBA erfolgreich zu unterstützen?
Welchen Anteil hat Großbritannien am Energiemarkt der Europäischen Union?
Welche gemeinsamen Energieprojekte, in die Großbritannien aktuell auf EU-Ebene eingebunden ist, werden vom Brexit betroffen sein?
Wie viele Gesellschaften in Rechtsform nach britischem Recht, z. B. einer britischen Limited (Ltd.), haben ihren Geschäftssitz in Deutschland? Welche Rechtsnormen werden nach dem Austritt von Großbritannien aus der EU im Hinblick auf diese Gesellschaften in Deutschland Anwendung finden? Wie werden diese Gesellschaften insbesondere hinsichtlich Rechtsfähigkeit, Haftung der Gesellschafter und Geschäftsführer, eingeordnet werden, wenn sie sich nicht mehr auf die Niederlassungsfreiheit berufen können? Plant die Bundesregierung eine Anpassung der Regelungen zum internationalen Gesellschaftsrecht?
Welchen Einfluss wird der Brexit auf die EU-Kohäsions- und -Strukturpolitik sowie den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) haben?
Ist geplant, ein Zollkooperationsabkommen mit Großbritannien zu verhandeln?
Welchen zeitlichen Vorlauf benötigen die bundesdeutschen Zollbehörden, um auf die vermutlich höheren Fallzahlen nach dem Brexit vorbereitet zu sein? Welche Finanzmittel sind für zusätzliche Zollbeamte und Formalitäten im immer noch nicht auszuschließenden Fall eines „cliff-edge Brexit“ (Rückfall auf WTO-Regeln) im März 2019 notwendig, und wie sind sie im Haushalt eingeplant?
Wie lange dauert die Ausbildung zusätzlicher Zollbeamter, und welche Vorbereitungen werden schon getroffen, damit einem erhöhten Bedarf entsprochen werden kann?
Durch welche Maßnahmen will die Bundesregierung sicherstellen, dass Unternehmen rechtzeitig von rechtlichen Änderungen bei der Zollabwicklung informiert werden?
Wie schätzt die Bundesregierung die Gefahr ein, dass ein – wie von der Premierministerin Theresa May gefordert – durchlässiges Grenzregime an der inneririschen Grenze zum Einfallstor für Schmuggel und Betrug bei Zöllen und Mehrwertsteuer wird?
Welche Informationen liegen der Bundesregierung über bereits erfolgte Änderungen von Lieferketten durch deutsche und britische Unternehmen als Reaktion auf die Brexit-Entscheidung vor, und welche Auswirkungen haben diese Änderungen auf die deutsche Wirtschaft und den Staatshaushalt?
Welche Pflichten erlegt § 93 Absatz 2 des Aktiengesetzes (AktG) den Vorständen von Aktiengesellschaften im Hinblick auf den Brexit auf?
Welche Folgen hat die Ablehnung des Vorschlags zu Zollkontingenten, auf die sich EU und Großbritannien geeinigt haben, durch andere WTO-Mitglieder wie Neuseeland oder USA?