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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Einsatz von Algorithmen und automatisierten Prozessen in Jobcentern

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

16.10.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/445021.09.2018

Einsatz von Algorithmen und automatisierten Prozessen in Jobcentern

der Abgeordneten Jessica Tatti, Susanne Ferschl, Doris Achelwilm, Simone Barrientos, Matthias W. Birkwald, Birke Bull-Bischoff, Anke Domscheit-Berg, Brigitte Freihold, Sylvia Gabelmann, Ulla Jelpke, Dr. Achim Kessler, Katja Kipping, Jutta Krellmann, Dr. Petra Sitte, Dr. Kirsten Tackmann, Pia Zimmermann, Sabine Zimmermann (Zwickau), Harald Weinberg und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Ohne Informationstechnik (IT) und geeignete Software funktioniert in modernen Verwaltungen fast nichts mehr. Antragsbearbeitung, Bescheidversand, Meldung an Krankenkassen, Überweisungen, Profilings, Arbeitsvermittlung, Terminvergaben – das alles und noch viel mehr wird in den Jobcentern softwaregestützt ausgeführt, bearbeitet und dokumentiert. Von besonders hoher Bedeutung für die Arbeit in den Jobcentern sind die Programme ALLEGRO (Leistungsbearbeitung), VerBIS (Arbeitsvermittlung) sowie die Funktionalitäten der eAkte, die mittlerweile bundesweit eingeführt wurde und die die Papierakte zukünftig ersetzen soll (siehe https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok/ct/dam/download/documents/ Weisung201604031_ba015782.pdf).

Laut IT-Systemhaus, das für die IT der Bundesagentur für Arbeit (BA) sowie der Jobcenter (gemeinsame Einrichtungen, gE) zuständig ist, kommen in den Jobcentern und Arbeitsagenturen über 100 verschiedene IT-Verfahren zum Einsatz (Quelle: www.arbeitsagentur.de/ueber-uns/it-systemhaus).

Durch die Vielzahl unterschiedlichster Programme wird eine Vielzahl von Schnittstellen zum internen wie externen Datenaustausch notwendig. So werden alleine im Benutzerhandbuch für ALLEGRO namentlich zwölf wichtige Schnittstellen benannt (https://media.frag-den-staat.de/files/foi/24982/allegro_handbuch_ 2014_11.pdf, S. 15). Dabei bleibt unklar, wie und auf welcher Basis die Schnittstellenverarbeitung und das Schnittstellenmanagement stattfinden. Hieraus ergeben sich Schnittstellenproblematiken, wie auch die Bundesagentur bei ihrem IT- Projekt ROBASO feststellen musste (www.arbeitsagentur.de/presse/2017-05- bastoppt-it-projekt-robaso). „ROBASO“ sollte den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Jobcentern ermöglichen, ohne Doppeleingaben oder Programmwechsel zu arbeiten. Ebenfalls unbekannt sind Art und Umfang des (automatisierten) Austausches zwischen den Programmen, die in Optionskommunen eingesetzt werden, und denen der BA (Programme und Datenbanken).

Die Fragestellerinnen und Fragesteller wollen sich durch die Kleine Anfrage einen Überblick über die IT-Architektur der BA, die Schnittstellen zwischen der BA und den Jobcentern (gE) sowie den Optionskommunen und den Jobcentern (zugelassene kommunale Träger, zkT), die Methodik und Überwachung von Vorgängen, das IT-Projekt „ROBASO“ sowie die Möglichkeit einer digitalen Antragstellung auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) verschaffen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen26

1

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung einen aktuellen Gesamtüberblick des IT-Systemhauses über die in den Jobcentern (gE) verwendeten Softwareprogramme bzw. Funktionalitäten (vgl. www.hs-harz.de/dokumente/extern/ FB_VW/Praxismesse/BfA.pdf, S. 6 für einen älteren Überblick mit Lücken bezüglich externer Schnittstellen und interner Kontrollprogramme), aus der alle Programme und deren Schnittstellen (sowohl zwischen den Programmen als auch deren externe Schnittstellen) hervorgehen?

Gibt es einen aktuellen Gesamtüberblick über die in den Jobcentern (zkT) verwendeten Softwareprogramme und deren Schnittstellen?

2

Trifft nach Meinung der Bundesregierung die Aussage des Journalisten Detlef Borchers (www.heise.de/newsticker/meldung/Hintergrund-ROBASO- in-der-Bundesagentur-fuer-Arbeit-ein-agiles-Ende-3630003.html) zu, dass 120 unterschiedliche Fachverfahren im IT-System der BA laufen?

Wie alt sind diese Funktionalitäten (bitte zu jeder Funktionalität das Einführungsjahr benennen), und erfahren diese regelmäßig oder anlassbezogene Updates (bitte jeweils den Turnus sowie Datum und Versionsnummer des letzten Updates für jede Funktionalität benennen)?

3

Wie viele und welche „domänenspezifische“ Funktionalitäten (vgl. https:// www.hs-harz.de/dokumente/extern/FB_VW/Praxismesse/BfA.pdf, S. 6) gibt es in den Jobcentern (gE) (bitte jeweils benennen)?

Wie viele und welche „domänenübergreifende“ Funktionalitäten (vgl. ebd.) gibt es (bitte jeweils benennen)?

Welche Funktionalität(en) hat die „Integrationsplattform (ESB)“ (vgl. ebd.)?

Wie viele und welche Schnittstellen gibt es zu welchen anderen Programmen bzw. der BA?

Wie viele und welche Schnittstellen gibt es zu BA-externen Programmen bzw. Funktionalitäten?

4

Verfügt die Bundesagentur für Arbeit (BA) über ein Identitätsmanagementkonzept?

Erfasst dieses Identitätsmanagementkonzept auch die Datenübermittlung (i. S. v. Datenübertragung, Datentransport) aus den Jobcentern (zkT) der Optionskommunen?

Gibt es Standards für die Übertragung von Namen aus nichtlateinischen Schriften (z. B. kyrillisch, arabisch, chinesisch)?

Sind diese automatisiert?

5

Welche Weisungen bzw. fachlichen Hinweise u. Ä. der Bundesagentur für Arbeit (BA) zwischen 2014 und heute sind der Bundesregierung bekannt, die die (richtige, korrekte) Nutzung der in der IT-Systemhaus-Übersicht (ebd.) genannten Programme bzw. Funktionalitäten sowie der im Benutzerhandbuch ALLEGRO genannten „Partnersysteme“ (siehe https://fragdenstaat. de/anfrage/informationen-zur-neuen-alg-ii-software-allegro/24982/anhang/ allegro_handbuch_2014_11.pdf, S. 15) betreffen (bitte mit Link zu den Weisungen und den darin benannten Unterlagen angeben bzw. Texte anhängen)?

6

Welche der aktuell verwendeten Softwareprogramme bzw. Funktionalitäten des IT-Systemhauses basieren ganz oder teilweise auf Künstliche- Intelligenz-(KI)-Verfahren wie z. B. maschinellem Lernen?

Welche KI-Verfahren und -Ansätze werden eingesetzt (zu einer möglichen Systematisierung siehe z. B. ÖFIT-Trendsonar Künstliche Intelligenz, www. oeffentliche-it.de/documents/10181/14412/Das+%C3%96FIT-Trendsonar+ K%C3%BCnstliche+Intelligenz)?

7

Wie und mit Hilfe welcher Programme bzw. Funktionalitäten verlaufen die Datenflüsse von der Bundesagentur für Arbeit an die Optionskommunen bzw. Jobcenter (zkT) sowie in umgekehrter Richtung?

Gibt es einheitliche Standards (falls ja, bitte benennen und die Standards ausführen)?

Mit welchen Daten geschieht das an welchen Schnittstellen in welche Programme bzw. Funktionalitäten (bitte einzeln benennen, inkl. Bundesstatistiken)?

8

Wer überprüft die Einhaltung möglicher Standards bei der Zusammenführung von Daten aus den Jobcentern (zkT) und der BA, z. B. für die bundesweiten Statistiken?

Gibt es Standards der Zusammenführung, und falls ja, welche sind das?

Gibt es eine zentrale Instanz?

9

Müssen die Daten für die Datenflüsse von der BA oder den Jobcentern (zkT) bereinigt werden?

Falls ja, wer ist für die Bereinigung zuständig und wie geschieht das (Standards, Methoden, Verantwortlichkeiten)?

10

Wer sammelt und aggregiert die Daten der Jobcenter (zkT) für das Benchmarking mit Hilfe welcher Software bzw. Funktionalitäten?

Welche Kennzahlen werden dabei verglichen, und welche Konsequenzen bzw. Relevanz haben die Vergleiche für die Jobcenter (zkT)?

11

Welchen (informationstechnischen) Standards folgen die Jobcenter (zkT) generell?

Welche Zielvereinbarungen und/oder Rahmenvereinbarungen gibt es zu technologischen Fragen?

Wer ist mit der Aufsicht der Einhaltung dieser Standards betraut?

12

Wie werden fehlende bzw. fehlerhafte Angaben sowie Doppelanträge von antragstellenden Personen identifiziert?

Gibt es regelmäßige, systematische bzw. automatisierte Überprüfungsprozesse?

Falls ja, durch wen bzw. was (bitte ggfs. Überprüfungssoftware benennen)?

Gibt es systematische oder automatisierte Überprüfungen (z. B. auf parallele Antragstellung Arbeitslosengeld, Wohnungsgeld, Sozialhilfe, Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz etc., Abgleiche mit Unfall- und Rentenversicherungen, Bundeszentralamt für Steuern, Bundesagentur für Arbeit, andere Jobcenter, Finanzämtern und Banken, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Bundeskriminalamt, Zentrales Fahrzeugregister, Melderegister und Ausländerzentralregister) von Antragstellenden und Leistungsbeziehenden durch Dritte und/oder die BA?

Falls ja, werden diese automatisch durchgeführt, also ohne Einzelfallentscheidung durch die bzw. den Leistungsbearbeitenden, oder automatisch vorbereitet (bitte jeweils Art, Inhalt und verantwortliche Stelle bzw. Organisation der Überprüfung benennen)?

Mit Hilfe welcher Software-Programme werden die Datenabgleiche bzw. Datenüberprüfungen durchgeführt?

Wie werden die Daten übermittelt (i. S. v. gesendet, transportiert)?

Werden die Daten verschlüsselt?

Gibt es für diese Abgleiche gemeinsame Standards, insb. bei der Identitätsidentifikation?

13

Plant die BA oder die Bundesregierung die Einbeziehung von Arbeitsagenturen und Jobcentern (gE und zkT) bei der Einführung des „Once-Only-Prinzips“ bzw. der „Schießscharten-Verwaltung“ (www.it-planungsrat.de/SharedDocs/Downloads/DE/ Fachkongress/5FK2017/26April_II_once-only-prinzip.pdf?__blob= publicationFile&v=3, S. 3) in Deutschland?

Falls ja, welche personenbezogenen Daten sollen hiervon umfasst sein?

14

Wer sucht wie und wann nach internen Eingabefehlern in die von den Jobcentern genutzten Programme und Funktionalitäten (bitte jeweils zuständige Stelle, Verfahren bzw. Methodik sowie Regelmäßigkeit angeben)?

15

Wer sucht wie und wann nach internen Missbräuchen in den von den Jobcentern genutzten Programmen und Funktionalitäten (bitte jeweils zuständige Stelle, Verfahren bzw. Methodik sowie Regelmäßigkeit angeben)?

16

Wie und von wem werden Eingaben in die jeweiligen Funktionalitäten überwacht und überprüft („Monitoring“)?

Wird hierzu eine Software eingesetzt, und falls ja, welche?

Wer hat Zugriff auf diese Überwachungs- bzw. Überprüfungsprozesse?

Was wird durch die Überwachungs- bzw. Überprüfungsprozesse erfasst?

Gibt es hierfür einen Standardkatalog an Kriterien, der sowohl für die BA als auch für die Jobcenter (zkT) gilt (falls ja, bitte Kriterien benennen)?

Falls nein, gibt es einen Standardkatalog an Kriterien, der sowohl für die BA als auch für die Jobcenter (gE) gilt (falls ja, bitte Kriterien benennen)?

Verfügt die BA über Software, die die Eingabetätigkeiten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jobcenter systematisch und automatisiert erfassen und auswerten kann, z. B. sogenannte „Keylogger“?

Falls ja, nach welchen Kriterien wird über den Einsatz entschieden, und in welchem Umfang werden die Programme eingesetzt?

17

Wie und von wem werden systematische Fehler im Identifikationsmanagement überwacht und überprüft?

18

Wurde die Programmierung von ALLEGRO und dessen Schnittstellen extern beauftragt oder durch Mitarbeitende der IT-Systemhaus durchgeführt?

Welche Fehler bzw. Fehlfunktionen wurden nach der Einführung von ALLEGRO beobachtet und festgestellt?

Konnten diese behoben werden?

Wird die Wartung und Erstellung von Updates von ALLEGRO seit der Implementierung von externen Dritten oder durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der IT-Systemhaus durchgeführt?

Falls dies ganz oder teilweise durch externe Dritte geschieht, haben diese externen Dritten einen Fernzugriff auf das Programm und die dazu gehörenden Datenbanken?

19

Stellt die BA den Vermittlerinnen und Vermittlern eine Software zur Verfügung, die auf Basis der in VerBIS eingepflegten Daten bestimmte Leistungen zur Eingliederung in Arbeit empfiehlt oder ausschließt, z. B. durch besondere Darstellung von Leistungen zur Eingliederung auf dem Bildschirm?

Falls ja, wie werden diese Leistungen zur Eingliederung in Arbeit durch die Software ermittelt (normativ oder empirisch, z. B. durch Abgleich des Datenprofils mit erfolgreichen Profilen bestimmter Maßnahmentypen)?

Falls nein, warum werden den Arbeitsvermittlerinnen und Arbeitsmittlern keine empirischen Daten zur lokalen Erfolgswahrscheinlichkeit bestimmter Maßnahmentypen für ähnliche Datenprofile angezeigt?

Plant oder arbeitet die BA an der Einführung einer solchen Funktionalität und falls ja, auf welchem KI-Verfahren bzw. Algorithmus soll diese beruhen?

20

Welche Gesamtsumme wurde zwischen 2010 und 2018 in das ergebnislos gestoppte IT-Projekt „RollenBASierte Oberfläche“ („ROBASO“), das laut einem Bericht aus dem Jahr 2017 14 IT-Fachverfahren unter eine einheitliche Nutzeroberfläche bringen sollte (www.heise.de/newsticker/meldung/ Hintergrund-ROBASO-in-der-Bundesagentur-fuer-Arbeit-ein-agiles-Ende- 3630003.html), investiert?

Hat der Bundesrechnungshof das Projekt geprüft, und falls ja, zu welchem Ergebnis kam die Prüfung (bitte ggfs. Link zum Prüfergebnis angeben)?

Plant die BA eine einheitliche Nutzeroberfläche für ihre Funktionalitäten in den Jobcentern, die die Funktionen von ROBASO übernehmen soll?

21

Nutzt die Bundesagentur für Arbeit ihre Datenbestände aus der Jobbörse (hinsichtlich geforderter Qualifikationen und Anforderungen) sowie aus dem Profiling der Arbeitsuchenden in VerBIS, um den Wandel von Berufsbildern zu erfassen („Skills Forecasting“, www.stiftung-nv.de/de/publikation/ kompetenzprognosen-als-zentrales-steuerungselement-der-arbeits-und)?

Falls ja, mit Hilfe welcher Software und welches Verfahrens erfolgt die Auswertung?

Falls nein, plant die BA die Entwicklung eines Algorithmus, der Kompetenzprognosen auf Basis der Datenbestände der BA und der Jobcenter erstellt, um empirisch fundierte Weiterbildungsstrategien sowie konkrete Qualifizierungsmaßnahmen entwickeln zu können?

22

Welche Summe wurde seit 2003 bis heute in die Entwicklung, die Weiterentwicklung bzw. Pflege und den laufenden Betrieb der IT-Verfahren sowie in die IT-Landschaft der BA und der Jobcenter (gE) aufgewendet (bitte, wenn möglich, getrennt nach Leistungsträgern und Jahren angeben)?

Nach welchem Schlüssel werden bzw. wurden diese Kosten zwischen der BA und den Jobcentern (gE) verteilt (bitte getrennt nach Jahren angeben)?

23

Welche neuen Softwareprojekte (auch) für den Bereich der Jobcenter werden aktuell in der BA bzw. im IT-Systemhaus entwickelt (siehe www.heise.de/ newsticker/meldung/Hintergrund-ROBASO-in-der-Bundesagentur-fuer-Arbeit- ein-agiles-Ende-3630003.html, in der u. a. genannt werden: APOK, ZAPP, BEN, APOLLO, JOBBÖRSE, ROBASO, BISS)?

Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die jeweiligen Funktionalitäten, deren Ziele und Inhalte?

Arbeitet das IT-Systemhaus an Funktionalitäten, die als ADM-Systeme (Algorithmic Decision Making) bewertet werden können?

Wenn ja, an welchen Funktionalitäten und mit Hilfe welcher algorithmischen Verfahren?

Arbeitet das IT-Systemhaus an Funktionalitäten, die auf KI-Verfahren bzw. KI-Ansätzen (inkl. Maschinelles Lernen) beruhen?

Wenn ja, an welchen Funktionalitäten und mit Hilfe welcher KI-Verfahren und KI-Ansätze?

24

Wovon spricht Torsten Müller von der KPMG AG (https://videostream. kpmg.de/bescheid-auf-knopfdruck), wenn er mit Datum vom 25. Juni 2018 berichtet, dass die KPMG AG von der BA mit einem Projekt zur Automatisierung von Entscheidungen („Bescheid auf Knopfdruck“) beauftragt wurde, das sehr gute Erfahrungen erbracht habe („best case“)?

Was waren die Ziele und was die wesentlichen Erkenntnisse des Projekts?

Ging es bei diesem Projekt um die Automatisierung von Ermessens- oder von gebundenen Entscheidungen?

Ging es bei dem Projekt auch um Entscheidungsfindungen oder -vorbereitungen, bei denen im Tatbestand unbestimmte Rechtsbegriffe enthalten waren?

25

Soll nach Kenntnis der Bundesregierung die Antragstellung auf Leistungen nach dem SGB II sowie der Datenaustausch zwischen Antragstellenden und Sozialleistungsträgern im Antragsverfahren zukünftig (auch) auf digitalem Weg möglich werden?

Falls ja, ab wann spätestens, und wie ist der Stand der Pläne der BA bzw. des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales hierzu?

Sind Leistungen nach dem SGB II nach Kenntnis der Bundesregierung Verwaltungsleistungen im Sinne des § 1 Absatz 1 des Online-Zugangsgesetzes (OZG) (vgl. OZG-Umsetzungskatalog, 1. Auflage April 2018, S. 58f, www.it- planungsrat.de/SharedDocs/Downloads/DE/Entscheidungen/26_Sitzung/ TOP2_Anlage_OZGUmsetzungskatalog.pdf?__blob=publicationFile&v=4)?

26

Plant die Bundesregierung die Einbeziehung von Arbeitsagenturen und Jobcentern (gE und zkT) bei der Einführung des „Once-Only-Prinzips“ bzw. der „Schießscharten-Verwaltung“ (www.it-planungsrat.de/SharedDocs/Downloads/DE/ Fachkongress/5FK2017/26April_II_once-only-prinzip.pdf?__blob= publicationFile&v=3, S. 3) in Deutschland?

Falls ja, welche personenbezogenen Daten sollen hiervon umfasst sein?

Berlin, den 12. September 2018

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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