Kunstgegenstände im Besitz der Bundesregierung
der Abgeordneten Simone Barrientos, Dr. Petra Sitte, Doris Achelwilm, Birke Bull-Bischoff, Nicole Gohlke, Jan Korte, Sören Pellmann, Petra Pau, Katrin Werner und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Der Bund ist Eigentümer eines umfangreichen Bestandes von Kunstgegenständen wie Gemälden, Grafiken, Skulpturen, Kunstgewerbe und mehr. Der Bestand ist zur Verwaltung auf die einzelnen Ressorts (Bundesministerien) aufgeteilt und jedes Ressort verwaltet seinen Anteil an diesem Bestand eigenverantwortlich.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hatte am 2. September 2003 mit der „Richtlinie für die Verwaltung des bundeseigenen Kunstbesitzes“ Regelungen zur Erfassung, Behandlung und Verwendung dieser Kunstgegenstände erlassen, um eine einheitliche Vermögensverwaltung daran zu gewährleisten (www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_02092003_VIC1VV4115203.htm).
Im allgemeinen Teil dieser Richtlinie heißt es, dass die Kunstgegenstände im jeweiligen Ressortvermögen verbleiben. Historisch, kunsthistorisch oder künstlerisch bedeutsame Kunstgegenstände sollen unbedingt auch der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
Zum Zwecke einer effizienten Verwaltung und Nutzung dieser Bestände wurde in Folge eine Kunstdatenbank ArtNetBund des Bundes eingerichtet, die vom Bundesverwaltungsamt (BVA) geführt wird. Das Prüfungsamt des Bundesrechnungshofs stellte aber bereits 2012 gravierende Mängel bei der effizienten und effektiven Bewirtschaftung des umfangreichen Kunstbestandes des Bundes durch das Bundesverwaltungsamt fest und empfahl bereits zu diesem Zeitpunkt, die „in die Jahre gekommene Kunstdatenbank ArtNetBund zu ersetzen oder zu modifizieren“ (www.bundesrechnungshof.de/de/veroeffentlichungen/pruefungsmitteilungen/2012/2012-pm-verwaltung-des-bundeseigenen-kunstbesitzes-durch-das-bundesamtfuer-zentrale-dienste-und-offene-vermoegensfragen).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Welche Anzahl von Werken der Kunst insgesamt (Bildende Kunst: Malerei, Grafik, Plastik und Fotografie) und Arbeiten des Kunsthandwerks (Instrumente, Möbel, Glasmalerei, Porzellan und Buchkunst) befinden sich im Besitz der obersten Bundesbehörden?
Welche Werke mit Nennung der Künstlerinnen und Künstler (Urheberinnen und Urheber) und Entstehungsjahr befinden sich derzeit in welchen Ressorts (bitte Titel der Kunstwerke separat untergliedern in die vierzehn Bundesministerien mit jeweiligem Standort Berlin bzw. Bonn sowie auch die Geschäftsbereiche des Bundeskanzleramts und Bundespräsidialamtes mit einbeziehen)?
Wie ist die genaue zahlenmäßige Aufteilung dieser Bestände bzw. Kunstwerke
a) aus dem ehemaligem Besitz des Deutschen Reiches bis 1945,
b) aus dem zentralstaatlichen Bereich der ehemaligen DDR,
c) aus rechtsgeschäftlichen Erwerbungen der Bundesrepublik Deutschland
und, d) aus Schenkungen?
Wie hoch ist der geschätzte Wert bzw. nachweisliche Ankaufswert der jeweils einzelnen Kunstgegenstände in den Ressorts und der Gesamtwert aller Werke in Euro?
Wie viele Objekte sind in der Außenstelle des Bundesverwaltungsamtes (Depot) in Berlin-Weißensee eingelagert, in dem die Kunstgegenstände aus dem Besitz des Bundes verwahrt werden (bitte aktuelle Bestandsliste beifügen)?
Welche Kunstwerke sind davon derzeit entliehen und in öffentlichen Einrichtungen allgemein zugänglich (bitte einzeln aufführen und genaue Ausbzw. Aufstellungsorte nach Bundesländern untergliedern)?
Welche Regelungen bzw. Kriterien zur Nutzung von bundeseigenen Kunstwerken für die Öffentlichkeit existieren, und in welcher fachlichen Zuständigkeit liegt die Auswahl zur Nutzung von Werken in der Öffentlichkeit?
Welche Kunstgegenstände, für die im Rahmen der Richtlinie für die Verwaltung des bundeseigenen Kunstbesitzes vom 2. September 2003 keine Nutzungsmöglichkeit besteht, wurden seit diesem Zeitpunkt bis heute verkauft (bitte einzeln chronologisch mit Käufer bzw. Erwerber und getrennt nach öffentlichen Einrichtungen bzw. privatem Erwerb aufführen)?
Welche Verkaufserlöse wurden dabei insgesamt bis 2018 erzielt?
Warum ist eine Weiterentwicklung der Kunstdatenbank ArtNetBund des Bundesamtes für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV) bisher unterblieben, und sind künftig Veränderungen geplant?
Warum erhält die Verwaltung des Deutschen Bundestages (Referat IO 4) über IVBB (Informationsverbund Berlin-Bonn) keine Zugangsberechtigung zu den von ihr selbst verwalteten Kunstgegenständen, obwohl der Zugang zur Datenbank ArtNetBund für alle obersten Bundesbehörden bzw. diesen nachgeordneten Einrichtungen gewährleistet sein soll?