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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Vorschläge der Europäischen Kommission für nachhaltige Investitionen

(insgesamt 13 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

24.10.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/473704.10.2018

Vorschläge der Europäischen Kommission für nachhaltige Investitionen

der Abgeordneten Frank Schäffler, Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, Bettina Stark-Watzinger, Markus Herbrand, Katrin Hessel, Renata Alt, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Katrin Helling-Plahr, Ulla Ihnen, Thomas L. Kemmerich, Ulrich Lechte, Oliver Luksic, Till Mansmann, Dr. Martin Neumann, Dr. Stefan Ruppert, Christian Sauter, Judith Skudelny, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die Europäische Kommission (hiernach Kommission) hat am 24. Mai 2018 einen Vorschlag für eine Verordnung „über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen“ (COM (2018) 353) vorgelegt. Der Vorschlag der Kommission soll vor allem einheitliche Kriterien dafür schaffen was „grün“ bzw. „nachhaltig“ ist. Diese sogenannte Nachhaltigkeitstaxonomie soll u. a. dazu dienen, dass „ESG-Faktoren“ (Environment, Social, Governance) verstärkt in Investitions- und Beratungsprozesse mit einbezogen werden.

Der Verordnungsvorschlag ist dabei Teil des langfristigeren Aktionsplans der Kommission „für eine umweltfreundlichere und sauberere Wirtschaft“. Geplante Maßnahmen auf Grundlage der Nachhaltigkeitstaxonomie sind (u. a.) die Schaffung eines EU-Kennzeichens für „grüne“ Finanzprodukte, die Verpflichtung von Vermögensverwaltern und institutionellen Anlegern, Nachhaltigkeit bei Investitionsabläufen zu berücksichtigen und die Offenlegungsvorschriften dahingehend zu erhöhen, die Auflage für Versicherungsunternehmen und Wertpapierfirmen, ihre Kunden entsprechend ihren Nachhaltigkeitspräferenzen zu beraten, die Einbeziehung von Nachhaltigkeit in die Aufsichtsvorschriften für Banken und Versicherungsunternehmen, mit möglicher Änderung der Kapitalanforderungen unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeit, sowie das Ausweisen von Nachhaltigkeit in Unternehmensbilanzen (https://ec.europa.eu/germany/news/20180308-vertiefung-kapitalmarktunion-aktionsplan-nachhaltige-finanzen-und-wettbewerbsfaehige%20 FinTechs_de).

Die Vorschläge werden derzeit in verschiedenen Arbeitsgruppen des Europäischen Rats beraten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen31

1

Wie bewertet die Bundesregierung die Vorschläge der Kommission hinsichtlich „der Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen“?

1

Plant die Bundesregierung, der Verordnung in ihrer derzeitigen Form zuzustimmen?

1

Welchen Zeitplan plant bzw. erwartet die Bundesregierung für die Beratung und Umsetzung der Verordnung?

1

Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Stand der Beratungen in Arbeitsgruppen im Europäischen Rat?

2

Teilt die Bundesregierung die einheitlichen Kriterien der Kommission zur Festlegung, ob eine Wirtschaftstätigkeit ökologisch nachhaltig ist?

2

Teilt die Bundesregierung die Definition der Kommission für Umweltziele?

2

Ist aus Sicht der Bundesregierung eine solche Vereinheitlichung von Kriterien überhaupt sinnvoll?

2

Wie bewertet die Bundesregierung das vorgeschlagene Verfahren, eine Multi-Stakeholder-Plattform einzusetzen, um auf der Grundlage einer Reihe spezifischer Kriterien ein einheitliches EU-Klassifizierungssystem zu schaffen, anhand dessen festgestellt wird, welche Wirtschaftstätigkeiten als nachhaltig gelten?

3

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass der Kommissionsvorschlag tatsächlich dazu führen würde, die Anlagestrategien auf Wirtschaftstätigkeiten auszurichten, die zur Erreichung von Umweltzielen beitragen?

4

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass der Kommissionsvorschlag tatsächlich dazu führen würde, die Anlagestrategien auf Wirtschaftstätigkeiten auszurichten, die tatsächlich soziale und Governance-Mindeststandards einhalten würden?

5

Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, wie viele Finanzmarktteilnehmer (z. B. Fonds) in Deutschland bzw. der EU die Kommissionskriterien für Nachhaltigkeit derzeit erfüllen? Wie viel Kapital verwalten diese Finanzmarktteilnehmer?

6

Wie gestaltet sich „Greenwashing“ (die Vermarktung eines Finanzprodukts als umweltfreundlich, obwohl es nicht den grundlegenden Umweltstandards entspricht) nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit?

6

Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, wie viele Finanzmarktteilnehmer (z. B. Fonds) in Deutschland bzw. der EU die Kommissionskriterien für Nachhaltigkeit derzeit nicht erfüllen, obwohl sie sich als „nachhaltig“ vermarkten? Wie viel Kapital verwalten diese Finanzmarktteilnehmer?

6

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass durch den Kommissionsvorschlag Greenwashing effektiv vermieden werden könnte?

7

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass den Finanzmarktteilnehmern genügend Zeit bleiben wird, sich auf die Regeln der Verordnung und ihrer Anwendung vorzubereiten bzw. sich mit ihnen vertraut zu machen?

8

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hätte die Umsetzung der Verordnung nach Einschätzung der Bundesregierung? Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die Kosten und Nutzen der Umsetzung für Staat, Bürger und Unternehmen?

9

Wie ist die Position der Bundesregierung hinsichtlich eines EU-Kennzeichens für „grüne“ Finanzprodukte auf der Grundlage eines EU-Klassifikationssystems?

9

Hält die Bundesregierung die von der Kommission vorgeschlagene Taxonomie für eine geeignete Grundlage für die Maßnahme?

9

Welchen Zeitplan plant bzw. erwartet die Bundesregierung für die Vorstellung, Beratung und Umsetzung der Maßnahme?

10

Wie ist die Position der Bundesregierung hinsichtlich einer Verpflichtung für Vermögensverwalter und institutionelle Anleger, Nachhaltigkeit bei Investitionsabläufen zu berücksichtigen und die Offenlegungsvorschriften dahingehend zu erhöhen?

10

Hält die Bundesregierung die von der Kommission vorgeschlagene Taxonomie für eine geeignete Grundlage für die Maßnahme?

10

Welchen Zeitplan plant bzw. erwartet die Bundesregierung für die Vorstellung, Beratung und Umsetzung der Maßnahme?

11

Wie ist die Position der Bundesregierung hinsichtlich einer Auflage für Versicherungsunternehmen und Wertpapierfirmen, ihre Kunden entsprechend ihren Nachhaltigkeitspräferenzen zu beraten?

11

Hält die Bundesregierung die von der Kommission vorgeschlagene Taxonomie für eine geeignete Grundlage für die Maßnahme?

11

Welchen Zeitplan plant bzw. erwartet die Bundesregierung für die Vorstellung, Beratung und Umsetzung der Maßnahme?

12

Wie ist die Position der Bundesregierung hinsichtlich einer Einbeziehung von Nachhaltigkeit in die Aufsichtsvorschriften für Banken und Versicherungsunternehmen, mit möglicher Änderung der Kapitalanforderungen unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeit?

12

Hält die Bundesregierung die von der Kommission vorgeschlagene Taxonomie für eine geeignete Grundlage für die Maßnahme?

12

Welchen Zeitplan plant bzw. erwartet die Bundesregierung für die Vorstellung, Beratung und Umsetzung der Maßnahme?

13

Wie ist die Position der Bundesregierung hinsichtlich eines verpflichtenden Ausweisens von Nachhaltigkeit in Unternehmensbilanzen?

13

Hält die Bundesregierung die von der Kommission vorgeschlagene Taxonomie für eine geeignete Grundlage für die Maßnahme?

13

Welchen Zeitplan plant bzw. erwartet die Bundesregierung für die Vorstellung, Beratung und Umsetzung der Maßnahme?

Berlin, den 26. September 2018

Christian Lindner und Fraktion

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