Aktuelle finanzpolitische Fragen im Zusammenhang mit der Eurogruppe bzw. dem informellen ECOFIN am 7./8. September 2018
der Abgeordneten Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, Frank Schäffler, Bettina Stark-Watzinger, Markus Herbrand, Katja Hessel, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Katrin Helling-Plahr, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Thomas L. Kemmerich, Ulrich Lechte, Oliver Luksic, Dr. Stefan Ruppert, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Anlässlich der letzten Sitzungen der Eurogruppe und des informellen ECOFIN-Rates (ECOFIN = Rat für Wirtschaft und Finanzen) am 7./8. September 2018 wurden viele finanzpolitisch bedeutsame Dossiers von den Finanzministern beraten. Unter anderem fand eine Verständigung darüber statt, bis Ende 2018 den weiteren Versuch einer Einigung auf Basis des Kommissionsvorschlages für die Digitalsteuer zu unternehmen (www.eu2018.at/de/latest-news/news/09-08-Press-release-Informal-ECOFIN-day-2.html). Ferner sollen nach der Verständigung der Minister unter anderem künftig klare Spielregeln für Unternehmen, Kundinnen und Kunden sowie Konsumentinnen und Konsumenten geschaffen werden, um Kryptoanlagen als Finanzinstrumente nutzbar zu machen (www.eu2018.at/de/latest-news/news/09-07-Federal-Minister-L-ger--Europe-is-working-on-rules-and-regulations-for-crypto-assets-to-support-the-development-of-the-sector.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen46
Welche Maßnahmen sollen nach Kenntnis der Bundesregierung anlässlich der Beratungen im ECOFIN am 7. September 2018 eingeleitet werden, um Europa als „Standort für Kryptoanlagen zu attraktivieren und hierzu einen europäischen Plan zu entwickeln“ (www.eu2018.at/de/latest-news/news/09-07-Federal-Minister-L-ger--Europe-is-working-on-rules-and-regulationsfor-crypto-assets-to-support-the-development-of-the-sector.html)?
Welche Maßnahmen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung beim ECOFIN am 7./8. September 2018 von den Mitgliedstaaten im Hinblick auf den EU-Regulierungsrahmen als hierfür fehlend gemeldet (vgl. die Presidency Issues Note der Österreichischen Ratspräsidentschaft, „The economic potential and risk of crypto-assets“)?
Welche Vorschriften wurden nach Kenntnis der Bundesregierung beim ECOFIN am 7./8. September 2018 von den Mitgliedstaaten als änderungsbedürftig betrachtet, um das Potential der sogenannten Crypto-Assets stärker zu heben (vgl. die Presidency Issues Note der Österreichischen Ratspräsidentschaft, „The economic potential and risk of crypto-assets“)?
Von welchen regulatorischen Initiativen haben die Mitgliedstaaten beim ECOFIN am 7./8. September 2018 nach Kenntnis der Bundesregierung berichtet, die diese im Zusammenhang mit sogenannten Crypto-Assets bereits ergriffen hätten bzw. deren Umsetzung bevorstehe?
Wie haben die Zentralbankgouverneure die sogenannten Crypto-Assets und deren mögliche Auswirkungen auf die Geldpolitik beim ECOFIN am 7./8. September 2018 nach Kenntnis der Bundesregierung beurteilt? Gab es unter den Zentralbankgouverneuren unterschiedliche Auffassungen, und wenn ja, welche Argumente wurde jeweils vorgetragen?
Welche Mitgliedstaaten haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung in der vorbereitenden Eurogruppen-Arbeitsgruppe (EAG) für den Vorschlag der Europäischen Kommission ausgesprochen, dass der ESM (Europäischer Stabilitätsmechanismus) eine Auszahlungsentscheidung künftig auch durch den Geschäftsführenden Direktor vornehmen lassen kann? Welche Mitgliedstaaten haben sich gegen diesen Vorschlag ausgesprochen?
Welche rechtlichen Implikationen bzw. Grundlagen sprechen aus Sicht der Bundesregierung dafür, dass vor einer Auszahlungsentscheidung ein Entwurf einer Abwicklungsentscheidung des SRB (Single Resolution Board) vorliegen müsse?
Welche Mitgliedstaaten haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung in der Eurogruppe am 7. September 2018 für den Vorschlag der Europäischen Kommission ausgesprochen, dass der ESM eine Auszahlungsentscheidung künftig auch durch den Geschäftsführenden Direktor vornehmen lassen kann? Welche Mitgliedstaaten haben sich gegen diesen Vorschlag ausgesprochen?
Welche Punkte sind bei dem von der Task Force on Coordinated Action (TFCA) am 25. Juli 2018 erarbeiteten Entwurf für Eckdaten für die Letztsicherung (Terms of Reference) aus Sicht der Bundesregierung sowie nach Einschätzung der Bundesregierung aus Sicht der anderen Mitgliedstaaten noch strittig (bitte im Detail die streitigen Punkte benennen)?
Welche hinreichenden Bedingungen und Vorkehrungen müssen aus Sicht der Bundesregierung für den Einsatz der Letztsicherung gegeben sein, deren Vorliegen dann durch das ESM-Direktorium bzw. den ESM-Gouverneursrat überprüft werden müsse? Welche Verbesserungsvorschläge hat die Bundesregierung in diesem Zusammenhang eingebracht?
Wie soll das in der Unterlage „Note on TFCA work on the early introduction of the common backstop“ des Vorsitzes der TFCA erwähnte und von der Mehrheit der Mitgliedstaaten im Grundsatz begrüßte Modell eines „Differentiated Backstop“ für die Übergangsperiode im Detail ausgestaltet werden? Wie ist die Haltung der Bundesregierung hierzu? Wie haben sich hierzu CLS und SRB mit welchen Argumenten positioniert?
Welchen Vorschlag hat im vorgenannten Zusammenhang die spanische Delegation unterbreitet, und wie soll dieser Vorschlag konkret ausgestaltet werden? Wie beurteilt die Bundesregierung diesen Vorschlag?
Welche Mitgliedstaaten haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung in der Sitzung der TFCA am 25. Juli 2018 kritisch zu den Vorschlägen der Europäischen Kommission zur Stärkung der vorsorglichen ESM-Kreditlinie ausgesprochen?
Welche Mitgliedstaaten haben nach Kenntnis der Bundesregierung in der Sitzung der TFCA am 25. Juli 2018 die Vorschläge der Europäischen Kommission zur Stärkung der vorsorglichen ESM-Kreditlinie uneingeschränkt begrüßt?
Welche Position hat hierbei die Bundesregierung eingenommen?
Welche Mitgliedstaaten haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung in der Sitzung der TFCA am 25. Juli 2018 bereiterklärt, Verbesserungen der vorsorglichen Kreditlinie zu prüfen, aber für einen Ausschluss einer zu langen Nutzung der Kreditlinie geworben?
Über welche Zeiträume wurde nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit der Formulierung „zu lange Nutzung der Kreditlinie“ beraten?
Welche Position hat hierbei die Bundesregierung eingenommen?
Welche Mitgliedstaaten haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung in der Sitzung der TFCA am 25. Juli 2018 dafür ausgesprochen, die bestehenden Ex-ante-Zugangskriterien zu verschärfen? Welche Begründung wurde hierfür von den entsprechenden Mitgliedstaaten vorgetragen?
Welche Position hat hierbei die Bundesregierung eingenommen, bzw. welche konkreten Vorschläge hat der deutsche Vertreter für die wirksame Ausgestaltung der Zugangskriterien unterbreitet (bitte im Detail mit Begründung aufführen)?
Welche Mitgliedstaaten haben nach Kenntnis der Bundesregierung in der Sitzung der TFCA am 25. Juli 2018 erklärt, durch eine zusätzliche kurzfristige Kreditlinie zur Liquiditätsbereitstellung könne es zu Fehlanreizen kommen? Welche Begründung wurde hierfür von den entsprechenden Mitgliedstaaten vorgetragen? Welche Gefahren wurden von den entsprechenden Mitgliedstaaten zur Diskussion gestellt?
Welche Position hat hierbei die Bundesregierung eingenommen?
Welche Gründe haben die Bundesregierung und insbesondere das Bundesministerium der Finanzen dazu veranlasst, ihre zuvor noch nicht abgeschlossene Position (vgl. Ausschussdrucksache 19(7) 092, S. 6) beim informellen ECOFIN am 7./8. September 2018 in eine Zustimmung für eine Verständigung über die Digitalsteuer bis Ende 2018 zu bewegen?
Wie soll die von Deutschland und Frankreich vorgeschlagene Auslaufklausel („Sunset Clause“) konkret ausgestaltet werden? Sollte es auf internationaler Ebene zu keiner Einigung kommen, würde dann die von Deutschland und Frankreich als temporäre Steuer aufgefasste Digitalsteuer dauerhaft erhoben werden?
Welche Maßnahmen will die Bundesregierung konkret ergreifen, um das vom Bundesministerium der Finanzen erklärte Ziel einer effektiven Mindestbesteuerung auf internationaler und europäischer Ebene zu erreichen (vgl. Ausschussdrucksache 19(7) 092, S. 6)?
Welche Maßnahmen sollen nach Kenntnis der Bundesregierung auf Basis der breiten Zustimmung anlässlich der informellen ECOFIN-Tagung am 7./8. September 2018 gegen sogenannte No-Tax- und Low-Tax-Systeme auf europäischer Ebene ergriffen werden?
Fand im Rahmen der Beratungen im ECOFIN am 7./8. September 2018 zum Vorschlag der Europäischen Kommission zu InvestEU nach Kenntnis der Bundesregierung auch eine Verständigung zur Ausgestaltung des „Direct Access“ statt? Wenn ja, wie sieht diese Verständigung konkret aus?
Wurde die Bundesregierung mit der von ihr bei der Sitzung der TFCA am 25. Juli 2018 vertretenen Auffassung von anderen Mitgliedstaaten unterstützt, die Letztsicherung – sollte sie auch für Liquiditätsaufgaben des SRF (Single Resolution Fund – Einheitlicher Abwicklungsfonds) eingesetzt werden – solle nur als Ultima Ratio in Betracht kommen? Wenn ja, welche Mitgliedstaaten teilten die Auffassung Deutschlands?
Vertraten andere Mitgliedstaaten nach Kenntnis der Bundesregierung andere Positionen? Wenn ja, welche Alternativen wurden hierzu diskutiert?
Welches Konzept bzw. welche Modelle stellte die Europäische Kommission im Hinblick auf potentielle Garantiegeber für eine öffentliche Garantie bei der Sitzung der TFCA am 25. Juli 2018 vor? Welche Rolle soll dabei die EZB (Europäische Zentralbank) konkret einnehmen?
a) Teilten die anderen Mitgliedstaaten den Einwand Deutschlands, dass es kein politisches Mandat für die Arbeit an öffentlichen Garantiemodellen gebe?
b) Wenn ja, welche Mitgliedstaaten unterstützten Deutschland hierbei? Wenn (auch) nein, welche Mitgliedstaaten teilten den Einwand Deutschlands nicht?
Durch welche Person bzw. Institution wurde nach Kenntnis der Bundesregierung der WFA (Ausschuss des Rates Wirtschaft und Finanzen) am 31. August 2018 über globale Aspekte der Finanzdienstleistungen informiert?
Inwieweit sieht die Bundesregierung auf Basis der Beratungen im WFA am 31. August 2018 Gefahren für ein fehlendes „Level Playing Field“ durch ungleiche wettbewerbliche Rahmenbedingungen für EU-Banken einerseits und chinesische Banken andererseits?
An welchen Stellen wird auf Basis der Beratungen im WFA eine solche Ungleichbehandlung gesehen? Welche Maßnahmen könnten nach Einschätzung der Bundesregierung für Abhilfe sorgen? Inwieweit können Deutschland und/oder die Europäische Union dies beeinflussen?
Welche Diskussionen wurden hinsichtlich eines aufsichtlichen Rahmens für die Europäische Investitionsbank (EIB) auf dem informellen ECOFIN am 7./8. September 2018 erörtert? Welche Ansicht vertritt hierzu die Bundesregierung?
Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Verweis der österreichischen Ratspräsidentschaft in ihrer Presidency Issues Note für den informellen ECOFIN am 7./8. September 2018 im Hinblick auf den komparativen Vorteil (comparative advantage) sowie auf ein „Ring-Fencing“ des Eigenkapitalgeschäfts des Europäischen Investitionsfonds zu interpretieren?
Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Mitgliedstaaten am 7./8. September 2018 zur Frage positioniert, ob die EIB einer externen Aufsicht unterstellt werden solle?
Wie haben sich die Mitgliedstaaten am 7./8. September 2018 nach Kenntnis der Bundesregierung zur Frage positioniert, ob für die EIB dann gegebenenfalls unter Berücksichtigung der Funktion der EIB als Investitionsbank der EU eine maßgeschneiderte Lösung (Tailor-made Approach) im Hinblick auf die SSM-Aufsicht gefunden werden sollte?
Inwieweit würde aus Sicht der Bundesregierung das Argument einer maßgeschneiderten Lösung auch für die nationalen Förderinstitute gelten?
Inwieweit findet nach Kenntnis der Bundesregierung der Grundsatz der Proportionalität in dem Argument einer maßgeschneiderten Lösung für aufsichtliche Belange seinen Ausdruck?
Spräche die mögliche Zulassung einer maßgeschneiderten Lösung für aufsichtliche Belange bei der EIB aus Sicht der Bundesregierung nicht zugleich auch dafür, dem Grundsatz der Proportionalität auch für die Geschäftsbanken eine höhere Beachtung beizumessen?
Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Mitgliedstaaten am 7./8. September 2018 zur Frage positioniert, inwiefern gewährleistet werden könne, dass die EIB Puffer für Zeiten aufbaut, in denen sie wegen einer Austrocknung des privaten Markts ihre Kreditvergabe hochfährt?
Welchen wesentlichen Inhalt besaß das am 7./8. September 2018 vorgelegte CEPS-Paper? Teilt die Bundesregierung die dort getroffene Aussage, eine Normalisierung der Zinspolitik habe eine stabilisierende Wirkung für den Bankensektor, und wenn ja, aus welchen Gründen?
Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Mitgliedstaaten am 7./8. September 2018 zur Frage positioniert, inwiefern eine Normalisierung der Zinspolitik Risiken hervorrufen könne?
Fand nach Kenntnis der Bundesregierung am Rande der Eurogruppe bzw. des ECOFIN am 7./8. September 2018 ein informelles Ministertreffen zur Finanztransaktionsteuer (FTT) statt? Haben Deutschland und Frankreich den von ihnen angekündigten Impuls, der das Dossier zum Erfolg führen soll, näher konkretisiert?
Wenn nein, aus welchen Gründen fand nach Kenntnis der Bundesregierung kein informelles Ministertreffen zur FTT statt?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, dass Österreich entweder den Vorsitz auf Ministerebene innerhalb der Gruppe der Verstärkten Zusammenarbeit abgeben oder gar gänzlich aus der Gruppe der Verstärkten Zusammenarbeit ausscheiden möchte? Inwieweit ist Letzteres der Bundesregierung auch zu Slowenien oder der Slowakei bekannt?