Pläne der Bundesregierung zur Digitalisierung
der Abgeordneten Otto Fricke, Manuel Höferlin, Christian Dürr, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Thomas L. Kemmerich, Carina Konrad, Ulrich Lechte, Oliver Luksic, Till Mansmann, Alexander Müller, Prof. Dr. Martin Neumann, Hagen Reinhold, Dr. Stefan Ruppert, Christian Sauter, Jimmy Schulz, Judith Skudelny, Bettina Stark-Watzinger, Linda Teuteberg, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die fortschreitende Digitalisierung stellt Deutschland vor neue Aufgaben und Herausforderungen. Leistungsfähige digitale Netze, eine zukunftsorientierte Bildungspolitik, sowie eine moderne Infrastruktur setzen eine zielführend organisierte Digitalisierungsoffensive voraus. Im Haushaltsgesetz von 2018 hat sich die Bundesregierung verpflichtet, eine investive Zuwendung in Höhe von 2,4 Mrd. Euro für das Sondervermögen „Digitale Infrastruktur“ zu leisten. Im Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Errichtung des Sondervermögens „Digitale Infrastruktur“ vom 26. Juli 2018 führt das Bundesministerium der Finanzen (BMF) unter Punkt 5.3. aus, dass durch die Bildung des Sondervermögens der Verwaltungsaufwand beim Bund nur geringfügig erhöht werden würde. Angesichts des großen Verwaltungsaufwandes und getrennter Ressortzuständigkeiten muss dies nach Ansicht der Fragesteller bezweifelt werden.
Mit der Verkündung der eIDAS-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG) im Jahr 2014 wurde der rechtliche Rahmen für einen digitalen Binnenmarkt innerhalb der EU geschaffen. Im Jahr 2017 hat der Bundestag mit einem Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes mit Artikel 91c GG die ausschließliche Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes für die digitale Verwaltung geschaffen, die bei dem im August 2017 in Kraft getretene Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz = OZG) bereits Anwendung fand. Aus unserer Sicht ist eine einheitliche Strategie der Bundesregierung beim Thema E-Government jedoch nach wie vor nicht erkennbar.
So nimmt Deutschland beim E-Government-Ranking der EU im Schwerpunktbereich „Digitale öffentliche Dienste“ nur den 20. Platz von insgesamt 28 Mitgliedstaaten ein (Bericht über den Stand der Digitalisierung in Europa 2017 – Länderprofil Deutschland). Damit bleibt Deutschland eines der EU-Länder mit der geringsten Onlineinteraktion zwischen Behörden und Bürgern bzw. Unternehmen.
Einerseits verhindert die föderale Struktur der Bundesrepublik Deutschland, dass eine kohärente und flächendeckende elektronische Verwaltung verwirklicht wird. Andererseits werden auf EU-Ebene getroffene Vereinbarungen nicht konsequent in nationales Recht gegossen. So wurde durch die Verfügung der Bundesnetzagentur (BNetzA) Nr. 208/2018, die Nutzung von VideoIdent zur Beantragung von eIDAS-Vertrauensdiensten, wie z. B. der qualifizierten Fernsignatur, massiv einschränkt. Da diese Einschränkung jedoch nur für nationale Anbieter gilt, andere europäische Anbieter jedoch weiterhin mit VideoIdent am deutschen Markt agieren können, entsteht für Deutschland nach Ansicht der Fragesteller ein unnötiger Wettbewerbsnachteil.
Die Digitalisierungsstrategie der Bundesregierung verteilt sich insgesamt auf ein undurchschaubares Geflecht aus Kommissionen, Räten und eigenen Abteilungen oder ausgelagerten Gremien der verschiedenen Ressorts. Öffentlich bekannt sind bisher unter anderem: der Kabinettsausschuss für Digitalisierung der Bundesregierung, die Datenethikkommission, der Digitalrat, die Agentur für Innovation in der Cybersicherheit, die Denkfabrik Digitale Arbeitsgesellschaft des Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), die Abteilung Digitalisierung im Bundeskanzleramt sowie Expertenworkshops in verschiedenen Bundesministerien zur Künstlichen Intelligenz.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen3
Zu ihrer Digitalisierungsstrategie:
a) Plant das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) die Einrichtung einer Gesellschaft des öffentlichen Rechts als Alternative zum IT-Planungsrat?
b) Wie plant die Bundesregierung die IT-Konsolidierung durchzusetzen, und welche Zwischenziele müssen dafür erreicht werden?
c) Welche Veränderung in der Kompetenzverteilung zwischen den Bundesbehörden soll bei der Weiterentwicklung der Projektorganisation IT-Konsolidierung des Bundes erfolgen?
d) Welche Risiken sieht die Bundesregierung beim Prozess der IT-Konsolidierung des Bundes?
e) Wie gedenkt die Bundesregierung diesen zu begegnen?
f) Plant die Bundesregierung die Durchführung einer Wirtschaftlichkeitsprüfung für das Sondervermögen „Digitale Infrastruktur“? Wenn nein, warum nicht?
g) Wie hoch sind die Projektausgaben für die Erstbefähigung der BWI GmbH?
h) Plant die Bundesregierung Abweichungen der Projektausgaben für die IT-Konsolidierung des Bundes aus dem Sondervermögen „Digitale Infrastruktur“ zu finanzieren? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, in welchem Umfang?
i) Plant die Bundesregierung die Fortschrittsberichte des Sondervermögens „Digitale Infrastruktur“ als vertraulich einzustufen? Wenn ja, warum?
j) Warum werden die Fortschrittsberichte über die Projektausgaben für die IT-Konsolidierung des Bundes als vertraulich eingestuft?
k) Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund der IT-Konsolidierung die Zusammenarbeit und Kompetenzverteilung zwischen BWI GmbH und Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund)?
l) Hält die Bundesregierung die Kompetenzverteilung zwischen BWI und ITZ für effizient?
m) Plant die Bundesregierung eine Reform der Form- und Beweisvorschriften durch Einführung einer neuen Vertrauensfunktion im elektronischen Rechtsverkehr? Wenn nein, warum nicht?
n) Orientiert sich die Bunderegierung im Rahmen der digitalen Gesetzgebung an den Vorgaben der „Better Regulation Toolbox #23“ der EU-Kommission? Wenn nein, warum nicht?
o) Wie bewertet die Bundesregierung das Projekt „Bessere Rechtsetzung“ des BMI?
p) Hat das Projekt „Bessere Rechtsetzung“ des BMI aus Sicht der Bundesregierung Vorbildcharakter für weitere Projekte im Rahmen der digitalen Gesetzgebung?
Zur Umsetzung von EU-Verordnungen:
a) Gedenkt die Bundesregierung die nach § 11 Absatz 1 VDG i. V. m. Artikel 24 Absatz 1 Unterabsatz 2 Buchstabe d Satz 1 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 (eIDAS-Verordnung) bestehenden Einschränkungen für nationale Anbieter von VideoIdent abzuschaffen? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, bis wann?
b) Wie groß ist der Mehraufwand in der Verwaltung, der durch die Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 für die betroffenen Behörden entsteht, aus Sicht der Bundesregierung?
c) Plant die Bundesregierung die Bereitstellung von Mitteln zur Neueinstellung von Mitarbeitern in den Bundesbehörden, die durch die Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 neue Aufgaben erhalten? Wenn ja, wie viel? Wenn nein, warum nicht?
Zum Geflecht an Gremien:
a) Wie viele Planstellen für den Bereich Digitalisierung wurden durch das Haushaltsgesetz 2018 im Kanzleramt eingerichtet? Wie viele Planstellen für den Bereich Digitalisierung sind im Entwurf des Haushaltsgesetzes 2019 für das Kanzleramt vorgesehen?
b) Wie viele der im Haushaltsgesetz 2018 im Kanzleramt für den Bereich Digitalisierung eingerichteten Stellen wurden bis heute tatsächlich besetzt? Wie viele der Stellen wurden intern (etwa durch Umwidmung) durch Mitarbeiter aus anderen Bundesministerien oder der Bundestagsverwaltung besetzt? Wie viele der Stellen wurden mit externen Bewerbern, die nicht bereits an anderer Stelle in einem der Bundesministerien oder der Bundesverwaltung eingesetzt waren, besetzt?
c) Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung außer den eingangs genannten Kommissionen, Räten, eigenen Abteilungen und ausgelagerten oder anderweitigen Gremien (u. a. Kabinettsausschuss für Digitalisierung der Bundesregierung, Datenethikkommission, Digitalrat, Agentur für Innovation in der Cybersicherheit, Denkfabrik Digitale Arbeitsgesellschaft des BMAS, Abteilung Digitalisierung im Bundeskanzleramt sowie Expertenworkshops in verschiedenen Bundesministerien zur Künstlichen Intelligenz) weitere Abteilungen, Gremien oder andere interne oder externe Einheiten in der Bundesregierung und den einzelnen Bundesministerien, die seit 2017 in Bezug auf das Thema Digitalisierung neu eingerichtet wurden? Wenn ja, welche (bitte mit Zuordnung zu den zuständigen Ressorts auflisten)?
d) Stehen den eingangs genannten Kommissionen, Räten, eigenen Abteilungen und ausgelagerten oder anderweitigen Gremien (u. a. Kabinettsausschuss für Digitalisierung der Bundesregierung, Datenethikkommission, Digitalrat, Agentur für Innovation in der Cybersicherheit, Denkfabrik Digitale Arbeitsgesellschaft des BMAS, Abteilung Digitalisierung im Bundeskanzleramt sowie Expertenworkshops in verschiedenen Bundesministerien zur Künstlichen Intelligenz) Budgets zur eigenen Verwendung zur Verfügung? Falls dies nicht der Fall ist, durch welche Budgets (bitte mit genauem Haushaltstitel) im jeweiligen Haushaltsgesetz werden die durch die operative Arbeit anfallenden Kosten der einzelnen Gremien finanziert?
e) An welcher Stelle (bitte mit genauem Haushaltstitel angeben) im Haushaltsgesetz 2018 und im Entwurf des Haushaltsgesetzes 2019 sind die Budgets für die Arbeit der in den Fragen 3c und 3d gelisteten Gremien, denen ein Budget zur eigenen Verwendung zusteht, vorgesehen? Wie hoch sind die jeweiligen Budgets?
f) In welchen der Gremien, die externe Experten beinhalten (nach Kenntnis der Fragesteller zumindest: Datenethikkommission, Digitalrat sowie Expertenworkshops in verschiedenen Bundesministerien zur Künstlichen Intelligenz), arbeiten die Experten ehrenamtlich? In welchen Gremien erhalten die externen Experten eine Vergütung für ihre Arbeit? Wie hoch ist die Vergütung in den Fällen, in denen die Experten eine Vergütung erhalten (bitte nach Gremium und einzelnen Experten aufschlüsseln)?