Waffen- und Munitionstransporte der Bundeswehr innerhalb Deutschlands
der Abgeordneten Christine Buchholz, Matthias Höhn, Andrej Hunko, Ulla Jelpke, Niema Movassat, Zaklin Nastic, Tobias Pflüger, Helin Evrim Sommer, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
In einem vom Hessischen Rundfunk (HR) am 13. September 2018 ausgestrahlten Bericht wird gezeigt, wie Polizisten bei einer Routinekontrolle auf der Bundesautobahn 7 am Kirchheimer Dreieck in der ersten Septemberwoche 2018 einen zivilen Kleintransporter anhalten und untersuchen (Quelle: www.hessenschau.de/panorama/bundeswehr-laesst-munition-von-privaten-speditionen-transportieren, bundeswehr-munitionstransport-100.html). Der Kleintransporter hatte zwei Paletten Kisten mit Patronen für Handfeuerwaffen geladen, die laut Fahrer im Auftrag der Bundeswehr „von Norddeutschland zu einem Truppenübungsplatz nach Baden Württemberg“ verbracht worden sind. Der Fahrer trug keine Uniform und fuhr die Fracht unbegleitet als Mitarbeiter oder im Unterauftrag einer privaten Spedition. Die Munitionskisten waren gemäß Straßenverkehrsordnung gesichert, aber ansonsten lediglich von einer Plane abgedeckt, ohne jeden weiteren Schutz gegen Diebstahl.
Laut HR habe die Division Schnelle Kräfte mit Sitz in Stadtallendorf dem Autorenteam auf Anfrage mitgeteilt, dass an dem Transport nichts zu beanstanden sei. Grundsätzlich würden zivile Speditionen durch die Bundeswehr beauftragt, „vor allem um militärische Ressourcen bei Routinetransporten zu entlasten“. Alle Standardmunitionsarten könnten auf diese Weise transportiert werden, allerdings unter Beachtung von Auflagen. Bei Munitionstransporten müssten sich die Unternehmen an einschlägige zivile Vorschriften wie die „Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt“, sowie weitere vertragliche Vorgaben der Bundeswehr halten. Dies betreffe gemeinsame Abfahrtkontrollen vor Verlassen der Einrichtungen der Bundeswehr und Auflagen zu Lenkzeitunterbrechungen (Pausen), die grundsätzlich in überwachten Bereichen durchzuführen seien. Zu diesem Zweck würde den jeweiligen Unternehmen durch die Bundeswehr ein Verzeichnis der militärischen Dienststellen bzw. geeigneter Abstellflächen zur Verfügung gestellt. Munitionstransporte für die Bundeswehr, die dem Kriegswaffenkontrollgesetz unterliegen, würden zusätzlich begleitet und abgesichert – soweit gefordert mit einem bewaffneten militärischen Begleitkommando.
Munitionstransporte durch die Bundeswehr selbst werden unter den gleichen Rahmenbedingungen durchgeführt.
Munitions- und Waffendiebstähle bei der Bundeswehr waren in der jüngeren Vergangenheit wiederholt Gegenstand der öffentlichen Debatte. Bislang lag dabei die Aufmerksamkeit vor allem auf Diebstählen in Liegenschaften der Bundeswehr. Zwischen den Jahren 2003 und 2013 sind 524 Einbrüche, 294 Sachbeschädigungen, 55 Brandstiftungen sowie 460 Diebstähle aktenkundig geworden. Bei dem bis heute schwersten bekanntgewordenen derartigen Vorfall wurden am 7. Februar 2014 in der Fallschirmjägerkaserne in Seedorf insgesamt 34 881 Patronen Handwaffenmunition unterschiedlicher Kaliber aus zehn aufgebrochenen Munitionsbehältern gestohlen (Bundestagsdrucksache 18/1265). Am 13. Februar 2017 haben Unbekannte auf dem Truppenübungsplatz Trauen bei Munster einen Transportpanzer Fuchs aufgebrochen und unter anderem zwei Sturmgewehre vom Typ G36 und eine Pistole P8 gestohlen (Bundestagsdrucksache 18/12686). Laut Auskunft des Bundesministeriums der Verteidigung vom 6. Juli 2017 wurden in einem anderen Fall an der Schule für Feldjäger und Stabsdienst der Bundeswehr in Hannover unter anderem 2 321 entwendete Patronen Gefechtsmunition und 630 Patronen entwendete Übungsmunition sichergestellt.
Das Bundesverteidigungsministerium hat in seiner Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. darauf verwiesen, dass durch eine Anpassung der entsprechenden Bereichsvorschrift Verbesserungen der Überwachung und der Absicherung der Munitionsaufbewahrungsorte in den Liegenschaften der Bundeswehr erzielt worden seien, unter anderem durch Einfriedung räumlich zusammengefasster Munitionsbehälter mittels Zaunanlage innerhalb von Kasernen (Bundestagsdrucksache 18/12886). Die Frage stellt sich, ob und inwieweit völlig ungesicherte Munitionstransporte durch zivile Unternehmen durch die zusätzlichen Sicherungsmaßnahmen innerhalb von Liegenschaften nicht einem erhöhten Diebstahlrisiko unterliegen. Zumal die Bundesregierung in ihrer Antwort vom 21. Juli 2014 auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. in ihrer Vorbemerkung auf Bundestagsdrucksache 18/2171 explizit hervorhebt, dass neben Innentätern aus den Reihen der Bundeswehr auch Fälle hinzukommen, „in denen Waffen oder Munition z. B. auf Transporten oder bei Übungen entwendet werden, bzw. Verlustfälle, bei denen auch ein Diebstahl durch Dritte nicht ausgeschlossen werden kann.“
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen43
Wie lang waren nach Kenntnis der Bundeswehr Fahrtstrecke und Fahrtzeit des im genannten Bericht des Hessischen Rundfunks durch die Polizei überprüften Munitionstransports?
Auf welchen überwachten Bereichen hat der Fahrer nach Kenntnis der Bundesregierung wie lange eine Rast eingelegt?
Seit wann ist es üblich, dass Waffen oder Munition der Bundeswehr durch zivile Auftragnehmer innerhalb Deutschlands transportiert werden?
Warum kann die Bundeswehr Waffen- und Munitionstransporte innerhalb Deutschlands nicht durch eigene Kapazitäten bewältigen?
Hat die erhöhte Manöveraktivität der Bundeswehr seit 2014 im Rahmen des sich verschärfenden Konfliktes mit Russland dazu geführt, dass vermehrt Aufträge an zivile Unternehmen zum Transport von Waffen und Munition innerhalb von Deutschland vergeben wurden?
Welche Gesetze, Vorschriften und Auflagen regeln den Transport von Munition und Waffen der Bundeswehr durch zivile Unternehmen in Deutschland?
Wie viele Transporte von Waffen und Munition innerhalb Deutschlands wurden in den Jahren 2008 bis 2017 durch bundeswehreigene Transportkapazitäten durchgeführt (bitte nach Jahr, Zahl und Umfang der Transporte sowie jährlich entstandene Gesamtkosten auflisten)?
Wie viele Transporte von Waffen und Munition innerhalb Deutschlands wurden in den Jahren 2008 bis 2017 im Auftrag der Bundeswehr durch gewerbliche Straßen-, Bahn-, See- und Lufttransportunternehmen durchgeführt (bitte nach Jahr, Zahl und Umfang der Transporte sowie jährliche Gesamtkosten der privat vergebenen Aufträge auflisten)?
Wie viele Transporte davon wurden mit Lastkraftwagen durch gewerbliche Unternehmen auf Straßen zum Zielort verbracht (bitte nach Jahr, Zahl und Umfang der Transporte sowie jährliche Gesamtkosten der privat vergebenen Aufträge auflisten)?
Inwieweit beabsichtigt die Bundeswehr nach Kenntnis der Bundesregierung, an der Praxis der Beauftragung ziviler Unternehmen zur Verbringung bundeswehreigener Waffen und Munition innerhalb Deutschlands in den kommenden Jahren etwas zu ändern, insbesondere hinsichtlich des Umfangs der zu erwartenden Auftragsvergaben, der Art der Transporte, der Art der beauftragten Unternehmen oder der diesbezüglichen Vorschriften?
Welche gewerblichen Unternehmen sind in den Jahren 2008 bis 2017 mit Waffen- und Munitionstransporten durch die Bundeswehr innerhalb von Deutschland beauftragt worden (bitte nach Namen, Art des Unternehmens und Jahr auflisten)?
Welche gewerblichen Unternehmen wurden aufgrund von Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften oder Bundeswehrauflagen von weiteren Auftragsvergaben ausgeschlossen (bitte nach Namen, Jahr und Grund auflisten)?
Inwieweit nimmt die Bundeswehr bei der Planung und Durchführung der Absicherung der Waffen- und Munitionstransporte durch gewerbliche Unternehmen Einfluss?
Hat die Bundesregierung oder die Bundeswehr Kenntnis darüber, sofern ein beauftragtes Transportunternehmen Unterauftragnehmer mit der Durchführung des Auftrages oder von Teilaufträgen beauftragt, und nimmt die Bundeswehr als Auftraggeber Einfluss auf eine solche Entscheidung?
Inwieweit schreibt die Bundeswehr Auftragnehmern die Anzahl der zu beteiligenden Fahrer und Beifahrer vor?
Wie viele Waffen- und Munitionstransporte durch beauftragte gewerbliche Unternehmen wurden in den Jahren 2008 bis 2017 durch die Bundeswehr begleitend bewacht (bitte nach Jahr und Art der bewachten Transporte und Art der Bewachung auflisten)?
Wie viele Waffen- und Munitionstransporte durch beauftragte gewerbliche Unternehmen wurden in den Jahren 2008 bis 2017 durch private Sicherheitsdienste begleitend bewacht (bitte nach Jahr, beauftragter Sicherheitsfirma, Art des bewachten Transportes und Art der Bewachung auflisten)?
Welche Art von Waffen und Munition werden in den nicht durch militärisches Begleitpersonal oder zivile Sicherheitsdienste bewachten Fahrzeugen transportiert?
Bei wie vielen Waffen- und Munitionstransporten innerhalb Deutschlands durch beauftragte gewerbliche Unternehmen waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2008 bis 2017 die Fahrer ohne Beifahrer oder sonstige Begleiter unterwegs (bitte nach Zahl der Transporte und Jahr auflisten)?
Welche besonderen Sicherungsmaßnahmen sieht die Bundeswehr gegen die Gefahr von Diebstahl bei Munitions- und Waffentransporten auf den Straßen, auf der Schiene, auf dem Wasserweg oder in der Luft innerhalb Deutschlands bei bundeswehreigenen Transporten und bei Transporten durch beauftragte gewerbliche Unternehmen vor?
Gibt es Vorschriften oder Auflagen seitens der Bundeswehr, mit welcher Art Fahrzeug bestimmte Waffen- und Munitionstransporte vorgenommen werden müssen?
Durch welche Maßnahmen werden Munitions- und Waffentransporte als Gefahrgut bei bundeswehreigenen und gewerblichen Transporten gekennzeichnet?
Erhöht diese Kennzeichnung nach Auffassung der Bundesregierung die Diebstahlgefahr?
Inwieweit kann ein einzelner Fahrer nach Auffassung der Bundesregierung als verantwortlicher Transportführer der zentralen Dienstvorschrift „Bestimmungen für den Transport von Munition“ gerecht werden, wonach abgestellte, mit Munition beladene Fahrzeuge bewacht werden müssen?
Wie viele militärische Dienststellen bzw. geeignete Abstellflächen gibt es in Deutschland, die die Fahrer laut zur Verfügung gestellten Verzeichnissen während der Fahrt von Waffen- und Munitionstransporten ansteuern dürfen, um eine Rast einzulegen (bitte nach Bundesländern auflisten)?
Wie viele befinden sich davon direkt an Bundesautobahnen, wie viele innerhalb geschlossener Ortschaften (bitte nach Bundesländern auflisten)?
Wie groß darf der maximale Abstand der im Verzeichnis der militärischen Dienststellen bzw. anderer geeigneter Abstellflächen sein, die die Fahrer ansteuern dürfen, und in welcher Vorschrift bzw. welchem Gesetz ist dies festgelegt?
Was sehen die Anweisungen bezüglich der Sicherung des Transportgutes und des Kraftfahrzeugs vor, wenn ein Fahrer ohne Begleitung aus dringenden Gründen (z. B. Harndruck, einzuhaltende Lenkzeitpausen bei Staubildung) eine Rast einlegen muss, ohne dass eine der dafür im Verzeichnis vorgesehenen militärischen Dienststellen bzw. geeigneten bewachten Abstellflächen in erreichbarer Nähe ist?
Gibt es eine Vorschrift, wonach die Transportführer von Munitionstransporten unter bestimmten Bedingungen selbst bewaffnet sein müssen, und wenn ja, in welchen Fällen ist dies vorgesehen?
Gibt es hierbei Unterschiede zwischen zivilen Auftragnehmern und Transporten der Bundeswehr selbst?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die aktuelle Verdienstspanne für zivile Fahrer bei mit Munitions- und Waffentransporten beauftragten privaten Unternehmen?
Welche maßgeblichen Kriterien oder Anforderungen, zum Beispiel in Form einer Zertifizierung, müssen private Unternehmen der Logistikbranche oder Sicherheitswirtschaft erfüllen, um den Zuschlag für die Auftragsvergabe von Munitions- und Waffentransporten durch die Bundeswehr zu erhalten?
Welche Untergliederung der Bundeswehr stellt sicher, dass die Auftragnehmer und Fahrer dieser Transporte über diese Gesetze, Vorschriften und Auflagen unterrichtet werden?
Welche Maßnahmen werden zu diesem Zweck von der Bundeswehr durchgeführt?
Bei wie vielen Waffen- und Munitionstransporten der Bundeswehr oder durch gewerbliche Auftragnehmer der Bundeswehr kam es innerhalb Deutschlands in den Jahren 2008 bis 2017 zu Verlusten an Munition und Waffen, wie viel verlustig gegangene Waffen und Munition sind davon wieder aufgefunden worden, und in welchen Fällen handelte es sich um Verluste bei Transporten durch beauftragte zivile Unternehmen (bitte nach Jahr, Art und Umfang des Verlustes, sowie Art des Transports – bundeswehreigen oder gewerblich – auflisten)?
Bei wie vielen Waffen- und Munitionstransporten der Bundeswehr oder durch beauftragte gewerbliche Unternehmen kam es innerhalb Deutschlands in den Jahren 2008 bis 2017 zu Unfällen, und bei welchen kam es dabei zu gravierenden Personen- oder Sachschäden beziehungsweise Verlusten an transportierter Ladung (bitte nach Jahr, Ort und Art des Vorfalls, Art des Transports – bundeswehreigen oder gewerblich – sowie Schaden auflisten)?
Bei wie vielen Waffen- und Munitionstransporten der Bundeswehr kam es zu Diebstählen (bitte nach Datum, Ort und Art des Vorfalls, sowie Art des Transports – bundeswehreigen oder gewerblich – und Umfang und Art der entwendeten Waffen bzw. Munition auflisten)?
In welchen Fällen wurden die Täter nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Verfolgungsbehörden ermittelt?
Wie viele Angehörige der Bundeswehr befanden sich nach Kenntnis der Bundesregierung unter den ermittelten Tätern?
Wie viele Mitarbeiter beauftragter gewerblicher Transportunternehmen oder deren Unterauftragnehmer befanden sich nach Kenntnis der Bundesregierung unter den ermittelten Tätern?
In wie vielen Fällen von Diebstahl transportierter Waffen oder Munition der Bundeswehr hat der Militärische Abschirmdienst zwischen 2008 und 2017 geprüft, ob bei Tatverdächtigen Erkenntnisse zu rechtsextremen Bezügen vorliegen, und wie häufig hat sich dieser Verdacht bestätigt (bitte nach Jahren auflisten)?
Welche Veränderungen im Meldewesen zu verlustig gegangenen Waffen- und Munitionsbeständen der Bundeswehr sind gemäß der Vorbemerkung der Bundesregierung in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 21. Juli 2014 (Bundestagsdrucksache 18/2171) durchgeführt worden, um eine „umfassendere Dokumentation der Ursachen und Hintergründe von Waffen- und Munitionsverlusten aus Datenbeständen der Bundeswehr gewährleisten zu können“?
Hat dies zu messbaren oder anderweitig nachweisbaren Verbesserungen beim Schutz gegen Diebstähle oder sonstigen Verlusten von Waffen und Munition bei der Bundeswehr geführt?