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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Tarifanpassungen im Einkommensteuerrecht

(insgesamt 18 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

13.11.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/529826.10.2018

Tarifanpassungen im Einkommensteuerrecht

der Abgeordneten Markus Herbrand, Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, Frank Schäffler, Bettina Stark-Watzinger, Katja Hessel, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Carl-Julius Cronenberg, Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Torsten Herbst, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Thomas L. Kemmerich, Daniela Kluckert, Pascal Kober, Ulrich Lechte, Oliver Luksic, Till Mansmann, Hagen Reinhold, Christian Sauter, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Judith Skudelny, Benjamin Strasser, Michael Theurer, Stephan Thomae und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Der Deutsche Bundestag hat im Jahr 2012 zu dem von ihm verabschiedeten Gesetz zum Abbau der kalten Progression – Bundestagsdrucksachen 17/8683, 17/9201 – die folgende Entschließung unter Buchstabe b der Beschlussempfehlung auf Bundestagsdrucksache 17/9201 angenommen:

  • „Die Bundesregierung wird beauftragt, beginnend mit der 18. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages, alle zwei Jahre jeweils zusammen mit dem Existenzminimumbericht einen Bericht über die Wirkung der kalten Progression im Verlauf des Einkommensteuertarifs (Steuerprogressionsbericht) vorzulegen. Die Entscheidung über Änderungen im Tarifverlauf obliegt dem Deutschen Bundestag.“

Die Freien Demokraten wollen die bevorstehende Veröffentlichung des Dritten Steuerprogressionsberichts nutzen, um diesen im Kontext von europäischen Entwicklungen zu betrachten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen18

1

Hält die Bundesregierung den gegenwärtigen Grundfreibetrag in Höhe von 9 000 Euro (§ 32a Absatz 1 Nummer 1 EStG) für angemessen?

2

Hält die Bundesregierung den gegenwärtigen Einkommensteuertarifeckwert bei 13 996 Euro (§ 32a Absatz 1 Nummer 2 EStG) für angemessen?

3

Hält die Bundesregierung den gegenwärtigen Einkommensteuertarifeckwert bei 54 949 Euro (§ 32a Absatz 1 Nummer 3 EStG) für angemessen?

4

Plant die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode Änderungen beim Einkommensteuertarif, die über die Anpassungen durch das Familienentlastungsgesetz hinausgehen?

5

In welchen Ländern der EU oder der OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung inflationsbedingte automatische Tarifanpassungen im Einkommensteuerrecht?

6

Wie bewertet die Bundesregierung eine automatische jährliche Anpassung des Einkommensteuertarifs an das Preisniveau?

7

In welchen Ländern der EU oder der OECD umfassen diese inflationsbedingten automatischen Tarifanpassungen im Einkommensteuerrecht nach Kenntnis der Bundesregierung auch Freibeträge, Freigrenzen oder sonstige Pauschbeträge außerhalb des Einkommensteuertarifs?

8

In welchen Ländern der EU oder der OECD gab es in den letzten Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung einkommensteuerrechtliche Änderungen zum Ausgleich der kalten Progression?

9

In welchen Ländern der EU oder der OECD beruhen Tarifanpassungen im Einkommensteuerrecht nach Kenntnis der Bundesregierung auf wiederkehrende Berichte (z. B. Deutschland: Bericht über die Wirkung der kalten Progression im Verlauf des Einkommensteuertarifs – Steuerprogressionsbericht)?

10

In welchen Ländern der EU oder der OECD umfassen diese – auf wiederkehrenden Berichten beruhenden – Tarifanpassungen im Einkommensteuerrecht nach Kenntnis der Bundesregierung auch Freibeträge, Freigrenzen oder sonstige Pauschbeträge?

11

Wann erscheint der Bericht über die Wirkung der kalten Progression im Verlauf des Einkommensteuertarifs (Dritter Steuerprogressionsbericht)?

12

Wird der Dritte Steuerprogressionsbericht Auswirkungen auf aktuelle oder künftige Gesetzesvorhaben der Bundesregierung entfalten?

13

Wird der Dritte Steuerprogressionsbericht bereits die beabsichtigten Effekte aus der Einkommensteuertarifänderung durch das Familienentlastungsgesetz berücksichtigen?

14

Aus welchem Grund wurde der Dritte Steuerprogressionsbericht nicht bereits vor Beginn der parlamentarischen Beratungen zum Familienentlastungsgesetz vorgelegt?

15

Plant die Bundesregierung, die kalte Progression aus den Jahren vor dem Ersten Steuerprogressionsbericht auszugleichen?

16

Stimmt die Bundesregierung zu, dass neben den Anpassungen des Einkommensteuertarifs auch Freibeträge, Freigrenzen und Pauschalen anzupassen sind, um die Effekte aus der kalten Progression ausgleichen zu können?

17

Inwieweit ergibt sich nach Vorlage des Herbstgutachtens 2018 nach Ansicht der Bundesregierung die Notwendigkeit, weitere Anpassungen am Einkommensteuertarif neben jenen, die bereits durch das Familienentlastungsgesetz vorgesehen sind, vorzunehmen?

18

Wird die Bundesregierung bereits im Vorgriff zu dem Abschluss des parlamentarischen Verfahrens zum Familienentlastungsgesetz geänderte Programmablaufpläne für die Berechnung der Lohnsteuer 2019 veröffentlichen?

Berlin, den 17. Oktober 2018

Christian Lindner und Fraktion

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