Konkrete Umsetzung des Afghanistan-Konzepts der Bundesregierung in den Bereichen Aussöhnungs- und Reintegrationsprogramm
der Abgeordneten Dr. Frithjof Schmidt, Agnes Malczak, Hans-Christian Ströbele, Marieluise Beck (Bremen), Volker Beck (Köln), Viola von Cramon-Taubadel, Ulrike Höfken, Thilo Hoppe, Uwe Kekeritz, Katja Keul, Ute Koczy, Tom Koenigs, Jerzy Montag, Kerstin Müller (Köln), Omid Nouripour, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Bundesregierung hat im Vorfeld der Londoner Afghanistan-Konferenz am 28. Januar 2010 ihr Konzept „Auf dem Weg zur Übergabe in Verantwortung: Das deutsche Afghanistan-Engagement nach der Londoner Konferenz“ vorgelegt. Sie verspricht darin die Stärkung der afghanischen Eigenverantwortung, die Konzentration auf das Wesentliche sowie eine bessere Koordinierung des Engagements in Afghanistan.
Ein wesentliches Element ist dabei die Unterstützung eines innerafghanischen Versöhnungsprozesses durch die internationale Gemeinschaft. Präsident Hamid Karzai hat in seiner Inaugurationsrede die nationale Aussöhnung und die Reintegration militanter Aufständischer in den Mittelpunkt seiner zweiten Amtszeit gerückt. Hamid Karzai bemüht sich dabei auch, direkte Verhandlungen mit den Führungsgruppen der verschiedenen aufständischen Gruppen (Mullah Omar, Hekmatyar, Haqqani-Clan) zu führen. Auch hat Hamid Karzai in London die Abhaltung einer „Grand Peace Jirga“ angekündigt und den saudischen König Abdullah ibn Abd al-Aziz um Hilfe bei der Vermittlung gebeten.
Die Bundesregierung hat sich entschlossen, diese Politik durch die Mitfinanzierung des Fonds zur Reintegration zu unterstützen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen2
Unterstützt die Bundesregierung die Absicht einer nationalen Aussöhnung von Präsident Hamid Karzai mit allen Afghanen?
a) Wie positioniert sich die Bundesregierung bezüglich der Tatsache, dass im Hinblick auf das Ziel einer Beendigung des Konflikts mit Aufständischen und radikalen Islamisten verhandelt wird und dies eventuell zu deren Regierungsbeteiligung führen kann?
b) Wie reagiert die Bundesregierung auf die Kritik aus der afghanischen Zivilgesellschaft, an einer Verhandlung mit Talibanführern, die für massive Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind und im Zuge des Aussöhnungsprozesses womöglich rehabilitiert werden?
c) Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen auf die Unterstützung derer, die bisher mit den internationalen Kräften kooperiert haben und das nationale Aussöhnungs- und Reintegrationsprogramm als falsch empfinden?
d) Wie bewertet die Bundesregierung Forderungen aus der Zivilgesellschaft und derer, die bisher mit den internationalen Kräften kooperiert haben, alle Personen, denen schwere Menschenrechtsverletzungen und Kriegsverbrechen angelastet werden, aus wichtigen Staatsämtern zu entfernen, bzw. diese für wichtige Staatsämter nicht zuzulassen und diese Personen juristisch zur Verantwortung zu ziehen?
e) Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass Frauen umfangreich an einem nationalen Verhandlungsprozess beteiligt werden?
f) Wie will die Bundesregierung sichern, dass Menschenrechte und insbesondere Frauenrechte bei Verhandlungen nicht auf der Strecke bleiben, sondern anerkannt und gesichert werden?
g) Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um in einem solchen Versöhnungsprozess zivilgesellschaftliche Kräfte zu stärken und zu schützen?
h) Gibt es im Hinblick auf die Kabuler Konferenz Initiativen der Bundesregierung die Geltung und Umsetzung der allgemeinen Menschenrechte in Afghanistan zu stärken?
i) Gibt es Bestrebungen eine Wahrheits- und Versöhnungskommission einzurichten, um politisch motivierte Verbrechen während der Zeit der Taliban aufzuarbeiten?
j) Wird die afghanische unabhängige Menschenrechtskommission, die bereits seit 2002 eine Liste von Menschenrechtsverletzungen und daran beteiligten Personen erstellt und an Präsident Hamid Karzai übergeben hat, mit eingebunden bzw. aktiv daran teilnehmen dürfen?
k) Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass die Arbeit dieser Kommission bisher von der afghanischen Regierung nicht berücksichtigt wurde?
Welche konkreten Vorstellungen hat die Regierung für die weitere Ausgestaltung des Reintegrationsfonds, gerade auch im Hinblick auf die anstehende Konkretisierung dieses Fonds bei der angekündigten Kabuler Afghanistan-Konferenz?
a) Nach welchen Kriterien sollen die Empfänger von Leistungen aus dem Reintegrationsfonds ausgewählt werden? Wie soll insbesondere aus Sicht der Bundesregierung bei der Vergabe der Fondsmittel zwischen Taliban und Nichttaliban unterschieden werden?
b) Welche konkreten Angebote an Jobs, Ausbildung, Land und finanzieller Hilfe sind bei der Umsetzung des Reintegrationsprogramms in welchen Bereichen vorgesehen?
c) Wie beurteilt die Bundesregierung die Kritik an solchen Geld- und Landzusagen aus dem notleidenden Teil der Bevölkerung, dass diese nicht in den Genuss solcher kommen und sich daher benachteiligt und ungerecht behandelt sehen, da sie nicht zu Waffen gegriffen haben, sondern sich stets kooperativ verhalten, keine Kontakte zu Al Qaida unterhalten und die Verfassung anerkannt haben?
d) Nach welchen Kriterien und mit welchem Verfahren soll die Erfüllung der Bedingungen für die Teilnahme am Reintegrationsprogramm (Verzicht auf Gewalt, Abbruch aller Kontakte zu Al Qaida, Anerkennung der afghanischen Verfassung) wirksam überprüft werden? Sind neben materiellen Hilfsleistungen auch „Umerziehungsmaßnahmen“ geplant?
e) Mit welchen Maßnahmen und Kontrollinstrumenten will die Bundesregierung sicherstellen, dass die für die Durchführung des Reintegrationsprogramms verantwortliche afghanische Regierung die durch den Internationalen Fonds zur Verfügung gestellten Mittel zweckmäßig, effektiv und effizient einsetzt und der Missbrauch für machtpolitische Partikularinteressen sowie durch Korruption ausgeschlossen ist?
f) Welche Vorkehrungen trifft das von der Bundesregierung mitfinanzierte Reintegrationsprogramm, um die Talibanaussteiger von der Rückkehr zu aufständischen Kräften abzuhalten und vor Racheakten aus dem Talibanlager zu schützen?
g) Wie soll der Anspruch umgesetzt werden, nicht nur einzelne Aufständische, sondern jeweils die ganzen Dorfgemeinschaften aus dem Reintegrationsfonds zu fördern?