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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Controlling der Energiewende

(insgesamt 15 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

03.12.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/555807.11.2018

Controlling der Energiewende

der Abgeordneten Sandra Weeser, Michael Theurer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Nicola Beer, Dr. Marcus Faber, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Dr. Gero Clemens Hocker, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Pascal Kober, Oliver Luksic, Alexander Müller, Roman Müller-Böhm, Frank Müller-Rosentritt, Dr. Wieland Schinnenburg, Frank Sitta, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms, Benjamin Strasser, Katja Suding, Linda Teuteberg, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Dr. Andrew Ullmann, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

In seinem Ende September veröffentlichten Sonderbericht über die „Koordination und Steuerung zur Umsetzung der Energiewende durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie“ stellt der Bundesrechnungshof erhebliche Defizite fest. Der Bundesrechnungshof, unabhängiges Organ der staatlichen Finanzkontrolle, weist auf Zielverfehlungen bei der Umsetzung hin und warnt die Bundesregierung vor einem Scheitern der Energiewende. Als grundlegendes Problem bei der Umsetzung durch das zuständige Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) benennt der Bericht ein gravierendes Missverhältnis zwischen Aufwand und Ertrag der Energiewende: „Trotz des erheblichen Einsatzes von Personal und Finanzmitteln erreicht Deutschland die Ziele bei der Umsetzung der Energiewende bisher überwiegend nicht.“

Einen wesentlichen Grund für die mangelhafte Umsetzung sieht der Bundesrechnungshof in der Steuerung der Energiewende. Aus Sicht des BMWi ist diese Steuerung durch die Instrumente Monitoring, strategisches Controlling sowie abteilungsinternes Bereichscontrolling gewährleistet. Der Bundesrechnungshof sieht jedoch bei allen drei Instrumenten große Defizite. So nutze das BMWi beim Monitoring-Prozess beispielsweise auf der einen Seite 48 verschiedene Datenquellen und 72 Indikatoren zur Überprüfung der Energiewende, habe auf der anderen Seite aber bislang keine quantitativen Zielgrößen und Messwerte für die großen Energiewendeziele Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit festgelegt. Hinzu kommt die Kritik, das BMWi habe noch immer keine hinreichende Transparenz über Ausgaben und Kosten für die Energiewende geschaffen. Auch beim Controlling stellte der Bundesrechnungshof fest, dass steuerungsrelevante Daten wenn überhaupt nur unvollständig erfasst und nur mit erheblicher zeitlicher Verzögerung abgebildet werden können. Eine wirksame Steuerung der Energiewende sei auf diese Weise für das Bundesministerium kaum möglich gewesen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Sieht die Bundesregierung vor, im Rahmen des Monitoring-Prozesses des BMWi für die Ziele Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit quantitative Zielgrößen und Messwerte festzulegen?

Wenn ja, bis wann?

Wenn nein, warum nicht?

2

Welche Steuerungswirkung entfalten aus Sicht der Bundesregierung die 72 im Monitoring-Prozess angewendeten Indikatoren für die Überprüfung der Energiewende?

3

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Forderung des Bundesrechnungshofes, bei ihrem Monitoring nur solche Indikatoren zu nutzen, die auch tatsächlich eine Steuerungswirkung entfalten können?

4

Inwieweit möchte die Bundesregierung die vom Bundesrechnungshof festgestellte Intransparenz bei den Ausgaben und Kosten der Energiewende beseitigen, um Parlament, Wirtschaft und Verbraucher in Zukunft besser informieren zu können?

5

Wie beurteilt die Bundesregierung die von ihr eingesetzten Steuerungsinstrumente im Hinblick auf deren Ausrichtung auf die Ziele der Energiewende?

6

Wie beurteilt die Bundesregierung die Wirksamkeit der von ihr eingesetzten Instrumente zur Steuerung der Energiewende?

7

Welche weiteren und bisher nicht angewendeten Steuerungsinstrumente sind aus Sicht der Bundesregierung für die Umsetzung der Energiewende sinnvoll?

8

Wie beurteilt die Bundesregierung eine allgemeine CO2-Bepreisung als mögliches Steuerungsinstrument zur Umsetzung der Energiewende?

9

Wird es dazu im Laufe dieser Legislaturperiode eine Initiative seitens der Bundesregierung geben?

Falls ja, mit welcher Stoßrichtung?

Falls nein, warum nicht?

10

Wie beurteilt die Bundesregierung die Bedeutung von Förderprogrammen für die Steuerung der Energiewende?

11

Welche der von der Bundesregierung für die Steuerung der Energiewende eingesetzten Förderprogramme werden nur in geringem Maße abgerufen?

12

Welche der für die Steuerung der Energiewende eingesetzten Förderprogramme können aus Sicht der Bundesregierung aufgrund geringer Nachfrage eingestellt werden?

13

Inwieweit erschwert die komplexe Gesetzgebung im Bereich des Energierechts mit ihren – laut Bundesrechnungshof – 26 Gesetzen und 33 Verordnungen eine flexible Anpassung von Steuerungsmaßnahmen an die dynamische Entwicklung der Energiewende?

14

Welche Rolle spielen dabei europarechtliche Vorgaben, insbesondere das europäische Beihilferecht, die oftmals zu Unsicherheiten und Verzögerungen bei Reformen des Energierechts führen?

15

Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Rechtsetzung für die Energiewende in Zukunft zu vereinfachen?

Berlin, den 1. November 2018

Christian Lindner und Fraktion

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