Endvergütungsregeln des Weltpostvereins
der Abgeordneten Reinhard Houben, Michael Theuer, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Markus Herbrand, Katja Hessel, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Pascal Kober, Oliver Luksic, Alexander Müller, Roman Müller-Böhm, Dr. Wieland Schinnenburg, Frank Sitta, Judith Skudelny, Katja Suding, Linda Teuteberg, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Dr. Andrew Ullmann, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Seit seiner Gründung 1874 regelt der Weltpostverein (Universal Postal Union – UPU) die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der nationalen Postbehörden, insbesondere den internationalen Postverkehr. Der Weltpostverein zählt zu den ältesten internationalen Organisationen der Welt. 1947 wurde er eine Unterorganisation der Vereinten Nationen.
Am 17. Oktober 2018 hat die Regierung der Vereinigten Staaten, eines Gründungsmitglieds des Weltpostvereins, angekündigt, sich aus der Organisation zurückziehen zu wollen. Vorausgegangen war eine gescheiterte Initiative der Vereinigten Staaten beim Zweiten Außerordentlichen Weltpostkongress in Addis Abeba im September 2018, das UPU-Endvergütungssystem zu überarbeiten. Die Vereinigten Staaten kritisieren hierbei insbesondere eine Übervorteilung durch die Volksrepublik China.
Der chinesische Versandhandel profitiert enorm von den UPU-Endvergütungen beim Export etwa nach Europa oder in die Vereinigten Staaten. Dies betrifft insbesondere den stark wachsenden E-Commerce-Markt. Aufgrund der sehr geringen Vergütungen ist der postalische Versand aus China oft günstiger als der Versand innerhalb der Empfängerstaaten. Für großformatige Sendungen decken die Endvergütungen nur 30 Prozent des vergleichbaren deutschen Inlandspreises. Oft erfolgt die Zustellung daher trotz des weiten Transportweges sogar versandkostenfrei.
Die Studie „UPU-Endvergütungen und internationaler E-Commerce“ des Wissenschaftlichen Instituts für Infrastruktur und Kommunikationsdienste kam im September 2016 zu dem Ergebnis, dass der Deutschen Post AG jährlich einen Verlust von ca. 120 Mio. Euro durch die Kostenunterdeckung chinesischer Warensendungen entsteht. Für deutsche Händler ist das niedrige Niveau der UPU-Endvergütungen grundsätzlich von Nachteil. Ambivalent sind die Wirkungen für Verbraucher in Deutschland. Einerseits profitiere man von niedrigeren Preisen, Versandkosten und Einfuhrabgaben, andererseits entstünden höhere Risiken und Nachteile beim Verbraucherschutz.
Volkswirtschaftlich relevant ist außerdem die Lieferkette. Die niedrigen Versandkosten ermöglichen es, neben der Produktion auch Vertrieb und Lagerung in China abzuwickeln. Wertschöpfung in Deutschland findet in diesem Fall nahezu nicht mehr statt.
Der Wettbewerbsvorteil chinesischer Onlinehändler beruht auch auf Defiziten des deutschen Umsatzsteuerrechts. Derzeit berät der Deutsche Bundestag den Entwurf eines Gesetzes zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (Bundestagsdrucksache 19/4455). Ziel dieses Gesetzentwurfes der Bundesregierung ist es, Umsatzsteuerhinterziehungen beim Handel mit Waren aus Drittländern über das Internet unter Nutzung von elektronischen Marktplätzen zu verhindern.
Zur Sicherstellung dieser Umsatzsteuereinnahmen, zum Schutz vor weiteren Umsatzsteuerausfällen sowie zum Schutz und zur Wahrung der Wettbewerbsfähigkeit von steuerehrlichen Unternehmen bestehe dringender Handlungsbedarf.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Ist die von der Bundesregierung angestrebte Anpassung des Umsatzsteuerrechts aus Sicht der Bundesregierung ausreichend, die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Online-Händler gegenüber Konkurrenten aus Drittstaaten nachhaltig zu stärken?
Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Forscher des Wissenschaftlichen Instituts für Infrastruktur und Kommunikationsdienste, dass insgesamt die volkswirtschaftlichen Nachteile der niedrigen Endvergütungen in Deutschland überwiegen würden?
Teilt die Bundesregierung die Kritik der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika an den aktuell geltenden UPU-Endvergütungen für Postsendungen aus der Volksrepublik China?
Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass sich die Klassifizierung der UPU-Mitgliedstaaten nach ihrem Entwicklungsstand bei der Bemessung der Endvergütungen bewährt hat und diese den heutigen Verhältnissen entsprechen?
Ist die speziell für Sendungen aus der Volksrepublik China geltende Landesklassifizierung und daraus die resultierende Endvergütung aus Sicht der Bundesregierung angemessen?
Wird die Bundesregierung eine Initiative zur Überarbeitung der geltenden Endvergütungen beim Weltpostverein initiieren?
Wann und bei welchen Gelegenheiten haben Vertreter der Bundesregierung gegenüber Vertretern der Volksrepublik China das aktuelle UPU-Endvergütungssystem thematisiert?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren die Zahl der internationalen Briefsendungen, der internationalen Einschreiben und der Warenimporte aus der Volksrepublik China nach Deutschland entwickelt?
Wie haben sich, nach Kenntnis der Bundesregierung, die Einnahmen der Deutschen Post AG aus der Zustellung chinesischer Briefsendungen in den vergangenen zehn Jahren entwickelt?
Wie haben sich, nach Kenntnis der Bundesregierung, die jährlichen Kosten der Deutschen Post AG für die Zustellung chinesischer Briefsendungen in den vergangenen zehn Jahren entwickelt?
Stellen die geltenden UPU-Endvergütungen aus Sicht der Bundesregierung ein Wettbewerbshindernis für europäische Händler beim Export in die Volksrepublik China dar?