BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Entschädigung von Arbeitsunfällen

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

28.11.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/569812.11.2018

Entschädigung von Arbeitsunfällen

der Abgeordneten Jutta Krellmann, Susanne Ferschl, Matthias W. Birkwald, Sylvia Gabelmann, Dr. Achim Kessler, Katja Kipping, Pascal Meiser, Cornelia Möhring, Sören Pellmann, Jessica Tatti, Harald Weinberg, Pia Zimmermann, Sabine Zimmermann (Zwickau) und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Zahl der Arbeitsunfälle in Deutschland steigt entgegen dem Trend bei älteren Beschäftigten sowie in Branchen an, in denen Arbeitnehmer besonderem Arbeitsdruck und unregelmäßigen Arbeitszeiten ausgesetzt sind. Etwa bei den Post- und Paketdiensten sowie in Gesundheit und Pflege. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Arbeitsunfälle in Deutschland“ auf Bundestagsdrucksache 19/368 hervor. Darin räumt die Bundesregierung außerdem ein, dass „die Dauer der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit mit der Höhe des Risikos für Fehlhandlungen und arbeitsbedingten Unfälle zusammenhängt“. Zudem lässt sich ein „erhöhtes Risiko von Arbeitsunfällen“ für Beschäftigte feststellen, bei denen mehrere Gefährdungsfaktoren zusammenkommen, „also beispielsweise (über-)lange Arbeitszeiten zu atypischen Zeiten“.

Arbeitsunfälle sind demnach insbesondere für bestimmte Beschäftigtengruppen von zunehmender Bedeutung. Kommt es zu einem Arbeitsunfall muss dieser durch die gesetzlichen Unfallversicherung entschädigt werden, dies legt das Siebten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) fest (siehe § 11 SGB VII). Für Unfallverletze stellt sich diese Regelung aber, aufgrund der komplexen Gesetzeslage, vielfach nicht so eindeutig dar. Denn wird ein Unfall nicht als Arbeitsunfall anerkannt, werden die notwendigen medizinischen Leistungen von der Krankenversicherung erbracht. In anderen Fällen kann eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung wegen Erwerbsminderung in Betracht kommen. Offen ist, in welcher Höhe und in welchem Umfang genau derzeit Arbeitsunfälle in Deutschland entschädigt werden. Um transparent zu machen, wie es derzeit um die Entschädigung von Arbeitsunfällen bestellt ist, wird deshalb die Bundesregierung befragt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen16

1

In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2007 bis 2018 Arbeitsunfälle an die zuständigen Berufsgenossenschaften gemeldet, und wie viele davon wurden als solche anerkannt (bitte nach Bereichen und Berufsgenossenschaften; schriftlich und online sowie in Summe und prozentual darstellen)?

2

In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2007 bis 2018 bei Unfällen, die nicht als Arbeitsunfälle anerkannt wurden, die Unfallverletzten oder die Unternehmer als Zeugen des Unfallgeschehens befragt (bitte gesondert und nach Bereichen und Berufsgenossenschaften darstellen)?

3

In wie vielen Fällen war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2007 bis 2018 bei Unfällen, die nicht als Arbeitsunfälle anerkannt wurden, ein Sachverständigengutachten ausschlaggebend für die Ablehnung (bitte nach Bereichen und Berufsgenossenschaften darstellen)?

4

In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2007 bis 2018 der zuständige Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit über einen Arbeitsunfall informiert (bitte nach Bereichen und Berufsgenossenschaften darstellen)?

5

In wie vielen Fällen hat nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2007 bis 2018 der verunglückte Beschäftigte eine Kopie seiner Unfallanzeige erhalten (bitte nach Bereichen und Berufsgenossenschaften darstellen)?

6

In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2007 bis 2018 nach Arbeitsunfällen die psychischen Folgen eines Unfalls für die Betroffenen (Unfallopfer und Kollegen) abgeklärt (bitte nach Bereichen und Berufsgenossenschaften darstellen)?

7

In wie vielen Fällen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2007 bis 2018 nach Arbeitsunfällen ein Durchgangsarzt eingeschaltet (bitte nach Bereichen und Berufsgenossenschaften darstellen)?

8

In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2007 bis 2018 Arbeitsunfälle durch die Unfallversicherungsträger entschädigt (bitte nach Alter, Geschlecht der Unfallopfer sowie nach Bereichen und Berufsgenossenschaften darstellen)?

9

Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die gesetzliche Unfallversicherung und deren Träger sowohl über die Anerkennung von Arbeitsunfällen entscheiden, als auch für die Entschädigung von Arbeitsunfällen aufkommen müssen? Was sind die gesetzlichen Grundlagen dafür, und sieht die Bundesregierung die Gefahr eines Interessensgegensatzes (bitte begründen)?

10

Welche Leistungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2007 bis 2018 nach Arbeitsunfällen durch die Unfallversicherungsträger übernommen, in wie vielen Fällen und zu welchem prozentualen Anteil (bitte gesondert darstellen nach Alter und Geschlecht der Unfallopfer, Lage und Dauer der Arbeitszeit, sowie nach Bereichen und Berufsgenossenschaften)?

11

Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Entschädigungsleistungen der Unfallversicherungsträger in den Jahren von 2007 bis 2018 (bitte nach Geschlecht, Alter, Lage und Dauer der Arbeitszeit, Vollzeit, Teilzeit, Leiharbeit und befristeten Arbeitsverträgen, Minijobs sowie nach Bereichen und Berufsgenossenschaften differenzieren)?

12

In wie vielen Fällen wurden Rehabilitationsleistungen nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2007 bis 2018 nach Arbeitsunfällen von den zuständigen Berufsgenossenschaften übernommen (bitte nach Alter, Geschlecht der Rehabilitanden sowie nach Bereichen und Berufsgenossenschaften darstellen)?

13

In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2007 bis 2018 nach Unfällen, die nicht als Arbeitsunfall anerkannt wurden, medizinische Leistungen von den Krankenkassen erbracht (bitte nach Geschlecht, Alter, Lage und Dauer der Arbeitszeit, Vollzeit, Teilzeit, Leiharbeit und befristeten Arbeitsverträgen, Minijobs sowie Branchen differenzieren)?

14

In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2007 bis 2018 nach Unfällen Rentenleistungen wegen Erwerbsminderung von der gesetzlichen Rentenversicherung erbracht (bitte nach Geschlecht, Alter, Lage und Dauer der Arbeitszeit, Vollzeit, Teilzeit, Leiharbeit und befristeten Arbeitsverträgen, Minijobs sowie Branchen differenzieren)?

15

In wie vielen Fällen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2007 bis 2018 Widerspruch gegen Entscheidungen des Unfallversicherungsträgers bezüglich der Anerkennung eines Arbeitsunfalles eingelegt, und in wie vielen Fällen war ein solcher erfolgreich (bitte nach Alter, Geschlecht der Unfallverletzten sowie nach Bereichen und Berufsgenossenschaften darstellen und in Summe und prozentual darstellen)?

16

In wie vielen Fällen mussten nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2007 bis 2018 Sozialgerichte über Widersprüche gegen Entscheidungen des Unfallversicherungsträgers bezüglich der Anerkennung eines Arbeitsunfalles entscheiden, und in wie vielen Fällen wurde dabei im Sinne der Versicherten entschieden (bitte nach Alter, Geschlecht der Versicherten sowie nach Bereichen und Berufsgenossenschaften darstellen und in Summe und prozentual darstellen)?

Berlin, den 5. November 2018

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen