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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Entwicklung der Tarifbindung in Deutschland

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

12.12.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/585319.11.2018

Entwicklung der Tarifbindung in Deutschland

der Abgeordneten Pascal Meiser, Fabio De Masi, Matthias W. Birkwald, Jörg Cezanne, Klaus Ernst, Susanne Ferschl, Sylvia Gabelmann, Achim Kessler, Katja Kipping, Jutta Krellmann, Michael Leutert, Thomas Lutze, Cornelia Möhring, Bernd Riexinger, Jessica Tatti, Alexander Ulrich, Harald Weinberg, Hubertus Zdebel, Pia Zimmermann, Sabine Zimmermann (Zwickau) und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

„Was wir brauchen, ist darüber hinaus eine stärkere Tarifbindung in diesem Land. Die meisten Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern stehen nicht in Gesetzbüchern, sondern sind in der sozialen Marktwirtschaft auf Augenhöhe ausgehandelt zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften“, erklärte der Bundesminister für Arbeit und Soziales Hubertus Heil anlässlich der zweiten Lesung des Einzelplan 11 Arbeit und Soziales am 5. Juli 2018 im Deutschen Bundestag. Im Kontrast zu dieser Ausführung stehen die Aussagen im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, in dem – außer in der Pflegebranche – keine konkreten Aussagen zur Stärkung der Tarifbindung in Deutschland zu finden sind.

Dabei steht die Stärkung der Tarifbindung seit längerem ganz oben auf der Prioritätenliste der Gewerkschaften: So erklärte Reiner Hoffmann, Vorsitzender des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), in seiner Ansprache zum 1. Mai, zu guter Arbeit‘ gehöre nicht nur eine unbefristete, sondern auch eine anständig bezahlte Beschäftigung und das gehe nur mit Tarifbindung. Auch Hoffmann kritisiert die weißen Flecken des Koalitionsvertrags in puncto Tarifbindung, der „weit hinter unseren Erwartungen zurück“ bleibe (vgl. „DGB-Boss Hoffmann beklagt Tarifflucht“, Nürnberger Nachrichten, 3. Mai 2018).

Alle Untersuchungen zur Entwicklung der Tarifbindung in Deutschland belegen eine anhaltende Talfahrt. Selbst dort, wo Tarifverträge zumindest noch als Referenzrahmen für Löhne und Arbeitsbedingungen dienen, fehlt in diesen Betrieben die rechtliche Verbindlichkeit und die damit einhergehende Sicherheit für die Beschäftigten (vgl. Tarifbindung – der Abwärtstrend hält an, IAB-Forum, 24. Mai 2018, abrufbar unter: www.iab-forum.de/tarifbindung-der-abwaertstrend-haeltan/?pdf=7879). Zugleich hat die Regulierungswirkung von Flächentarifverträgen in den vergangenen Jahren eine tiefgreifende Veränderung erfahren: Öffnungsklauseln und interne Ausdifferenzierungen sind mittlerweile fester Bestandteil der Tarifvertragspolitik (vgl. Ellguth, Kohaut (2014) „Öffnungsklauseln – Instrument zur Krisenbewältigung oder Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit?“, in: WSI-Mitteilungen 6/2014). Nicht zuletzt ist zu beobachten, dass es zu einer Verschiebung der Regulierungskompetenzen von Branchentarifverträgen zu Hausbzw. Firmentarifverträgen gekommen ist. Auch durch diese Faktoren verlieren Flächentarifverträge nicht nur quantitativ, sondern auch qualitativ zunehmend an Bedeutung. Mit dem Verlust der Reichweite von Flächentarifverträgen tritt aber zugleich ein Verlust ihrer Funktion als gesamtgesellschaftliche Regulierungsinstitutionen ein. Damit verliert nach Ansicht der Fragesteller zugleich die von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil oben zitierte „soziale Marktwirtschaft“ an Bindekraft und den Rückhalt bei den Beschäftigten.

Trotz der im Grundgesetz normierten Tarifautonomie ist es vor diesem Hintergrund Aufgabe des Staates, als Ordnungsfaktor die gesetzlichen Rahmenbedingungen im Tarifvertragsgesetz so zu setzen, dass die Sozialpartner wieder in die Lage versetzt werden, die ihnen zugedachten Aufgaben (wieder) aus eigener Kraft erfüllen zu können.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen16

1

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Tarifbindung in Deutschland in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte nach Ost bzw. West, nach Bundesländern sowie nach Branchentarifverträgen und Haus- bzw. Firmentarifverträgen sowie ohne Tarifvertrag differenzieren, jeweils die Tarifbindung der Betriebe und deren Anteil der Beschäftigten ausweisen sowie die Tarifbindung nach Branchentarifvertrag, nach Haus- bzw. Firmentarifvertrag sowie nach Wirtschaftszweigen unterscheiden)?

2

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Tarifbindung in Deutschland in den letzten zehn Jahren nach Betriebsgröße entwickelt (bitte nach Ost bzw. West, nach Bundesländern sowie nach Branchen- und Hausbzw. Firmentarifverträgen sowie 1 bis 9, 10 bis 49, 50 bis 199, 200 bis 499, 500 und mehr Beschäftigte differenzieren)?

3

Trifft es zu, dass die Zahl der Flächen- bzw. Branchentarifverträge stetig sinkt?

Wenn ja, welches sind nach Auffassung der Bundesregierung die wesentlichen Ursachen für diese Entwicklung?

4

Wie hat sich die betriebliche Gesamtbeschäftigung nach Kenntnis der Bundesregierung in tarifgebundenen und nichttarifgebundenen Betrieben entwickelt (bitte nach Wirtschaftszweigen, nach Bundesländern, für die Privatwirtschaft und den öffentlicher Sektor, Geschlecht, Vollzeit bzw. Teilzeit, Befristungen mit und ohne Sachgrund aufschlüsseln; bitte die letzten zehn Jahre ausweisen)?

5

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Betriebe mit Branchentarifverträgen sowie deren betriebliche Gesamtbeschäftigung absolut in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte nach Wirtschaftszweigen, nach Bundesländern, für die Privatwirtschaft und den öffentlicher Sektor, Geschlecht, Vollzeit bzw. Teilzeit, Befristungen mit und ohne Sachgrund aufschlüsseln; bitte die letzten zehn Jahre ausweisen)?

6

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Betriebe mit Haus- bzw. Firmentarifverträgen sowie deren betriebliche Gesamtbeschäftigung absolut entwickelt (bitte nach Wirtschaftszweigen, nach Bundesländern, für die Privatwirtschaft und den öffentlicher Sektor, Geschlecht, Vollzeit bzw. Teilzeit, Befristungen mit und ohne Sachgrund aufschlüsseln; bitte die letzten zehn Jahre ausweisen)?

7

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der tariflichen Öffnungsklauseln in Branchentarifverträgen in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte nach Ost bzw. West, nach Bundesländern sowie nach Wirtschaftszweigen aufschlüsseln)?

8

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Betriebe und der Anteil deren Beschäftigter in den letzten zehn Jahren entwickelt, die übertariflich entlohnen bzw. entlohnt werden (bitte nach Ost bzw. West, nach Bundesländern sowie nach Wirtschaftszweigen aufschlüsseln)?

9

Wie haben sich die Löhne der Beschäftigten in tarifgebundenen Betrieben und Branchen nach Kenntnis der Bundesregierung im Vergleich zu nicht tarifgebunden entwickelt (bitte die letzten zehn Jahre ausweisen sowie nach Real- und Nominallöhnen differenzieren; bitte nach Wirtschaftszweigen aufschlüsseln)?

10

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Laufdauer von Tarifverträgen in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte nach Wirtschaftszweigen sowie nach Branchen- und Haus- bzw. Firmentarifverträgen aufschlüsseln)?

11

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Betriebe in der Privatwirtschaft, die tarifgebunden sind und zugleich über einen Betriebsrat verfügen (bitte nach Ost bzw. West, nach Bundesländern, Wirtschaftszweigen sowie a) nach Betrieben mit Betriebsräten, die unter Branchentarifverträge sowie Haus- bzw. Firmentarifverträge bzw. unter keinen Tarifvertrag fallen, und b) nach Betrieben ohne Betriebsräte, die unter Branchentarifverträge sowie Haus- bzw. Firmentarifverträge bzw. unter keinen Tarifvertrag fallen, aufschlüsseln)?

12

Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass sich Arbeitgeber die Regelungen des Umwandlungsrechts zu Nutze machen können, um sich der Tarifbindung zu entziehen, und wenn ja, teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass es sich hierbei um einen institutionellen Missbrauch handelt, der zu unterbinden ist (bitte begründen)?

13

Besteht aus Sicht der Bundesregierung Änderungsbedarf des § 613a des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), um so die Tarifflucht von Arbeitgebern, wie jüngst im Fall der ‚real,-SB-Warenhaus GmbH‘ geschehen (www.waz.de/wirtschaft/tarifflucht-verdi-ruft-real-mitarbeiter-zum-streik-auf-id214831361.html), bei Aufspaltungen, Abspaltungen oder sonstiger Änderung im Rahmen des Umwandlungsrechtes zu verhindern und die Fortgeltung der Tarifbindung zu gewährleisten (bitte begründen)?

14

Wie bewertet die Bundesregierung die Forderung der Fragesteller, dass anders als bisher die Nachbindung eines Tarifvertrages trotz Verbandsflucht auch dann bestehen bleiben sollte, wenn es lediglich zu redaktionellen und klarstellenden Änderungen des Tarifvertrages kommt?

15

Teilt die Bundesregierung die Forderung der Fragesteller, gesetzlich klarstellend zu regeln, dass die Nachwirkung nach Ablauf eines Tarifvertrages bzw. nach dem Ende der Kündigungsfrist auch für neueingestellte Beschäftigte, die Gewerkschaftsmitglied sind oder werden, oder bereits Beschäftigte, die erst zu diesem Zeitpunkt in eine Gewerkschaft eintreten, unmittelbar wie die anderen Beschäftigten unter diesen Tarifvertrag fallen und somit von ihm profitieren können (bitte begründen)?

16

Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass, wenn Arbeitgeber trotz Verbandsmitgliedschaft den für sie geltenden Tarifvertrag systematisch in einigen Punkten nicht oder anders anwenden, die bestehende Möglichkeit der Einwirkungsklage gegenüber dem Arbeitgeberverband in solchen Fällen ohne echte Unterbindungswirkung bleibt, und wenn ja, hält die Bundesregierung für diese Fälle des systematischen und kollektiv wirkenden Verstoßes die Einführung eines Verbandsklagerechtes für zuständige, im Betrieb vertretene Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände gegen Tarifbruch und/oder Verstöße gegen gesetzliche Mindestvorschriften für sinnvoll (bitte begründen)?

Berlin, den 31. Oktober 2018

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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