Big Data und künstliche Intelligenz im Bankensektor
der Abgeordneten Dr. Florian Toncar, Christian Dürr, Frank Schäffler, Bettina Stark-Watzinger, Markus Herbrand, Katja Hessel, Grigorios Aggelidis, Nicole Bauer, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Karlheinz Busen, Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Manuel Höferlin, Reinhard Houben, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung, Pascal Kober, Dr. Lukas Köhler, Carina Konrad, Ulrich Lechte, Oliver Luksic, Till Mansmann, Roman Müller-Böhm, Christian Sauter, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Judith Skudelny, Benjamin Strasser, Katja Suding, Michael Theurer, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 15. Juni 2018 die Studie „Big Data trifft auf künstliche Intelligenz – Herausforderungen und Implikationen von Finanzdienstleistungen“ (Studie) (Big Data, Artificial Intelligence = BDAI) veröffentlicht. Die Studie behandelt die technologischen Entwicklungen Big Data Analytics und künstliche Intelligenz, entwickelt Szenarien zum möglichen Einfluss auf den Finanzmarkt und seine Akteure sowie mögliche Implikationen für die Finanzaufsicht.
Die Studie der BaFin schließt an folgende weitere Studien bzw. Berichte zum Thema BDAI an:
- Joint Committee of the European Supervisory Authorities, „Final Report on Big Data“ (März 2018)
- Financial Stability Board, „Artificial intelligence and machine learning in financial services. Market developments and financial stability implications“ (November 2017)
- Basel Committee on Banking Supervision, „Sound Pratices: Implications of fintech developments for banks and bank supervisors“ (August 2017)
- European Banking Authority, „Discussion Paper on the EBA’s approach to financial technology“ (August 2017)
- Financial Stability Board, „Financial Stability Implications from FinTech. Supervisory and Regulatory Issues Merit Authorities’ Attention“ (Juni 2017)
Allen Studien ist im Wesentlichen gemein, dass sie Vorteile und Risiken des Gebrauchs von BDAI beschreiben. Nach Ansicht der Fragesteller bietet BDAI die disruptive Möglichkeit, begrüßenswerte Effizienzsteigerungen in der Finanzbranche zu erreichen (u. a. auf den Gebieten der Geldwäsche, Betrugserkennung, Portfoliomanagement und der Kapitaloptimierung). Diese Potentiale sollen und müssen gehoben werden. Die Akzeptanz von BDAI ist zugleich umso höher, wenn durch deren Einsatz weder die Finanzstabilität gefährdet noch der Verbraucherschutz unterlaufen wird.
Dem Vernehmen nach steht die BaFin aktuell in intensivem Kontakt mit Banken, Kreditinstituten und FinTechs (Start-up-Unternehmen, die neue Lösungen im Finanzbereich anbieten), um die Einführung von BDAI zu begleiten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen40
Wie hat sich die Anzahl der Bediensteten in der BaFin seit 2000 entwickelt, die sich mit dem Einsatz von BDAI insbesondere bei Banken bzw. Kreditinstituten und FinTechs befassen (bitte Jahresangaben machen)? Wie viel Prozent macht dieser Anteil im Verhältnis zur Gesamtzahl aller Bediensteten aus?
Wie hat sich die Anzahl der Bediensteten bei den Banken bzw. Kreditinstituten seit 2000 nach Kenntnis oder Einschätzung der Bundesregierung bzw. der BaFin entwickelt, die sich mit BDAI befassen (bitte Jahresangaben machen)? Wie viel Prozent macht dieser Anteil im Verhältnis zur Gesamtzahl aller Bediensteten aus?
Wie hat sich die Anzahl der Bediensteten bei den sog. FinTechs seit 2000 nach Kenntnis oder Einschätzung der Bundesregierung bzw. der BaFin entwickelt, die sich mit BDAI befassen (bitte Jahresangaben machen)? Wie viel Prozent macht dieser Anteil im Verhältnis zur Gesamtzahl aller Bediensteten aus?
Wie hat sich die Anzahl der Banken bzw. Kreditinstitute seit 2000 entwickelt?
Wie viele Banken bzw. Kreditinstitute setzen nach Kenntnis oder Einschätzung der BaFin BDAI ein?
Wie viele Banken bzw. Kreditinstitute verfügen nach Kenntnis oder Einschätzung der BaFin über Geschäftsmodelle, die eine sog. Monetarisierung von Daten betreiben? Wie hoch ist das Volumen der Umsätze bzw. Erträge aus den eben genannten Geschäftsmodellen insgesamt?
Wie viele Banken bzw. Kreditinstitute erheben seit 2010 nach Kenntnis oder Einschätzung der BaFin Gebühren auf Überweisungen? Wie viel Prozent macht dieser Anteil im Verhältnis zur Gesamtzahl aller Banken bzw. Kreditinstitute aus?
Wie sehen Geschäftsmodelle der Banken bzw. Kreditinstitute nach Kenntnis oder Einschätzung der BaFin aus, bei denen die Verwendung der Daten zum Angebot von Produkten genutzt wird, die über traditionelle Versicherungsprodukte hinausgehen?
Wie sehen Geschäftsmodelle der Banken bzw. Kreditinstitute nach Kenntnis oder Einschätzung der BaFin aus, bei denen hinreichend anonymisierte Datensätze an andere Banken bzw. Kreditinstitute oder andere Unternehmen verkauft werden? Welche Daten oder welche Auswertungen von Daten werden üblicherweise verkauft?
Wie hat sich die Anzahl der sog. FinTechs seit 2000 entwickelt?
Wie viele FinTechs setzen nach Kenntnis oder Einschätzung der Bundesregierung bzw. der BaFin BDAI ein?
Wie viele FinTechs verfügen nach Kenntnis oder Einschätzung der BaFin über Geschäftsmodelle, die eine sog. Monetarisierung von Daten betreiben? Wie hoch ist das Volumen der Umsätze bzw. Erträge aus den eben genannten Geschäftsmodellen insgesamt?
Wie viele FinTechs erheben seit 2010 nach Kenntnis oder Einschätzung der BaFin Gebühren auf Überweisungen? Wie viel Prozent macht dieser Anteil im Verhältnis zur Gesamtzahl aller FinTechs aus?
Wie sehen Geschäftsmodelle der FinTechs nach Kenntnis oder Einschätzung der BaFin aus, bei denen die Verwendung der Daten zum Angebot von Produkten genutzt wird, die über traditionelle Versicherungsprodukte hinausgehen?
Wie sehen Geschäftsmodelle der FinTechs nach Kenntnis oder Einschätzung der BaFin aus, bei denen hinreichend anonymisierte Datensätze an andere Unternehmen verkauft werden? Welche Daten oder welche Auswertungen von Daten werden üblicherweise verkauft?
Anhand welcher Parameter möchte die BaFin bestimmen, ob, und wenn ja, in welchem Umfang, durch den Einsatz von BDAI im Bankensektor (inkl. entsprechender FinTechs) die Gefahr für die Finanzstabilität entstehen könnte?
Bis wann wird die BaFin voraussichtlich eine Antwort auf die in der Studie aufgeworfene Frage erarbeitet haben, ob, und wenn ja, wie, der bankfachlich geprägte Begriff der Systemrelevanz weiterentwickelt werden muss, um auch neuen Geschäftsmodellen und Marktstrukturen gerecht zu werden (Studie, S. 172)?
Gibt es derzeit Zwischenergebnisse zu einer etwaigen Weiterentwicklung des Begriffs der Systemrelevanz im Hinblick auf Bankensektor (einschließlich FinTechs)?
Lässt sich das durch BDAI ermöglichte bzw. mögliche Innovationspotential im Bankensektor (inkl. entsprechender FinTechs) aus Sicht bzw. nach Einschätzung der Bundesregierung bzw. der BaFin (ggf. näherungsweise) quantifizieren?
In welchen Bereichen erwartet die Bundesregierung bzw. die BaFin den schnellsten Fortschritt durch den Einsatz von BDAI im Bankensektor (inkl. entsprechender FinTechs)?
Welche Verbesserungspotentiale bestehen aus Sicht der Bundesregierung, um die Schnelligkeit von Prozessen und Entscheidungen bzw. eine reibungslose(re) Interaktion zwischen Dienstleistern und Kunden im Bankensektor (inkl. entsprechender FinTechs) zu verbessern?
a) Welche Maßnahmen sollten aus Sicht der Bundesregierung bzw. der BaFin prioritär in Angriff genommen werden?
b) Wie beurteilt die Bundesregierung bzw. die BaFin den Hinweis aus der Finanzbranche, das Schriftformerfordernis in §§ 491, 492 Absatz 1 i. V. m. § 126 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) könne den Bedürfnissen des Vertragsabschlusses im elektronischen Geschäftsverkehr entgegenstehen?
c) Wie beurteilt die Bundesregierung bzw. die BaFin den Hinweis aus der Finanzbranche, die Ersetzung des Schriftformerfordernisses durch die qualifizierte elektronische Signatur (§ 126a BGB) habe bei den Kunden bisher kaum Akzeptanz gefunden (Stellungnahme des bdb – Bundesverband deutscher Banken – vom 30. September 2016 zum Grünbuch des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zu „Digitalen Plattformen“? Teilt die Bundesregierung diesen Befund?
d) Wie viele Kreditverträge nach § 491 BGB wurden nach Kenntnis oder Einschätzung der Bundesregierung seit 2016 durch die Nutzung der elektronischen Signatur abgeschlossen (bitte Jahreswerte angeben)? Wie viele Kreditververträge nach § 491 BGB wurden seit 2016 generell abgeschlossen (bitte Jahreswerte angeben)?
Wie kann nach Einschätzung der Bundesregierung bzw. der BaFin die Anwendung von BDAI im Bankensektor (inkl. entsprechender FinTechs) am besten in Einklang mit dem regelbasierten Ansatz in der Finanzregulierung gebracht werden?
Welche Maßnahmen stehen der Bundesregierung bzw. der BaFin zur Verfügung, um ein sog. Over-Fitting (Überanpassung) im Bankensektor (inkl. entsprechender FinTechs) zu erkennen (Studie, S. 30)? Welche (Vorkehrungs-)Maßnahmen hat die BaFin bereits erlassen bzw. kämen aus Sicht der BaFin grundsätzlich in Betracht?
Bei wie vielen Banken bzw. Kreditinstituten und FinTechs ist bislang ein sog. Over-Fitting festgestellt worden?
Welche Maßnahmen stehen der Bundesregierung bzw. der BaFin zur Verfügung, um sog. Black Boxes beim BDAI bei Banken bzw. Kreditinstituten und FinTechs zu erkennen? Welche (Vorkehrungs-)Maßnahmen hat die BaFin bereits erlassen bzw. kämen aus Sicht der BaFin grundsätzlich in Betracht?
Bei wie vielen Banken bzw. Kreditinstituten sind bislang sog. Black Boxes festgestellt worden (Studie, S. 37)?
Bei wie vielen FinTechs sind bislang sog. Black Boxes festgestellt worden (Studie, S. 37)?
Wie viele Banken bzw. Kreditinstitute wenden nach Kenntnis oder Einschätzung der Bundesregierung bzw. der BaFin das sog. Privacy-preserving Data Mining an (Studie, S. 38)?
Wie viele FinTechs wenden nach Kenntnis oder Einschätzung der Bundesregierung bzw. der BaFin das sog. Privacy-preserving Data Mining an (Studie, S. 38)?
Wie kann aus Sicht der Bundesregierung das Bedürfnis nach technischer Weiterentwicklung auch durch BDAI im Bankensektor (inkl. entsprechender FinTechs) und der Schutz der Privatsphäre des Einzelnen künftig in einen bestmöglichen und vor allem für alle Seiten rechtssicheren Ausgleich gebracht werden? Welche datenschutzrechtlichen Regelungen sind bei der Anwendung von BDAI im Bankensektor (inkl. entsprechender FinTechs) regelmäßig zu beachten?
Welche Behörden wachen mit welchem Auftrag über die Einhaltung des Datenschutzes bei der Anwendung von BDAI im Bankensektor (inkl. entsprechender FinTechs)?
Beabsichtigt die BaFin, für den Einsatz von BDAI im Bankensektor ein Rundschreiben zu erlassen? Wenn ja, wann soll dieses Rundschreiben voraussichtlich erscheinen?
Wie lässt der Stand der Beratungen auf europäischer und internationaler Ebene über den Einsatz von BDAI im Bankensektor zusammenfassen?
Wie bewertet es die Bundesregierung, dass nach der Studie durch den Einsatz von BDAI im Bankensektor (inkl. entsprechender FinTechs) eine Zunahme der Macht- und Informationsasymmetrie zwischen Verbrauchern und Unternehmen zu erwarten sein könne (Studie, S. 42)? Werden hierzu Vorkehrungen bei der BaFin getroffen, und wenn ja, welche?
Wie bewertet die Bundesregierung, dass nach der Studie durch den Einsatz von BDAI im Bankensektor (inkl. entsprechender FinTechs) ein verstärktes Abschöpfen der Konsumentenrente zu beobachten sein könnte (Studie, S. 43)? Werden hierzu Vorkehrungen bei der BaFin getroffen, und wenn ja, welche?
Welches Konzept zur sog. Datensouveränität der Nutzer bzw. Verbraucher verfolgt die Bundesregierung, auch über den Einsatz von BDAI im Bankensektor (inkl. entsprechender FinTechs) hinaus?
Aus welchem Grund weist die Kabinettzeitplanung vom 26. Oktober 2018 für die Beratung der „Strategie Künstliche Intelligenz“ (O-TOP) am 15. November 2018 ausschließlich eine Federführung der Ressorts Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Bundesministerium für Bildung und Forschung und Bundesministerium für Arbeit und Soziales aus? Spielt die Entwicklung und Anwendung von BDAI im (gesamten Finanzsektor) aus Sicht der Bundesregierung eine nur untergeordnete Rolle?
Könnte aus Sicht oder Einschätzung der Bundesregierung BDAI zu Effizienzgewinnen bei der Erkennung von Geldwäsche führen (Studie, S. 88)? Wenn ja, inwieweit ist es für die Lerneffekte von überwachten Lernsystemen hinderlich, wenn die Financial Intelligence Unit keine bzw. gar keine Rückmeldungen an die Finanzinstitute übermittelt, welche gemeldeten Geldwäschefälle von besonderer Relevanz waren?
Steht die BaFin im Nachgang zur der im Juni 2018 vorgelegten Studie weiter im Austausch mit Banken bzw. Kreditinstituten und FinTechs, um den Einsatz von BDAI im Bankensektor zu begleiten?
a) Wenn ja, auf welche Weise begleitet die BaFin die eben genannten Finanzinstitute?
b) Was ist üblicherweise Inhalt dieses Austauschs bzw. dieser Gespräche?
c) Hat die BaFin im Nachgang zur der Studie bei Banken bzw. Kreditinstituten und FinTechs eine Konsultation durchgeführt? Wenn ja, welche Fragen wurden an die genannten Institute gestellt? Zu welchen (Zwischen-)Ergebnissen ist die BaFin bislang gelangt? Wann wird die BaFin voraussichtlich die Ergebnisse dieser Konsultation vorstellen?
Muss vor einem Einsatz von BDAI durch die Banken bzw. Kreditinstitute und FinTechs zuvor die BaFin kontaktiert werden? Wenn ja, wie sieht dieser Austausch bzw. dieses Verfahren im Detail aus?