Umsetzung von Reformvorhaben bei der UNRWA
der Abgeordneten Dr. Marcus Faber, Alexander Graf Lambsdorff, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Britta Katharina Dassler, Bijan Djir-Sarai, Daniel Föst, Thomas Hacker, Markus Herbrand, Katja Hessel, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Pascal Kober, Ulrich Lechte, Oliver Luksic, Till Mansmann, Christian Sauter, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Judith Skudelny, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Katja Suding, Michael Theurer, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die Vereinten Nationen unterhalten zwei Flüchtlingshilfswerke, das UNHCR (United Nations High Commissioner for Refugees) und die UNRWA (United Nations Relief and Work Agency for Palestine Refugees in the Near East). Das UNHCR kümmert sich um alle Flüchtlinge weltweit, während die UNRWA, die 1949 in Folge des Palästinakrieges gegründet wurde, sich um Palästina-Flüchtlinge kümmert. Nach eigenen Angaben ist das erklärte Ziel der UNRWA, den Palästina-Flüchtlingen „politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Chancen“ zu schaffen und ihnen „ihre Menschenrechte zu garantieren“.
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD positionieren sich diese zur UNRWA wie folgt: „Wir werden in der EU eine Initiative sowohl zur ausreichenden und nachhaltigen Finanzierung als auch der Reform des Hilfswerks der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA) ergreifen. Zugleich verurteilen wir jegliche Aufrufe zu Gewalt und Hetze. Das Existenzrecht Israels darf nicht in Frage gestellt werden. Wir fordern, dass Handlungen, egal von welcher Seite, die einer endgültigen Friedenslösung entgegenstehen, sofort beendet werden. In den palästinensischen Gebieten sind auf allen Ebenen demokratische Fortschritte nötig.“
Bislang ist allerdings wenig darüber bekannt, wie sich die Bundesregierung konkret für eine Reform der UNRWA insbesondere auf UN- und EU-Ebene einsetzen will.
Nach mehrfach erweiterter Definition der UNRWA gilt der Flüchtlingsstatus und alle damit einhergehenden Rechte, insbesondere das von UNRWA und den Palästinensern nach wie vor reklamierte Recht auf Rückkehr in das israelische Kerngebiet, nicht nur für Flüchtlinge aus den Jahren 1947 bis 1949 (Staatsgründung Israels, arabischer Angriffskrieg und daraus resultierende Flüchtlingsbewegungen), sondern – in paternaler Linie – auch für alle Nachfahren dieser Flüchtlinge.
Die Vererbbarkeit des Flüchtlingsstatus über mehrere Generationen hinweg ist eine Besonderheit der UNRWA und erklärt, wie sich die Zahl der von UNRWA betreuten Flüchtlinge seit 1948 versiebenfacht hat. Mittlerweile gibt es Flüchtlinge in dritter Generation. UNRWA gibt an, dass das Hilfswerk mit 750 000 Flüchtlingen 1950 angefangen hätte und heute mehr als 5 Millionen Flüchtlinge betreut (www.unrwa.org/who-we-are).
Den von UNRWA betreuten Menschen wurde und wird in ihrer überwiegenden Mehrheit die Staatsangehörigkeit ihrer Aufnahmeländer bis heute verwehrt, sie genießen dort keine vollen Bürgerrechte, haben etwa zu vielen Berufsausbildungen (Arzt, Rechtsanwalt etc.) keinen Zugang und leben oft in prekären sozialen Bedingungen (www.zeit.de/politik/ausland/2018-01/un-hilfswerk-unrwa-donaldtrump-usa-zahlungen-palaestinenser-5vor8/seite-2).
Laut eigenen Angaben arbeiten ca. 30 000 Menschen für die UNRWA. Die UNRWA betreibt unter anderem ein großes Netz an Schulen und ist somit das größte Bildungswerk im Nahen Osten. UNRWA betreibt nach Eigenangaben 685 Schulen und bietet damit ca. einer halben Million palästinensischen Flüchtlingskindern eine kostenlose Schulausbildung (www.unrwa.org/whatwe-do/education). Verschiedene Medien berichten jedoch darüber, dass in den von der UNRWA geführten Schulen mit Materialien gearbeitet wird, die teilweise antisemitische bzw. antiisraelische Inhalte vermitteln (vgl. www.welt.de/politik/ausland/article164555090/So-heizen-palaestinensische-Schulbuecher-den-Nahost-Konflikt-an.html).
Die UNRWA rekrutiert ihre rund 30 000 Mitarbeiter größtenteils aus ansässigen palästinensischen Flüchtlingen. Es gibt immer wieder Berichte über Verbindungen von Mitarbeitern der UNRWA zur Hamas (vgl. www.faz.net/aktuell/politik/ausland/unrwa-ohne-dollar-zerstoeren-um-voranzukommen-15767995.html). Umfang und Intensität dieser Verbindungen sind aus Sicht der Fragesteller nicht ausreichend geklärt.
Es gab in der Vergangenheit Vorwürfe von Veruntreuung, Bestechung und Korruption bei der UNRWA. Die Rechnungsprüfungsberichte des Board of Auditors (BoA) der Vereinten Nationen weisen jedoch auf eine deutliche Verbesserung der Situation hin (www.un.org/en/auditors/board/auditors-reports.shtml). Der deutsche Bundesrechnungshof ist im Board of Auditors vertreten und hat im Jahr 2019 die Federführung für die Prüfung der UNRWA. Dies ist eine Gelegenheit für Deutschland, das Finanzmanagement von UNRWA genauer unter die Lupe zu nehmen, um Missmanagement auszuschließen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen24
Was sind die Ziele der Bundesregierung für die angestrebte Reform der UNRWA?
In welcher Weise setzt die Bundesregierung derzeit die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD festgeschriebene Initiative auf EU-Ebene für eine Reform der UNRWA um?
Mit welchen EU-Partnern ist die Bundesregierung hierzu im Gespräch? Wie ist der Sachstand der Gespräche, und welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung bei ihrer Initiative?
Wie verträgt sich die Aufstockung der UNRWA-Gelder durch den Bundesaußenminister Heiko Maas (www.zeit.de/amp/politik/ausland/2018-08/vereinte-nationen-deutschland-finanzhilfen-palaestinenser-hilfswerk) mit den Reformforderungen zur UNRWA im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD?
Welche Bedingungen knüpft die Bundesregierung an die Erhöhung der Fördermittel für die UNRWA?
Wie hat sich die Höhe der Zahlungen der Bundesregierung an die UNRWA seit dem Jahr 2000 entwickelt (Angaben bitte in absoluten Zahlen pro Jahr aufschlüsseln)?
Welche Zweckbindungen sind bisher an die Zahlungen an die UNRWA geknüpft gewesen (bitte tabellarisch von 2010 bis 2018 aufstellen)?
Inwieweit überprüft die Bundesregierung die Einhaltung der Zweckbindungen? Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Einhaltung der Zweckbindungen vor?
Welche Zweckbindungen sind, nach Kenntnis der Bundesregierung, an die Zahlungen der anderen EU-Staaten an die UNRWA geknüpft?
Welche Zweckbindungen sind, nach Kenntnis der Bundesregierung, an die Zahlungen der arabischen Staaten an die UNRWA geknüpft?
Wie bewertet die Bundesregierung die bisherigen Ergebnisse der Rechnungsprüfungsberichte des BoA? Welche Mängel und Verbesserungsmöglichkeiten existieren aus Sicht der Bundesregierung? Wie greift die Bundesregierung diese Erkenntnisse für ihre Reformbemühungen bei der UNRWA auf?
Sind die Fördermittel der Bundesregierung, welche an das UNHCR und die UNRWA gezahlt werden, gemessen an der Anzahl der jeweils betreuten Flüchtlinge nach Ansicht der Bundesregierung verhältnismäßig? Wie lautet die Begründung für die unterschiedliche Höhe der Fördermittel je betreutem Flüchtling?
Was spricht, nach Meinung der Bundesregierung, für eine Beibehaltung zweier getrennter Organisationen, und was spricht für eine Zusammenführung von UNHCR und UNRWA?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den unterschiedlich lautenden Angaben einer Studie der Konrad-Adenauer-Stiftung (www.kas.de/libanon/de/publications/51368/) über die Zahl der Palästina-Flüchtlinge, wonach die UNRWA von 450 000 Palästina-Flüchtlingen sprechen, während der libanesische Ministerrat von 175 000 Flüchtlingen spricht?
Hat die Bundesregierung Kenntnis von möglicher Korruption, missbräuchlicher Verwendung und Verschwendung durch die Aushändigung von Bargeld an Flüchtlinge? Falls ja, was wird dagegen unternommen?
Aus welchen Gründen wird nach Kenntnis der Bundesregierung im Falle der Palästina-Flüchtlinge eine eigene Definition des Flüchtlingsbegriffes verwendet? Was rechtfertigt die Vererbbarkeit des Flüchtlingsstatus über mehrere Generationen bei den Palästina-Flüchtlingen?
Hat die Bundesregierung Kenntnis über Fälle, in denen Beschäftigte der UNRWA in Verbindung zur Hamas oder zu anderen Gruppierungen, die als terroristische Vereinigungen gelistet sind, standen oder stehen? Falls ja, wie hoch ist die Zahl dieser Fälle, welcher Art sind diese Fälle, und welchen Vereinigungen werden diese zugeschrieben? Welche Konsequenzen wurden bzw. werden daraus gezogen?
Erfolgt eine regelmäßige unabhängige Evaluierung des UNRWA-Mandates? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wann ist die letzte Evaluierung des UNRWA-Mandates erfolgt, und durch welche Organisationen? Wie bewertet die Bundesregierung die Ergebnisse dieser Evaluierungen? Welche Konsequenzen haben die Ergebnisse für die Reformbestrebungen?
Entsprechen die politischen Aktivitäten der UNRWA, nach Ansicht der Bundesregierung, dem UNRWA-Mandat?
Welche Parallelstrukturen sieht die Bundesregierung bei der UNRWA und der PA (Palästinensische Autonomiebehörde) in Bezug auf die Zuständigkeiten der beiden Organisationen im Umgang mit Flüchtlingen, und wie bewertet sie diese?
In welcher Form können, nach Ansicht der Bundesregierung, die Aufgaben der UNRWA, insbesondere im Bereich der Bildung, durch Behörden in den Gebieten der PA übernommen werden?
In welcher Form können, nach Ansicht der Bundesregierung, die Aufgaben der UNRWA, insbesondere im Bereich der Bildung, durch Behörden im Libanon und in Jordanien übernommen werden?
Hat die Bundesregierung Kenntnis über antisemitischen oder antiisraelischen Inhalt der in den UNRWA-Schulen verwendeten Schulbüchern des jeweiligen Gastlandes, und wie nimmt die UNRWA Einfluss auf den Inhalt?
In welchen Gremien zur Evaluation der verwendeten Schulbücher ist die Bundesrepublik Deutschland vertreten, und durch wen? Welche Strategie verfolgt sie dort? Welche Ergebnisse gibt es bisher?