Schwächen der Finanzmarktregulierung bei neuen Technologien
der Abgeordneten Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, Frank Schäffler, Bettina Stark-Watzinger, Markus Herbrand, Katja Hessel, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Manuel Höferlin, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Marcel Klinge, Carina Konrad, Alexander Kulitz, Till Mansmann, Dr. Jürgen Martens, Alexander Müller, Roman Müller-Böhm, Christian Sauter, Matthias Seestern-Pauly, Katja Suding, Michael Theurer, Stephan Thomae, Sandra Weeser und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes deutscher Banken (bdb) Andreas Krautscheid führte im Interview mit der „Börsen-Zeitung“ am 10. November 2018 („Regulierung ist immer langsamer als Technologie“) zu den disruptiven Wirkungen der Digitalisierung in der Bankenbranche näher aus. So gäbe es heutzutage in vielen Banken Chief Digital Officers (CDO), die die Digitalstrategie steuerten. Im Hinblick auf die Regulierung bzw. die Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erklärte Krautscheid, dass
- es der BaFin schwerfalle, schon im Laufe einer Produktentwicklung verbindliche Bewertungen abzugeben. Jede Zeitverzögerung berge aber die Gefahr, dass „ein FinTech [dann] ziemlich schnell am Ende“ sein könne. Bislang werde allenfalls [das] Endprodukt durch die Aufsicht begutachtet;
- die BaFin auf Basis von Einzelerlaubnissen arbeite, dies für die Branche jedoch kaum Rechtssicherheit schaffe;
- die BaFin bei Plattformökonomien bislang lediglich den Bankbereich innerhalb dieser Ökonomie betrachte. Krautscheid betonte, „im Zuge des digitalen Wandels wird sich Banking immer mehr in solchen Ökosystemen und auf Plattformen abspielen“;
- der digitale Wandel die Institute mehr fordere als die Niedrigzinsen oder die Regulierung.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Wie viele der in der Europäischen Union ansässigen Finanzinstitute verfügen nach Kenntnis oder Einschätzung der Bundesregierung über einen Chief Digital Officer?
Wie viele der in der Europäischen Union ansässigen, systemrelevanten Finanzinstitute verfügen nach Kenntnis oder Einschätzung der Bundesregierung über einen Chief Digital Officer?
Wie viele der in Deutschland ansässigen Finanzinstitute verfügen nach Kenntnis oder Einschätzung der Bundesregierung über einen Chief Digital Officer?
Wie viele der in Deutschland ansässigen, systemrelevanten Finanzinstitute verfügen nach Kenntnis oder Einschätzung der Bundesregierung über einen Chief Digital Officer?
Welche Gründe erschweren es aus Sicht der Bundesregierung, bei FinTechs (Start-up-Unternehmen, die neue Lösungen im Finanzbereich anbieten) schon im Laufe einer Produktentwicklung eine verlässliche Bewertung seitens der Aufsichtsbehörden abgeben zu können?
Hat die Bundesregierung dafür Verständnis, dass es aus Sicht der FinTechs ein Bedürfnis dafür gibt, möglichst frühzeitig eine Rechtssicherheit darüber zu erhalten, wie das der Aufsicht vorgestellte Geschäftsmodell durch diese beurteilt wird?
Welche Verbesserungen könnten aus Sicht der Bundesregierung hierbei sowohl auf Seiten der FinTechs als auch auf Aufsichtsseite wünschenswert sein?
Welche Gründe erschweren es aus Sicht der Bundesregierung, zumindest für einzelne Bereiche über die bisherige Praxis der Einzelerlaubnisse hinauszugehen und für bestimmte, kohärente Sektoren einheitliche Standards zu setzen bzw. zu verlangen?
Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in anderen Ländern im Hinblick auf FinTechs eine über die Praxis der Einzelerlaubnisse hinausgehende, einheitliche(re) Standardsetzung? Wenn ja, in welchen Ländern existiert eine solche Entwicklung oder auch Tendenz? Wie beurteilt die Bundesregierung dies?
Welche Maßnahmen wären aus Sicht der Bundesregierung geeignet, eine erhöhte Rechtssicherheit für in der Gründung befindliche FinTechs zu begründen, um deren Erfolgschancen am Markt zu erhöhen bzw. zu erleichtern?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Ansicht des bdb-Hauptgeschäftsführers, bei Plattformökonomien ausschließlich den Bankbereich aufsichtsseitig zu betrachten, könne auch aus Sicht der Finanzmarktstabilität zu kurz gegriffen sein?