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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Die Pläne der Bundesregierung zur Reform des Europäischen Stabilitätsmechanismus

(insgesamt 14 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

28.12.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/631907.12.2018

Die Pläne der Bundesregierung zur Reform des Europäischen Stabilitätsmechanismus

der Abgeordneten Christian Dürr, Renata Alt, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Britta Katharina Dassler, Bijan Djir-Sarai, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Torsten Herbst, Katja Hessel, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Olaf in der Beek, Dr. Marcel Klinge, Carina Konrad, Alexander Kulitz, Alexander Müller, Roman Müller-Böhm, Matthias Seestern-Pauly, Bettina Stark-Watzinger, Benjamin Strasser, Katja Suding, Michael Theurer, Stephan Thomae und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Derzeit finden in den Brüsseler Ratsgremien umfassende Beratungen zu einer Reform des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) statt. Dabei geht es vor allem um die Einführung zweier neuer Instrumente: einer sog. Letztsicherung (backstop) für den Bankenabwicklungsfonds SRF und einer vorsorglichen Kreditlinie. Diese soll in zwei Varianten vorliegen und auf bislang schon im ESM-Vertrag verankerten, aber noch nie genutzten Vorläufer-Instrumenten aufbauen, der vorsorglichen bedingten Kreditlinie (PCCL) und der Kreditlinie mit erweiterten Bedingungen (ECCL) (Artikel 14 ESM-Vertrag i. V. m. Artikel 2 Leitlinie für eine vorsorgliche Finanzhilfe). Gemeinsames Ziel der Reformbemühungen ist es, das ESM-Kapital von knapp 705 Mrd. Euro leichter verfügbar zu machen als bei herkömmlichen ESM-Vollprogrammen – sei es zur Abwicklung maroder Banken, sei es zur Unterstützung grundsätzlich solventer und liquider Mitgliedstaaten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

In welcher Höhe ist die Bereitstellung einer Letztsicherung für den Bankenabwicklungsfonds SRF durch den ESM nach Kenntnis der Bundesregierung geplant und nach Ansicht der Bundesregierung notwendig?

2

Würde man die Banken verpflichten, den SRF mit zusätzlichen Beiträgen so weit zu füllen, dass der SRF so viel Kapital hätte, wie es derzeit für SRF und ESM-Letztsicherung zusammen angedacht ist, wäre eine ESM-Letztsicherung, bei der die Steuerzahler für Bankenrisiken haften, aus Sicht der Bundesregierung dann noch erforderlich?

a) Wenn ja, warum?

b) Wenn nein, hat die Bundesregierung bereits einen entsprechenden Vorschlag zur Vergrößerung des SRF durch zusätzliche Bankenabgaben unterbreitet? Wenn nein, warum nicht?

c) Haben andere Mitgliedstaaten bereits einen solchen Vorschlag zur Vergrößerung des SRF unterbreitet? Wenn ja, in welcher Höhe?

3

Wie bewertet die Bundesregierung die Einigung der Eurogruppe auf eine Zwölfstunden-Frist als Regelfall zur Bewilligung von möglicherweise zweistelligen Milliarden-Euro-Krediten im Rahmen der geplanten ESM-Letztsicherung für den SRF?

a) Hält sie eine sorgfältige Entscheidungsfindung in diesem zeitlichen Rahmen für möglich?

b) Wie bewertet die Bundesregierung dies insbesondere vor dem Hintergrund der Beteiligungsrechte des Deutschen Bundestages? Wie könnte beispielsweise der zeitliche Ablauf der Entscheidungsfindung des deutschen Vertreters in den ESM-Gremien unter Einbeziehung der Stellungnahme des Deutschen Bundestages gestaltet werden (bitte detailliert darlegen)?

c) Könnten nach Einschätzung der Bundesregierung schon vor Beginn der Zwölfstunden-Frist dem Deutschen Bundestag Dokumente zum sich anbahnenden SRF-Krisenfall zugeleitet werden, so dass dem Deutschen Bundestag bereits früher eine Einarbeitung und Vorbereitung auf die anstehende Entscheidung möglich wäre?

4

Würde im Falle einer schweren Finanzkrise, die die fristgerechte Rückzahlung von Letztsicherungskrediten zweifelhaft erscheinen ließe, der ESM in seiner Letztsicherungsfunktion einen Antrag des SRF auf Finanzhilfe ablehnen, soweit es auf den Vertreter der Bundesregierung in den ESM-Gremien ankommt?

a) Wenn ja, wie vertrüge sich dies nach Ansicht der Bundesregierung mit der Begründung für die Notwendigkeit einer ESM-Letztsicherung, wonach eine solche Letztsicherung unabdingbar sei, um im Falle einer schweren Finanzkrise einen sog. Bank Run zu verhindern?

b) Wenn nein, wie vertrüge sich dies nach Ansicht der Bundesregierung mit der Betonung des Prinzips der fiskalischen Neutralität? Auf welchem Wege wäre nach Ansicht der Bundesregierung die fiskalische Neutralität der Letztsicherung auch im Falle einer schweren Finanzkrise gesichert (bitte detailliert darlegen)?

5

Zu welchen Konditionen, insbesondere zu welchem Zins sollen nach Kenntnis und nach Ansicht der Bundesregierung die Kredite des ESM im Rahmen der Letztsicherung an den SRF ausgereicht werden?

6

Stimmt die Bundesregierung der Ansicht zu, dass es das Prinzip der fiskalischen Neutralität, das der Letztsicherung zugrunde liegen soll, erfordert, dass ein Kredit marktgerecht verzinst wird, weil dem ESM ansonsten Opportunitätskosten in Höhe der Zinsvergünstigung entstehen?

a) Berücksichtigt dies die Bundesregierung in ihren Verhandlungen über die Ausgestaltung der Letztsicherung?

b) Wenn nein, warum nicht?

7

Wie soll nach Ansicht der Bundesregierung künftig der Übergang von einem PCCL- zu einem ECCL- und von einem dieser beiden zu einem ESM-Vollprogramm ausgestaltet werden?

a) Sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass Mitgliedstaaten aufgrund der geringeren Konditionalität künftig nur noch die vorsorglichen Programme in Anspruch nehmen und damit die primärrechtliche Vorschrift des Artikels 136 Absatz 3 Satz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), wonach die Gewährung aller erforderlichen Finanzhilfen strengen Auflagen unterliegen wird, faktisch unterlaufen werden?

b) Wenn nein, warum nicht?

8

Inwiefern erfüllen die für das PCCL-Programm anscheinend vorgesehenen Zugangskriterien, die sich auf vergangene (beispielsweise den staatlichen Schuldenstand) und gegenwärtige (beispielsweise das staatliche Haushaltsdefizit) Zustände beziehen, nach Ansicht der Bundesregierung den Tatbestand der Auflage gemäß Artikel 136 Absatz 3 Satz 2 AEUV, der bislang gemeinhin als auf die Zukunft gerichtet verstanden wird (im Sinne einer Auflage, künftig etwas zu tun oder zu unterlassen)?

9

Inwiefern erfüllen die für das PCCL-Programm anscheinend vorgesehenen Zugangskriterien, die sich auf die Einhaltung ohnehin bestehender Normen des Unionsrechts beschränken (etwa des Stabilitäts- und Wachstumspakts), nach Ansicht der Bundesregierung den Tatbestand der Strenge der Auflagen gemäß Artikel 136 Absatz 3 Satz 2 AEUV?

10

Ist es nach Ansicht der Bundesregierung ein sinnvolles Ziel, die Nachfrage nach ESM-Programmen zu erhöhen? Wenn ja, warum?

a) Wie ist dieses Ziel mit dem bei Errichtung des ESM zugrunde gelegten Ultima-Ratio-Prinzip vereinbar, das seinen Ausdruck in Artikel 136 Absatz 3 Satz 1 AEUV („wenn dies unabdingbar ist, um die Stabilität des Euro-Währungsgebiets insgesamt zu wahren“) und nahezu wortgleich in Erwägungsgrund 6 und in Artikel 3 ESM-Vertrag gefunden hat?

b) Wie ist dieses Ziel mit dem sog. No-Bailout-Prinzip vereinbar, das bei Gründung der Währungsunion maßgeblich auf Druck der damaligen schwarz-gelben Bundesregierung im europäischen Primärrecht (heute Artikel 125 AEUV) verankert wurde?

11

Warum sollte sich nach Ansicht der Bundesregierung ein Mitgliedstaat, der fiskalisch und wirtschaftlich gesund ist und dem dies durch die Europäische Kommission, aber auch durch den Internationalen Währungsfonds (IWF) oder die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und weitere multilaterale Organisationen sowie die Ratingagenturen im Rahmen des regelmäßigen Berichts- und Konsultationswesens bestätigt wird, nicht zu angemessenen Konditionen am Kapitalmarkt finanzieren können, sondern einer vorsorglichen Kreditlinie des ESM bedürftig sein?

12

Worin besteht nach Auffassung der Bundesregierung der Unterschied zwischen der reformierten vorsorglichen Kreditlinie PCCL und sog. Eurobonds, von denen die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel im Jahr 2012 sagte, es werde sie nicht geben, solange sie lebe (vgl. www.handelsblatt.com/politik/deutschland/euro-bonds-nicht-solange-ich-lebe-merkel-zieht-mit-klarerkampfansage-in-den-eu-gipfel/6804370.html)?

a) Pflichtet die Bundesregierung der Ansicht bei, dass es sich in beiden Fällen um die gemeinsam verbürgte Kreditaufnahme für Mitgliedstaaten handelt, die aufgrund des AAA-Ratings der Kreditwürdigkeit einzelner Mitgliedstaaten zu günstigeren Zinsen erfolgt, ohne dass diese Unterstützung unabdingbar wäre, um die Stabilität des Euro-Währungsgebiets insgesamt zu wahren?

b) Wenn ja, warum setzt sie sich dann trotz der langfristig ablehnenden Haltung der Bundeskanzlerin für die reformierte vorsorgliche Kreditlinie ein?

c) Wenn nein, worin sieht die Bundesregierung ökonomisch relevante Unterschiede zwischen PCCL und Eurobonds?

13

Wie bewertet die Bundesregierung den Zusammenhang zwischen der Kreditlinie mit erweiterten Bedingungen ECCL und dem Staatsanleihekaufprogramm OMT der Europäischen Zentralbank (EZB)?

a) Genügt nach Kenntnis der Bundesregierung bereits ein ECCL-Programm, damit ein Mitgliedstaat von der EZB über ein OMT-Programm durch Staatsanleihekäufe aus der Notenpresse finanziert werden kann?

b) Wenn ja, wie bewertet dies die Bundesregierung? Warum setzt sich die Bundesregierung in diesem Fall indirekt für eine Ausweitung der Staatsanleihekäufe der EZB ein?

c) Wenn nein, worauf stützt die Bundesregierung diese Kenntnis?

Berlin, den 20. November 2018

Christian Lindner und Fraktion

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