Mögliche Sanktionen gegen Italien wegen des Verstoßes gegen den Stabilitäts- und Wachstumspakt
der Abgeordneten Christian Dürr, Renata Alt, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Britta Katharina Dassler, Bijan Djir-Sarai, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Katja Hessel, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Marcel Klinge, Carina Konrad, Till Mansmann, Alexander Müller, Roman Müller-Böhm, Christian Sauter, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Bettina Stark-Watzinger, Benjamin Strasser, Katja Suding, Michael Theurer, Stephan Thomae, Sandra Weeser und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Am 23. Oktober 2018 hat die Europäische Kommission erstmalig von ihrem ihr durch die sog. Two-Pack-Gesetzgebung eingeräumten Recht Gebrauch gemacht, einen ihr von einer nationalen Regierung vorgelegten Haushaltsplan mit der Aufforderung zur Überarbeitung zurückzuweisen (vgl. die Stellungnahme der Europäischen Kommission: https://ec.europa.eu/info/sites/info/files/economy-finance/2019_dbp_opinion_it_de.pdf). Die italienische Regierung habe sich, so die Europäische Kommission, eines besonders schwerwiegenden Verstoßes gegen den Stabilitäts- und Wachstumspakt (SWP) schuldig gemacht, indem sie in erheblicher Weise von dem vereinbarten Abbaupfad des Haushaltsdefizits abgewichen sei. Innerhalb der gesetzten Frist, die am 13. November 2018 abgelaufen ist, hat die italienische Regierung keinen substantiell geänderten Haushaltsplan vorgelegt (vgl. dazu das Schreiben des italienischen Finanzministers an die Europäische Kommission: https://ec.europa.eu/info/sites/info/files/economy-finance/tria_letter_to_ec_13_nov_2018_en.pdf). Als nächstes könnte die Europäische Kommission vorschlagen, Sanktionen gegen Italien zu verhängen, und zwar entweder im Rahmen des sog. präventiven Arms des SWP oder infolge des Ingangsetzens eines sog. Defizitverfahrens (sog. korrektiver Arm des SWP) gegen Italien.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Vorausgesetzt die Europäische Kommission entscheidet, entweder im präventiven oder im korrektiven Arm des SWP Sanktionen gegen Italien zu verhängen,
a) würde die Bundesregierung unter der Annahme, dass Italien den Haushaltsentwurf wie geplant in Kraft setzt, die Eröffnung eines Defizitverfahrens voraussichtlich unterstützen (bitte begründen) bzw.
b) würde die Bundesregierung unter der Annahme, dass Italien den Haushaltsentwurf wie geplant in Kraft setzt, die Verhängung von finanziellen Sanktionen gegen Italien unterstützen (bitte begründen)?
Geht die Bundesregierung davon aus, dass ggf. die benötigte qualifizierte Mehrheit im Rat erreicht würde, um finanzielle Sanktionen gegen Italien zu verhängen (bitte begründen)?
Angenommen es würden letztlich keine Sanktionen gegen Italien verhängt, obwohl die Regierung von ihren Defizitplänen nicht substanziell abweicht, würde dies die Glaubwürdigkeit des SWP nach Ansicht der Bundesregierung schwächen (bitte erläutern)?
Ist die konsequente Durchsetzung der Regeln des SWP derzeit nach Ansicht der Bundesregierung generell glaubwürdig (bitte erläutern)?
a) Ist die konsequente Einhaltung von Verfahren und Durchsetzung von möglichen Sanktionen des sog. präventiven Arms des SWP derzeit glaubwürdig (bitte erläutern)?
b) Ist die konsequente Einhaltung von Verfahren und Durchsetzung von möglichen Sanktionen des sog. korrektiven Arms des SWP derzeit glaubwürdig (bitte erläutern)?
Was könnte nach Einschätzung der Bundesregierung generell dazu beitragen, die Glaubwürdigkeit der konsequenten Durchsetzung der Regeln des SWP zu erhöhen (bitte erläutern)?
Geht die Bundesregierung davon aus, dass etwaige finanzielle Sanktionen Italien dazu bringen könnten, sich fortan wieder an den SWP zu halten (bitte begründen)?
a) Wenn nicht, welche anderen Instrumente sind nach Ansicht der Bundesregierung derzeit auf EU-Ebene vorhanden, um Italien zum Einhalten des SWP zu bewegen (bitte begründen)?
b) Wenn nicht, welche Regeln, Instrumente oder Ähnliches sollten nach Ansicht der Bundesregierung eingeführt werden, um ein Verhalten wie dasjenige Italiens in der Frage der Einhaltung des SWP künftig auszuschließen (bitte begründen)?
Welcher Stellenwert unter den in Frage 6b erfragten Regeln, Instrumenten oder Ähnlichem kommt nach Ansicht der Bundesregierung marktwirtschaftlichen Anreizen zu, beispielsweise in Form von Risikoaufschlägen („Spreads“) am Markt für Staatsanleihen (bitte begründen)?
Bis zu welcher Höhe der Risikoaufschläge ist die Schuldentragfähigkeit der Staatsschuld der Italienischen Republik nach Einschätzung der Bundesregierung gesichert (bitte begründen)?
Auf welche Weise könnten marktwirtschaftliche Anreize nach Ansicht der Bundesregierung stärker für die Einhaltung des SWP fruchtbar gemacht werden (bitte erläutern)?
Welches Konzept verfolgt die Bundesregierung unter der Begrifflichkeit „Einführung von Euro-Umschuldungsklauseln mit einstufiger Aggregation“ aus der sog. Meseberger Erklärung vom 19. Juni 2018 (www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/erklaerung-von-meseberg-1140536; bitte erläutern)?
a) Sieht die Bundesregierung in diesem Konzept einen Ansatzpunkt für eine vollausgebaute Insolvenzordnung für Staaten (bitte erläutern)?
b) Welche weiteren Elemente bräuchte eine solche vollausgebaute Insolvenzordnung für Staaten nach Ansicht der Bundesregierung noch (bitte erläutern)?
c) Ist es seit der Verabschiedung der Meseberger Erklärung bereits zu Erörterungen über die mögliche Einführung solcher Umschuldungsklauseln gekommen (bilateral mit Frankreich oder innerhalb der Eurogruppe bzw. anderer EU-Gremien; bitte erläutern)?
d) Wird das Reformpaket zur Eurozone, das am 13./14. Dezember 2018 beim Eurogipfel verabschiedet werden soll, nach Einschätzung der Bundesregierung eine Einigung zu Euro-Umschuldungsklauseln mit einstufiger Aggregation oder zu weiterreichenden Elementen einer Insolvenzordnung für Staaten enthalten? Wenn ja, welche? Wenn nein, setzt sich die Bundesregierung gleichwohl derzeit dafür ein?
Wie beurteilt die Bundesregierung die bisherigen Auswirkungen der 2011 in Kraft getretenen Reform des SWP („Six Pack“)?
a) Hat sich nach Ansicht der Bundesregierung die seinerzeit eingeführte sog. Automatisierung der Sanktionierung, bei der eine von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Sanktion nur noch von einer qualifizierten Mehrheit im Rat verhindert werden kann, bewährt (bitte begründen)?
b) Wie viele Sanktionen sind nach Kenntnis der Bundesregierung seither im Rahmen des SWP insgesamt und aufgrund der sog. Automatisierung verhängt worden?
c) Wie könnte, falls erforderlich, das Verfahren der Sanktionierung für Verstöße gegen den SWP nach Ansicht der Bundesregierung noch stärker automatisiert werden, mit dem Ziel, dass bei einem substantiellen Verstoß gegen den SWP weder die Europäische Kommission noch der Rat noch ein drittes Organ einen Ermessensspielraum bei der Sanktionierung hätte (bitte erläutern)?
d) Plant die Bundesregierung Maßnahmen oder Initiativen, um den SWP auf diese oder eine andere Weise wirksamer zu machen (ggf. bitte erläutern)?
Wie beurteilt die Bundesregierung die von der Europäischen Kommission seit 2015 verfolgte „flexible Anwendung“ des SWP (vgl. Mitteilung der Europäischen Kommission vom 13 Januar 2015, Optimale Nutzung der im Stabilitäts- und Wachstumspakt vorgesehenen Flexibilität, COM(2015) 12 final)?
a) Sollte die Europäische Kommission nach Ansicht der Bundesregierung von dieser flexiblen Anwendung wieder Abstand nehmen (bitte begründen)?
b) Wenn ja, welcher konkrete Aspekt der flexiblen Anwendung ist nach Ansicht der Bundesregierung am problematischsten?
c) Wenn ja, welche konkreten Bemühungen hat die Bundesregierung in der Vergangenheit unternommen, um die Europäische Kommission von einer weniger flexiblen Anwendung des SWP zu überzeugen?
d) Wenn ja, welche konkreten gesetzgeberischen Bemühungen hat die Bundesregierung in der Vergangenheit unternommen, um die Europäische Kommission zu einer weniger flexiblen Anwendung des SWP zu verpflichten?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, dass trotz der flexiblen Anwendung des SWP das technische Regelwerk, das die Europäische Kommission regelmäßig unter dem Titel „Vade Mecum on the Stability & Growth Pact“ herausgibt (für die aktuelle Ausgabe 2018 s. https://ec.europa.eu/info/sites/info/files/economy-finance/ip075_en.pdf), mittlerweile 220 Seiten umfasst und immer komplexer wird?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Vorschläge des Europäischen Fiskalrats zur Reform des SWP in seinem Jahresbericht 2018 (s. https://ec.europa.eu/info/sites/info/files/2018_efb_annual_report_en.pdf; bitte erläutern)?
a) Wie beurteilt die Bundesregierung insbesondere den Vorschlag, bei Mitgliedstaaten, deren Staatsschuldenquote 60 Prozent des Bruttoinlandsprodukts überschreitet, eine strenge Begrenzung der Wachstumsrate der Staatsausgaben einzufordern?
b) Wie beurteilt die Bundesregierung insbesondere den Vorschlag, ein Kontrollkonto für vergangene Verstöße gegen Fiskalziele einzuführen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Vorschläge des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung zur Reform des SWP in seinem Jahresgutachten 2018/2019 (s. www.sachverstaendigenrat-wirtschaft.de/fileadmin/dateiablage/gutachten/jg201819/JG2018-19_gesamt.pdf; bitte erläutern)?
a) Wie beurteilt die Bundesregierung insbesondere den Vorschlag, die Anzahl der Ausnahmetatbestände zu reduzieren (laut Sachverständigenrat wurde allein Italien seit 2012 sechsmal eine Ausnahme gewährt)?
b) Wie beurteilt die Bundesregierung insbesondere den Vorschlag, die Möglichkeit abzuschaffen, zwar eine Sanktion zu verhängen, diese aber mit null Prozent des Bruttoinlandsprodukts festzusetzen?
Wie beurteilt die Bundesregierung Vorschläge, die auf eine Verlagerung der haushaltspolitischen Überwachungsfunktion von der Europäischen Kommission auf
a) den Europäischen Stabilitätsmechanismus oder
b) den Europäischen Fiskalrat abzielen (bitte begründen)?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Wirkung des 2012 geschlossenen Fiskalpakts in Hinblick auf die Disziplinierung der Fiskalpolitik der Signatarstaaten?
a) Hat die Wirkung des Fiskalpakts die Erwartungen der Bundesregierung eher übertroffen, erfüllt oder eher untertroffen (bitte begründen)?
b) Wie könnte, falls erforderlich, die Wirksamkeit des Fiskalpakts im Sinne einer Disziplinierung der Fiskalpolitik der Signatarstaaten nach Ansicht der Bundesregierung noch erhöht werden?
c) Plant die Bundesregierung Maßnahmen oder Initiativen, um den Fiskalpakt wirksamer zu machen (ggf. bitte erläutern)?