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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Cum-Ex: Internationale Aspekte und juristische Aufarbeitung

(insgesamt 44 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

15.01.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/635810.12.2018

Cum-Ex: Internationale Aspekte und juristische Aufarbeitung

der Abgeordneten Fabio De Masi, Jörg Cezanne, Klaus Ernst, Michael Leutert, Thomas Lutze, Pascal Meiser, Bernd Riexinger, Alexander Ulrich, Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE. sowie der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Lisa Paus, Stefan Schmidt, Anja Hajduk, Katharina Dröge, Dieter Janecek, Markus Kurth, Beate Müller-Gemmeke, Corinna Rüffer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Sogenannte Cum-Ex-Geschäfte bezeichnen Fälle, in denen Anlegerinnen und Anleger eine Erstattung der Kapitalertragsteuer durch Leerverkäufe um den Dividendenstichtag herum erreichen konnten, obwohl sie keine Kapitalertragsteuer abgeführt hatten. Bei Cum-Cum-Geschäften wurden unter Einbeziehung ausländischer Steuerpflichtiger in Fällen Kapitalertragsteuererstattungen erwirkt, die eigentlich keine Erstattungsmöglichkeit vorsehen. Beide Geschäfte führten zu massiven fiskalischen Schäden und waren bereits Gegenstand umfassender Diskussion im Deutschen Bundestag (vgl. Bundestagsdrucksache 18/12700, Bericht des entsprechenden Untersuchungsausschusses inklusive Minderheitsvoten der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN).

Nach kürzlich veröffentlichten Presseberichten im Rahmen der sogenannten Cum-Ex-Files ist das internationale Ausmaß der in Deutschland seit Jahren diskutierten Geschäfte weitaus größer als bisher bekannt. Experten sprechen vom „größten Steuerraub in der Geschichte Europas“ (Christoph Spengel, Universität Mannheim, www.dw.com/de/cum-ex-der-größte-steuerrauballer-zeiten/a-45945797). Neben Deutschland scheinen mindestens Frankreich, Spanien, Italien, die Niederlande, Dänemark, Belgien, Österreich, Finnland, Norwegen und die Schweiz betroffen. In Rede steht ein Schaden von mindestens 55,2 Mrd. Euro. Vertreter einzelner Staaten haben die Frage aufgeworfen, ob bei entsprechender Warnung durch bereits über Cum-Ex- und vergleichbare Geschäfte informierte deutsche Behörden fiskalische Schäden in anderen Ländern hätten verhindert werden können (www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/ cum-ex-skandal-daenemark-will-klarheit-von-deutschland-a-1234795.html).

Auch wird durch die Berichterstattung die Frage aufgeworfen, ob Cum-Ex- oder vergleichbare Geschäfte in Deutschland weiterhin möglich sind oder in Zukunft möglich sein könnten. Mit „vergleichbare Geschäfte“ sind hier und im Folgenden all jene Transaktionen oder Kombinationen von Transaktionen im Umfeld des Dividendenstichtags gemeint, deren Rendite ausschließlich durch steuerliche Effekte erzielt wird, etwa durch Steuererstattungen.

Parallel läuft in Deutschland seit 2012 die juristische Aufarbeitung des Cum-Ex-Skandals. Hierbei ist es neben hunderten laufenden Ermittlungsverfahren und mittlerweile erfolgten Anklagen auch in mindestens einem Fall zu direkten Weisungen des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) zur Einleitung verjährungsunterbrechender Maßnahmen durch Landesfinanzbehörden gekommen (Bundestagsdrucksache 19/852).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen44

1

Welche Möglichkeiten zur Durchführung von Cum-Ex- oder vergleichbaren Geschäften sind der Bundesregierung nach der Neuregelung des Kapitalertragsteuerabzugsverfahrens durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2009/651 EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW-IV-Umsetzungsgesetz) mit Wirkung zum 1. Januar 2012 bekannt geworden, und welche Maßnahmen hat die Bundesregierung jeweils getroffen, um diese Geschäfte zu verunmöglichen (bitte Fälle und Gegenmaßnahmen schematisch erläutern und tabellarisch unter Nennung des Zeitpunkts des Bekanntwerdens und des Inkrafttretens der Gegenmaßnahme aufführen)?

2

Wie viel Kapitalertragsteuer auf Dividenden hat Deutschland seit 2007 jeweils pro Jahr bescheinigt, eingenommen und rückerstattet?

3

Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung aufgrund der Cum-Ex-Files ergriffen?

4

Wurde von Seiten der Bundesregierung auf die Journalisten hinter den Cum-Ex-Files zugegangen, um mehr über die in der Berichterstattung genannten Hinweise zu erfahren?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, was waren die Ergebnisse und welche Maßnahmen wurden aufgrund dessen eingeleitet?

5

Kann die Bundesregierung die Aussage des Bundesministers der Finanzen Olaf Scholz bestätigen, nach der in Deutschland aktuell keine Cum-Ex- oder vergleichbare Geschäfte mehr existieren bzw. möglich sind (www.zeit.de/wirtschaft/2018-10/cum-ex-geschaefte-olaf-scholz-steuerpolitischer-skandalbeendet)?

6

Wie bewertet die Bundesregierung die in seinem Gutachten für den Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages dargelegte Ansicht von Prof. Christoph Spengel, nach der Cum-Cum-Geschäfte in Deutschland weiterhin möglich sind, aber durch eine Reform der beschränkten Steuerpflicht verunmöglicht werden könnten (vgl. www.bundestag.de/blob/438666/15d27facf097da2d56213e8a09e27008/sv2_spengel-data.pdf)?

7

Welchen Beitrag könnte aus Sicht der Bundesregierung die Erweiterung der beschränkt steuerpflichtigen Einkünfte nach § 49 des Einkommensteuergesetzes (EstG) (z. B. für „Leihgebühren“ jeglicher Art, die an den Entleiher des Wertpapiers fließen) zur Bekämpfung von Cum-Cum-Geschäften beitragen?

8

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung aus der bei der Verabschiedung zugesagten Evaluierung des Investmentsteuerreformgesetzes bezüglich der Eindämmung von Cum-Cum-Geschäften durch die Einführung erhöhter Halte- bzw. Wartefristen um den Dividendenstichtag vor (vgl. www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/ Abteilungen/Abteilung_IV/18_Legislaturperiode/Gesetze_Verordnungen/ 2016-07-26-Investmentsteuerreformgesetz/1-Referentenentwurf.pdf?__blob=publicationFile&v=2)?

9

Welche Risiken sieht die Bundesregierung bzw. sehen fachkundige Bedienstete hinsichtlich der zukünftigen Durchführung von Cum-Ex- oder vergleichbaren Geschäften in Deutschland (bitte begründen)?

10

In welchem Verhältnis steht nach Kenntnis der Bundesregierung das Handelsvolumen von a) Aktien und b) Derivaten auf Aktien der im Deutschen Aktienindex zusammengefassten 30 Unternehmen in den fünf Tagen vor und nach der Hauptversammlung zum Handelsvolumen im Jahresdurchschnitt, und wie hat sich dieses Verhältnis seit 2005 entwickelt?

11

In welchem Verhältnis steht nach Kenntnis der Bundesregierung das Volumen der am Markt für Wertpapierpensionsgeschäfte („Repomarkt“) getätigten Transaktionen auf Aktien der im Deutschen Aktienindex zusammengefassten 30 Unternehmen in den fünf Tagen vor und nach der Hauptversammlung zum Handelsvolumen im Jahresdurchschnitt, und wie hat sich dieses Verhältnis seit 2005 entwickelt?

12

Gibt es einen Austausch zwischen der Bundesregierung und dem Unternehmen Clearstream bezüglich Cum-Ex- oder vergleichbaren Geschäfte?

Wann wurde dieser Austausch initiiert, und wann fanden diesbezüglich Treffen und Kontakte jeweils statt?

Auf welchen Ebenen findet dieser Austausch statt?

Was ist das Ziel des Austausches?

Welche Ergebnisse wurden bisher erzielt?

13

Wertet die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die ihr vorliegenden Transaktionsdaten systematisch aus, um z. B. auffällige Transaktionsmuster um den Dividendenstichtag zu identifizieren?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn nein, wäre sie dazu technisch und personell derzeit in der Lage?

14

Wie häufig hat die BaFin von der im Jahr 2015 eingeräumten Möglichkeit (§ 9 Absatz 5 Satz 1 des Kreditwesengesetzes – KWG) Gebrauch gemacht, Auskünfte an Finanzbehörden zu erteilen (bitte jährliche Angaben nach Bundesland für 2015 bis 2018 machen)?

Auf wessen Initiative erfolgten die Auskünfte jeweils?

In wie vielen Fällen hatten die Auskünfte einen Bezug zu Cum-Ex- und vergleichbare Geschäften?

15

Versteht die BaFin es als Teil ihrer Aufgabe, gegen Aktivitäten zur Steuerhinterziehung und andere kriminelle Aktivitäten im Finanzmarktbereich vorzugehen?

Arbeitet sie hierzu mit anderen relevanten Behörden, z. B. den Steuerbehörden, aktiv zusammen?

Welche Maßnahmen wurden seit 2012 ergriffen, um die Zusammenarbeit der BaFin mit den Steuerbehörden zu fördern?

Wenn nein, warum werden nach Kenntnis der Bundesregierung unter Umständen signifikante Strafen aufgrund von Steuerhinterziehung, Beihilfe zur Steuerhinterziehung oder anderen kriminellen Aktivitäten durch Finanzinstitute von der BaFin im Rahmen ihrer Aufsichtsaktivität nicht als Risiken für diese Institute aufgefasst und dementsprechend aufsichtspraktisch behandelt?

16

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Bankenaufsicht nicht nur die Risiken von Cum-Ex- oder vergleichbaren Geschäften für die Banken im Hinblick auf eine Insolvenzgefahr zu beobachten hat, sondern auch überprüfen muss, ob die Geschäftsleitung im Sinne des § 25c KWG fachlich geeignet und zuverlässig ist? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die „Eignung“ und „Zuverlässigkeit“ im Sinne des § 25 c KWG nicht vorliegt, wenn die Geschäftsleitung einer Bank Cum-Ex- oder vergleichbare Geschäfte für ihre Bank zugelassen hat? In wie vielen Fällen ist die BaFin seit 2012 in diesem Sinne gegen die Geschäftsleitungen von Banken, die in Cum-Ex- oder vergleichbaren Geschäften tätig waren, vorgegangen (bitte Fälle auflisten)?

17

Welche konkreten Maßnahmen hat die BaFin seit 2012 ergriffen, um im Rahmen ihrer Prüf- und Aufsichtstätigkeit die Durchführung von Cum-Ex- oder vergleichbaren Geschäften in Deutschland zu erkennen und zu verunmöglichen? Wie viele zusätzliche Kräfte mit spezifischem Fachwissen zu Cum-Ex- und vergleichbaren Geschäften hat die BaFin seit 2008 eingestellt? Wie viele Sonderprüfungen zu Cum-Ex- und vergleichbaren Geschäften bzw. den daraus resultierenden Geschäftsrisiken hat die BaFin seit 2008 jeweils pro Jahr durchgeführt?

18

Wie viele zusätzliche Kräfte mit spezifischem Fachwissen zu Cum-Ex- und vergleichbaren Geschäften haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Finanzbehörden der Bundesländer und des Bundes seit 2008 eingestellt (bitte nach Bundesländern und Jahren aufschlüsseln)?

19

Wie viele steuerliche Sonderprüfungen zu Cum-Ex- und vergleichbaren Geschäften haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Finanzbehörden der Bundesländer und des Bundes seit 2008 durchgeführt (bitte nach Bundesländern und Jahren aufschlüsseln)?

20

Wie ist der Stand von Ermittlungsverfahren bzw. Verdachtsfällen mit Bezug zu Cum-Ex- und vergleichbaren Geschäften nach Kenntnis der Bundesregierung hinsichtlich a) der Anzahl, b) der Verdachtsmomente, c) der Anzahl jeweils betroffener natürlicher und juristischer Personen, d) des finanziellen Umfangs und e) der geografischen Verteilung über die Bundesländer (bitte die Unterpunkte a) bis e) jeweils in Beziehung zueinander aufschlüsseln)?

21

Wie ist der Stand von Anklagen mit Bezug zu Cum-Ex- und vergleichbaren Geschäften nach Kenntnis der Bundesregierung hinsichtlich a) der Anzahl, b) der Anklagepunkte, c) der Anzahl jeweils betroffener natürlicher und juristischer Personen, d) des finanziellen Umfangs und e) der geografischen Verteilung über die Bundesländer (bitte die Unterpunkte a) bis e) jeweils in Beziehung zueinander aufschlüsseln)?

22

Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, dass (wie den Fragestellern berichtet wurde) die Staatsanwaltschaft Köln bzw. das Amtsgericht Köln Durchsuchungsmaßnahmen im Rahmen von Ermittlungen angeordnet und durchgeführt hat, die sich u. a. auf den Verdacht stützen, mit Cum-Ex-Geschäften vergleichbare Geschäfte, die auf einer mehrfachen Erstattung einer nur einmal abgeführten Steuer basieren, seien auch nach 2012 und bis ins Jahr 2018 durchgeführt worden?

23

Inwieweit tauscht sich die Bundesregierung mit den Ermittlungsbehörden über Erkenntnisse zu Cum-Ex vergleichbaren Geschäften nach 2012 (in das Steuergeheimnis nicht verletzender Weise) aus?

Wenn ja, wie häufig fanden diese Austausche statt, und zu welchen Erkenntnissen ist sie dabei gelangt?

Wenn nein, weshalb nicht?

24

In wie vielen Fällen und ggf. mit welchem Volumen haben öffentliche Stellen nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der Prozessführung zu Cum-Ex- oder vergleichbaren Geschäften Aufträge an private Rechtsfirmen vergeben?

25

In welchen Jahren fanden die Cum-Ex-Geschäfte zu den in der Antwort auf die Schriftliche Frage 28 des Abgeordneten Dr. Gerhard Schick genannten 418 Fallkomplexen mit einem Gesamtvolumen von 5,7 Mrd. Euro (vgl. Bundestagsdrucksache 19/534, S. 25) statt (bitte nach Möglichkeit Fallkomplexe und Volumen pro Jahr angeben)?

Überschneiden sich die dem Bundeszentralamt für Steuern und dem Bundesministerium der Finanzen bekannten 418 Fallkomplexe und die der BaFin bekannten 72 Cum-Ex-verdächtigen Transaktionen bzw. 19 Verdachtsfälle?

Wenn ja, in wie vielen Fällen?

26

Wie viele Fälle von Steuergestaltungen wurden auf der Grundlage des BMF-Schreibens vom 17. Juli 2017 zur steuerlichen Behandlung von Cum-Cum-Transaktionen von den Steuerbehörden des Bundes und der Länder nach Kenntnis der Bundesregierung aufgegriffen?

Um wie viele Banken handelt es sich dabei?

Wie hoch ist das Gesamtvolumen der strittigen Steuerzahlungen in diesen Fällen?

Um welche Summe geht es im größten der Fälle?

27

Wie hohe Rückstellungen haben Banken in Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund laufender oder erwarteter juristischer Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit Cum-Ex- oder vergleichbaren Geschäften gebildet?

28

Bezüglich wie vieler Fälle fanden von 2012 bis 2018 im Zusammenhang mit Cum-Ex- oder vergleichbaren Geschäften direkte Treffen zwischen dem BMF und Finanzbehörden der Bundesländer statt (bitte Anzahl der Fälle nach Jahr und Bundesland aufschlüsseln)?

29

In wie vielen dem BMF bekannten Fällen mit Cum-Ex-Bezug wurden zwischen 2012 und 2018 Maßnahmen von Landesfinanzbehörden gegen eine drohende Verjährung erst nach Intervention des BMF ergriffen (bitte Anzahl der Fälle nach Bundesland, Jahr und Art der Intervention durch das BMF aufschlüsseln)?

30

Wann und in welcher Form ist das BMF der Forderung Hamburgs nachgekommen, seine Ende 2017 ergangene Weisung an die Hamburger Finanzbehörden zu Steuernachforderungen in einem Fall wegen Cum-Ex-Geschäften juristisch zu begründen (www.abendblatt.de/hamburg/article213561835/ Steuerfall-M-M-Warburg-wird-zum-Politikum.html)?

31

Wann und in welcher Form haben Hamburger Behörden auf eine etwaige juristische Begründung durch das BMF reagiert, und wurde die Steuernachforderung im entsprechenden Fall wegen Cum-Ex-Geschäften nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Hamburger Behörden vor Ablauf von Verjährungsfristen gestellt?

32

Hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung im Fall der Weisung des BMF an die Hamburger Finanzbehörde durch staatsanwaltschaftliche Ermittlungen, die auf ein höheres Volumen an Cum-Ex Geschäften hindeuten, die Notwendigkeit einer über den Ende 2017 im Raum stehenden Betrag erhöhten Steuernachforderung ergeben, und haben die Hamburger Behörden eine etwaige erhöhte Steuernachforderung nach Kenntnis der Bundesregierung fristgerecht gestellt?

33

In welcher Höhe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Fall der Weisung des BMF an die Hamburger Finanzbehörde Steuernachforderungen bereits beglichen?

34

Ab welchem Zeitpunkt bestünde nach Kenntnis der Bundesregierung in wie vielen Verdachtsfällen mit Cum-Ex-Bezug ein Verjährungsrisiko (bitte begründen und tabellarisch für die Jahre 2018 bis 2020 auflisten)?

35

Ab welchem Zeitpunkt und in welchem Umfang hatte die Bundesregierung Kenntnis von der Existenz von Cum-Ex- und vergleichbaren Geschäften in anderen Ländern oder mit fiskalischer Relevanz für andere Länder (bitte auflisten)?

36

Wann hat die Bundesregierung, bzw. ihr nachgeordnete Behörden, im Zeitraum 2008 bis 2018 im Rahmen internationaler Informationsaustausche andere Länder zu Cum-Ex-Geschäften informiert (bitte jeweils die Anzahl der Informationsaustausche pro Jahr, aufgeschlüsselt nach Informationsaustauschen auf Ersuchen und Spontanaustauschen sowie aufgeschlüsselt nach EU und nicht EU-Staaten, angeben)?

Wie viele verschiedene Länder wurden dabei jeweils pro Jahr informiert?

Wie viele verschiedene Länder wurden im Gesamtzeitraum 2008 bis 2018 insgesamt informiert?

Wie viele von diesen gehören zur Gruppe der jetzt in den Cum-Ex-Files genannten betroffenen Länder (Frankreich, Spanien, Italien, die Niederlande, Dänemark, Belgien, Österreich, Finnland, Norwegen und die Schweiz)?

37

Wann hat die Bundesregierung, bzw. haben ihr nachgeordnete Behörden im Zeitraum 2008 bis 2018 im Rahmen internationaler Informationsaustausche andere Länder zu mit Cum-Ex-Geschäften vergleichbaren Geschäften informiert (bitte jeweils die Anzahl der Informationsaustausche pro Jahr, aufgeschlüsselt nach Informationsaustauschen auf Ersuchen und Spontanaustauschen sowie aufgeschlüsselt nach EU und nicht EU-Staaten, angeben)?

Wie viele verschiedene Länder wurden dabei jeweils pro Jahr informiert?

Wie viele verschiedene Länder wurden im Gesamtzeitraum 2008 bis 2018 insgesamt informiert?

Wie viele von diesen gehören zur Gruppe der jetzt in den Cum-Ex-Files genannten betroffenen Länder (Frankreich, Spanien, Italien, die Niederlande, Dänemark, Belgien, Österreich, Finnland, Norwegen und die Schweiz)?

38

Wann und wie häufig hat die Bundesregierung andere Länder von 2008 bis 2018 jeweils allgemein – außerhalb formeller internationaler Informationsaustausche – über die Thematik Cum-Ex informiert? In welchen Zusammenhängen fanden diese Informationen jeweils statt?

39

Wann und wie häufig hat die Bundesregierung andere Länder von 2008 bis 2018 jeweils allgemein – außerhalb formeller internationaler Informationsaustausche – über die Thematik mit Cum-Ex-Geschäften vergleichbarer Geschäfte informiert? In welchen Zusammenhängen fanden diese Informationen jeweils statt?

40

Mit welcher Begründung hat die Bundesregierung Cum-Ex bzw. vergleichbare Konstruktionen erst im Jahr 2015 im Aggressive Tax Planning Directory der OECD gemeldet?

41

Welche weiteren dem Aggressive Tax Planning Directory ähnlichen internationalen Datenbanken oder Foren zur gegenseitigen Information bzgl. Steuerbetrug oder Steuervermeidung gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung?

Bei welchen dieser Datenbanken bzw. Foren arbeitet die Bundesregierung mit?

Wann hat sie in diesen Foren jeweils Informationen zu Cum-Ex-Gestaltungsmodellen geteilt?

Wann hat sie in diesen Foren jeweils Informationen zu mit Cum-Ex-Gestaltungsmodellen vergleichbaren Gestaltungsmodellen geteilt?

42

In welcher Form hat die Bundesregierung bereits auf die Forderung des dänischem Steuerministers Karsten Lauritzen, „Klarheit [zu schaffen], ob [ Dänemark] bei rechtzeitiger Warnung aus Deutschland den Betrug hätte stoppen können“ (dpa, 24. Oktober 2018), reagiert, bzw. wie beabsichtigt die Bundesregierung zu reagieren?

43

Welchen Austausch zu Cum-Ex- oder vergleichbaren Geschäften zwischen der Bundesregierung und der dänischen Regierung (oder jeweils nachgeordneten Stellen) gab es seit 2008?

Wann fand der Austausch jeweils statt?

Wer waren die beteiligten Personen oder Behörden?

In welchem Zusammenhang fand der Austausch statt?

Auf wessen Initiative hin fand der Austausch statt?

Was war der Inhalt des Austausches?

44

Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Details der in den Cum-Ex-Files benannten Geschäfte in Dänemark?

Berlin, den 21. November 2018

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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