E-Lending von öffentlichen Bibliotheken
der Abgeordneten Thomas Hacker, Roman Müller-Böhm, Katja Suding, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Katja Hessel, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Dr. Christian Jung, Thomas L. Kemmerich, Carina Konrad, Ulrich Lechte, Oliver Luksic, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Michael Theurer, Stephan Thomae und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Öffentliche Bibliotheken haben eine wichtige gesamtgesellschaftliche Funktion als Vermittler von Kultur, Literatur und Wissen. Die Zugänglichkeit von öffentlichen Bibliotheken ermöglicht die Teilhabe der Gesamtbevölkerung am Kultur- und Bildungsschatz. Zugleich wird auch ein wesentlicher Bildungsauftrag durch die öffentlichen Bibliotheken wahrgenommen. Diese Aufgaben müssen und sollen die öffentlichen Bibliotheken – in jedweder Trägerschaft – auch in Zukunft erfüllen können. Hierfür müssen die öffentlichen Bibliotheken auch mit der Zeit gehen und sich den Herausforderungen der Digitalisierung stellen.
Bei der zukunftsträchtigen Ausgestaltung der öffentlichen Bibliotheken ist nach Ansicht der Fragesteller darauf zu achten, dass sie ihrer Aufgabe als Vermittler weiterhin nachkommen, ohne im Bereich der Leihe – insbesondere bei digitalen Gütern – zu Lasten von Urhebern und Verlagen in deren Primärmarkt drängen.
Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD besagt dazu Folgendes: „Wir werden prüfen, wie der Bund zum Erhalt der vielfältigen Bibliothekslandschaft und ihrer zunehmend gesellschaftlichen Bedeutung beitragen kann. Bibliotheken sollten auch im digitalen Zeitalter ihre zentralen Funktionen für Bildung und Kultur erfüllen können. Wir werden uns dafür einsetzen, dass Bibliotheksnutzern unter Wahrung der Vertragsfreiheit ein noch besserer Zugang zum Repertoire von E-Books ermöglicht wird“ (Randnummern 7872 bis 7877 des Koalitionsvertrages).
Dieser Passus lässt nach Auffassung der Fragesteller Interpretationsspielraum, in welche Richtung sich das E-Lending bewegen soll. Sowohl Bibliotheken als auch Verlage brauchen jedoch eine notwendige Rechts- und Planungssicherheit.
Die Fragesteller beziehen sich im Folgenden auf öffentliche Bibliotheken.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen20
Wie legt die Bundesregierung den zitierten Passus aus dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD (Randnummern 7872 bis 7877) grundsätzlich aus? Was versteht die Bundesregierung unter einem „noch besseren Zugang zum Repertoire von E-Books“? Welche Art von Bibliotheken könnten von den Koalitionsfraktionen nach Ansicht der Bundesregierung hier gemeint sein: öffentliche Bibliotheken, in Trägerschaft des Bundes, der Länder, der Kommunen und/oder private Bibliotheken?
Hat die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angesprochene Prüfung der Bibliothekslandschaft vorgenommen?
Falls ja, welche Erkenntnisse sind der Bundesregierung aus der Prüfung erwachsen?
Falls nein, wann wird eine solche Prüfung erfolgen? Wann wird diese abgeschlossen sein?
Gibt es seitens der Bundesregierung aktuelle Bestrebungen, die Bibliothekslandschaft durch Anpassung gesetzlicher Regelungen – gerade im Bereich des E-Lendings – zu verändern?
Falls ja, innerhalb welchen Zeitraumes?
Sieht die Bundesregierung durch das Urteil des EuGH (= Europäischer Gerichtshof) vom 10. November 2016 (C-174/15) gesetzgeberischen Anpassungsbedarf?
Falls ja, welchen konkret?
Falls nein, warum nicht?
Hat die Digitalisierung nach Ansicht der Bundesregierung Auswirkungen auf den Beitrag der öffentlichen Bibliotheken im digitalen Zeitalter hinsichtlich der Vermittlung von Kultur, Wissen, Literatur sowie hinsichtlich der Teilhabe und des Bildungsauftrages?
Falls ja, welche Auswirkungen sieht die Bundesregierung konkret?
Falls nein, weshalb hat die Digitalisierung keine Auswirkungen auf die skizzierten Aufträge der öffentlichen Bibliotheken?
Wie versteht die Bundesregierung den aus dem Grundgesetz abgeleiteten Bildungsauftrag für öffentliche Bibliotheken bisher und – im Lichte der Digitalisierung – in Zukunft?
Wie bewertet die Bundesregierung das Verhältnis von öffentlichen Bibliotheken zur Buchbranche im Lichte eines potentiell gemeinsamen Absatzmarktes?
Sind der Bundesregierung statistische Erhebungen bekannt, welche Auswirkungen das E-Lending durch Bibliotheken auf den Absatzmarkt der Verlage hat?
Sieht die Bundesregierung aktuell oder in naher Zukunft einen Eingriff in den Primärmarkt durch öffentliche Bibliotheken?
Sieht die Bundesregierung bei E-Lending-Angeboten Substitutionseffekte?
Falls ja, wie bewertet die Bundesregierung diese Substitutionseffekte im Verhältnis zum physischen Buchmarkt?
Sieht die Bundesregierung auch bei E-Books sogenannte Abnutzungseffekte, und welche Auswirkungen hat nach Ansicht der Bundesregierung die Tatsache, dass bei E-Books der Weg zur Bibliothek im Rahmen der Entleihe und Rückgabe eines Titels entfällt?
Wie bewertet die Bundesregierung die Möglichkeit der technischen Umgehung von temporären E-Book-Downloads zu Lasten der öffentlichen Bibliotheken, Verlage und Autoren?
Welche technischen Schutzmaßnahmen sind nach Ansicht der Bundesregierung von öffentlichen Bibliotheken hierbei vorzuhalten?
Welche digitalen Leihformate sind der Bundesregierung bekannt? Erachtet die Bundesregierung die Anbieter sowie deren Portfolio als angemessen bzw. im Lichte des Bildungsauftrages der öffentlichen Bibliotheken als ausreichend (bitte begründen)?
Welche Lizenzierungslösungen sieht die Bundesregierung bei Abwägung von Vertragsfreiheit und angemessener Vergütung gegenüber dem verbesserten Zugang zum Repertoire durch Bibliotheksnutzer?
Wie bewertet die Bundesregierung Rahmenlizenzvereinbarungen in diesem Zusammenhang?
Wie beurteilt die Bundesregierung das Hinzutreten weiterer Dienstleister und Wettbewerber im Bereich des E-Lending für die Teilhabe- und Vermittlerfunktion öffentlicher Bibliotheken am Kultur- und Bildungsschatz der Gesamtbevölkerung?
Sind nach Ansicht der Bundesregierung weitere Marktteilnehmer für eine Diversifikation des E-Book-Repertoires hinreichend?
Bedarf es nach Ansicht der Bundesregierung zudem oder stattdessen einer Erweiterung gesetzlicher Lizenzen auf E-Lending-Angebote?
Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass sich das System der Bibliothekstantieme grundsätzlich für die Sicherstellung einer angemessenen Vergütung der Urheber im Bereich des E-Lending eignet?
Wie bewertet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Tatsache, dass Verlage seit 2012 nicht mehr regelmäßig an Ausschüttungen aus der Bibliothekstantieme beteiligt werden?
Inwiefern plant die Bundesregierung die rechtliche Gleichstellung von physischen Büchern und E-Books bezüglich des Verleihs?
Inwiefern plant die Bundesregierung eine Änderung der verbreitungsrechtlichen Vorschriften des Urheberrechtsgesetzes (§ 17, §§ 27 ff.)?
Präferiert die Bundesregierung eine Angleichung von E-Books an die Vorschriften für physische Bücher oder eine Angleichung von physischen Büchern an die Regelungen für E-Books?
Sind der Bundesregierung zum Thema E-Lending Maßnahmen auf europäischer Ebene durch Mitgliedstaaten, dem Europäischen Parlament, dem Rat, der Kommission oder sonstigen europäischen Institutionen bekannt?
Falls ja, welche sind das konkret?
Verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse darüber, wie sich die Verfügbarkeit von E-Lending-Angeboten des jeweiligen aktuellen landessprachlichen Buchrepertoires für öffentliche Bibliotheken in Deutschland unter dem bislang im Markt genutzten Lizenzierungssystem im Vergleich mit anderen Mitgliedstaaten der EU darstellt?