Umsetzung der Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei
der Abgeordneten Olaf in der Beek, Alexander Graf Lambsdorff, Till Mansmann, Dr. Christoph Hoffmann, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Bijan Djir-Sarai, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Katja Hessel, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Gyde Jensen, Thomas L. Kemmerich, Carina Konrad, Ulrich Lechte, Oliver Luksic, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Bettina Stark-Watzinger, Benjamin Strasser, Katja Suding, Linda Teuteberg, Michael Theurer, Stephan Thomae und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Am 13. November 2018 hat der Europäische Rechnungshof seinen „Sonderbericht Nr. 27/2018: Die Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei: Unterstützung zwar hilfreich doch eine optimale Mittelverwendung ist nur mit Verbesserungen zu erreichen“ veröffentlicht. Darin untersucht der Europäische Rechnungshof die Mittelverwendung und Zielerreichung der für die Türkei im Zuge der Aufnahme von Flüchtlingen aus Syrien durch die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten bereitgestellten finanziellen Mittel.
Die Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei resultiert aus der Vereinbarung zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten mit der Türkei, diese bei der Aufnahme und Versorgung von syrischen Flüchtlingen besser zu unterstützen, die bereits im November 2015 im Rahmen des „Aktionsplan zur Begrenzung der Zuwanderung über die Türkei“ zwischen der Europäischen Union und der Türkischen Republik getroffen wurde. Ursprünglich waren hierfür vereinbarungsgemäß 3 Mrd. Euro zur Unterstützung der Türkei vorgesehen (www.spiegel.de/politik/ausland/eu-tuerkei-gipfel-drei-milliarden-euro-fuer-die-fluechtlingshilfe-a-1065146.html). Im Rahmen des am 18. März 2016 geschlossenen EU-Türkei-Abkommens wurde hierzu zwischen der EU und der Türkei neben der Beschleunigung der Bereitstellung der Mittel auch eine Aufstockung um weitere 3 Mrd. Euro bis 2018 beschlossen (www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2016/03/18/eu-turkey-statement/).
In seiner Überprüfung der Mittelverwendung der ersten 3 Mrd. Euro stellt der Europäische Rechnungshof fest, „dass im Wege der Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei unter schwierigen Bedingungen zügig 3 Milliarden Euro aus dem Haushalt der EU und von den EU-Mitgliedstaaten mobilisiert werden konnten, um rasch auf die Flüchtlingskrise reagieren zu können. Trotzdem wurde das Ziel einer wirksamen Koordinierung dieser Reaktion nicht vollständig erreicht“ (www.eca.europa.eu/Lists/ECADocuments/SR18_27/SR_TRF_DE.pdf). So seien bei mehr als der Hälfte der Projekte die erwarteten Wirkungen nicht erreicht worden.
Allein der Beitrag Deutschlands an dieser ersten Tranche beträgt 427,5 Mio. Euro. Hinzu kommen nach Angaben des Rechnungshofs allein im Jahr 2017 mehr als 175 Mio. Euro als weitere bilaterale Beiträge (vgl. Fußnote 26 www.eca.europa.eu/Lists/ECADocuments/SR18_27/SR_TRF_DE.pdf). Aus den Prüfergebnissen des Rechnungshofs geht hervor, dass die Maßnahmen nicht ausreichend koordiniert sind, in manchen Fällen parallele Verwaltungsstrukturen aufgebaut wurden, die Vernetzung zwischen humanitären und nicht humanitären Maßnahmen größtenteils nicht gelingt und die Angemessenheit der Verwaltungsausgaben in vielen Fällen nicht ausreichend überprüft wurde. Zudem stellt der Hof fest, dass insbesondere Projekte, die von internationalen Nichtregierungsorganisationen, aber auch der bundeseigenen Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH, verwaltet wurden, nicht im vorgegebenen Zeitrahmen umgesetzt werden konnten. Damit steht auch in Frage, inwieweit die deutschen Durchführungsorganisationen nicht nur einer fristgerechten, sondern vor allem auch einer effizienten Umsetzung der Maßnahmen gerecht werden können.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Welche konkreten Projekte und Maßnahmen mit welcher finanziellen Ausstattung werden von deutschen Durchführungsorganisationen, insbesondere der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) im Rahmen der Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei, seit Umsetzung dieser im Jahr 2015, durchgeführt (bitte für die einzelnen Projekte und Maßnahmen neben dem finanziellen Gesamtvolumen auch den entsprechenden jährlichen finanziellen Aufwand bei mehrjährigen Projekten sowie den Gesamtaufwand für diese angeben)?
Welche konkreten Zielsetzungen, beispielsweise rechtzeitige Umsetzung der Projekte und Maßnahmen sowie quantifizierbare Outputs, wurden für die jeweils einzelnen in Frage 1 genannten Projekte und Maßnahmen vor deren Umsetzung bestimmt?
a) Wie wird bzw. wurde die Umsetzung dieser Zielsetzungen konkret und jeweils im Einzelfall überprüft?
b) Wie war bzw. ist der Erfüllungsgrad der jeweils einzelnen Zielsetzungen entsprechend bei den jeweils einzelnen Projekten und Maßnahmen?
Welche der von den deutschen Durchführungsorganisationen im Rahmen der Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei durchgeführten Projekte und Maßnahmen wurden im Rahmen der Untersuchung des Europäischen Rechnungshofs zu seinem Sonderbericht Nr. 27/2018 konkret untersucht, und mit welchem jeweils einzelnen Ergebnis?
Inwiefern wurden die jeweils einzelnen konkreten in Frage 1 genannten Projekte und Maßnahmen mit den Projekten und Maßnahmen anderer Durchführungsorganisationen bzw. der EU koordiniert? Welche Maßnahmen wurden in diesem Zusammenhang jeweils im Einzelnen ergriffen, um diese in einen kohärenten Gesamtansatz der EU im Rahmen der Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei zu integrieren?
Welche der in Frage 1 genannten Maßnahmen und Projekte waren jeweils Maßnahmen im Rahmen der humanitären Zusammenarbeit?
a) Für welche dieser konkreten Maßnahmen und Projekte gab bzw. gibt es konkrete Übergangsstrategien, um diese im Rahmen der dauerhaften Entwicklungszusammenarbeit fortzuführen, und was genau sehen diese Übergangsstrategien konkret für die jeweils einzelnen Projekte und Maßnahmen vor?
b) Für welche dieser konkreten Maßnahmen und Projekte gab bzw. gibt es keine Übergangsstrategien, um diese im Rahmen der dauerhaften Entwicklungszusammenarbeit fortzuführen, und warum nicht?
Welche der in Frage 1 genannten Projekte und Maßnahmen wurden bisher durch die entsprechenden deutschen Durchführungsorganisationen selbst evaluiert, und mit welchen konkreten Ergebnissen?
Welche Verwaltungs- und Personalkosten sind jeweils im Einzelnen für die in Frage 1 genannten konkreten Projekte und Maßnahmen entstanden bzw. veranschlagt worden?
Welche weiteren, konkreten bilateralen Projekte und Maßnahmen mit welcher finanziellen Ausstattung werden von der Bundesrepublik Deutschland in der Türkei seit 2015 zusätzlich zu den Projekten und Maßnahmen im Rahmen der Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei durchgeführt (bitte für die einzelnen Projekte und Maßnahmen neben dem finanziellen Gesamtvolumen auch den entsprechenden jährlichen finanziellen Aufwand bei mehrjährigen Projekten sowie den Gesamtaufwand für diese sowie die mit der Umsetzung und Durchführung beauftragte Durchführungsorganisation angeben)?
Welche konkreten Zielsetzungen, beispielsweise rechtzeitige Umsetzung der Projekte und Maßnahmen sowie quantifizierbare Outputs, wurden für die jeweils einzelnen in Frage 8 genannten Projekte und Maßnahmen vor deren Umsetzung bestimmt?
a) Wie wird bzw. wurde die Umsetzung dieser Zielsetzungen konkret und jeweils im Einzelfall überprüft?
b) Wie war bzw. ist der Erfüllungsgrad der jeweils einzelnen Zielsetzungen entsprechend bei den jeweils einzelnen Projekten und Maßnahmen?
Welche Verwaltungs- und Personalkosten sind jeweils im Einzelnen für die in Frage 8 genannten konkreten Projekte und Maßnahmen entstanden bzw. veranschlagt worden?
Inwiefern wurden die jeweils einzelnen konkreten in Frage 8 genannten Projekte und Maßnahmen mit den Projekten und Maßnahmen anderer Durchführungsorganisationen, der EU und anderen Staaten koordiniert? Welche Maßnahmen wurden in diesem Zusammenhang jeweils im Einzelnen ergriffen, um diese in einen kohärenten Gesamtansatz der EU im Rahmen der Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei zu integrieren?
Welche konkreten Projekte und Maßnahmen mit welcher finanziellen Ausstattung sollen von deutschen Durchführungsorganisationen, insbesondere der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) im Rahmen der zweiten Finanzierungstranche für die Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei durchgeführt werden (bitte für die einzelnen Projekte und Maßnahmen neben dem finanziellen Gesamtvolumen auch den entsprechenden jährlichen finanziellen Aufwand bei mehrjährigen Projekten sowie den Gesamtaufwand für diese angeben)?
Welche Konsequenzen ergeben sich nach Ansicht der Bundesregierung aus dem Sonderbericht Nr. 27/2018 für die Durchführung von Projekten und Maßnahmen im Rahmen der Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei, und welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um die Projektplanung, -durchführung und -steuerung der von deutschen Durchführungsorganisationen durchgeführten Projekte und Maßnahmen in Zukunft hinsichtlich der Kritikpunkte des Europäischen Rechnungshofs zu verbessern?