Erlass zu Parlamentskontakten von Angehörigen des Bundesministeriums der Verteidigung
der Abgeordneten Dr. Marcus Faber, Alexander Graf Lambsdorff, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Katja Hessel, Manuel Höferlin, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Thomas L. Kemmerich, Carina Konrad, Ulrich Lechte, Oliver Luksic, Till Mansmann, Alexander Müller, Hagen Reinhold, Christian Sauter, Matthias Seestern-Pauly, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Linda Teuteberg, Michael Theurer, Stephan Thomae und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Nach Medienberichten unter anderem in der Zeitung „DIE WELT“ (www.welt. de/politik/deutschland/article182430382/Redeverbot-fuer-die-Bundeswehr-Von- der-Leyen-macht-die-Schotten-dicht.html?wtrid=onsite.onsitesearch) ist der allgemeine Eindruck entstanden, dass es ein allgemeines Redeverbot für Angehörige des Bundesministeriums der Verteidigung und nachgeordneter Bereiche gäbe, beziehungsweise nach der Geschäftsordnung des Wehrressorts die Verpflichtung vorläge, jeglichen Kontakt mit Parlamentariern über das Parlamentsreferat koordinieren und prüfen zu lassen. Diese Medienberichte stehen aus Sicht der Fragesteller im Widerspruch zu dem Transparenzversprechen der Bundesministerin der Verteidigung Dr. Ursula von der Leyen.
Für die vollumfängliche Information von Abgeordneten des Deutschen Bundestages sind nach Auffassung der Fragesteller direkte Gespräche mit Bundesministeriumsangehörigen sowie Soldatinnen und Soldaten unerlässlich. Die Berichterstattung an Bundestagsabgeordnete, darunter insbesondere an die Mitglieder des Verteidigungs-, des Haushalts- und des Auswärtigen Ausschusses, sowie der unmittelbare Austausch – und somit die parlamentarische Kontrolle – könnten durch die oben genannten Vorgaben des Bundesverteidigungsministeriums stark eingeschränkt werden.
Das Prinzip der Parlamentsarmee setzt, für die Fragesteller, Transparenz gegenüber dem Parlament als Kontrollorgan voraus. Dieses Prinzip würde signifikant eingeschränkt, sollte es zutreffen, dass die oben genannten Vorgaben durch das Bundesverteidigungsministerium an die Angehörigen des Hauses und seiner nachgeordneten Geschäftsbereiche gegeben wurden.
Mitglieder des Deutschen Bundestages sollten, nach Auffassung der Fragesteller, einen rechtlich geregelten Anspruch auf direkten Kontakt mit Soldatinnen und Soldaten sowie Angehörigen des Bundesministeriums der Verteidigung haben. Genauso sollte umgekehrt für die Angehörigen des Bundesministeriums der Verteidigung und der nachgeordneten Bereiche Handlungssicherheit im Umgang mit Abgeordneten hergestellt werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Hat die Bundesministerin der Verteidigung ihre Befehl- und Kommandogewalt über die Streitkräfte aus Artikel 65a des Grundgesetzes genutzt, um den direkten Austausch zwischen Soldaten, Beamten sowie zivilen Mitarbeitern des Bundesministeriums der Verteidigung zu beschränken? Wenn ja, mit welcher Begründung?
Wenn es eine solche Beschränkung gibt, inwieweit ist davon die Ausübung der Tätigkeiten des Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages betroffen, bzw. beschränkt?
Ist die Zusammenarbeit mit und Auskunft gegenüber Abgeordneten in der Geschäftsordnung des Bundesministeriums der Verteidigung geregelt, und wenn ja, wie?
Gibt es neben der Geschäftsordnung des Bundesministeriums der Verteidigung weitere offizielle Schriftstücke (Erlasse, Anweisungen, Hausordnung etc.), die den Umgang von Soldaten, Beamten sowie zivilen Mitarbeitern des Bundesministeriums der Verteidigung mit Abgeordneten des Deutschen Bundestages in irgendeiner Art und Weise reglementieren? Wenn ja, welche?
Inwieweit ist es den Soldatinnen und Soldaten im nachgeordneten Bereich des Bundesministeriums der Verteidigung im Dienst und außer Dienst gestattet, direkt mit Parlamentariern zu kommunizieren, und womit ist dies geregelt?
Womit sind mögliche Vorbehalte einer direkten Kommunikation zwischen Abgeordneten des Deutschen Bundestages und Angehörigen des Bundesministeriums der Verteidigung begründet?
Ist es nach Ansicht der Bundesregierung möglich, dass Disziplinarmaßnahmen gegen Soldaten oder Beamte, welche einen direkten Informationsaustausch mit Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben, verhängt werden können?
a) Wenn ja, durch welches Gesetz, welche Verordnung oder welche Dienstvorschrift sind diese begründet?
b) Welche Disziplinarmaßnahmen wären möglich (bitte konkret aufzählen sowie deren Folgen für den Soldaten und Beamten benennen)?
c) In welchem Umfang wurden diese bisher angewandt (bitte von 2013 bis heute, nach Anzahl und Disziplinarmaßnahme aufschlüsseln)?
Inwieweit ist nach Auffassung der Bundesregierung eine Transparenz zwischen Bundesministeriumsvertretern und Abgeordneten von der Bundesregierung erwünscht?
a) Durch welche Formate wird diese Transparenz aktiv durch die Bundesregierung gewährleistet?
b) Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um diese Transparenz weiterhin zu gewährleisten und zu stärken?
Wurde seitens der Bundesregierung oder der von der Bundesregierung gestellten Gesellschafter der BWI GmbH Druck auf die BWI-Geschäftsführung ausgeübt, zu bestimmten Dingen zu schweigen, oder den lange geplanten Termin zwischen der BWI-Geschäftsführung und sechs Abgeordneten der FDP-Bundestagsfraktion am 7. November 2018 ganz abzusagen? Falls nein, hat die Bundesregierung eine Erklärung für die kurzfristige Absage seitens der BWI-Geschäftsführung?