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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Mutmaßliche Mehrfacherstattung von Kapitalertragsteuer mittels "Phantom-Aktien"

(insgesamt 20 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

23.01.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/655017.12.2018

Mutmaßliche Mehrfacherstattung von Kapitalertragsteuer mittels „Phantom-Aktien“

der Abgeordneten Dr. Florian Toncar, Christian Dürr, Frank Schäffler, Bettina Stark-Watzinger, Markus Herbrand, Katja Hessel, Grigorios Aggelidis, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Thomas L. Kemmerich, Carina Konrad, Ulrich Lechte, Oliver Luksic, Till Mansmann, Hagen Reinhold, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Judith Skudelny, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Katja Suding, Michael Theurer, Stephan Thomae und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

In der 20. Sitzung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages berichtete das Bundesministerium der Finanzen (BMF) am 7. November 2018 zu dem jüngsten Auskunftsverlangen des Königreichs Dänemark gegenüber der Bundesrepublik Deutschland im Hinblick auf Cum-Ex-Transaktionen (vgl. statt vieler www.tagesschau.de/wirtschaft/cum-ex-betrug-103.html). Es steht der Vorwurf im Raum, Deutschland habe seit 2012 von Cum-Ex-Transaktionen zu Lasten des dänischen Fiskus gewusst, aber diesen nicht informiert. Erst ein Hinweis der Bank of England aus dem Jahr 2015 habe dazu geführt, dass der dänische Staat hierauf aufmerksam wurde (www.zeit.de/wirtschaft/2018-10/cum-ex-betrug-daenemarkdeutschland-europa). Im Finanzausschuss wurde am 7. November 2018 hierzu vom BMF Folgendes sinngemäß vorgetragen:

  • Es handele sich bei den seitens Dänemarks beanstandeten Transaktionen um vergangene Sachverhaltskonstellationen und damit ein Stück weit um „Vergangenheitsbewältigung“.
  • Seit 2012 seien umfangreiche Abhilfemaßnahmen gegen Cum-Ex ergriffen worden.
  • Insbesondere durch die Umgestaltung des Erstattungsverfahrens bei der Kapitalertragsteuer zu einem Verfahren „in einer Hand“ seien aus Sicht des BMF Vorkehrungen gegen Cum-Ex-Transaktionen geschaffen worden.
  • Unter Verweis auf den Untersuchungsausschuss zu Cum-Ex in der 18. Wahlperiode müsse jedoch konstatiert werden, dass Steuergestaltungen allein durch äußeres Betrachten der Transaktion nicht feststellbar seien.
  • Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) würde einschlägige Erstattungsbeträge stichprobenartig prüfen.

Nunmehr berichtet die „Süddeutsche-Online“ am 21. November 2018 (www. sueddeutsche.de/wirtschaft/steuerdiebstahl-cum-ex-adr-1.4220788), dass nach Recherchen des „Westdeutschen Rundfunks“ (WDR) und der „Süddeutschen Zeitung“ (SZ), die seitens der Finanzverwaltung 2012 geschlossen geglaubte Regelungslücke bei Cum-Ex-Transaktionen mit „Phantom-Aktien“ „verfeinert und fortgesetzt worden“ sei. So seien American Depositary Receipts (ADR) ausgegeben worden, ohne dass die Finanzinstitute die entsprechenden Wertpapiere hinterlegt hätten. Die Erwerber dieser sog. Vorab-ADR hätten sodann bei den deutschen Steuerbehörden erfolgreich Steuererstattungen beantragt, obgleich zuvor keine Dividende gezahlt worden sei.

Weiter verweist die „SZ“ darauf, das BMF versuche derzeit, „die Notbremse zu ziehen“. Diese Geschäfte seien offenbar bis zuletzt weiter ausgenutzt worden. Die US-Börsenaufsicht SEC habe die deutschen Finanzbehörden wegen dieser Geschäfte informiert. Bisher habe die SEC rund 173 Mio. USD an Rückzahlungen und Bußgeldern im Zusammenhang mit diesen Vorgängen eingenommen. Ein deutsches Finanzinstitut habe laut „SZ“ beispielsweise entsprechende Zahlungen in Höhe von 75 Mio. USD wegen entsprechender Finanzgeschäfte im Zeitraum 2011 bis 2016 geleistet. 2016 habe das Institut diese Geschäfte eingestellt.

Offenbar erst auf Anfrage von „WDR“ und „SZ“ soll das BMF ein spezielles Erstattungsverfahren gestoppt haben, dass es „Kriminellen leicht machte“, sich Steuererstattungen zu verschaffen.

Die „SZ“ äußert den Verdacht, auch nach 2012 seien ADR-Papiere genutzt worden, um in den Genuss von Steuererstattungen zu gelangen. In diesem Zusammenhang bestünden laut „SZ“ Zweifel, ob das BMF-Schreiben vom 24. Mai 2013 (VV DEU BMF 2013-05-24 IV C 1-S 2204/12/100039) umfassend genug gewesen sei, „um sämtliche Schlupflöcher zu schließen“.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen20

1

Wann hat die Steuerabteilung des BMF erstmals von den von „WDR“ und „SZ“ geschilderten Transaktionen mit sog. Phantom-Aktien erfahren (Zeitpunkt einer entsprechenden Veraktung in DOMEA (= Dokumentenmanagement und elektronische Archivierung im IT-gestützten Geschäftsgang)?

2

Wann hat die Bankenabteilung des BMF erstmals von den von „WDR“ und „SZ“ geschilderten Transaktionen mit sog. Phantom-Aktien erfahren (Zeitpunkt einer entsprechenden Veraktung in DOMEA)?

3

Wann hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erstmals von den von „WDR“ und „SZ“ geschilderten Transaktionen mit sog. Phantom-Aktien erfahren?

4

Wann haben Behörden der deutschen Steuerverwaltung auf Bundes- und/oder Landesebene nach Kenntnis der Bundesregierung erstmals von den von „WDR“ und „SZ“ geschilderten Transaktionen mit sog. Phantom-Aktien erfahren?

5

Welche Behörden der deutschen Steuerverwaltung der Bundes- und/oder Landesebene wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von der SEC zu welchem Zeitpunkt erstmals über die von „WDR“ und „SZ“ geschilderten Transaktionen mit sog. Phantom-Aktien informiert?

6

Wann wurde die BaFin erstmals von der SEC erstmals über die von „WDR“ und „SZ“ geschilderten Transaktionen mit sog. Phantom-Aktien informiert?

7

Trifft der von der „SZ“ geschilderte Eindruck zu, die Informationen der SEC hätten dazu geführt, dass die von „WDR“ und „SZ“ geschilderten Transaktionen mit sog. Phantom-Aktien in den Fokus der deutschen Steuerverwaltung gelangten?

8

Gab es seit dem Jahr 2012 Treffen zwischen der BaFin und Vertretern der Steuerabteilung des BMF zu dem speziellen Themenbereich Cum-Ex bzw. zu den von „WDR“ und „SZ“ geschilderten Transaktionen mit sog. Phantom-Aktien?

a) Wenn ja, wie viele, und zu welchen Zeitpunkten?

b) Und falls zutreffend, welche Arbeitsergebnisse wurden jeweils erzielt?

9

Gab es seit 2012 Treffen zwischen der BaFin und Vertretern der Finanzverwaltungen der Länder zu dem speziellen Themenbereich Cum-Ex bzw. zu den von „WDR“ und „SZ“ geschilderten Transaktionen mit sog. Phantom-Aktien?

a) Wenn ja, wie viele, und zu welchen Zeitpunkten?

b) Und falls zutreffend, welche Arbeitsergebnisse wurden jeweils erzielt?

10

Wann ging die Pressenanfrage von „WDR“ und „SZ“ zu den von ihnen geschilderten Transaktionen mit sog. Phantom-Aktien beim BMF ein?

11

Wann hat das BMF die von der „SZ“ als „Notbremse“ geschilderten Maßnahmen ergriffen?

a) Beziehungsweise, trifft die Aussage der „SZ“ zu, das BMF habe erst auf die Anfrage von „WDR“ und „SZ“ zu den Transaktionen mit den sog. Phantom-Aktien ein spezielles Erstattungsverfahren „gestoppt“, das es „Kriminellen leicht machte“, sich Steuererstattungen zu verschaffen?

b) Und wenn ja, welche Maßnahmen wurden konkret ergriffen?

c) Trifft es zu, dass beispielsweise das Datenträgerverfahren mit den Finanzinstituten ausgesetzt wurde?

d) Trifft es zu, dass die betreffenden Institute aufgefordert wurden, Listen mit den entsprechenden Erstattungsanträgen an das BZSt zu übersenden?

e) In welchem Zeitraum wird das BZSt die Prüfung beendet haben, ob es zu Mehrfach- bzw. nicht gerechtfertigten Erstattungen kam, und wenn ja, wie viele?

f) Wie hoch ist das jährliche Volumen dieses Erstattungsverfahrens, und wie hoch ist der Anteil von ADR oder verwandten Finanzprodukten daran (bitte Zahlen seit dem Jahr 2010 angeben)?

g) Welche Umstände haben es im Zusammenhang mit den von „WDR“ und „SZ“ geschilderten Transaktionen mit sog. Phantom-Aktien gegebenenfalls erleichtert, sich die beschriebenen Steuererstattungen zu verschaffen?

12

Trifft die Aussage der „SZ“ zu, dass das oben genannte BMF-Schreiben vom 24. Mai 2013 nicht umfassend genug war, „um sämtliche Steuerschlupflöcher zu schließen“?

a) Und wenn ja, an welchen Stellen musste nachgebessert werden bzw. ist noch nachzubessern?

b) Und wenn nein, aus welchen Gründen trifft die Aussage der „SZ“ nicht zu?

c) Inwiefern ist oder könnte zumindest die Vorgabe aus dem oben genannten BMF-Schreiben, dass „[das] Gesamtvolumen der zu bescheinigenden Kapitalerträge [...] auf die Dividendenzahlung der insgesamt im Rahmen des ADR-Programms verwahrten Aktien beschränkt [ist]“, durch die von „WDR“ und „SZ“ geschilderten Transaktionen mit sog. Phantom-Aktien missachtet bzw. umgangen worden sein?

13

Wie bewertet die Bundesregierung die von von „WDR“ und „SZ“ geschilderten Transaktionen mit sog. Phantom-Aktien aus steuerlicher Sicht?

14

Wie bewertet die Bundesregierung die von von „WDR“ und „SZ“ geschilderten Transaktionen mit sog. Phantom-Aktien aus strafrechtlicher Sicht?

15

Sieht das BMF vor dem Hintergrund der von „WDR“ und „SZ“ geschilderten Transaktionen mit sog. Phantom-Aktien einen Anlass dafür, die im Finanzausschuss am 7. November 2018 als umfassend dargestellten Abhilfemaßnahmen gegen Cum-Ex zu überprüfen?

16

Und wenn ja, welche (weiteren) Maßnahmen sind seitens des BMF geplant?

17

Und wenn nein, kann das BMF ausschließen, dass es künftig zu weiteren, ähnlich gelagerten Fällen kommt?

18

Bieten die von „WDR“ und „SZ“ geschilderten Transaktionen mit sog. Phantom-Aktien für das BMF einen Anlass auch den Vorgang mit den von Dänemark beanstandeten Transaktionen nochmals zu überprüfen? Oder kann das BMF insoweit einen Zusammenhang ausschließen?

19

Inwiefern hat die vom BMF im Finanzausschuss am 7. November 2018 geschilderte Umgestaltung des Erstattungsverfahrens bei der Kapitalertragsteuer im Jahr 2012 nicht dazu geführt, die von „WDR“ und „SZ“ geschilderten Transaktionen mit sog. Phantom-Aktien zu verhindern bzw. einzudämmen?

20

Wenn die im Finanzausschuss am 7. November 2018 geschilderte Darstellung des BMF zutrifft, dass einer Transaktion nicht angesehen werden könne, ob ihr eine (ggf. auch missbräuchliche) Steuergestaltung innewohne, nach welchen Kriterien bzw. Risikomanagementparametern richtet sich dann die ebenso im besagten Finanzausschuss geschilderte stichprobenweise Prüfung von einschlägigen Erstattungsbeträgen durch das BZSt?

a) Hat das BZSt ein der Qualität in den Länderfinanzverwaltungen entsprechendes (automatisiertes) Risikomanagementsystem im Hinblick auf Cum-Ex und ähnliche Transaktionen installiert?

b) Und wenn ja, wie sieht dieses in Grundzügen aus?

Berlin, den 28. November 2018

Christian Lindner und Fraktion

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