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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Immobilienvermögen des Bundes und von Bundesunternehmen im Bundesland Hamburg

(insgesamt 2 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

22.01.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/655317.12.2018

Immobilienvermögen des Bundes und von Bundesunternehmen im Bundesland Hamburg

der Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg, Frank Sitta, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung, Thomas L. Kemmerich, Carina Konrad, Ulrich Lechte, Oliver Luksic, Till Mansmann, Matthias Seestern-Pauly, Judith Skudelny, Katja Suding, Michael Theurer, Stephan Thomae und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Durch Beschluss des Haushaltsausschusses vom 26. September 2018 der „Richtlinie der BImA zur verbilligten Abgabe von Grundstücken (VerbR 2018)“, sind verbilligte Direktverkäufe von Immobilien des Bundes vereinfacht worden. Insbesondere Länder und Kommunen haben nun die Möglichkeit, Immobilien des Bundes insbesondere für Zwecke des sozialen Wohnungsbaus verbilligt zu erwerben.

Ein solcher verbilligter Verkauf bzw. überhaupt ein Verkauf oder eine Umnutzung von bestehenden Bundesimmobilien bietet die Chance, besonders in Ballungszentren und Großstädten dringend notwendige neue Wohnungsbauflächen zu erschließen. Durch ein erhöhtes Wohnungsangebot ließe sich der Anstieg von Mieten und Immobilienpreisen zumindest bremsen.

Es darf aber nicht ausschließlich darum gehen, ungenutzte Flächen des Bundes einem neuen Zweck zuzuführen, es muss zusätzlich auch darüber nachgedacht werden, bereits genutzte Flächen des Bundes und von Bundesunternehmen besser zu nutzen und hier weitere Potentiale für Wohnen und Gewerbe zu erschließen.

Hamburg zählt zu einer der Regionen in der Bundesrepublik Deutschland mit den höchsten Mieten und Immobilienpreisen. Hier ist nach Ansicht der Fragesteller ein Handeln dringend erforderlich, diese Anfrage soll hierzu eine erste Bestandsaufnahme sein.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen2

1

Welche Immobilien im Bundesland Hamburg befinden sich aktuell im Bundesbesitz (bitte nach Bezirken angeben und Flurstücke und Flächengröße der Flurstücke auflisten)?

Durch wen bzw. welche Organisation werden die Flurstücke aktuell genutzt?

Welche Anzahl an Quadratmetern Grundfläche der Flurstücke ist aktuell bebaut?

Mit welcher Art von Gebäuden sind die einzelnen Flurstücke bebaut (etwa Wohnen, Gewerbe etc.)?

Wäre bei den einzelnen Flurstücken eine größere und/oder höhere Bebauung möglich, und wenn ja, in welcher Größenordnung (z. B. zusätzliche Grundfläche oder höhere Gebäude)?

Bei welchen dieser Flurstücke wäre ein zusätzlicher oder ausschließlicher Wohnungsbau generell möglich, und gibt es hier jeweils Planungen?

Bei welchen dieser Flurstücke sind Neubauten welcher Art geplant, und wann sollen diese entstehen?

Welche dieser Flurstücke oder welche Teile von bestehenden Flurstücken könnten für einen Wohnungsbau vom Bund veräußert werden, bestehen hier schon Planungen, und wann ist mit einem Verkauf zu rechnen?

Bestehen bei einzelnen Flurstücken Erbpachtverträge, und wenn ja, wann laufen diese aus?

Bestehen bei den einzelnen Flurstücken und deren Bebauung bauliche Beschränkungen, etwa durch Denkmalschutz, Baulasten, Milieuschutz oder andere Auflagen, und wenn ja welche?

2

Welche Immobilien im Bundesland Hamburg befinden sich aktuell im Besitz von Unternehmen, die sich direkt oder indirekt mehrheitlich im Eigentum des Bundes befinden (bitte nach Bezirken angeben und Flurstücke und Flächengröße der Flurstücke auflisten)?

Durch wen bzw. welche Organisation werden die Flurstücke aktuell genutzt?

Welche Anzahl an Quadratmetern Grundfläche der Flurstücke ist aktuell bebaut?

Mit welcher Art von Gebäuden sind die einzelnen Flurstücke bebaut (etwa Wohnen, Gewerbe etc.)?

Wäre bei den einzelnen Flurstücken eine größere und/oder höhere Bebauung möglich, und wenn ja, in welcher Größenordnung (z. B. zusätzliche Grundfläche oder höhere Gebäude)?

Bei welchen dieser Flurstücke wäre ein zusätzlicher oder ausschließlicher Wohnungsbau generell möglich, und gibt es hier jeweils Planungen?

Bei welchen dieser Flurstücke sind Neubauten welcher Art geplant, und wann sollen diese entstehen?

Welche dieser Flurstücke oder welche Teile von bestehenden Flurstücken könnten für einen Wohnungsbau veräußert werden, bestehen hier schon Planungen, und wann ist mit einem Verkauf zu rechnen?

Bestehen bei einzelnen Flurstücken Erbpachtverträge, und wenn ja, wann laufen diese aus?

Bestehen bei den einzelnen Flurstücken und deren Bebauung bauliche Beschränkungen, etwa durch Denkmalschutz, Baulasten, Milieuschutz oder andere Auflagen, und wenn ja welche?

Berlin, den 28. November 2018

Christian Lindner und Fraktion

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