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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Cum-Fake: Die Rolle von American und Global Depository Receipts (ADRs/GDRs) bei missbräuchlicher Erstattung von Kapitalertragssteuern

(insgesamt 23 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

01.02.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/676702.01.2019

Cum-Fake: Die Rolle von American und Global Depository Receipts (ADRs/GDRs) bei missbräuchlicher Erstattung von Kapitalertragsteuern

der Abgeordneten Fabio De Masi, Jörg Cezanne, Klaus Ernst, Michael Leutert, Thomas Lutze, Pascal Meiser, Bernd Riexinger, Alexander Ulrich, Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Ein American Depository Receipts (ADR) ist ein auf US-Dollar lautendes Zertifikat (Hinterlegungsschein). ADRs werden in den USA von Depotbanken ausgegeben und verkörpern eine bestimmte Anzahl von Aktien eines ausländischen Unternehmens, die anstelle der Aktien am US-Kapitalmarkt gehandelt werden. Dabei können auch sogenannte vorläufige ADRs (pre-released ADRs) vor Hinterlegung der Aktien ausgegeben werden, um Liquidität zu gewährleisten. Durch die Ausgabe vorläufiger ADRs kurz vor dem Dividendenstichtag sowie deren Rücknahme kurz nach dem Dividendenstichtag wurden laut Medienberichten unter anderem in Deutschland unrechtmäßig Kapitalertragsteuererstattungen erwirkt (www.tagesschau.de/wirtschaft/steuerraub-101.html).

Laut der US-Börsenaufsicht wurden dabei vorläufige ADRs ausgegeben, die jedoch nicht im selben Umfang durch ausländische Aktien gedeckt waren (www.sec.gov/news/press-release/2018-138).

Vertreter des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) führten in der Sitzung des Finanzausschusses am 28. November 2018 aus, dass ein wesentliches Motiv für die Ausstellung von vorläufigen ADRs Steuergestaltung sei. In der Schriftlichen Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 76 des Abgeordneten Fabio De Masi vom 28. November 2018 (Plenarprotokoll 19/67, S. 7685 (B)) heißt es entgegen der in der Berichterstattung geäußerten Verdachtsmomente: „[D]er Bundesregierung und den Bundesbehörden [liegen] keine Anhaltspunkte vor“, dass „es im Zusammenhang mit ADR-Papieren möglich ist, entsprechend den Sachverhalten bei den Cum/Ex-Geschäften Kapitalertragsteuern erstattet zu bekommen, die nicht einbehalten wurden“.

Trotzdem hat die Bundesregierung vorsorglich das Datenträgerverfahren im Zusammenhang mit ADRs ausgesetzt „[n]achdem im Zuge der Feststellungen der US-amerikanischen Börsenaufsichtsbehörde bekannt wurde, dass mehrere Banken planmäßig auch nach 2012 ADRs mit dem Ziel ausgegeben haben, in Staaten außerhalb der USA unberechtigte Steuererstattungen zu ermöglichen und deshalb nicht ausgeschlossen werden kann, dass solche Papiere auch im Zusammenhang mit deutschen Aktien genutzt wurden […]“.

Neben ADRs werden international auch sogenannte Global Depository Receipts (GDRs) begeben, die eine ähnliche Funktion wie ADRs erfüllen und in unterschiedlichen Ländern gehandelt werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen23

1

Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die rechtlichen und materiellen Voraussetzungen, um ADRs auszugeben?

2

Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die rechtlichen und materiellen Voraussetzungen, um vorläufige ADRs auszugeben?

3

Welche Anforderungen stellt die Ausgabe von (vorläufigen) ADRs nach Kenntnis der Bundesregierung im Hinblick auf die Verwahrung der den ADRs zugrunde liegenden Aktien?

4

Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die rechtlichen und materiellen Voraussetzungen, um GDRs auszugeben?

5

Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die rechtlichen und materiellen Voraussetzungen, um vorläufige GDRs auszugeben?

6

Welche Anforderungen stellt die Ausgabe von (vorläufigen) GDRs nach Kenntnis der Bundesregierung im Hinblick auf die Verwahrung der den GDRs zugrunde liegenden Aktien?

7

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, wonach nach aktuellem Kenntnisstand Steuergestaltung die einzige bzw. die wahrscheinlichste Rationalität für die Ausgabe von vorläufigen ADRs bzw. GDRs zu sein scheint?

8

Für welche Fehlbeträge haften Banken in Deutschland im Rahmen von Geschäften mit (vorläufigen) ADRs im Detail (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 76 des Abgeordneten Fabio De Masi vom 28. November 2018, Plenarprotokoll 19/67) (bitte begründen)?

9

Welche unterschiedlichen Arten von Geschäften mit (vorläufigen) ADRs bzw. GDRs sind der Bundesregierung bekannt, die in Deutschland zu einer ungerechtfertigten Erstattung von Kapitalertragsteuern führen könnten, und wie laufen solche Geschäfte nach Kenntnis der Bundesregierung schematisch ab?

10

Sind der Bundesregierung konkrete Fälle bekannt, in denen in Deutschland mithilfe von Geschäften mit (vorläufigen) ADRs bzw. GDRs Erstattungen von Kapitalertragsteuern erwirkt werden konnten, die zuvor nicht gezahlt worden waren?

Wenn ja, wie viele solcher Fälle mit welchem Volumen und in welchen Jahren sind der Bundesregierung bekannt?

11

Sind der Bundesregierung konkrete Fälle bekannt, in denen in Deutschland mithilfe von Geschäften mit (vorläufigen) ADRs bzw. GDRs Erstattungen von zuvor gezahlten Kapitalertragsteuern erwirkt werden konnten, die ohne die Geschäfte mit (vorläufigen) ADRs bzw. GDRs nicht möglich gewesen wären?

Wenn ja, wie viele solcher Fälle mit welchem Volumen in Euro und in welchen Jahren sind der Bundesregierung bekannt?

12

Wie viele Ermittlungsverfahren laufen aktuell nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils in welchen Bundesländern im Zusammenhang mit Geschäften mit (vorläufigen) ADRs bzw. GDRs, und auf welche Zeiträume und Volumina in Euro erstrecken sich diese Verfahren?

13

Wann hat die in der Presseberichterstattung (www.tagesschau.de/wirtschaft/steuerraub-101.html) erwähnte Betriebsprüfung einer deutschen Bank, bei der diese freiwillig Finanzbehörden berichtete, dass nicht alle ADR-Papiere mit Aktien unterlegt seien, stattgefunden?

a) Wie hoch ist der entstandene Steuerschaden, zu dessen Begleichung sich die betroffene Bank bereit erklärt hat?

b) In welchen Jahren ist der in Frage 13a erfragte Schaden jeweils entstanden?

14

Seit wann beobachtet das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) Geschäfte mit (vorläufigen) ADRs, und welche Schlüsse wurden aus der bisherigen Beobachtung nach Kenntnis der Bundesregierung gezogen (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 76 des Abgeordneten Fabio De Masi vom 28. November 2018)?

15

Seit wann ist der Bundesregierung die Vergleichsvereinbarung der US-Tochter der Deutschen Bank mit US-Behörden bekannt (www.sec.gov/news/press-release/2018-138)?

a) Haben nach erstmaliger Kenntnisnahme von entsprechenden US-Ermittlungen durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im Jahr 2016 (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 76 des Abgeordneten Fabio De Masi vom 28. November 2018) oder dann nach der Meldung der Deutschen Bank an das Joint Supervisory Team der Finanzaufsicht am 18. Juli 2018 (Finanzausschuss-Drucksache 19(7) 144) Gespräche zwischen der BaFin und dem BMF hinsichtlich Geschäften mit (vorläufigen) ADRs stattgefunden?

b) Falls Frage 15a nicht zutrifft, hätte eine solche Information nach Auffassung des BMF in diesem Fall von der BaFin erfolgen müssen?

c) Welche Schritte hat die Bundesregierung bzw. haben Bundesbehörden im Austausch mit US-amerikanischen Behörden bzw. der Deutschen Bank seit Beginn der Ermittlungen in den USA unternommen, um die Geschäfte, die der Verständigung in den USA zugrunde lagen, im Detail zu verstehen und Risiken für Deutschland zu bewerten?

16

Welche Informationen aus den veröffentlichten Presserecherchen waren der Bundesregierung vor dem 15. November 2018 unbekannt und haben erst nach Kontakt mit den Journalisten zur Aussetzung des Datenträgerverfahrens des BZSt geführt (bitte begründen)?

17

Wie funktioniert nach Kenntnis der Bundesregierung das automatisierte Datenträgerverfahren des BZSt zur Erstattung von Kapitalertragsteuern im Vergleich zum schriftlichen Verfahren (bitte technischen Ablauf darlegen und beteiligte Akteure schematisch auflisten)?

a) Welche Institutionen und Körperschaften im In- und Ausland haben nach Kenntnis der Bundesregierung Zugang zum Datenträgerverfahren im Vergleich zum schriftlichen Verfahren?

b) Wie ist im Rahmen des Datenträgerverfahrens, bei welchem ein Kontrollkästchen den Bezug zu ADRs bzw. GDRs ausweist, zu erklären, dass das BZSt bzw. die Bundesregierung über keine Erkenntnisse über die in den letzten zehn Jahren jeweils beantragten und erfolgten Erstattungen von Kapitalertragsteuer in Fällen mit Bezug zu ADRs verfügt (Antwort auf die Schriftliche Frage 4 des Abgeordneten Fabio De Masi vom 3. Dezember 2018 auf Bundestagsdrucksache 19/6321)?

c) Hat die Bunderegierung Kenntnis über die jeweils beantragten und erfolgten Erstattungen von Kapitalertragsteuern in Fällen mit Bezug zu ADRs zu jedwedem anderen Zeitpunkt als in den letzten zehn Jahren (falls ja, bitte je Zeitraum nach Akteuren und Antrags- bzw. Erstattungssummen aufschlüsseln)?

d) Hat die Bundesregierung Kenntnis über die jeweils beantragten und erfolgten Erstattungen von Kapitalertragsteuern in Fällen mit und ohne Bezug zu ADRs bzw. GDRs in den letzten zehn Jahren oder zu jedwedem anderen Zeitpunkt, welche als Sammelerstattungen erfolgt sind (bitte nach Akteuren und Erstattungssummen aufschlüsseln)?

e) Hat die Bundesregierung Kenntnis über die jeweils beantragten und erfolgten Erstattungen von Kapitalertragsteuern in Fällen mit und ohne Bezug zu ADRs bzw. GDRs in den letzten zehn Jahren oder zu jedwedem anderen Zeitpunkt, welche an Pensionsfonds ergangen sind (falls ja, bitte je Zeitraum nach Akteuren und Antrags- bzw. Erstattungssummen aufschlüsseln)?

f) Hat die Bundesregierung Kenntnis über die jeweils beantragten und erfolgten Erstattungen von Kapitalertragsteuern in Fällen mit und ohne Bezug zu ADRs bzw. GDRs in den letzten zehn Jahren oder zu jedwedem anderen Zeitpunkt, welche durch die Beantragung von Anbietern für Dritte erfolgt sind (falls ja, bitte je Zeitraum nach Akteuren und Antragsbzw. Erstattungssummen aufschlüsseln)?

g) Falls die Fragen 17c bis 17f mit nein beantwortet werden, besteht im Rahmen des Datenträgerverfahrens die technische Möglichkeit, Erkenntnisse über die in den letzten zehn Jahren oder zu jedwedem anderen Zeitpunkt jeweils beantragten und erfolgten Erstattungen von Kapitalertragsteuer in Fällen mit Bezug zu ADRs bzw. GDRs zu generieren, etwa in Form von Daten oder Statistiken (bitte begründen)?

h) Falls Frage 17g mit ja beantwortet wird, erwägt die Bundesregierung die Möglichkeit, entsprechende Daten oder Statistiken aufzubereiten und zur Verfügung zu stellen?

i) Wie viele der im Rahmen des Datenträgerverfahrens jeweils beantragten und erfolgten Erstattungen von Kapitalertragsteuern in den letzten zehn Jahren oder zu jedwedem anderen Zeitpunkt weisen nach Kenntnis der Bundesregierung Bezug zu ADRs bzw. GDRs auf (bitte als Anteil an insgesamt automatisiert beantragten und erfolgten Erstattungen aufschlüsseln)?

j) Wie und weshalb wird nach Kenntnis der Bundesregierung im Datenträgerverfahren einem Kapitalertragserstattungsantrag nur auf Basis eines ADR bzw. GDR stattgegeben, anstelle der Notwendigkeit des Nachweises der erfolgten Zahlung einer Steuer bzw. zumindest des Besitznachweises der zugrundeliegenden Aktie?

k) Gilt nach Kenntnis der Bundesregierung die vorgenommene Aussetzung des Datenträgerverfahrens nur für bestimmte Erstattungsanträge?

l) Falls die vorgenommene Aussetzung des Datenträgerverfahrens allgemein für Erstattungsanträge gilt, mit welchem zusätzlichen Personal kann das BZSt aktuell alle anfallenden Anträge händisch bearbeiten, die zuvor automatisiert erledigt wurden?

m) Anhand welcher Risikofaktoren und in welchem Verhältnis zu den insgesamt eingehenden Anträgen prüft das BZSt stichprobenartig Steuererstattungen im Rahmen des Datenträgerverfahrens? Werden Erstattungen oberhalb eines gewissen Betrags in jedem Fall einer Prüfung unterzogen?

n) Wie viele Beanstandungen bzw. Rückforderungen von Erstattungen (Anzahl sowie Volumen in Euro) ergaben sich aus den Prüfungen des Datenträgerverfahrens in den letzten zehn Jahren jeweils?

o) Welche Missbrauchsrisiken sieht die Bundesregierung allgemein bzw. speziell hinsichtlich automatisierter Erstattungsverfahren in den im Dezember 2017 veröffentlichten Leitlinien der EU-Kommission zur Quellenbesteuerung (http://europa.eu/rapid/press-release_IP-17-5193_en.htm)?

p) In welchem Umfang nutzen nach Kenntnis des BZSt bzw. der Bundesregierung die Firmen DTC und GlobeTax im Auftrag von Kunden das Datenträgerverfahren?

18

Behörden in wie vielen Bundesländern sind nach Kenntnis der Bundesregierung in Folge der durch das BMF erfolgten Aufforderung zur Mithilfe bei der Aufklärung von Geschäften mit (vorläufigen) ADRs bzw. GDRs tätig geworden, und welche Ergebnisse bzw. Erkenntnisse wurden bisher an das BMF rückgemeldet?

19

Haben sich aus den Beratungen zwischen dem BMF und den Oberfinanzbehörden der Länder Fallgestaltungen ergeben, die auch nach 2011 in Deutschland noch missbräuchliche Geschäften mit (vorläufigen) ADRs bzw. GDRs grundsätzlich ermöglichen würden, und welche Schritte wurden als Ergebnis des Treffens am 16. November 2018 konkret vereinbart?

20

Wie viele Mitarbeiter sind im BMF derzeit mit der Aufarbeitung von Fällen mutmaßlich unrechtmäßig erstatteter Kapitalertragsteuern betraut, und plant die Bundesregierung, diesen Personalstab zu vergrößern oder, ähnlich der Financial Intelligence Unit in der Geldwäschebekämpfung, eine eigene Einheit (Task Force) zur Analyse steuergetriebener Geschäfte zulasten von Steuerzahlern aufzubauen?

21

Welche Analysen mit welchem Ergebnis hat das BMF selber durchgeführt bzw. durchführen lassen, oder plant das BMF aktuell, um ein realistisches Bild der möglichen Schadenshöhe in Deutschland aus Geschäften mit (vorläufigen) ADRs bzw. GDRs zu erhalten?

22

Behörden in wie vielen bzw. welchen anderen Staaten ermitteln nach Kenntnis der Bundesregierung ebenfalls wegen Geschäften mit (vorläufigen) ADRs bzw. GDRs?

Mit Behörden wie vieler bzw. welcher Staaten hat sich die Bundesregierung bzw. haben sich Bundesbehörden bisher zu Geschäften mit (vorläufigen) ADRs bzw. GDRs ausgetauscht?

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über die Nutzung von ADRs bzw. GDRs in Portugal, Frankreich sowie China vor?

23

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung im Rahmen des internationalen Informationsaustauschs ergriffen, um andere Länder auf etwaige Risiken im Zusammenhang mit ADRs bzw. GDRs hinsichtlich der Erstattung von Kapitalertragsteuern hinzuweisen?

Berlin, den 13. Dezember 2018

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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