Sicherheit im Flugbetrieb – Rechte und Pflichten von Pilotinnen und Piloten
der Abgeordneten Thomas Lutze, Jörg Cezanne, Fabio De Masi, Klaus Ernst, Susanne Ferschl, Sylvia Gabelmann, Kerstin Kassner, Michael Leutert, Pascal Meiser, Victor Perli, Bernd Riexinger, Alexander Ulrich, Harald Weinberg, Hubertus Zdebel, Sabine Zimmermann (Zwickau) und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Der vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur ausgerichtete Fluggipfel am 5. Oktober 2018 beschäftigte sich hauptsächlich damit, wie die Abwicklung des Flugverkehrs an Zuverlässigkeit gewinnen kann.
Sicherheitsaspekte spielten dabei eine eher untergeordnete Rolle und auch nur in Bezug auf die Sicherheit am Boden (siehe www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/ LF/gemeinsame-erklaerung.html). Doch Sicherheit im Flugverkehr ist nicht nur eine Frage der Luftsicherheit (Gepäckkontrollen etc.), weshalb die weitgehende Ausklammerung der den unmittelbaren Flugbetrieb betreffenden Sicherheitsaspekte beim Gipfel in Hamburg zu kritisieren ist.
Die Pilotinnen oder Piloten sind unmittelbar für die Sicherheit des Fluges und der Passagiere verantwortlich und müssen daher sicherheitsrelevante Entscheidungen treffen. Wenn wie beim Fluggipfel die Zuverlässigkeit des Flugbetriebes im Vordergrund steht, muss sichergestellt sein, dass Pilotinnen und Piloten Flüge auch dann rechtssicher aus Sicherheitsgründen absagen können, wenn der Flugausfall Kosten für die Fluggesellschaft nach sich zieht.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Rechte und Pflichten haben Pilotinnen und Piloten in Situationen, in denen sie begründete Zweifel an der Sicherheit des Fluges und der Passagiere haben?
- Welche speziellen Rechte und Pflichten haben Pilotinnen und Piloten in Situationen, in denen sie begründete Zweifel an der Sicherheit des Fluges und der Passagiere aufgrund von Witterungsbedingungen haben?
- Welche speziellen Rechte und Pflichten haben Pilotinnen und Piloten in Situationen, in denen sie begründete Zweifel an der Sicherheit des Fluges und der Passagiere aufgrund von Fehlverhalten von Passagieren haben?
- Welche speziellen Rechte und Pflichten haben Pilotinnen und Piloten in Situationen, in denen sie begründete Zweifel an der Sicherheit des Fluges und der Passagiere aufgrund von Übermüdung der Flugzeugbesatzung haben?
2. Können Pilotinnen und Piloten nach Kenntnis der Bundesregierung seitens der Fluggesellschaften finanziell für durch sie aus Sicherheitserwägungen erwirkte Flugausfälle haftbar gemacht werden (bitte begründen), und wenn ja, unter welchen Bedingungen?
3. Drohen Pilotinnen und Piloten nach Kenntnis der Bundesregierung möglicherweise arbeitsrechtliche Sanktionen von Seiten der sie beschäftigenden Fluggesellschaften bei Ausfällen von Flügen infolge begründeter Zweifel an der Sicherheit des Fluges und der Passagiere aufgrund von Witterungsbedingungen, Fehlverhalten von Passagieren oder Übermüdung der Flugzeugbesatzung (bitte unter Angabe der einschlägigen Rechtsgrundlagen beantworten), und wenn ja, unter welchen Bedingungen?
4. In wie vielen Fällen hat die Bundesregierung seit 2010 jährlich die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen (Höchst-)Flugzeiten von Pilotinnen und Piloten überprüft, und wie viele Verstöße wurden dabei jährlich festgestellt (bitte unter Angabe der betreffenden Fluggesellschaft beantworten)?
5. Wie viele Flugausfälle infolge begründeter Zweifel an der Sicherheit des Fluges und der Passagiere seitens der Pilotinnen und Piloten sind der Bundesregierung bekannt (bitte Fälle seit 2010 aufgeschlüsselt nach Fluggesellschaft, Start- und Zielort, Dauer des Fluges und Grund des Zweifels aufführen)? Aus welchen Gründen werden solche Daten ggf. nicht erhoben, und welche Stelle ist bzw. wäre für die Annahme und Bearbeitung diesbezüglicher Meldungen durch Pilotinnen und Piloten zuständig?
6. Liegen der Bundesregierung Kenntnisse vor, die darauf schließen lassen, dass Flüge stattgefunden haben, bei denen es begründete Zweifel an der Sicherheit des Fluges und der Passagiere seitens der Pilotinnen und Piloten gab (falls konkrete Fälle bekannt sind, bitte seit 2010 aufgeschlüsselt nach Fluggesellschaft, Start- und Zielort, Dauer des Fluges und Grund des Zweifels aufführen)?
- Liegen der Bundesregierung Kenntnisse vor, die darauf schließen lassen, dass Flüge stattgefunden haben, obwohl Pilotinnen und Piloten begründete Zweifel an der Sicherheit des Fluges und der Passagiere hatten, weil die Pilotinnen und Piloten bei Flugausfall arbeitsrechtliche Sanktionen befürchteten (falls konkrete Fälle bekannt sind, bitte seit 2010 aufgeschlüsselt nach Fluggesellschaft, Start- und Zielort, Dauer des Fluges und Grund des Zweifels aufführen)?
- Liegen der Bundesregierung Kenntnisse vor, die darauf schließen lassen, dass Flüge stattgefunden haben, bei denen es begründete Zweifel an der Sicherheit des Fluges und der Passagiere seitens der Pilotinnen und Piloten gab und die Fluggesellschaft dabei einen ökonomischen Schaden bei Flugausfall befürchtete (falls konkrete Fälle bekannt sind, bitte seit 2010 aufgeschlüsselt nach Fluggesellschaft, Start- und Zielort, Dauer des Fluges und Grund des Zweifels aufführen)?
- Aus welchen Gründen werden solche Daten ggf. nicht erhoben?
7. Sieht die Bundesregierung einen Interessenskonflikt bei Pilotinnen und Piloten durch ihre Funktion als Sicherheitsverantwortlicher im Flugbetrieb und ihrer Position als Arbeitnehmer gegeben (bitte begründen)?
8. Durch welche Maßnahmen will die Bundesregierung verhindern, dass Pilotinnen und Piloten trotz begründeter Zweifel an der Sicherheit einen Flug antreten, weil sie wirtschaftliche Nachteile für die Fluggesellschaft oder für sich befürchten?
9. Wie bewertet die Bundesregierung den Beschluss des Bundesrates (Bundesratsdrucksache 420/18), durch den Strafzahlungen für Flugbewegungen zu Zeiten einer Betriebsbeschränkung zukünftig nicht nur gegenüber Pilotinnen und Piloten, sondern auch den Fluggesellschaften verhängt werden könnten?
Fragen15
Welche Rechte und Pflichten haben Pilotinnen und Piloten in Situationen, in denen sie begründete Zweifel an der Sicherheit des Fluges und der Passagiere haben?
Welche speziellen Rechte und Pflichten haben Pilotinnen und Piloten in Situationen, in denen sie begründete Zweifel an der Sicherheit des Fluges und der Passagiere aufgrund von Witterungsbedingungen haben?
Welche speziellen Rechte und Pflichten haben Pilotinnen und Piloten in Situationen, in denen sie begründete Zweifel an der Sicherheit des Fluges und der Passagiere aufgrund von Fehlverhalten von Passagieren haben?
Welche speziellen Rechte und Pflichten haben Pilotinnen und Piloten in Situationen, in denen sie begründete Zweifel an der Sicherheit des Fluges und der Passagiere aufgrund von Übermüdung der Flugzeugbesatzung haben?
Können Pilotinnen und Piloten nach Kenntnis der Bundesregierung seitens der Fluggesellschaften finanziell für durch sie aus Sicherheitserwägungen erwirkte Flugausfälle haftbar gemacht werden (bitte begründen), und wenn ja, unter welchen Bedingungen?
Drohen Pilotinnen und Piloten nach Kenntnis der Bundesregierung möglicherweise arbeitsrechtliche Sanktionen von Seiten der sie beschäftigenden Fluggesellschaften bei Ausfällen von Flügen infolge begründeter Zweifel an der Sicherheit des Fluges und der Passagiere aufgrund von Witterungsbedingungen, Fehlverhalten von Passagieren oder Übermüdung der Flugzeugbesatzung (bitte unter Angabe der einschlägigen Rechtsgrundlagen beantworten), und wenn ja, unter welchen Bedingungen?
In wie vielen Fällen hat die Bundesregierung seit 2010 jährlich die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen (Höchst-)Flugzeiten von Pilotinnen und Piloten überprüft, und wie viele Verstöße wurden dabei jährlich festgestellt (bitte unter Angabe der betreffenden Fluggesellschaft beantworten)?
Wie viele Flugausfälle infolge begründeter Zweifel an der Sicherheit des Fluges und der Passagiere seitens der Pilotinnen und Piloten sind der Bundesregierung bekannt (bitte Fälle seit 2010 aufgeschlüsselt nach Fluggesellschaft, Start- und Zielort, Dauer des Fluges und Grund des Zweifels aufführen)? Aus welchen Gründen werden solche Daten ggf. nicht erhoben, und welche Stelle ist bzw. wäre für die Annahme und Bearbeitung diesbezüglicher Meldungen durch Pilotinnen und Piloten zuständig?
Liegen der Bundesregierung Kenntnisse vor, die darauf schließen lassen, dass Flüge stattgefunden haben, bei denen es begründete Zweifel an der Sicherheit des Fluges und der Passagiere seitens der Pilotinnen und Piloten gab (falls konkrete Fälle bekannt sind, bitte seit 2010 aufgeschlüsselt nach Fluggesellschaft, Start- und Zielort, Dauer des Fluges und Grund des Zweifels aufführen)?
Liegen der Bundesregierung Kenntnisse vor, die darauf schließen lassen, dass Flüge stattgefunden haben, obwohl Pilotinnen und Piloten begründete Zweifel an der Sicherheit des Fluges und der Passagiere hatten, weil die Pilotinnen und Piloten bei Flugausfall arbeitsrechtliche Sanktionen befürchteten (falls konkrete Fälle bekannt sind, bitte seit 2010 aufgeschlüsselt nach Fluggesellschaft, Start- und Zielort, Dauer des Fluges und Grund des Zweifels aufführen)?
Liegen der Bundesregierung Kenntnisse vor, die darauf schließen lassen, dass Flüge stattgefunden haben, bei denen es begründete Zweifel an der Sicherheit des Fluges und der Passagiere seitens der Pilotinnen und Piloten gab und die Fluggesellschaft dabei einen ökonomischen Schaden bei Flugausfall befürchtete (falls konkrete Fälle bekannt sind, bitte seit 2010 aufgeschlüsselt nach Fluggesellschaft, Start- und Zielort, Dauer des Fluges und Grund des Zweifels aufführen)?
Aus welchen Gründen werden solche Daten ggf. nicht erhoben?
Sieht die Bundesregierung einen Interessenskonflikt bei Pilotinnen und Piloten durch ihre Funktion als Sicherheitsverantwortlicher im Flugbetrieb und ihrer Position als Arbeitnehmer gegeben (bitte begründen)?
Durch welche Maßnahmen will die Bundesregierung verhindern, dass Pilotinnen und Piloten trotz begründeter Zweifel an der Sicherheit einen Flug antreten, weil sie wirtschaftliche Nachteile für die Fluggesellschaft oder für sich befürchten?
Wie bewertet die Bundesregierung den Beschluss des Bundesrates (Bundesratsdrucksache 420/18), durch den Strafzahlungen für Flugbewegungen zu Zeiten einer Betriebsbeschränkung zukünftig nicht nur gegenüber Pilotinnen und Piloten, sondern auch den Fluggesellschaften verhängt werden könnten?