Baulicher Zustand und mögliche Folgekosten von Luft- und Zivilschutzbauten sowie Sperrbauwerke in Deutschland
der Abgeordneten Hagen Reinhold, Frank Sitta, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Katja Hessel, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung, Pascal Kober, Carina Konrad, Ulrich Lechte, Prof. Dr. Martin Neumann, Christian Sauter, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Judith Skudelny, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Katja Suding, Michael Theurer, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich, Nicole Westig, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die wechselvolle Geschichte Deutschlands hat auch baulich ihre Spuren hinterlassen. So existierten heute noch über 2 000 (ehemalige) Zivilschutzbauten sowie eine unbekannte Anzahl an Sperrbauwerken, wie z. B. Sprengschächte, Sprengröhren oder Hohlräume in Brücken, die während der Zeit des Kalten Krieges als Vorbereitung eines möglichen Konflikts mit den Staaten des Warschauer Paktes errichtet wurden. Durch eine Veränderung der Bedrohungslage wurden die Zivilschutzbauten seit 2007 aus der Zweckbindungen entlassen und, soweit möglich, ihren Eigentümern zur freien Nutzung übergeben. Doch auch ohne auf eine Nutzung als Zivilschutzanlage vorbereitet zu sein, müssen diese Bauwerke aus Sicherheitsgründen vor einem kompletten Verfall sowie vor Vandalismus geschützt werden. Neben diesen Objekten existieren noch Luftschutzbauten sowie die Überreste unterirdischer Produktionsstätten (U-Verlagerungen) aus dem Zweiten Weltkrieg, welche durch das höhere Alter der Bausubstanz einer noch höheren Verfallsgefahr unterliegen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Wie viele Zivilschutzbauten befinden sich gegenwärtig noch in der Zweckbindung (bitte nach Bundesland aufschlüsseln)?
Wie viele Zivilschutzbauten wurden bis heute aus der Zweckbindung entlassen?
a) Wie viele dieser Bauten wurden an private Träger zur freien Nutzung übergeben?
b) Wie viele dieser Bauten konnten an private Träger veräußert werden?
c) Wie viele dieser Bauten konnten an öffentliche Träger übertragen werden (bitte nach Träger aufschlüsseln)?
Wie viele ehemalige Zivilschutzbauten befinden sich im Besitz des Bundes, obwohl diese keine Schutzfunktion mehr erfüllen (bitte nach Bundesland aufschlüsseln)?
a) Wie viele dieser Objekte könnten ohne größere Umbauten, lediglich durch eine Neubestückung mit Material sowie eine Wartung der Einbauten wieder für den Zivilschutz genutzt werden?
Welche Sicherungs- und Instandhaltungskosten fallen für Zivilschutzobjekte die nach 1945 errichtet wurden und im Eigentum der öffentlichen Hand sind derzeit jährlich an?
Wie viele Luftschutzanlagen, U-Verlagerungen und sonstige unterirdische Bauten aus dem Zweiten Weltkrieg sind gegenwärtig im Besitz der öffentlichen Hand (bitte nach Bundesland aufschlüsseln)?
Welche Sicherungs- und Instandhaltungskosten fallen für Objekte aus diesem Entstehungszeitraum für die öffentliche Hand jährlich an?
Hat die Bundesregierung eine Strategie, wie die anfallenden Kosten für diese ungenutzten Objekte, beispielsweise durch Verfüllung, Verkauf, Rückbau oder Umnutzung, verringert werden können?
Sind der Bundesregierung Objekte bekannt, die auf Kosten der öffentlichen Hand gesichert oder instandgehalten werden, obwohl die Besitzverhältnisse unklar sind?
Wer prüft die im Besitz der öffentlichen Hand befindlichen ungenutzten unterirdischen Luft- und Zivilschutzbauten sowie Sperrbauwerk auf ihre Standsicherheit, mögliche Umweltgefährdung und sonstige potenzielle Gefahren?
Wie viele in öffentlicher Hand befindlichen Objekte sind nach Kenntnis der Bundesregierung zurzeit in ihrer Standsicherheit gefährdet?
Welche anderen potenziellen Gefahren gehen aus Sicht der Bundesregierung von ungenutzten Luft- und Zivilschutzbauten sowie Sperrbauwerken aus?