Zehn Jahre Energieausweispflicht
der Abgeordneten Daniel Föst, Frank Sitta, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Katja Hessel, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Carina Konrad, Ulrich Lechte, Till Mansmann, Prof. Dr. Martin Neumann, Christian Sauter, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Katja Suding, Michael Theurer, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich, Nicole Westig, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Der Energieausweis soll Daten zur Energieeffizienz und zu den anfallenden Energiekosten eines Gebäudes liefern. So soll er einen Vergleich zwischen Immobilien ermöglichen, den Miet- oder Kaufinteressenten in ihre Miet- oder Kaufentscheidung einfließen lassen können. Seit Anfang 2009, also seit zehn Jahren, ist der Energieausweis bei allen Wohngebäuden Pflicht. Bei Vermietung oder Verkauf haben potenzielle Mieter oder Käufer das Recht, die Vorlage eines Energieausweises vom Eigentümer, Vermieter oder Verkäufer einzufordern. Seit der Novelle der Energieeinsparverordnung (EnEV), die zum 1. Mai 2014 in Kraft getreten ist, müssen Verkäufer oder Vermieter den Energie-Effizienzstandard bereits in der Immobilienanzeige nennen. Bei Wohnungsbesichtigungen muss der Ausweis vorgezeigt werden. Wer dies vorsätzlich oder leichtfertig nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig macht, muss mit einem Bußgeld von bis zu 15 000 Euro rechnen. Seit Einführung der Pflicht zur Erstellung von Energieausweisen für bestehende Gebäude bot diese immer wieder Anlass zur Kritik.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen31
Wie viele Energieausweise wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit der Einführung der Energieausweise bundesweit erstellt, a) insgesamt und b) getrennt zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil von Gebäuden, für die ein Energieausweis vorliegt, an allen beheizten Gebäuden in Deutschland?
Welche Kosten fallen nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Erstellung von Energieausweisen im Durchschnitt an, a) insgesamt und b) getrennt zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis?
Hat seit der Einführung der Energieausweise eine Evaluation über deren Wirksamkeit und Effekte stattgefunden, und welche Ergebnisse hat diese Evaluierung ergeben?
Plant die Bundesregierung im Rahmen des geplanten Gebäudeenergiegesetzes (GEG) eine Evaluation der Wirksamkeit und der Effekte von Energieausweisen?
Plant die Bundesregierung im geplanten Gebäudeenergiegesetz neue Anforderungen an den Energieausweis?
Wie viele Stellen (Vollzeitäquivalente) werden nach Kenntnis der Bundesregierung bundesweit zu Stichprobenkontrollen von Energieausweise nach § 26d EnEV eingesetzt?
Gehört die Prüfung der Veröffentlichung der Energieausweise in Immobilienportalen zur Aufgabe der Stichprobenkontrolleure, und wie viele Stellen (Vollzeitäquivalente) ausschließlich werden nach Kenntnis der Bundesregierung zur Kontrolle der Veröffentlichung eingesetzt?
Wie viele Bußgeldverfahren wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit der Einführung des Energieausweises aufgrund einer Nichtveröffentlichung eines Energieausweises eröffnet?
In wie vielen dieser Verfahren wurde nach Kenntnis der Bundesregierung ein Bußgeld erhoben, a) in absoluten Zahlen und b) prozentual am Anteil der Gesamtverfahren?
Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung das durchschnittliche Bußgeld für eine Nichtveröffentlichung des Energieausweises?
Aus welchen Bundesländern liegen der Bundesregierung Berichte oder Mitteilungen nach § 26f EnEV über die Erfahrungen der Stichprobenkontrollen der Länder vor?
Beabsichtigt die Bundesregierung, diese Berichte oder Mitteilungen zu veröffentlichen, und falls nein, weshalb nicht?
Beabsichtigt die Bundesregierung, auf der Grundlage der Berichte oder Mitteilungen Änderungen an der Energieeinsparverordnung bezüglich der Energieausweise vorzunehmen?
Inwiefern fließen die Erfahrungsberichte bei der Formulierung des Gebäudeenergiegesetzes bezüglich der künftigen Ausgestaltung der Energieausweise mit ein?
Sieht die Bundesregierung die möglichst exakte Ermittlung und Darstellung der Energiekennwerte von Gebäuden durch den Energieausweis grundsätzlich gewährleistet?
Wie positioniert sich die Bundesregierung zum Praxistest des Eigentümerverbandes „Haus und Grund“ (www.hausundgrund.de/presse_1118.html), bei dem von zehn verschiedenen Energieberatern zehn unterschiedliche Kennwerte für dasselbe Gebäude ermittelt wurden, die um bis zu 46 Prozent voneinander differierten?
Sieht die Bundesregierung die Aussagekraft von Bedarfsausweisen vor dem Hintergrund dieses Praxistests gewährleistet?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass sich ermittelte Energiebedarfskennwerte mit den tatsächlich gemessenen Energieverbrauchskennwerten eines Gebäudes ungefähr decken sollten?
Wie positioniert sich die Bundesregierung zu einer Studie der Cambridge University (www.tandfonline.com/doi/abs/10.1080/09613218.2012.690952), wonach die errechneten Energiebedarfskennwerte oft höher liegen als die auf den Verbrauchsmessungen beruhenden Energieverbrauchskennwerte?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Wirtschaftlichkeit von erforderlichen Maßnahmen nach § 25 EnEV überhaupt dargestellt werden kann, wenn die dazu benötigten Energiekennwerte, wie in den oben zitierten Studien, unzuverlässig sind, und wenn ja, weshalb?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragesteller, dass in Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt potentielle Mietinteressenten aus Angst vor schlechteren Chancen bei der Wohnungsbewerbung auf die Vorlage eines Energieausweises verzichten, und wenn nein, weshalb nicht?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass vor dem Hintergrund der in Frage 22 dargestellten Problematik die Bedeutung von Energieausweisen reduziert und deren Erstellung auf freiwillige Basis zu stellen ist, und wenn nein, weshalb nicht?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass der Energieausweis Verbrauchern eine niedrigschwellige Information über den energetischen Zustand des Gebäudes sowie über den daraus resultierenden Energieverbrauch der Wohnung bzw. des Hauses bietet?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Mehrzahl der Verbraucher die Begriffe „Primärenergieverbrauch“ und „Endenergieverbrauch“ korrekt interpretieren und einschätzen können?
Hält die Bundesregierung eine Darstellung des Energieverbrauchs von Gebäuden in Form von CO2-Äquivalenten für verbrauchfreundlicher, und falls ja, plant die Bundesregierung eine entsprechende Anpassung der Vorgaben für die Erstellung und Darstellung von Energieausweisen?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Darstellung von potenziellen Sanierungsmaßnahmen in den Energieausweisen eine zielführende Maßnahme darstellt, Eigentümer von entsprechenden Sanierungen zu überzeugen?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, inwiefern Energieausweise Eigentümer bei der Entscheidung beeinflussen, energetische Sanierungen vorzunehmen?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass die heterogene Gebäude- und Eigentümerstruktur sowie die Lebenssituation der Bewohner eher eine individuelle und unabhängige Energieberatung erfordern, und wenn nein, weshalb nicht?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragsteller, dass das Ziel der Gebäudeenergieeffizienz statt einer mit einer Pflicht zur Erstellung von Energieausweisen für private Eigentümer von bestehenden Gebäuden durch die Förderung freiwilliger individueller Sanierungsfahrpläne (iSFP) besser zu erreichen ist, und wenn nein, weshalb nicht?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Kosten für den Aufwand für die Erstellung und die Kontrolle der Energieausweise deren Nutzen rechtfertigen?