Der externe Sachverstand der Bundesregierung im Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts
der Abgeordneten Katharina Willkomm, Stephan Thomae, Alexander Graf Lambsdorff, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Katja Hessel, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Christian Jung, Pascal Kober, Carina Konrad, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Hagen Reinhold, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Benjamin Strasser, Linda Teuteberg, Michael Theurer, Dr. Florian Toncar, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die Bundesregierung holt sich umfassend externen Sachverstand ein, indem sie diverse Experten- und Sachverständigengremien einsetzt. Die Bundeskanzlerin hat den Digitalrat, das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz den Sachverständigenrat für Verbraucherfragen, das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat den Beirat für Raumentwicklung. Das berühmteste Expertengremium der Bundesregierung ist vermutlich der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, besser bekannt als die fünf Wirtschaftsweisen.
In dieser Legislaturperiode bemüht sich die Bundesregierung besonders beim Themenkomplex Digitalisierung, externen Sachverstand in unterschiedlich organisierten und besetzten Gremien zu bündeln und an sich zu binden. Die Fraktion der FDP hat die Bundesregierung hierzu unter gewissen Aspekten bereits in der Kleinen Anfrage zur Digitalstrategie der Bundesregierung befragt (Bundestagsdrucksache 19/3771, Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/4096).
Eine Binsenweisheit ist, dass sich die Digitalisierung nicht von alleine gestaltet, jedenfalls nicht von alleine so, dass Deutschland in allen Bereichen zur Digitalisierungsavantgarde aufschließt. Die Nachricht vom 28. November 2018, dass die Cebit, die über lange Zeit weltweit größte und wichtigste Messe für Informationstechnik, eingestellt wird, muss uns Warnung und Ansporn sein.
Die Bundesregierung und der Deutsche Bundestag sind zwingend auf Sachverstand angewiesen, auch auf externen Sachverstand. Das gilt neben der Digitalisierung auch für andere Megathemen in der komplexer werdenden Welt wie Globalisierung, Demografie, Migration, Klimawandel, Rohstoffkapazitäten, der Verschiebung geopolitischer Machtverhältnisse bis hin zu einer immer höheren Regulierungsdichte für Wirtschaft und Verbraucheralltag.
Damit einher geht fast zwingend, dass „die Politik“, vor allem Politik, die der menschlichen Gestaltungskraft Raum lassen will, zwangsläufig immer den Entwicklungen hinterherläuft, statt ihr wirklich vorweg zu denken. Bestenfalls wissen Exekutive und Legislative um dieses Grundverhältnis und halten gerade deshalb Freiräume offen, damit Unternehmensumsätze, Beschäftigung, Freiheit und Wohlstand für alle von unten wachsen können.
Investition in die Fachkompetenz ist daher auch für die politische Führung des Landes ein Muss. Die Fraktion der FDP begrüßt es grundsätzlich, wenn sich die Bundesregierung um externen Sachverstand in Form von Expertengremien und Sachverständigenräten bemüht und deren Wissen in die Politik einfließt.
Gleichwohl stellen sich angesichts der damit einhergehenden Kosten für den Steuerzahler auch berechtigte Fragen nach der Konsistenz der Aktivitäten der Bundesregierung. Die Einberufung eines noch so prominent besetzten Expertengremiums darf nicht zum Ersatz für politisches Handeln verkommen. Ziel dieser Kleinen Anfrage ist nicht das Abbinden der Bemühung um externen Sachverstand, sondern eine transparente Darstellung des Einsatzes der vom Steuerbürger aufgebrachten Mittel und deren Ergebnisse.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen22
Welche Expertengremien, die ganz oder teilweise mit Sachverständigen besetzt sind, die nicht ohnehin schon als Beamte oder Angestellte des öffentlichen Dienstes in Bundesministerien oder nachgeordneten Bundesbehörden arbeiten und hauptberuflich als Hochschullehrer oder Berater oder hauptoder ehrenamtlich im Rahmen des jeweiligen Gremiums im Namen von Verbänden oder Kammern, Gebietskörperschaften oder Unternehmen auftreten (im Folgenden: Expertengremien), unterhält das Bundesministerium oder die ihm nachgeordneten Bundesbehörden derzeit?
Gibt es bei dem Bundesministerium oder den ihm nachgeordneten Bundesbehörden Expertengremien, die sich ihrem Auftrag nach mit Einzelaspekten der Digitalisierung oder der Digitalisierung grundsätzlich befassen, und wenn ja, welche?
Gibt es bei dem Bundesministerium oder den ihm nachgeordneten Bundesbehörden Expertengremien, die sich ihrem Auftrag nach mit Fragen des Verbraucherschutzes befassen, und wenn ja, welche?
Gibt es bei dem Bundesministerium oder den ihm nachgeordneten Bundesbehörden Expertengremien, die sich ihrem Auftrag nach mit den Interessen kleiner und mittelständischer Unternehmen befassen, und wenn ja, welche?
Auf welcher Rechtsgrundlage ist das Expertengremium bzw. sind die Expertengremien einberufen worden?
Wie lautet der jeweilige Auftrag an das Expertengremium bzw. die Expertengremien?
Auf welche Zeitdauer sind diese Expertengremien berufen?
Plant das Bundesministerium in dieser Amtsperiode die Einrichtung zusätzlicher Expertengremien, und wenn ja, welche, und mit welchen Aufgaben?
Wie viele und namentlich welche Sachverständige (bitte mit Referenz bzw. beruflicher Tätigkeit angeben, soweit sich daraus die Expertise für das jeweilige Gremium ableiten lässt) sind in den jeweiligen Expertengremien tätig?
Nach welchen Kriterien sind die Sachverständigen jeweils ausgewählt und berufen worden?
Wie ist jeweils die fachliche und/oder personelle Beteiligung der Interessen der Verbraucher gewährleistet?
Wie ist jeweils die fachliche und/oder personelle Beteiligung der Interessen kleiner und mittelständischer Unternehmen gewährleistet?
Wie viele Mitarbeiter befassen sich im Bundesministerium und den ihm nachgeordneten Bundesbehörden mit Aspekten der Digitalisierung (bitte jeweils im Verhältnis zur Gesamtmitarbeiterzahl der in der jeweiligen Behörde tätigen Mitarbeiter angeben)?
Wie viele Mitarbeiter befassen sich im Bundesministerium und den ihm nachgeordneten Bundesbehörden mit Aspekten des Verbraucherschutzes (bitte jeweils im Verhältnis zur Gesamtmitarbeiterzahl der in der jeweiligen Behörde tätigen Mitarbeiter angeben)?
Wie viele Mitarbeiter befassen sich im Bundesministerium und den ihm nachgeordneten Bundesbehörden mit für kleine und mittelständische Unternehmen relevanten Themen (bitte jeweils im Verhältnis zur Gesamtmitarbeiterzahl der in der jeweiligen Behörde tätigen Mitarbeiter angeben)?
Findet eine Evaluation der Arbeit des Expertengremiums bzw. der Expertengremien statt, und wenn ja, in welcher Form und welchen zeitlichen Intervallen ab wann?
Wie bemisst das Bundesministerium den Erfolg oder Nutzen seiner Expertengremien?
Macht das Bundesministerium die jeweiligen Beiträge der Expertengremien öffentlich, und falls ja, wo?
Hält das Bundesministerium es zum Nachweis der Nützlichkeit oder aus anderen Gründen für sinnvoll, für Referentenentwürfe aus dem eigenen Haus einen „legislativen Fußabdruck“ bezüglich der Beiträge ihrer eigenen Expertengremien einzuführen?
Nach welchen Kriterien entscheidet das Bundesministerium, ob es die Empfehlungen seiner Expertengremien aufgreift?
Welcher Betrag im Bundeshaushalt 2019 ist für die Arbeit der an das Bundesministerium und die nachgeordneten Bundesbehörden angegliederten Expertengremien bereitgestellt bzw. für diese Legislaturperiode geplant?
Welcher Betrag im Bundeshaushalt 2019 ist für die Öffentlichkeitsarbeit der an das Bundesministerium und die nachgeordneten Bundesbehörden angegliederten Expertengremien bereitgestellt bzw. für diese Legislaturperiode geplant?