UN-Konvention für die Rechte älterer Menschen
der Abgeordneten Katrin Werner, Dr. Petra Sitte, Doris Achelwilm, Simone Barrientos, Michel Brandt, Birke Bull-Bischoff, Brigitte Freihold, Sylvia Gabelmann, Nicole Gohlke, Heike Hänsel, Andrej Hunko, Niema Movassat, Norbert Müller (Potsdam), Petra Pau, Sören Pellmann, Helin Evrim Sommer, Harald Weinberg, Pia Zimmermann, Sabine Zimmermann (Zwickau) und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Ältere Menschen rücken im Kontext des demographischen Wandels stärker in den gesellschaftlichen Fokus und ihre altersspezifischen Bedürfnisse sind immer häufiger Gegenstand verschiedener Diskussionen.
Der Anteil der über 65-jährigen Personen an der Gesamtbevölkerung in Deutschland beträgt mittlerweile 20 Prozent und könnte perspektivisch laut Angaben des Statistischen Bundesamtes bis zum Jahr 2050 auf ca. ein Drittel ansteigen (vgl. Statistisches Bundesamt https://service.destatis.de/bevoelkerungspyramide/#!y=2060&o=1950).
Die Gruppe der Älteren lässt sich als heterogen charakterisieren und ist die weltweit am stärksten wachsende Gruppe, wenn auch in unterschiedlichen Ausprägungen auf den verschiedenen Kontinenten.
Die tatsächliche Lebenslage älterer Menschen steht in einem Abhängigkeitsverhältnis zur individuellen sozioökonomischen Lage, der Familiensituation, dem Bildungsgrad, der Wohnsituation und der Beschäftigungs- bzw. Rentensituation.
Aus menschenrechtlicher Perspektive ergeben sich dadurch unterschiedliche Gefährdungslagen und Fragestellungen mit Hinblick auf die kontinuierlich alternde Gesellschaft.
Bisher wird der demographische Wandel mit seinen sich daraus ergebenden Herausforderungen für das Gemeinwesen kaum vom Blickfeld eines allumfassenden Menschenrechtsschutzes für ältere Menschen betrachtet, zumindest kommen zu dieser Auffassung die Staatenberichtsverfahren, die universellen Berichtsverfahren der UN und die Befunde von Menschenrechtsexperten und Menschenrechtsexpertinnen (vgl.www.ssoar.info/ssoar/bitstream/handle/document/55714/ssoar-2017- Altersdiskriminierung_und_das_Recht_Alterer.pdf?sequence=1, S. 7–8).
Nach Auffassung der Fragesteller sollten neben den allgemeinen Menschenrechten auch altersspezifische Rechte für ältere Personen Orientierungspunkt für die internationale und nationale Seniorenpolitik sein.
Die UN-Generalversammlung hat ausgehend von diesem Grundsatz im Jahr 2010 mit der Resolution A/Res/65/182 eine jährlich tagende Arbeitsgruppe zur Stärkung der Menschenrechte Älterer (Open Ended Working Group on Ageing) gegründet, um in einem ergebnisoffenen Arbeitsprozess die Festigung dieser altersspezifischen Rechte zu gewährleisten.
Im bestehenden Menschenrechtsschutz finden ältere Menschen demzufolge nicht ausreichend Berücksichtigung, weshalb hier bestehende Lücken identifiziert und geschlossen sowie ein menschenrechtliches Instrumentarium zum umfassenden Schutz Älterer entwickelt werden soll.
Bis heute haben neun Sitzungen dieser Arbeitsgruppe stattgefunden.
Seit der achten Sitzung dürfen auch nationale Menschenrechtsinstitutionen mitdiskutieren und schriftliche Beiträge zu jedem Tagesordnungspunkt einreichen.
Hier wurden u. a. die Themen Altersdiskriminierung, Gleichheit, Gewalt, Misshandlung und Vernachlässigung in den Mittelpunkt der Debatte gestellt (vgl. www.institut-fuer-menschenrechte.de/aktuell/news/ meldung/article/fuer-eine-konvention-ueber-die-rechte-aelterer- gemeinsamerworkshop-des-polnischen-kommissars-fuer-men/).
Die Konferenzteilnehmer und Konferenzteilnehmerinnen sprachen auf der 9. Sitzung im Juli 2018 über die Schwerpunktthemen „Langzeit- und Palliativpflege“ und „Autonomie und Selbstbestimmung von Älteren“ (vgl. www.institut-fuer-menschenrechte.de/aktuell/ news/meldung/article/ein-weiterer-schritt-hin-zu-einer-neuen-konvention- lueckenim-menschenrechtsschutz-bei-autonomie-l/).
Verschiedene Vertreter und Vertreterinnen aus der Arbeitsgruppe, darunter die UN-Expertin für die Einhaltung der Menschenrechte älterer Menschen Rosa Kornfeld Matte, plädierten für eine neue UN-Konvention, um ausreichenden, umfassenden und rechtsverbindlichen Schutz für die ältere Personengruppe zu gewährleisten.
Auch das Deutsche Institut für Menschenrechte schließt sich dieser Forderung an.
Als Unterstützer einer eigenen UN-Konvention zur Stärkung der Menschenrechte älterer Personen traten in der UN-Arbeitsgruppe, in der Generalversammlung und beim Menschenrechtsrat die sog. GRULAC-Staaten (Gruppe lateinamerikanischer und karibischer Staaten) auf.
Bei den Delegationen westlicher Staaten, darunter die Europäische Union, die Vereinigten Staaten, Kanada, Australien und Japan, fand die Idee einer eigenen Konvention jedoch bisher keine Unterstützung (vgl. www. humanrights.ch/de/internationale-menschenrechte/uno-abkommen/neu/ thirdcommittee).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen29
Wie definiert die Bundesregierung die Personengruppe älterer Menschen?
Welche altersspezifischen Rechte und Bedürfnisse existieren nach Auffassung der Bundesregierung mit Hinblick auf die Personengruppe der Älteren?
Inwiefern teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass ältere Menschen nicht ausreichend im nationalen und internationalen Menschenrechtsschutzsystem abgebildet werden, und welche Konsequenzen zieht sie daraus?
Welche Strategie verfolgt die Bundesregierung im Hinblick auf die Open Ended Working Group on Ageing, und welches konkrete Ergebnis strebt sie an?
Welche Organisationen, Interessenverbände, Stiftungen und zivilgesellschaftlichen Akteure und Akteurinnen werden von der Bundesregierung hinsichtlich des Arbeitsprozesses der Open Ended Working Group on Ageing im Vorfeld der Arbeitssitzungen in welcher Form mit einbezogen?
Mit welchen privaten (Unternehmen, Organisationen, Interessenverbänden, Stiftungen) und öffentlichen Akteuren und Akteurinnen hat sich die Bundesregierung wann und warum hinsichtlich des Arbeitsprozesses der Open Ended Working Group on Ageing getroffen oder schriftlich ausgetauscht (bitte nach Organisation, Datum und Thema aufschlüsseln)?
Inwiefern plant die Bundesregierung, finanzielle Mittel in welcher Höhe für die Open Ended Working Group on Ageing bereitzustellen?
Wie positioniert sich die Bundesregierung zu einer möglichen UN-Konvention für die Rechte älterer Menschen?
a) Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um in der Open Ended Working Group on Ageing auf die Schaffung einer UN-Konvention für die Rechte älterer Menschen hinzuwirken?
b) Wie sollte diese UN-Konvention nach Auffassung der Bundesregierung ausgestaltet werden?
c) Wer sollte nach Auffassung der Bundesregierung an der Erarbeitung in welcher Form beteiligt werden?
d) Welche Rechte müssten nach Auffassung der Bundesregierung Bestandteil dieser Konvention sein?
e) Falls die Bundesregierung die Erarbeitung einer UN-Konvention für die Rechte älterer Menschen ablehnt, welche Argumente führt sie hier an?
Wie definiert die Bundesregierung Altersdiskriminierung?
Welche Formen der Altersdiskriminierung bestehen aus Sicht der Bundesregierung in Deutschland?
Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung mit Blick auf den rechtlichen Schutz vor Altersdiskriminierung in Deutschland?
Welche Projekte gegen Altersdiskriminierung hat die Bundesregierung im Zeitraum von 1998 bis 2018 mit welchen Mitteln gefördert (bitte nach Jahren und aufgewendeten Mitteln aufschlüsseln)?
Welche Projekte wird die Bundesregierung diesbezüglich zukünftig mit welchen Mitteln fördern?
Welche Problemlagen und Barrieren sieht die Bundesregierung im Hinblick auf die gesellschaftliche Teilhabe älterer Menschen im Arbeitsleben, und welchen Handlungsbedarf sieht sie diesbezüglich?
Welche Problemlagen und Barrieren sieht die Bundesregierung im Hinblick auf die gesellschaftliche Teilhabe älterer Menschen in der gesundheitlichen Versorgung, und welchen Handlungsbedarf sieht sie diesbezüglich?
Welche Problemlagen und Barrieren sieht die Bundesregierung im Hinblick auf die gesellschaftliche Teilhabe älterer Menschen im Zugang zu Dienstleistungen, und welchen Handlungsbedarf sieht sie diesbezüglich?
Welche Problemlagen und Barrieren sieht die Bundesregierung im Hinblick auf die gesellschaftliche Teilhabe älterer Menschen im Hinblick auf die Digitalisierung, und welchen Handlungsbedarf sieht sie diesbezüglich?
Welche Problemlagen und Barrieren sieht die Bundesregierung im Hinblick auf die gesellschaftliche Teilhabe älterer Menschen im Bereich bürgerschaftliches Engagement, und welchen Handlungsbedarf sieht sie diesbezüglich?
Ist der Bundesregierung ein Zusammenhang von ungleicher gesellschaftlicher Teilhabe und der sozioökonomischen Lage von älteren Menschen bekannt, und welchen Handlungsbedarf sieht sie diesbezüglich?
Ist der Bundesregierung ein Zusammenhang von ungleicher gesellschaftlicher Teilhabe und Geschlecht von älteren Menschen bekannt, und welchen Handlungsbedarf sieht sie diesbezüglich?
Inwiefern wäre es aus Sicht der Bundesregierung sinnvoll, einheitliche internationale Standards zur Bekämpfung von Altersdiskriminierung zu schaffen, und wie konkret müsste dieser Standard ausgestaltet sein?
Welche Rechtslücken bestehen nach Auffassung der Bundesregierung sowohl international als auch national hinsichtlich der Thematik Gewalt, Misshandlung und Vernachlässigung älterer Menschen, und wie können diese Rechtslücken konkret geschlossen werden?
Inwiefern brauchen wir einen einheitlichen und spezifischen internationalen Menschenrechtsstandard, der für Ältere den Schutz vor Gewalt, Misshandlung und Vernachlässigung klar definiert und als Beispiel für nationale Gesetzgebungen fungiert?
Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung im Hinblick auf Gewalt gegen ältere Frauen, und wie kann man diese Gruppe mit welchen Mitteln besser schützen?
Inwiefern hält die Bundesregierung das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz mit Hinblick auf die Thematik Altersdiskriminierung oder Gewalt, Misshandlung bzw. Vernachlässigung älterer Menschen für ausreichend?
Wie möchte die Bundesregierung gewährleisten, dass ältere Menschen auch innerhalb der Familie vor Gewalt, Misshandlung und Vernachlässigung geschützt werden?
Wie möchte die Bundesregierung gewährleisten, dass ältere Menschen in Pflegeeinrichtungen vor Gewalt, Misshandlung und Vernachlässigung geschützt werden?
Welche Lücken bestehen nach Auffassung der Bundesregierung im Menschenrechtsschutz sowohl national als auch international hinsichtlich der Thematik Autonomie, Langzeit- und Palliativpflege von älteren Menschen, und wie können diese Lücken geschlossen werden?
Inwiefern brauchen wir einen einheitlichen und spezifischen internationalen Menschenrechtsstandard, der für ältere Menschen eindeutige Regelungen hinsichtlich der Thematik Autonomie, Langzeit- bzw. Palliativpflege festschreibt und als Beispiel für die nationale Gesetzgebung fungiert?
Inwieweit ist der Bundesregierung das niederländische Gesetz zur sozialen Unterstützung (WMO Wet Maatscheappelijke Ondersteuning) von 2007 bekannt, wonach es für die Kommunen verpflichtend ist, umfassend ältere Menschen zu beraten und Hilfestellungen, beginnend bei öffentlichen Verkehrsmitteln bis hin zur Unterstützung im Haushalt, zu geben, und inwiefern hält sie dies für eine zukunftsfähiges und vielversprechendes Konzept für die Bundesrepublik Deutschland?